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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: unGEZahlt am 13. August 2014, 18:13

Titel: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: unGEZahlt am 13. August 2014, 18:13
Edit "Bürger":
Aus der Aktion TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html) erwuchs dieser interessante Schriftverkehr, welcher wegen seiner eigenständigen Bedeutsamkeit aus dem Ursprungs-Thread ausgegliedert wurde.
Der Ersteller des dem sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" zugrunde liegenden Auftrags-Gutachtens von ARD-ZDF-GEZ, Prof. Paul Kirchhof, wird um Stellungnahme gebeten zur von seinen Grundzügen in wesentlichen Teilen stark abweichenden Gesetzgebung.

Ebenfalls interessant in dieser "Reihe":
Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10525.0.html

sowie auch
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280



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Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257
kam heute Antwort:

Zitat von: Prof. Kirchhof, 08/2014, Stellungnahme zur vom Gutachten zur Rundfunkfinanzierung abweichenden Gesetzgebung
Sehr geehrter Herr Markus,

für Ihre E-Mail, in der Sie die Probleme der Rundfunkfinanzierung ansprechen, danke ich Ihnen sehr. Ich habe mich in meinem Gutachten für die Erneuerung des Rundfunkbeitrags eingesetzt. Die alte Abgabe knüpfte an den Besitz eines Gerätes an. Das bedeutete für die moderne Zeit, dass ein Haushalt mit vielen Geräten – angefangen beim Radiowecker über den Laptop bis zum Autoradio – viele Rundfunkbeiträge hätte bezahlen müssen. Das wäre unangemessen gewesen.

Deshalb habe ich vorgeschlagen, den Beitrag nicht an das Gerät, sondern an den Haushalt anzuknüpfen. Dieses ist nach dem gegenwärtigen Stand der Technik sachgerechter. Ich habe mich gefreut, dass die 16 Landtage, die über diesen Beitrag entscheiden, dieses Konzept übernommen haben.

Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.

Jedes Finanzierungskonzept gibt dem Rundfunk Geld, mit dem er gute oder schlechte Programme machen kann. Deswegen übernimmt derjenige, der die Finanzierung neu strukturiert, naturgemäß keine Verantwortlichkeit für das jeweilige Programm.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

 
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Juristische Fakultät
Forschungsstelle für Staats- und Steuerrecht
Professor Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof
Bundesverfassungsrichter a. D., Seniorprofessor distinctus
Zeppelinstr. 151
69121 Heidelberg
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: plempos am 13. August 2014, 18:30
Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257
kam heute Antwort:
Zitat von: Prof. Kirchhof, 08/2014, Stellungnahme zur vom Gutachten zur Rundfunkfinanzierung abweichenden Gesetzgebung
[...]

Die alte Abgabe knüpfte an den Besitz eines Gerätes an. Das bedeutete für die moderne Zeit, dass ein Haushalt mit vielen Geräten – angefangen beim Radiowecker über den Laptop bis zum Autoradio – viele Rundfunkbeiträge hätte bezahlen müssen. Das wäre unangemessen gewesen.

Deshalb habe ich vorgeschlagen, den Beitrag nicht an das Gerät, sondern an den Haushalt anzuknüpfen. Dieses ist nach dem gegenwärtigen Stand der Technik sachgerechter.

[...]

Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

Was ist denn daran gerecht, wenn ein Single-Haushalt nun den gleichen Beitrag zahlen soll wie ein 4 Personen-Haushalt?
Genau das ist unangemessen Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof. :'(
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Roggi am 13. August 2014, 18:40
Dennoch muss es der Gerechtigkeits willen bei Null Geräten Null Beitrag geben. Wenn es zu kompliziert ist, jedes Gerät einzeln zu berechnen, bei Null Geräten ist die Rechnung sowas von einfach: 0*0=0.
Und die jetzige Regelung wäre vielleicht einfacher und gerechter, wenn der BS nicht solche unmengen gesetzwidriger, menschenverachtender Verwaltungshandlungen begehen würde.
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: sparks am 13. August 2014, 19:31
Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257
kam heute Antwort:
[...]

