gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: schildzilla am 21. Juli 2013, 13:46
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Hier erzählt Anna Terschüren über die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages UND AUCH der damaligen Rundfunkgebühr.
Unbedingt reinschauen!
Das Video:
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA (https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA)
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Dass schon die bisherige *Gebühr* ihre Bezeichnung nicht verdient, gesteht der ÖRR nun auch offen ein!
ARD Pressemeldung - Faktencheck zum neuen Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/intern/ard-gez-rundfunk-gebuehr-beitrag-fakten/-/id=1886/nid=1886/did=2660288/ei54q7/index.html
Stand 01.01.2013, aufgerufen 21.07.2013 --- ganz nach unten scrollen:
Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung der Rundfunkgebühr als Gebühr nicht ganz korrekt, denn auch in der Vergangenheit kam es juristisch gesehen nicht darauf an, ob jemand zum Beispiel tatsächlich das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt hat, es reichte vielmehr die Möglichkeit aus, dieses Programm zu nutzen.
Abgesehen von den selbstgefälligen Auslegungen, (Falsch-)Behauptungen, Auslassungen und leeren Worthülsen, bleibt aber vor allem eine äußerst bedenkliche Frage:
Was kommt als nächstes?!?
Die Offenbarung im Jahre 20##
"Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung des Rundfunkbeitrags als Beitrag nicht ganz korrekt..." ?!??!???
Oh, welch schamlose Lügen!!!
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...und dass der gebetsmühlenartig als "zeitgemäßt", "einfach", "fair", "gerecht", "sozial" und "solidarisch" propagierte sogenannte "Rundfunkbeitrag" mitnichten ein Beitrag sondern eine versteckte Zwecksteuer ist, wird u.a. hier dokumentiert:
Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html
Ich zahle lieber wohltätigen Zwecken,
als unersättlichen Zecken!
Fernsehfrei - und Spaß dabei!
Und dabei wird es auch bleiben!
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...und das sind die auch von Anna Terschüren erwähnten, jedoch von ARD-ZDF-G€Z trotz ständig reklamiertem Auftrag der "Unabhängigen und umfassenden Information und Berichterstattung" tunlichst verschwiegenen Gegen-Gutachten:
6(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN zum
Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag" / "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
Verfassungswidrigkeit und allerhand andere Rechtsverstöße bescheinigen.
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Dranbleiben!
Weitermachen!
Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
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weitere vernichtende Interviews zur Verfassungswidrigkeit des
sogenannten "Rundfunkbeitrags" / "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags"
fernsehkritik-tv > Ermano Geuer [~35min]
http://www.youtube.com/watch?v=LYjFh6ak5X8
fernsehkritik-tv > Anna Terschüren [~35min]
http://fernsehkritik.tv/folge-116/Start/
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Heute morgen um 10.00 Uhr hatte das Video 62 000 Aufrufe und 4 Stunden später
sind es bereits über 75 000 Aufrufe! ;D
Endlich kommt mal etwas Bewegung bei den Leuten!
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Jetzt um 17.31 Uhr über 91 000 Aufrufe! ;D
das Video:
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA
Heute morgen um 10.00 Uhr hatte das Video 62 000 Aufrufe und 4 Stunden später
sind es bereits über 75 000 Aufrufe! ;D
Endlich kommt mal etwas Bewegung bei den Leuten!
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Das überrascht mich nicht. Schaut euch die Werte in Facebook (https://www.facebook.com/photo.php?fbid=689574174404062&set=a.315075568520593.87905.220777574617060&type=1) an:
830-mal geteilt.
Fast 50.000 Leute haben den Beitrag gesehen.
Was glaubt ihr, was für eine Verbreitung dadurch erreicht wird?
(http://online-boykott.de/ablage/GEZ-Boykott/beitraege/anna-tschueren/anna-tschueren.png) (https://www.facebook.com/photo.php?fbid=689574174404062&set=a.315075568520593.87905.220777574617060&type=1)
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Heute früh über 133 000 Mal:
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA
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Heute morgen 163 000 Aufrufe! ;D
Und das sagte der SWR Justiziar Eicher 2006 dazu!
Die öffentlich-rechtlichen Sender malen sich die Welt, wie sie es gerade brauchen:
Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR/Vorsitzender der Juristischen Kommission von ARD/ZDF, ist einer der beiden Autoren des Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009. Dort kann man folgendes lesen:
„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”
„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”
das Video:
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA
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Heute morgen 163 000 Aufrufe! ;D
Und das sagte der SWR Justiziar Eicher 2006 dazu!
