Selbst wenn ihr die Führungpersonen erreichen solltet, dann haben diese ggf. eine andere Sichtweise, die nicht unbedingt falsch sein muss, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk oder das Finanzierungsmodell ist nicht >prinzipiell< schlecht.
Oh doch, ich unterstelle diesem Personenkreis die Unterscheidungsfähigkeit zwischen Recht und Unrecht.
In der Ebene gibt es sogar Figuren, deren Gebaren schon jenseits von jeglichem Anstand ist.
Z. Bsp. Dr. Hermann Eicher, der SWR-Justiziar.
Der sollte doch diese Frage beantworten können:
"Herr Dr. Eicher,
sicher können Sie sich noch an Ihren Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, aus der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht”, Nr. 12/2009, erinnern.
Ihr Zitat war:
>>Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.<<Aus welchem Grund unterstützen Sie dann nun plötzlich die,
sogar noch durch Sie selbst erkannte, Grundgesetzwidrigkeit der 2013 eingeführten Haushalts- und Betriebsstättenabgabe?
Das, u. a., dürfte doch eine sehr berechtigte Frage sein!
Markus