Vielen Dank für diese Anfrage und das Posten der Antwort. Es ist sehr aufschlußreich, eine direkte Stellungnahme des Verfassers des Gutachtens zu lesen, das diesem Gesetz zugrunde liegt, und es mit dem zu vergleichen, womit wir in der Praxis konfrontiert werden:

Zitat
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html#1063624 .....
Der Justitiar des BR dagegen, der mir gnädigerweise glaubt, dass ich weder fernsehen will noch kann, sagt, der Gesetzgeber dürfe „typisieren“. Also: Wenn sehr viele fernsehen, darf er einfach so tun, als würden alle fernsehen.

Das hört sich bei Herrn Kirchhof, der diese Typisierung vorgeschlagen hat,  inzwischen doch etwas anders an:

Zitat von: Prof. Kirchhof, 08/2014, Stellungnahme zur vom Gutachten zur Rundfunkfinanzierung abweichenden Gesetzgebung
[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: gelddruckmaschine am 14. August 2014, 00:24
Ist die Antwort vom Prof. nicht der Knaller? Wenn er sagt, dass er Haushalte, in denen nicht ferngesehen wird, befreit sehen wollte, haben sich der RBStV und die Länderparalemente offensichtlich nur die Rosinen rausgepickt... und berufen sich dennoch scheinheilig gebetsmühlenartig auf sein Gutachten.
Wenn den Gerichten klargemacht werden kann, dass ihr oberster Chef a.d. eigentlich genau das wollte, wofür wir kämpfen, wird das Brett vor dem Kopf des BS immer dünner.
Ich sehe das Licht am Ende des Tunnels jetzt noch etwas heller.
 :angel:
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Bürger am 14. August 2014, 00:51
Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257
kam heute Antwort:
Zitat von: Prof. Kirchhof, 08/2014, Stellungnahme zur vom Gutachten zur Rundfunkfinanzierung abweichenden Gesetzgebung
[...]
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.
[...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof
Ist die Antwort vom Prof. nicht der Knaller? Wenn er sagt, dass er Haushalte, in denen nicht ferngesehen wird, befreit sehen wollte, haben sich der RBStV und die Länderparalemente offensichtlich nur die Rosinen rausgepickt... und berufen sich dennoch scheinheilig gebetsmühlenartig auf sein Gutachten.

In der Tat sehr erhellend, diese Ausführungen - und von vielleicht zeitdokumentarischem Wert... ;)
Und in der Tat haben sich die Verantwortlichen - namentlich ARD-ZDF-GEZ, die Ministerpräsidenten der Länder und die Landesparlamente - nur die Rosinen herausgepickt, jegliche Ausnahmefälle ignoriert und auf diese Weise einen sozialstaats-/ rechtsstaats-/ datenschutz- und demokratieverhöhnenden Rundumschlag vorgenommen...
...einseitig *für* ARD-ZDF-GEZ - und *gegen* den Bürger.

Diese Aussagen von Prof. Kirchhof - die wir hier z.T. schon mehrfach reklamiert haben - zielen u.a. auf die sogenannte "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" ab.
Die "Regelvermutung" lautet: "Jeder Haushalt hat Geräte - jeder Haushalt nutzt Rundfunk..."
...dies müsse jedoch widerlegbar sein, wie auch formuliert im Gutachten von Prof. Kirchhof:

3) Paul KIRCHHOF
zu den Bedingungen für die RECHTSSICHERHEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
Zitat
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks", S. 62
www.ard.de/download/398406/index.pdf***

Diese essenzielle Regelung der "Widerlegbarkeit der Nutzung" des als (wohlgemerkt *einzige*!) Grundlage für den sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" herangezogenen Gutachtens wurde bei der Gesetzgebung (vorsätzlich?) grob missachtet und ignoriert!
Die NICHT- und TEILnutzer wurden und werden unfair, ungerecht, unsozial, unsolidarisch, unzeitgemäß und grundgesetzwidrig übergangen!
Das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit wurde und wird damit eklatant verletzt!

Die angestrebte "Rechtssicherheit und öffentliche Akzeptanz" sind somit nicht gegeben - bzw. sogar ins Gegenteil verkehrt!

