Heute morgen 163 000 Aufrufe!
Und das sagte der SWR Justiziar Eicher 2006 dazu!
Die öffentlich-rechtlichen Sender malen sich die Welt, wie sie es gerade brauchen:
Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR/Vorsitzender der Juristischen Kommission von ARD/ZDF, ist einer der beiden Autoren des Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009. Dort kann man folgendes lesen:
„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”
„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”
das Video:
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA