20 Bäckereien in deiner Straße - bei der "Tagesmau" lieferst du dein Geld ab!http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10748.0.htmlAuch dieses Thema kann zum Kernpunkt der Fragen beim "Beitragsservice" (GEZ), den Anstalten und anderen in Frage kommenden Stellen gemacht werden.
Schließlich wird durch die Zwangsbevormundung und Zwangssubvention eines bestimmten Anbieters die freiheitliche Selbstbestimmung, durch nicht abgerufene ö.-r. Fernsehprogramme Geld einzusparen, jedem von uns genommen.
Diese wichtigen Grundrechte gilt es mit allen Mitteln zu verteidigen:
- Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz, Weltanschauung nach Artikel 4,
- Würde des Menschen nach Artikel 1 Grundgesetz,
- Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch Fernsehen auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen (Artikel 2 Grundgesetz).
Wer sagt, dass wir nur über die "Straße" an unser Ziel kommen können?
Wir leben im Multimediazeitalter. Gerüstet mit Mobiltelefon, E-Mail, Facebook, Twitter, Internet und unseren Willen, können WIR unsere mediale Freiheit verteidigen.