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Autor Thema: Video: Anna Terschüren über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags  (Gelesen 23333 mal)

f
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der ÖRR, redet klein und widerspricht die Doktorarbeit der Frau Terschüren,

und

WDR-Rundfunkrätin prangert Rundfunkgebühr an
9. Januar 2013    

Nun kommt sogar schon aus den eigenen Reihen Gegenwind. Die WDR-Rundfunkrätin Andrea Verpoorten (CDU) hat die neue Gebühr offen kritisiert. Es geht offenbar in die nächste Runde. In einem Interview sagte Verpoorten, der Rundfunkstaatsvertrag müsse grundlegend modernisiert werden. Außerdem müssten die Öffentlich-rechtlichen endlich in der Gegenwart ankommen. Die Beiträge müssten eher gesenkt statt angehoben werden,…


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Anna Terschüren - hübsch , nett , schlau und clever
ihr Interview auf YouTube immer noch topaktuell , über 257.000 Aufrufe


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Ich glaube, wenn Anna Terschüren anstatt Kirchhof das Gutachten für örR geschrieben hätte, dann hätte Anna Terschüren das Beste für örR und die Bürger rausgeholt, es wäre ein gerechtes System entstanden. Das wollte örR aber nicht. Die Gier von örR war übermächtig, kein Wunder bei über 8 Mrd. Euro frei verfügbares Geld ohne demokratische Kontrolle. Die Verpflichtung für Kirchhof war zu groß, das Meiste nur für örR rauszuholen, die Bürger hat er nur als Zahlschafe gesehen, jeder sollte zur Beitragszahlung verpflichtet werden, wodurch sich Zwang in seiner beschränkten Denkweise nicht vermeiden ließ. Kirchhof hat sich sehr viel Mühe gegeben, die Gesetze zu verbiegen und einen Beitragsservice nach Vorbild der Stasi zu erschaffen, damit dieses Grundgesetzwidrige System verschleiert wird. Ich glaube, örR wollte in erster Linie ein System, in dem jeder zahlt. Wie, das war egal, hauptsache, jeder zahlt. Da dieses Ziel erreicht ist, wird örR nun daran arbeiten, dieses System zu etablieren und als so toll und wichtig zu erklären, man macht schliesslich Meinung, also dieses System wird den Politikern und Gerichten als Alternativlos in die Hirnwindungen gebrannt. Da wir ja nun alle zahlen und alles so wunderbar funktioniert, wird alles getan, um es in den nächsten Jahren unangreifbar zu machen, bis in alle Ewigkeit.


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Die Verpflichtung für Kirchhof war zu groß, das Meiste nur für örR rauszuholen, die Bürger hat er nur als Zahlschafe gesehen, jeder sollte zur Beitragszahlung verpflichtet werden, wodurch sich Zwang in seiner beschränkten Denkweise nicht vermeiden ließ.

Interessant sind in der Tat diese 3 Protagonisten:
1) Anna TERSCHÜREN, ehem. NDR-Mitarbeitern
2) Hermann EICHER, SWR-Justitiar
3) Paul KIRCHHOF, Gutachtenersteller im Auftrag für ARD, ZDF, Dradio

Alle drei sind oder waren mehr oder weniger mit ARD-ZDF-GEZ verbandelt.

Alle drei gehen zumindest nicht ganz konform mit der tatsächlichen aktuellen Regelung, welche ein in diesem Umfang ursprünglich nicht ganz so vorgesehener, vollkommen rücksichtsloser und alles ignorierender Rundumschlag geworden ist.


Im Einzelnen:
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
1) Anna TERSCHÜREN
zur VerfassungsWIDRIGKEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA
Zitat
[...] Dennoch entspricht der Rundfunkbeitrag einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, so dass davon auszugehen ist, dass er einer Prüfung durch das BVerfG nicht standhalten würde.
Im Ergebnis ist die Reform als inkonsequent zu bezeichnen.
Da im Kern lediglich der Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht geändert, jedoch nicht bedacht wurde, dass eine solche Veränderung ebenfalls zu berücksichtigende Begleiterscheinungen mit sich bringt, ergeben sich alte und neue Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lassen.
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland -
Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells", S. 163
www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
2) Hermann EICHER
zur verfassungsrechtlichen BEDENKLICHKEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
Zitat
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.
Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte."
Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Edit "Bürger" 19.11.2014:
Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10525.0.html



:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
3) Paul KIRCHHOF
zu den Bedingungen für die RECHTSSICHERHEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
Zitat
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks", S. 62
www.ard.de/download/398406/index.pdf

Diese essenzielle Regelung der "Widerlegbarkeit der Nutzung" des als (wohlgemerkt *einzige*!) Grundlage für den sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" herangezogenen Gutachtens wurde bei der Gesetzgebung (vorsätzlich?) grob missachtet und ignoriert!

Die NICHT- und TEILnutzer wurden und werden unfair, ungerecht, unsozial, unsolidarisch, unzeitgemäß und grundgesetzwidrig übergangen!

Das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit wurde und wird damit eklatant verletzt!

Die angestrebte "Rechtssicherheit und öffentliche Akzeptanz" sind somit nicht gegeben - bzw. sogar ins Gegenteil verkehrt!


Edit "Bürger" 19.11.2014:
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html

Zitat
[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Bedenken, Zweifel, harsche Kritik bestehen schon im Inneren - und schon seit Anbeginn bzw. bestanden bereits Jahre zuvor!!!

Wann platzt diese Blase endlich?!?
Wir unterstützen nach Kräften dabei ;)

Grundrechte sind *nicht verhandelbar*!!!


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darf ich mal böse sein, nur weil einer reine Abspielgeräte hatte oder hat, geht oder ging die GEZ, davon aus , das ein Empfang möglich ist, müssen wir jetzt vielleicht auch noch Alle Alimente zahlen, die Gerätschaften zur Fortpflanzung haben wir auch alle !


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Das mit der Fortpflanzung bezüglich Rente ist ebenfalls reine Meinungsmanipulation. Man muß nämlich auch in dem Fall ausgehen, daß auf jeden älteren Bürger ständig mehr neue Kinder kommen. Ein Spiel was nicht funktionieren kann, bei begrenzten Resourcen, wozu nun einmal auch die begrenzten Arbeitsplätze zählen. Es sei denn man schafft alle Maschinen ab oder setzt endlich ein BGE um.  Also weiterhin reiner Unfug.


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[...] nur weil einer reine Abspielgeräte hatte oder hat, geht oder ging die GEZ, davon aus , das ein Empfang möglich ist

Eine gerätebezogene aber nutzungsunabhängige Gebühr war spätestens seit Einführung der Videokassette obsolet, denn schon seitdem war Fernsehbesitz nicht zwangsläufig oder naheliegend mit Fernsehnutzung gleichzusetzen.
Allerdings bestanden damals die technischen Möglichkeiten der Verschlüsselung noch nicht.

Dass ausgerechnet heute, wo diese Möglichkeiten der Verschlüsselung bestehen, unter dem Vorwand der "Konvergenz der Medien" ein *unzeitgemäßes* Zwangs-Pauschal-Abo als "zeitgemäß" propagiert wird, lässt tief blicken in die unhehren Absichten, die dahinterstecken.


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ich habe mir vor 2 monaten  nur ein dvd abspielgerät , ein altes Kassettenabspielgerät und einen autonomen plattenspieler, besorgt, auf allen steht empfang nicht möglich und abspielen, das ist absurd, wenn ich auf kaufkassetten und platten, den beitrag entrichten soll. weil ich immer noch rechtsseitig gelähmt bin.


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