Eben diese bestehenden Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit sind anhand dreier wichtiger Protagonisten dieses Themas u.a. hier ansatzweise erörtert:

Video: Anna Terschüren über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6332.msg61263.html#msg61263

Die "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" wird ebenfalls u.a. in dem
herausragenden Fachartikel von Bölck thematisiert - siehe u.a. unter
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html

Allein schon das öffentlich zugängliche Inhaltsverzeichnis klingt wie ein juristisches Repetiergewehr
Zitat
I. Einführung
II. Der Begriff des Beitrags
III. Realistische Möglichkeit der Nichtverwirklichung des Abgabentatbestandes
IV. Widerlegungsmöglichkeit für die Annahme der Rundfunknutzung
V. Fehlende enge Verbindung zwischen der Wohnungs- bzw. Betriebsstätteninhaberschaft und der Abgabenzahlungspflicht als Systembruch der steuerlichen Gesetzgebung
VI. Bisherige Rechtsprechung
VII. Ausblick


Inwiefern das von Kirchhof erwähnte "individuelle Antragsverfahren" dann zum kafkaesken Spießrutenlauf ausgestaltet worden wäre oder würde, bliebe noch die Frage.
Aber dass genau dieses fehlt, ist ein wesentlicher Angriffspunkt - nun auch noch faktisch geadelt durch Herrn Prof. Kirchhofs persönliches Statement... ;)

Danke unGEZahlt und all die Aktiven, die diesen Weg hier verfolgt haben und noch verfolgen.

Dranbleiben! Weitermachen!
Gemeinsam knacken wir diese Nuss ;)


***Edit: Das Kirchhof-"Gutachten" scheint auf den Seiten der ARD nicht mehr verfügbar zu sein.
Weder o.g. Link noch zwischenzeitlich geänderte Links noch eine Suche bei ARD oder via web-Suche führen zu einem Ergebnis.
Siehe alternativ u.a. unter
www.swr.de/unternehmen/organisation/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-100.pdf
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Lokalhorst am 14. August 2014, 01:01
Zitat
Die alte Abgabe knüpfte an den Besitz eines Gerätes an. Das bedeutete für die moderne Zeit, dass ein Haushalt mit vielen Geräten – angefangen beim Radiowecker über den Laptop bis zum Autoradio – viele Rundfunkbeiträge hätte bezahlen müssen. Das wäre unangemessen gewesen.

Oh, wie ich dieses verlogene Gewäsch hasse! Eigentlich wollte ich einen langen Text dazu verfassen, aber beim überfliegen der Beiträge ist mir eine Rechnung aufgefallen, die mehr sagt, als tausend Worte:
Geräte * Haushalte = Beiträge
0 * 1 = 0
1 * 1 = 1
>1 * 1 = 1
1 * >1 = 1
>1 * >1 = 1
Aber das wäre ja sooooo kompliziert gewesen.  ???

Stattdessen schließen Staaten, die keine sind, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, den sie mit falschem Etikett - als "Staatsvertrag" deklariert - in die Welt hieven, um Beitragspflichten herbei zu phantasieren, die mangels gesetzlicher Grundlage bzw. gerade wegen einer anderweitigen gesetzlichen Grundlage (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 58 Abs. 1 BVwVfG), vollkommen aus der Luft gegriffen sind. Es wird was von Zwangsbeiträgen in die mediale Endlosschleife gepackt, wobei der Propagandabeitrag aufgrund der Rechtslage absolut freiwillig ist.

Garniert wird das ganze mit allerlei Gerät, mit dem man Rundfunk, der keiner ist, selbst dann nicht empfangen könnte, wenn man es wollte. Laptops, Handys und was uns sonst noch so als "neuartige Rundfunkgeräte" untergejubelt wird, sollen Beitragspflichten auslösen, für einen nicht nur technisch, sondern auch für einen real nicht existierenden Rundfunk. Oder gibt es irgendwelche permanenten Livestreams der öffentlich-rechtlichen Kanäle, die sie selbst hosten? Nein. Es zählt das olympische Motto: Mitzahlen ist alles! - Auch technisch ist der "Internetrundfunk" immer noch ein Dialog, im Gegensatz zum wirklichen Rundfunk, der ein Monolog ist. D.h. im "Internetrundfunk" kann der Server auch sagen: "Du nix haben GEZ-Teilnehmernummer, du kommst hier net rein." - Diese Funktion gibt es heute überall, in jedem verschissenen Onlineshop oder Abofallensteller. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Aufstellen von Abofallen nicht mal nötig. Er ist selbst eine und wird von den Meldeämtern auch noch dabei unterstützt.

