Wie lautet die öffentliche Aufgabe. Wo ist die Grenze, also was gehört und was gehört nicht dazu.
In Deutschland richtet sich die Finazierung nach dem Bedarf, welchen die Anstalten anmelden um eine nicht genau definierte Aufgabe erfüllen zu wollen. Moment mal, welchen Einfluss haben die Bürger denn dabei? So gesehen keinen. Ohne Regelung des Umfangs, ist es keine vollständige öffentliche Aufgabe, also sollte es auch kein Geld geben. Die Anstalten melden Bedarf, mehr nicht, die KEF (natürlich völlig unabhängig vom Volk) sagt, ist okey, nach dem Sie irgendwas gestrichen hat, grundsätzlich prüfen könnten die zwar, machen es aber nicht.
Also mangelt es weiter an der genauen Aufgabenstellung und der Abgrenzung und ohne diese können die soviel Bedarf anmelden wie Sie wollen, es steht Ihnen so gesehen gar kein Geld zu. So gesehen, sind dann 8.000.000.000 oder 9.000.000.000 € ein Wert der völlig überzogen ist. Eine nicht genau geregelte öffentliche Aufgabe kann keinen Finanzbedarf auslösen, weil dieser schlicht nicht kontrollierbar wäre. Weil das so ist, sind alle Einnahmen oder Zahlungen an die Anstalten bereits jetzt eine Überkompensation.
Das Kontrollsystem ist fehlerhaft, genau so die Aufgabenbeschreibung und Ausgestaltung im Umfang.