Die öffentlich-rechtlichen Sender malen sich die Welt, wie sie es gerade brauchen:
Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR/Vorsitzender der Juristischen Kommission von ARD/ZDF, ist einer der beiden Autoren des Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009. Dort kann man folgendes lesen:
„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”
„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”
das Video:
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA
Schau mal in meine Signatur ;)
Man kann das gar nicht oft genug wiederholen. Der Mann könnte auch Politiker sein. Nicht einmal ein Jahr später rennt er wild applaudierend hinter Herrn Prof. Dr. Kirchhof und seinem wilden Gutachten her, in dem das totale Gegenteil als der Weisheit letzter Schluss verkauft wird.
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Noch immer Top Aktuell! 187 000 + Aufrufe ! ;D
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sieh an sieh an - selbst der Petitionsausschuß des Bundes gibt zu, das diese Steuer Ländersache ist: https://epetitionen.bundestag.de/epet/purubrik.$$$.rubrik.Rundfunkgebuehren.html
Aber Steuern darf nur der Bund einführen, nicht ein Land des Bundes!
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Das Video von Anna Terschüren jetzt auch
ergänzt bei ihrer Doktorarbeit unter:
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
Es steht 7:1,5 gegen ARD-ZDF-GEZ ;)
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hallo wie schon geschrieben
für Gebühren, Beiträge und Kosten , muß der verlangende Steuern zahlen;
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der ÖRR, redet klein und widerspricht die Doktorarbeit der Frau Terschüren,
und
WDR-Rundfunkrätin prangert Rundfunkgebühr an
9. Januar 2013
Nun kommt sogar schon aus den eigenen Reihen Gegenwind. Die WDR-Rundfunkrätin Andrea Verpoorten (CDU) hat die neue Gebühr offen kritisiert. Es geht offenbar in die nächste Runde. In einem Interview sagte Verpoorten, der Rundfunkstaatsvertrag müsse grundlegend modernisiert werden. Außerdem müssten die Öffentlich-rechtlichen endlich in der Gegenwart ankommen. Die Beiträge müssten eher gesenkt statt angehoben werden,…
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Anna Terschüren - hübsch , nett , schlau und clever
ihr Interview auf YouTube immer noch topaktuell , über 257.000 Aufrufe
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Ich glaube, wenn Anna Terschüren anstatt Kirchhof das Gutachten für örR geschrieben hätte, dann hätte Anna Terschüren das Beste für örR und die Bürger rausgeholt, es wäre ein gerechtes System entstanden. Das wollte örR aber nicht. Die Gier von örR war übermächtig, kein Wunder bei über 8 Mrd. Euro frei verfügbares Geld ohne demokratische Kontrolle. Die Verpflichtung für Kirchhof war zu groß, das Meiste nur für örR rauszuholen, die Bürger hat er nur als Zahlschafe gesehen, jeder sollte zur Beitragszahlung verpflichtet werden, wodurch sich Zwang in seiner beschränkten Denkweise nicht vermeiden ließ. Kirchhof hat sich sehr viel Mühe gegeben, die Gesetze zu verbiegen und einen Beitragsservice nach Vorbild der Stasi zu erschaffen, damit dieses Grundgesetzwidrige System verschleiert wird. Ich glaube, örR wollte in erster Linie ein System, in dem jeder zahlt. Wie, das war egal, hauptsache, jeder zahlt. Da dieses Ziel erreicht ist, wird örR nun daran arbeiten, dieses System zu etablieren und als so toll und wichtig zu erklären, man macht schliesslich Meinung, also dieses System wird den Politikern und Gerichten als Alternativlos in die Hirnwindungen gebrannt. Da wir ja nun alle zahlen und alles so wunderbar funktioniert, wird alles getan, um es in den nächsten Jahren unangreifbar zu machen, bis in alle Ewigkeit.
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Die Verpflichtung für Kirchhof war zu groß, das Meiste nur für örR rauszuholen, die Bürger hat er nur als Zahlschafe gesehen, jeder sollte zur Beitragszahlung verpflichtet werden, wodurch sich Zwang in seiner beschränkten Denkweise nicht vermeiden ließ.
Interessant sind in der Tat diese 3 Protagonisten:
1) Anna TERSCHÜREN, ehem. NDR-Mitarbeitern
2) Hermann EICHER, SWR-Justitiar
3) Paul KIRCHHOF, Gutachtenersteller im Auftrag für ARD, ZDF, Dradio
Alle drei sind oder waren mehr oder weniger mit ARD-ZDF-GEZ verbandelt.