Und dann kommt noch dieser Gefälligkeitsgutachtenschreiber daher und faselt dummes Zeug von "Sachzwängen", die genau diesen Schwachsinn, den ich eben zerpflückt habe, zur (vorüber gehenden) alternativlosesten aller Alternativlosigkeiten erklären.

So, jetzt ist es doch ein längerer Text geworden, weil mich dieses verlogene Geschwurbel mal wieder wütend gemacht hat. Ich bin notorischer und unverbesserlicher Rundfunkverweigerer und der Schuppen nervt mich mit immer neuen Bettelbriefen, Textbausteinen und Rechnungen für die Textbausteine. (Textbausteine sind der einzige Service, den dieser "Service" erbringt.)
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Knax am 14. August 2014, 01:11
3) Paul KIRCHHOF
zu den Bedingungen für die RECHTSSICHERHEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
Zitat
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Das Recht des öffentlichen Rundfunks, insbesondere das "Beitragsrecht", ist Teil des öffentlichen Rechts. Das Strafrecht ist ebenfalls Teil des öffentlichen Rechts. Die "widerlegbare Regelvermutung" würde übertragen auf das Strafrecht bedeuten: Für den Staat ist jeder Mensch ein Verbrecher (Regelvermutung), solange er ihm nicht das Gegenteil beweist. Der Gegenbeweis, man sei kein Verbrecher, wäre jedoch (wenn man das derzeitige "Beitragsrecht" noch weiter auf das Strafrecht überträgt) per Gesetz allenfalls zeitlich befristet, d.h. nach einer gewissen Zeit muss man dem Staat erneut beweisen, dass man kein Verbrecher ist.

Ein solches Unrechtssystem muss gestoppt werden!

Corruptissima re publica plurimae leges.
- Tacitus
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Roggi am 14. August 2014, 01:36
Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257 )
kam heute Antwort:
Zitat
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.

Jedes Finanzierungskonzept gibt dem Rundfunk Geld, mit dem er gute oder schlechte Programme machen kann. Deswegen übernimmt derjenige, der die Finanzierung neu strukturiert, naturgemäß keine Verantwortlichkeit für das jeweilige Programm.
Hallo Markus, kann die Antwort eingescannt werden, damit es vor Gericht als Beweis dienen kann?
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Bürger am 14. August 2014, 01:40
Die "widerlegbare Regelvermutung" würde übertragen auf das Strafrecht bedeuten: Für den Staat ist jeder Mensch ein Verbrecher (Regelvermutung), solange er ihm nicht das Gegenteil beweist.[...]
Ein solches Unrechtssystem muss gestoppt werden!
Corruptissima re publica plurimae leges. - Tacitus

Genau dieser (in den letzten Jahren in "Mode" gekommene) Paradigmenwechsel
> weg von der (demokratie-kennzeichnenden?) "Unschuldsvermutung"
> hin zur (diktatur-kennzeichnenden?) "Schuld-Vermutung"
und faktische Umkehr der Beweislast ist es, was wir ja u.a. anprangern und den gedankenlos-schlafenden Fernsehkonsumierenden bewusst machen müssen.

Es geht ja eben nicht nur um die 18€/mtl - sondern es geht ums Ganze!
Leider begreifen das noch die wenigsten - getreu dem Motto:
"Was nicht sein kann, das nicht sein darf..."
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Mupfel am 14. August 2014, 09:56
Vielen Dank für die Ausführungen zur "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" und die interessante Antwort von Herrn Kirchhof.

Das Thema wird mit in den Klageentwurf eingebaut  ;)

Im übrigen sollten wir durch unsere Klagen auch daran arbeiten, dass wir die 10%-Typisierungsregel überschreiten. Dann gilt die Typisierung nämlich nicht mehr  >:D
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: unGEZahlt am 14. August 2014, 18:40
Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257 )
kam heute Antwort:
Hallo Markus, kann die Antwort eingescannt werden, damit es vor Gericht als Beweis dienen kann?

