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Autor Thema: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung  (Gelesen 21697 mal)

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Edit "Bürger":
Aus der Aktion TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice erwuchs dieser interessante Schriftverkehr, welcher wegen seiner eigenständigen Bedeutsamkeit aus dem Ursprungs-Thread ausgegliedert wurde.
Der Ersteller des dem sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" zugrunde liegenden Auftrags-Gutachtens von ARD-ZDF-GEZ, Prof. Paul Kirchhof, wird um Stellungnahme gebeten zur von seinen Grundzügen in wesentlichen Teilen stark abweichenden Gesetzgebung.

Ebenfalls interessant in dieser "Reihe":
Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10525.0.html

sowie auch
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280



:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257
kam heute Antwort:

Zitat von: Prof. Kirchhof, 08/2014, Stellungnahme zur vom Gutachten zur Rundfunkfinanzierung abweichenden Gesetzgebung
Sehr geehrter Herr Markus,

für Ihre E-Mail, in der Sie die Probleme der Rundfunkfinanzierung ansprechen, danke ich Ihnen sehr. Ich habe mich in meinem Gutachten für die Erneuerung des Rundfunkbeitrags eingesetzt. Die alte Abgabe knüpfte an den Besitz eines Gerätes an. Das bedeutete für die moderne Zeit, dass ein Haushalt mit vielen Geräten – angefangen beim Radiowecker über den Laptop bis zum Autoradio – viele Rundfunkbeiträge hätte bezahlen müssen. Das wäre unangemessen gewesen.

Deshalb habe ich vorgeschlagen, den Beitrag nicht an das Gerät, sondern an den Haushalt anzuknüpfen. Dieses ist nach dem gegenwärtigen Stand der Technik sachgerechter. Ich habe mich gefreut, dass die 16 Landtage, die über diesen Beitrag entscheiden, dieses Konzept übernommen haben.

Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.

Jedes Finanzierungskonzept gibt dem Rundfunk Geld, mit dem er gute oder schlechte Programme machen kann. Deswegen übernimmt derjenige, der die Finanzierung neu strukturiert, naturgemäß keine Verantwortlichkeit für das jeweilige Programm.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

 
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Juristische Fakultät
Forschungsstelle für Staats- und Steuerrecht
Professor Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof
Bundesverfassungsrichter a. D., Seniorprofessor distinctus
Zeppelinstr. 151
69121 Heidelberg


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Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257
kam heute Antwort:
Zitat von: Prof. Kirchhof, 08/2014, Stellungnahme zur vom Gutachten zur Rundfunkfinanzierung abweichenden Gesetzgebung
[...]

Die alte Abgabe knüpfte an den Besitz eines Gerätes an. Das bedeutete für die moderne Zeit, dass ein Haushalt mit vielen Geräten – angefangen beim Radiowecker über den Laptop bis zum Autoradio – viele Rundfunkbeiträge hätte bezahlen müssen. Das wäre unangemessen gewesen.

Deshalb habe ich vorgeschlagen, den Beitrag nicht an das Gerät, sondern an den Haushalt anzuknüpfen. Dieses ist nach dem gegenwärtigen Stand der Technik sachgerechter.

[...]

Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

Was ist denn daran gerecht, wenn ein Single-Haushalt nun den gleichen Beitrag zahlen soll wie ein 4 Personen-Haushalt?
Genau das ist unangemessen Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof. :'(


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Dennoch muss es der Gerechtigkeits willen bei Null Geräten Null Beitrag geben. Wenn es zu kompliziert ist, jedes Gerät einzeln zu berechnen, bei Null Geräten ist die Rechnung sowas von einfach: 0*0=0.
Und die jetzige Regelung wäre vielleicht einfacher und gerechter, wenn der BS nicht solche unmengen gesetzwidriger, menschenverachtender Verwaltungshandlungen begehen würde.


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s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257
kam heute Antwort:
[...]