Alle drei gehen zumindest nicht ganz konform mit der tatsächlichen aktuellen Regelung, welche ein in diesem Umfang ursprünglich nicht ganz so vorgesehener, vollkommen rücksichtsloser und alles ignorierender Rundumschlag geworden ist.
Im Einzelnen:
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
1) Anna TERSCHÜREN
zur VerfassungsWIDRIGKEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA
[...] Dennoch entspricht der Rundfunkbeitrag einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, so dass davon auszugehen ist, dass er einer Prüfung durch das BVerfG nicht standhalten würde.
Im Ergebnis ist die Reform als inkonsequent zu bezeichnen.
Da im Kern lediglich der Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht geändert, jedoch nicht bedacht wurde, dass eine solche Veränderung ebenfalls zu berücksichtigende Begleiterscheinungen mit sich bringt, ergeben sich alte und neue Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lassen.
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland -
Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells", S. 163
www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
2) Hermann EICHER
zur verfassungsrechtlichen BEDENKLICHKEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.
Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte."
Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"
Edit "Bürger" 19.11.2014:
Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10525.0.html
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
3) Paul KIRCHHOF
zu den Bedingungen für die RECHTSSICHERHEIT des sogenannten "Rundfunkbeitrags"
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks", S. 62
www.ard.de/download/398406/index.pdf
Diese essenzielle Regelung der "Widerlegbarkeit der Nutzung" des als (wohlgemerkt *einzige*!) Grundlage für den sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" herangezogenen Gutachtens wurde bei der Gesetzgebung (vorsätzlich?) grob missachtet und ignoriert!
Die NICHT- und TEILnutzer wurden und werden unfair, ungerecht, unsozial, unsolidarisch, unzeitgemäß und grundgesetzwidrig übergangen!
Das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit wurde und wird damit eklatant verletzt!
Die angestrebte "Rechtssicherheit und öffentliche Akzeptanz" sind somit nicht gegeben - bzw. sogar ins Gegenteil verkehrt!
Edit "Bürger" 19.11.2014:
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Bedenken, Zweifel, harsche Kritik bestehen schon im Inneren - und schon seit Anbeginn bzw. bestanden bereits Jahre zuvor!!!
Wann platzt diese Blase endlich?!?
Wir unterstützen nach Kräften dabei ;)
Grundrechte sind *nicht verhandelbar*!!!
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darf ich mal böse sein, nur weil einer reine Abspielgeräte hatte oder hat, geht oder ging die GEZ, davon aus , das ein Empfang möglich ist, müssen wir jetzt vielleicht auch noch Alle Alimente zahlen, die Gerätschaften zur Fortpflanzung haben wir auch alle !
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Das mit der Fortpflanzung bezüglich Rente ist ebenfalls reine Meinungsmanipulation. Man muß nämlich auch in dem Fall ausgehen, daß auf jeden älteren Bürger ständig mehr neue Kinder kommen. Ein Spiel was nicht funktionieren kann, bei begrenzten Resourcen, wozu nun einmal auch die begrenzten Arbeitsplätze zählen. Es sei denn man schafft alle Maschinen ab oder setzt endlich ein BGE um. Also weiterhin reiner Unfug.
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[...] nur weil einer reine Abspielgeräte hatte oder hat, geht oder ging die GEZ, davon aus , das ein Empfang möglich ist
Eine gerätebezogene aber nutzungsunabhängige Gebühr war spätestens seit Einführung der Videokassette obsolet, denn schon seitdem war Fernsehbesitz nicht zwangsläufig oder naheliegend mit Fernsehnutzung gleichzusetzen.
Allerdings bestanden damals die technischen Möglichkeiten der Verschlüsselung noch nicht.
Dass ausgerechnet heute, wo diese Möglichkeiten der Verschlüsselung bestehen, unter dem Vorwand der "Konvergenz der Medien" ein *unzeitgemäßes* Zwangs-Pauschal-Abo als "zeitgemäß" propagiert wird, lässt tief blicken in die unhehren Absichten, die dahinterstecken.
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ich habe mir vor 2 monaten nur ein dvd abspielgerät , ein altes Kassettenabspielgerät und einen autonomen plattenspieler, besorgt, auf allen steht empfang nicht möglich und abspielen, das ist absurd, wenn ich auf kaufkassetten und platten, den beitrag entrichten soll. weil ich immer noch rechtsseitig gelähmt bin.