Das war ein E-Mail-Schriftwechsel.
Die Anfrage habe ich an kirchhofp@jurs.uni-heidelberg.de gesendet.
Die Antwort kam von sekretariat.kirchhof@jurs.uni-heidelberg.de .
Da haben wir leider keine handschriftliche Signatur.

Aber allen, die die E-Mails benötigen, könnte ich das natürlich an ihre Mailadresse weiter leiten.
Einfach per pers. Mitteilung Bescheid geben.

Markus
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Roggi am 14. August 2014, 18:47
Ich habe nun die entsprechende Textstelle aus dem Kirchhof-Gutachten genommen und mit dem RBStV verglichen, nicht nur Kirchhof kann feststellen, dass sein Gutachten nicht richtig umgesetzt wurde. Falls das Gericht dennoch einen Nachweis seiner Stellungsnahme anfordert, komme ich auf dein Angebot zurück.
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: unGEZahlt am 19. August 2014, 22:56
Falls das Gericht dennoch einen Nachweis seiner Stellungsnahme anfordert, komme ich auf dein Angebot zurück.

Als E-Mail-Ausdruck habe ich es mal als Anhang hier jetzt reingesetzt.
Außer der Weiterleitungsmöglichkeit auf die eigene E-Mailadresse
können wir ja bei Bedarf bestimmt immer noch andere Möglichkeiten finden.

Markus
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Greyhound am 12. November 2014, 15:48
Klare Worte: "Wer sich auf Kirchhofs Darlegungen beruft, kann die Begründungszusammenhänge seines Gutachtens nicht ignorieren. Wiederholt wird darin betont, dass die neue Form der Rundfunkfinanzierung das System »unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage, unabhängig von Einschaltquoten und einer finanzwirtschaftlich veranlassten Ausrichtung der Sendungen auf den Publikumsgeschmack« halten soll....  deutlicher hätte sich ein Appell zu inhaltlicher Neuorientierung ... kaum formulieren lassen. ... Umso mehr erstaunt es, dass von all diesen Vorgaben offenbar nur ein einziges Signal in den Chefetagen deutscher Sendeanstalten verstanden wurde: Augen zu – und weiter so! Nach wie vor wird die Einschaltquote in öffentlich-rechtlichen Funkhäusern wie eine Monstranz über die Flure getragen und der Auftrag zu inhaltlicher und ästhetischer Vielfalt zerschellt jeden Tag an Formatvorgaben, Quotenprognosen und an der Hasenfüßigkeit vieler, die sich in ihrem mit mehr als achttausend Millionen Euro im Jahr ausgepolsterten Gebührenbett lieber mal nicht zu heftig drehen, weil sie nichts riskieren wollen. ...  27 % des Programmetats im »Ersten« werden für Sportrechte verbraten" (Quelle: Zeitschrift Rundfunk, Aufsatz: Mischkultur vs. Monokultur von Thomas Frickel, Seiten 18/19, http://www.kulturrat.de/dossiers/oe-r-r-dossier-2.pdf (http://www.kulturrat.de/dossiers/oe-r-r-dossier-2.pdf), Abruf 12.11.2014).

Zur Quotenorientierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eindrucksvoll: Tätigkeitsbericht des Intendanten des ZDF vom 19.09.2014: Darstellung der Marktanteile ab Seite 10 mit besonderer Hervorhebung der Einschaltquoten im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2014 und sogar internem Quoten-Vergleich der öffentlich-rechtlichen Sender untereinander http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/35100404/1/data.pdf (http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/35100404/1/data.pdf).

---
Sorry für OT, aber da besonders bitter für am/unter dem Existenzminimum lebende Zwangs-Finanzierungsquellen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Äußerung des Intendanten Tom B., Zitat: "... Arbeitslohn ermöglicht die Erfüllung von Wünschen oder – wenn er fehlt – schließt von der Teilhabe am Leben, an Meinungsbildung und Kultur aus." (!) (Quelle: Zeitschrift Rundfunk, Aufsatz: Rough Crossing, Seite 10 erste Spalte unten, http://www.kulturrat.de/dossiers/oe-r-r-dossier-2.pdf (http://www.kulturrat.de/dossiers/oe-r-r-dossier-2.pdf), Abruf 12.11.2014).
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 12. November 2014, 16:03
So OT finde ich es nicht.
Denn die Jagd nach Einschaltquoten dürfte für die ÖR nicht statt finden, da sie somit in direkter Konkurrenz zu den Privaten gehen.
Finanziert durch die Gelder der Bürger, somit einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den Privaten (nur Werbung) haben.