Vielen Dank für diese Anfrage und das Posten der Antwort. Es ist sehr aufschlußreich, eine direkte Stellungnahme des Verfassers des Gutachtens zu lesen, das diesem Gesetz zugrunde liegt, und es mit dem zu vergleichen, womit wir in der Praxis konfrontiert werden:

Zitat
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html#1063624 .....
Der Justitiar des BR dagegen, der mir gnädigerweise glaubt, dass ich weder fernsehen will noch kann, sagt, der Gesetzgeber dürfe „typisieren“. Also: Wenn sehr viele fernsehen, darf er einfach so tun, als würden alle fernsehen.

Das hört sich bei Herrn Kirchhof, der diese Typisierung vorgeschlagen hat,  inzwischen doch etwas anders an:

Zitat von: Prof. Kirchhof, 08/2014, Stellungnahme zur vom Gutachten zur Rundfunkfinanzierung abweichenden Gesetzgebung
[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]


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g
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Ist die Antwort vom Prof. nicht der Knaller? Wenn er sagt, dass er Haushalte, in denen nicht ferngesehen wird, befreit sehen wollte, haben sich der RBStV und die Länderparalemente offensichtlich nur die Rosinen rausgepickt... und berufen sich dennoch scheinheilig gebetsmühlenartig auf sein Gutachten.
Wenn den Gerichten klargemacht werden kann, dass ihr oberster Chef a.d. eigentlich genau das wollte, wofür wir kämpfen, wird das Brett vor dem Kopf des BS immer dünner.
Ich sehe das Licht am Ende des Tunnels jetzt noch etwas heller.
 :angel:


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257
kam heute Antwort:
Zitat von: Prof. Kirchhof, 08/2014, Stellungnahme zur vom Gutachten zur Rundfunkfinanzierung abweichenden Gesetzgebung
[...]
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.
[...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof
Ist die Antwort vom Prof. nicht der Knaller? Wenn er sagt, dass er Haushalte, in denen nicht ferngesehen wird, befreit sehen wollte, haben sich der RBStV und die Länderparalemente offensichtlich nur die Rosinen rausgepickt... und berufen sich dennoch scheinheilig gebetsmühlenartig auf sein Gutachten.

In der Tat sehr erhellend, diese Ausführungen - und von vielleicht zeitdokumentarischem Wert... ;)
Und in der Tat haben sich die Verantwortlichen - namentlich ARD-ZDF-GEZ, die Ministerpräsidenten der Länder und die Landesparlamente - nur die Rosinen herausgepickt, jegliche Ausnahmefälle ignoriert und auf diese Weise einen sozialstaats-/ rechtsstaats-/ datenschutz- und demokratieverhöhnenden Rundumschlag vorgenommen...
...einseitig *für* ARD-ZDF-GEZ - und *gegen* den Bürger.

Diese Aussagen von Prof. Kirchhof - die wir hier z.T. schon mehrfach reklamiert haben - zielen u.a. auf die sogenannte "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" ab.
Die "Regelvermutung" lautet: "Jeder Haushalt hat Geräte - jeder Haushalt nutzt Rundfunk..."
...dies müsse jedoch widerlegbar sein, wie auch formuliert im Gutachten von Prof. Kirchhof:

3) Paul KIRCHHOF
zu den Bedingungen für die RECHTSSICHERHEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
Zitat
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks", S. 62
www.ard.de/download/398406/index.pdf***

Diese essenzielle Regelung der "Widerlegbarkeit der Nutzung" des als (wohlgemerkt *einzige*!) Grundlage für den sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" herangezogenen Gutachtens wurde bei der Gesetzgebung (vorsätzlich?) grob missachtet und ignoriert!
Die NICHT- und TEILnutzer wurden und werden unfair, ungerecht, unsozial, unsolidarisch, unzeitgemäß und grundgesetzwidrig übergangen!
Das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit wurde und wird damit eklatant verletzt!

Die angestrebte "Rechtssicherheit und öffentliche Akzeptanz" sind somit nicht gegeben - bzw. sogar ins Gegenteil verkehrt!