Für eine Grundsicherung muss die Quote egal sein, da hier der Mehrwert eigentlich auf Bildung und Kultur abzielen sollte.
Was von den Privaten so nicht sonderlich gut gelingt (mit Ausnahmen).
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Psalm_37_5ff am 13. November 2014, 10:52
Zum Thema Typisierung, Gestzmäßigkeit der Pauschalierungen sind im  Buch „Die Zulässigkeit
gesetzlicher Pauschalierungen im Einkommenssteuerrecht“ U. Steenken S.16
interresant Absätze und Fußnoten zu Aussagen des Bundesverfassungsgerichts,
die zusätzlich zur 10% Schranke eingehalten werden müssen.

Auszug aus der Klageschrift
2.2 Normadressaten„Medien-Verweigerer “
Der Antragsteller gehört laut der WAZ Nr.95 vom 24.04.1999 Beilage Wochenende, S.2. (Anhang B-2)
(basierend auf einer Allensbacher Werbträgeranalyse )zu einer Gruppe von insgesamt ca. 1,8
Millionen Bundesbürgern der Medien-Verweigerer aus allen Schichten.

2.3 Normadressaten Personen von Wohngemeinschaften
Im Jahr 2013 wohnten in Deutschland 3,6 – 4,2 Millionen Personen in Wohngemeinschaften ( Laut
Statisa, Anhang B-3, Anhang B-4 ).
Die Belegungsdichte wird in mehreren Quellen mit ca. 4 bis 7 Personen pro Wohngemeinschaft
(Anhang B-5 und Anhang B-6) sind es ca. 0,6 - 0,9 Mio betroffene Wohnungen für den RBStV.

2.4 Vorgaben des BVerfG zu Pauschalierungen
Die Grundsätzlichen Vorgaben aus den Urteile des BVerfG v. 10.5.1972 -1 BvR 286, 293, 295/65,
BVerfGE 33, 171 (189); BVerfG v.26.4.1978 – 1BvL 29/76, BVerfGE 48,227 (235); BVerfG v. 6.12.1983
– 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325 (354); BVerfG v. 29.11.1989 – 1 BvR 1402, 1528/87, BVerfGE81,
108 (118); BVerfG v.23.1.1990 -1 BvL 4,5,6,7/87, BVerfGE 81, 228 (236) = BStB1 II 1990, 483; BVerfG
v. 8.6.1993 – 1 BvL 20/85, BVerfGE 89, 15 (22f.) zur Zulässigkeit gesetzlicher Pauschalisierungen unter
Einhaltung des Grundgesetztes Art. 3, Abs 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf
wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. “ werden laut dem Buch „Die Zulässigkeit
gesetzlicher Pauschalierungen im Einkommenssteuerrecht“ U. Steenken S.16
(Anhang B-7) wie folgt
benannt: „Nach neuerer Rechtsprechung ist die äußere Grenze gemäß der „neuen Formel“ dann
überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe von
Normadressaten ungleich behandelt wird, ohne dass zwischen beiden Gruppen Unterschiede von
solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine unterschiedliche Behandlung
rechtfertigen.“ … „Entsprechendes gilt, wenn vergleichbare Gruppen von Normadressaten (Anm. Beitragszahler) gleich
behandelt
werden, obwohl zwischen beiden Gruppen gewichtige Unterschiede (Anm. "WG vs Medieneverweigerer")  bestehen, die einer
Gleichbehandlung entgegenstehen.“


Die resultierende Verfassungswidrigkeit ist m.E. offensichtlich.
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: noGez99 am 13. Dezember 2015, 21:14
gibt es eine zitierfähige Quelle für die Aussage von Kirchhof:

Zitat
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.

bzw:

Zitat
... Gutachten ... Verfassungskonformität nahelegt - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen
die in den aktuellen Staatsverträgen in wesentlichen Teilen nicht berücksichtigt sind

Danke
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Bürger am 14. Dezember 2015, 01:51
Siehe Start-Beitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html

Es handelt sich um eine Email-Antwort auf eine Email-Anfrage.
Nähere Infos bzw. unter Umständen auch die Original-Mail ggf. auf Nachfrage beim Thread-Ersteller.
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Frei am 14. Dezember 2015, 04:38
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, eine fiktive Person F hätte bereits folgende Textstellen in der Klagebegründung drin:

Zitat
Selbst Paul Kirchhof schreibt in dem Gutachten, im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio "Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks", mit welchem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die seit Anfang 2013 geltende Regelung rechtlich begründen, auf S. 62 (www.ard.de/download/398406/index.pdf) zu den Bedingungen für die Rechtssicherheit des sogenannten Rundfunkbeitrags: "... erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
Dieses ist in der Umsetzung jedoch nicht der Fall.

Zitat
Durch die Werbung sind die Sender abhängig von Wirtschaftsinteressen, was im Widerspruch zu geltendem Recht steht.

Aus einem Interview mit Paul Kirchoff (lt. FAZ, 19.1.2013):
Frage: "Die Sender kassieren Werbemillionen. Ihr Vorschlag eines werbefreien Programms fand kein Gehör."
Antwort Paul Kirchhoff: "Ich habe im Gutachten in einem Leitsatz hervorgehoben, dass die Unabhängigkeit des Rundfunks von der Wirtschaft eine Bedingung des öffentlichen Systems ist. Das Bundesverfassungsgericht urteilt seit jeher, dass Rundfunk unabhängig von Wirtschaftsinteressen sein muss. Jede Zahlung erwartet eine Gegenleistung, ist also eine Einflussnahme. Es darf keine Finanztransfers von der Wirtschaft an öffentlich-rechtliche Medien geben. Wenn die Sender diese Bewährungsprobe nicht meistern, verlieren sie eine wesentliche Legitimationsgrundlage."
(http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778-p2.html)

"Jeder Sponsor erwartet eine Gegenleistung" - Kirchhof übte auch in der FAS auch Kritik an der Werbung in den öffentlich-rechtlichen Programmen: "Die Unabhängigkeit des Rundfunks von der Wirtschaft ist eine Bedingung des öffentlichen Systems", sagte er weiter. "Es darf keine Finanztransfers von der Wirtschaft an öffentlich-rechtliche Medien geben."
Jeder Sponsor erwarte für seine Zahlung eine Gegenleistung. "Wenn die Sender diese Bewährungsprobe nicht meistern, verlieren sie eine wesentliche Legitimationsgrundlage." Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nahmen nach FAS-Angaben 2011 483 Millionen Euro mit Werbung in Radio und Fernsehen ein.
(http://www.focus.de/kultur/kino_tv/neues-gebuehrenmodell-verpflichtet-erfinder-der-zwangsabgabe-ruft-nach-transparenz_aid_901509.html)

Laut dem NDR-Geschäftsbericht 2014 (Seite 26) bestanden zum Beispiel bei dem Radiosender NDR2 insgesamt 2,1 % des Programms aus Werbung. Beim Fernsehen macht laut diesem Bericht (Seite 27) der Anteil der Werbung des NDR 1,36 % aus.
(http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/bericht176.pdf)

Frei 8)
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: unGEZahlt am 14. Dezember 2015, 08:30
gibt es eine zitierfähige Quelle für die Aussage von Kirchhof

In Antwort #13 ist der E-Mail-Ausdruck im Anhang herunterladbar.
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg73428.html#msg73428 )


Mail-Weiterleitungsmöglichkeit wäre auch möglich. Ich zitiere mich mal aus Antwort #11:
allen, die die E-Mails benötigen, könnte ich das natürlich an ihre Mailadresse weiter leiten.
Einfach per pers. Mitteilung Bescheid geben.