Eben diese bestehenden Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit sind anhand dreier wichtiger Protagonisten dieses Themas u.a. hier ansatzweise erörtert:

Video: Anna Terschüren über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6332.msg61263.html#msg61263

Die "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" wird ebenfalls u.a. in dem
herausragenden Fachartikel von Bölck thematisiert - siehe u.a. unter
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html

Allein schon das öffentlich zugängliche Inhaltsverzeichnis klingt wie ein juristisches Repetiergewehr
Zitat
I. Einführung
II. Der Begriff des Beitrags
III. Realistische Möglichkeit der Nichtverwirklichung des Abgabentatbestandes
IV. Widerlegungsmöglichkeit für die Annahme der Rundfunknutzung
V. Fehlende enge Verbindung zwischen der Wohnungs- bzw. Betriebsstätteninhaberschaft und der Abgabenzahlungspflicht als Systembruch der steuerlichen Gesetzgebung
VI. Bisherige Rechtsprechung
VII. Ausblick


Inwiefern das von Kirchhof erwähnte "individuelle Antragsverfahren" dann zum kafkaesken Spießrutenlauf ausgestaltet worden wäre oder würde, bliebe noch die Frage.
Aber dass genau dieses fehlt, ist ein wesentlicher Angriffspunkt - nun auch noch faktisch geadelt durch Herrn Prof. Kirchhofs persönliches Statement... ;)

Danke unGEZahlt und all die Aktiven, die diesen Weg hier verfolgt haben und noch verfolgen.

Dranbleiben! Weitermachen!
Gemeinsam knacken wir diese Nuss ;)


***Edit: Das Kirchhof-"Gutachten" scheint auf den Seiten der ARD nicht mehr verfügbar zu sein.
Weder o.g. Link noch zwischenzeitlich geänderte Links noch eine Suche bei ARD oder via web-Suche führen zu einem Ergebnis.
Siehe alternativ u.a. unter
www.swr.de/unternehmen/organisation/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-100.pdf


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L
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Zitat
Die alte Abgabe knüpfte an den Besitz eines Gerätes an. Das bedeutete für die moderne Zeit, dass ein Haushalt mit vielen Geräten – angefangen beim Radiowecker über den Laptop bis zum Autoradio – viele Rundfunkbeiträge hätte bezahlen müssen. Das wäre unangemessen gewesen.

Oh, wie ich dieses verlogene Gewäsch hasse! Eigentlich wollte ich einen langen Text dazu verfassen, aber beim überfliegen der Beiträge ist mir eine Rechnung aufgefallen, die mehr sagt, als tausend Worte:
Geräte * Haushalte = Beiträge
0 * 1 = 0
1 * 1 = 1
>1 * 1 = 1
1 * >1 = 1
>1 * >1 = 1
Aber das wäre ja sooooo kompliziert gewesen.  ???

Stattdessen schließen Staaten, die keine sind, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, den sie mit falschem Etikett - als "Staatsvertrag" deklariert - in die Welt hieven, um Beitragspflichten herbei zu phantasieren, die mangels gesetzlicher Grundlage bzw. gerade wegen einer anderweitigen gesetzlichen Grundlage (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 58 Abs. 1 BVwVfG), vollkommen aus der Luft gegriffen sind. Es wird was von Zwangsbeiträgen in die mediale Endlosschleife gepackt, wobei der Propagandabeitrag aufgrund der Rechtslage absolut freiwillig ist.

Garniert wird das ganze mit allerlei Gerät, mit dem man Rundfunk, der keiner ist, selbst dann nicht empfangen könnte, wenn man es wollte. Laptops, Handys und was uns sonst noch so als "neuartige Rundfunkgeräte" untergejubelt wird, sollen Beitragspflichten auslösen, für einen nicht nur technisch, sondern auch für einen real nicht existierenden Rundfunk. Oder gibt es irgendwelche permanenten Livestreams der öffentlich-rechtlichen Kanäle, die sie selbst hosten? Nein. Es zählt das olympische Motto: Mitzahlen ist alles! - Auch technisch ist der "Internetrundfunk" immer noch ein Dialog, im Gegensatz zum wirklichen Rundfunk, der ein Monolog ist. D.h. im "Internetrundfunk" kann der Server auch sagen: "Du nix haben GEZ-Teilnehmernummer, du kommst hier net rein." - Diese Funktion gibt es heute überall, in jedem verschissenen Onlineshop oder Abofallensteller. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Aufstellen von Abofallen nicht mal nötig. Er ist selbst eine und wird von den Meldeämtern auch noch dabei unterstützt.