Markus
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: Bürger am 10. September 2017, 23:06
Ein aktueller Fall in der "Rundfunkbeitrags"-Praxis hat mir die Augen (noch) weiter geöffnet...
Ein Rundfunkbeitrag für 43 Menschen: Wie groß darf eine Wohngemeinschaft sein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24255.msg153996.html#msg153996
...ich erlaube mir der Wichtigkeit wegen ein etwas umfangreicheres Eigenzitat
[...] um die Tragweite der Problematik und die euphemistische Rhetorik der Gesetzgeber und des Rundfunks bzgl. des (im Vergleich zur ehemaligen, geräteabhängigen Rundfunkgebühr nun angeblich "besseren") Schutzes der Privatsphäre zu verdeutlichen:
[...] wir haben jetzt den "wesentlich weniger intensiven Eingriff" in die Privatsphäre, indem nun zwingend(!!!) Zutritt zur Wohnung eingeräumt werden muss, um "nur" die Wohnverhältnisse und "wer mit wem" klären zu können.

Und nein, Prof. Kirchhof hat dies bei seinem Modell der "widerleglichen Beweislastumker" bzgl. des Gerätebesitzes nicht berücksichtigt. Insofern ist sein (in der Gesetzgebung ohne Widerlegbarkeit umgesetztes!) Modell...
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg72681.html#msg72681
...dann tatsächlich sogar noch kruder als das vorherige, da selbst bei einer "Widerlegung der Regelvermutung" ("Regelvermutung" = "jeder hat und jeder nutzt")
- nicht nur der Nichtbesitz von Geräten, sondern
- zusätzlich(!) noch die Wohnverhältnisse aufgeklärt werden müssten.

Dies ist somit sogar noch ein wesentlich intensiverer Eingriff in die Privatsphäre/ Unverletzlichkeit der Wohnung als bisher!!!
Dieses Thema muss unbedingt ebenfalls noch mit verfolgt werden und geht eng einher mit Themen wie der
> verwaltungspraktischen Untauglichkeit des Anknüpfungspunktes "Wohnung" siehe u.a. unter
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359
sowie letztlich auch mit der
> völlig willkürlichen "Gesamtschuldnerschaft" - siehe bitte Forum-Suche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search).

Dies sei hier nur insofern angemerkt, als dass somit die am Anfang des Threads zitierte und behandelte, das Modell der "Wohnungsabgabe" gem. Kirchhof-Gutachten beschönigende Stellungnahme dessen Verfassers erheblich relativiert wird, da nach "seinem"(?) Modell der Anknüpfung an die Wohnung in jedem Fall der (zur praktischen Durchsetzung und Sicherung der Vollzuggleichheit erforderliche) Eingriff in die Privatsphäre erheblich intensiver ausfällt, als noch zu "Gebührenzeiten"!

Die Stellungnahme von Kirchhof ist somit wesentlich kritischer zu betrachten als bisher.

Den erheblich interensiveren Eingriff in die Privatsphäre jedoch bitte nicht hier in diesem Thread weiter vertiefen, sondern in einem gut aufbereiteten, eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Betreff.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
Beitrag von: art18GG am 28. März 2023, 12:33
Zitat von: Prof. Kirchhof, 08/2014, Stellungnahme zur vom Gutachten zur Rundfunkfinanzierung abweichenden Gesetzgebung
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.
Aus dem Gutachten geht leider nicht hervor, dass Kirchhof für eine Befreiung der renitenten Verweigerer der Förderung des Konsums von Rundfunk und Fernsehens eintritt. Vielmehr lässt sich aus seinem Gutachten entnehmen, dass er von einer allgemeinem Rundfunkpflicht (Zahlungspflicht) ausgeht. Dabei muss kritisch hervorgehoben werden, dass er sogar nicht davor zurückschreckt, Grundrechte wie das Elternrecht und das Sozialrecht in eine verbindliche Rundfunkpflicht umzuwandeln, worauf ich in anderen Themen bereits genauer eingegangen bin. Siehe hierzu: 

BVerfG - 2 BvR 1333/17 - Neg. Religionsfreiheit -> neg. Informationsfreiheit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34539.msg219486.html#msg219486
Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35184.msg221858.html#msg221858


Edit "Bürger": Zur von Prof. Kirchhof in eingangs wiedergegebener Stellungnahme nicht erwähnten - und daher hier im Thread bitte auch nicht zu diskutierenden - Abweichung der Gesetzgebung von der seinem Gutachten nach gebotenen Finanzierung der "Bedürftigen" über die Sozialleistungen siehe u.a. unter:

Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0

Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979