Und dann kommt noch dieser Gefälligkeitsgutachtenschreiber daher und faselt dummes Zeug von "Sachzwängen", die genau diesen Schwachsinn, den ich eben zerpflückt habe, zur (vorüber gehenden) alternativlosesten aller Alternativlosigkeiten erklären.

So, jetzt ist es doch ein längerer Text geworden, weil mich dieses verlogene Geschwurbel mal wieder wütend gemacht hat. Ich bin notorischer und unverbesserlicher Rundfunkverweigerer und der Schuppen nervt mich mit immer neuen Bettelbriefen, Textbausteinen und Rechnungen für die Textbausteine. (Textbausteine sind der einzige Service, den dieser "Service" erbringt.)


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3) Paul KIRCHHOF
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Zitat
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Das Recht des öffentlichen Rundfunks, insbesondere das "Beitragsrecht", ist Teil des öffentlichen Rechts. Das Strafrecht ist ebenfalls Teil des öffentlichen Rechts. Die "widerlegbare Regelvermutung" würde übertragen auf das Strafrecht bedeuten: Für den Staat ist jeder Mensch ein Verbrecher (Regelvermutung), solange er ihm nicht das Gegenteil beweist. Der Gegenbeweis, man sei kein Verbrecher, wäre jedoch (wenn man das derzeitige "Beitragsrecht" noch weiter auf das Strafrecht überträgt) per Gesetz allenfalls zeitlich befristet, d.h. nach einer gewissen Zeit muss man dem Staat erneut beweisen, dass man kein Verbrecher ist.

Ein solches Unrechtssystem muss gestoppt werden!

Corruptissima re publica plurimae leges.
- Tacitus


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Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257 )
kam heute Antwort:
Zitat
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.

Jedes Finanzierungskonzept gibt dem Rundfunk Geld, mit dem er gute oder schlechte Programme machen kann. Deswegen übernimmt derjenige, der die Finanzierung neu strukturiert, naturgemäß keine Verantwortlichkeit für das jeweilige Programm.
Hallo Markus, kann die Antwort eingescannt werden, damit es vor Gericht als Beweis dienen kann?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2014, 08:42 von Bürger«

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Die "widerlegbare Regelvermutung" würde übertragen auf das Strafrecht bedeuten: Für den Staat ist jeder Mensch ein Verbrecher (Regelvermutung), solange er ihm nicht das Gegenteil beweist.[...]
Ein solches Unrechtssystem muss gestoppt werden!
Corruptissima re publica plurimae leges. - Tacitus

Genau dieser (in den letzten Jahren in "Mode" gekommene) Paradigmenwechsel
> weg von der (demokratie-kennzeichnenden?) "Unschuldsvermutung"
> hin zur (diktatur-kennzeichnenden?) "Schuld-Vermutung"
und faktische Umkehr der Beweislast ist es, was wir ja u.a. anprangern und den gedankenlos-schlafenden Fernsehkonsumierenden bewusst machen müssen.

Es geht ja eben nicht nur um die 18€/mtl - sondern es geht ums Ganze!
Leider begreifen das noch die wenigsten - getreu dem Motto:
"Was nicht sein kann, das nicht sein darf..."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2014, 00:12 von Bürger«
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M
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Vielen Dank für die Ausführungen zur "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" und die interessante Antwort von Herrn Kirchhof.

Das Thema wird mit in den Klageentwurf eingebaut  ;)

Im übrigen sollten wir durch unsere Klagen auch daran arbeiten, dass wir die 10%-Typisierungsregel überschreiten. Dann gilt die Typisierung nämlich nicht mehr  >:D


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Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257 )
kam heute Antwort:
Hallo Markus, kann die Antwort eingescannt werden, damit es vor Gericht als Beweis dienen kann?

Das war ein E-Mail-Schriftwechsel.
Die Anfrage habe ich an kirchhofp@jurs.uni-heidelberg.de gesendet.
Die Antwort kam von sekretariat.kirchhof@jurs.uni-heidelberg.de .
Da haben wir leider keine handschriftliche Signatur.

Aber allen, die die E-Mails benötigen, könnte ich das natürlich an ihre Mailadresse weiter leiten.
Einfach per pers. Mitteilung Bescheid geben.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2014, 08:42 von Bürger«

  • Beiträge: 3.232
Ich habe nun die entsprechende Textstelle aus dem Kirchhof-Gutachten genommen und mit dem RBStV verglichen, nicht nur Kirchhof kann feststellen, dass sein Gutachten nicht richtig umgesetzt wurde. Falls das Gericht dennoch einen Nachweis seiner Stellungsnahme anfordert, komme ich auf dein Angebot zurück.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Falls das Gericht dennoch einen Nachweis seiner Stellungsnahme anfordert, komme ich auf dein Angebot zurück.

Als E-Mail-Ausdruck habe ich es mal als Anhang hier jetzt reingesetzt.
Außer der Weiterleitungsmöglichkeit auf die eigene E-Mailadresse
können wir ja bei Bedarf bestimmt immer noch andere Möglichkeiten finden.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2014, 07:57 von seppl«

G
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Klare Worte: "Wer sich auf Kirchhofs Darlegungen beruft, kann die Begründungszusammenhänge seines Gutachtens nicht ignorieren. Wiederholt wird darin betont, dass die neue Form der Rundfunkfinanzierung das System »unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage, unabhängig von Einschaltquoten und einer finanzwirtschaftlich veranlassten Ausrichtung der Sendungen auf den Publikumsgeschmack« halten soll....  deutlicher hätte sich ein Appell zu inhaltlicher Neuorientierung ... kaum formulieren lassen. ... Umso mehr erstaunt es, dass von all diesen Vorgaben offenbar nur ein einziges Signal in den Chefetagen deutscher Sendeanstalten verstanden wurde: Augen zu – und weiter so! Nach wie vor wird die Einschaltquote in öffentlich-rechtlichen Funkhäusern wie eine Monstranz über die Flure getragen und der Auftrag zu inhaltlicher und ästhetischer Vielfalt zerschellt jeden Tag an Formatvorgaben, Quotenprognosen und an der Hasenfüßigkeit vieler, die sich in ihrem mit mehr als achttausend Millionen Euro im Jahr ausgepolsterten Gebührenbett lieber mal nicht zu heftig drehen, weil sie nichts riskieren wollen. ...  27 % des Programmetats im »Ersten« werden für Sportrechte verbraten" (Quelle: Zeitschrift Rundfunk, Aufsatz: Mischkultur vs. Monokultur von Thomas Frickel, Seiten 18/19, http://www.kulturrat.de/dossiers/oe-r-r-dossier-2.pdf, Abruf 12.11.2014).

Zur Quotenorientierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eindrucksvoll: Tätigkeitsbericht des Intendanten des ZDF vom 19.09.2014: Darstellung der Marktanteile ab Seite 10 mit besonderer Hervorhebung der Einschaltquoten im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2014 und sogar internem Quoten-Vergleich der öffentlich-rechtlichen Sender untereinander http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/35100404/1/data.pdf.

---
Sorry für OT, aber da besonders bitter für am/unter dem Existenzminimum lebende Zwangs-Finanzierungsquellen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Äußerung des Intendanten Tom B., Zitat: "... Arbeitslohn ermöglicht die Erfüllung von Wünschen oder – wenn er fehlt – schließt von der Teilhabe am Leben, an Meinungsbildung und Kultur aus." (!) (Quelle: Zeitschrift Rundfunk, Aufsatz: Rough Crossing, Seite 10 erste Spalte unten, http://www.kulturrat.de/dossiers/oe-r-r-dossier-2.pdf, Abruf 12.11.2014).


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

 
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