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Autor Thema: Drum prüfe wer sich ewig bindet... oder wie sage ich es meinem Verein?  (Gelesen 2609 mal)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
gemeinnützig eingetragener Verein

Im Forum gab es schon mehrere Anläufe einen eingetragenen Verein zu gründen. 2011 z.B. "Gründung eines gemeinnützigen Verein" http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2470.msg15212.html#msg15212 und 2013 "Interessensverein gründen" http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4867.0.html.
Nun sind wieder zwei Jahre ins Land gegangen. Vielleicht hilft ein neuer Anlauf?

Sehr gute externe, prägnante Artikel zum Thema Vereinsgründung sind "Wie gründe ich einen Verein/e.V.? - Kurzleitfaden" http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm und "Vereinsgründung und Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Graefelfing - Vereinsgründung" http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=355.

Aus diesen Quellen in Kurzform zusammengefasst hier zu lesen:

Was braucht man spontan

  • mindestens 7 Gründungsmitglieder
  • Gründungskosten ca. 90-140€
  • In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr - (beim Amtsgericht erfragen)
  • Soll der Verein gemeinnützig werden, sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorlegt werden.

Die Satzung

Eine Satzung wird zur Gründung benötigt (es gibt diverse Mustersatzungen) wichtige Punkte sind:

  • Vereinsname
  • Vereinssitz (nur den Ort, nicht die Straße angeben)
  • Vereinszweck
  • Aus- und Eintritt von Mitgliedern
  • Mitgliedsbeiträge
  • Beurkundung von Beschlüssen (Protokollierung)
  • Bildung des Vorstandes
  • Einberufung der Mitgliederversammlung (wann und wie)

Wahl des Vereinssitzes

Die Wahl des Vereinssitzes sollte in Abhängigkeit vom Wohnsitz der Gründungsmitglieder stattfinden.

  • derjenige mit dem liberalsten Finanzamt, welches Gemeinnützigkeit nach Satzung vor Eintragung im Registergericht bescheinigt
  • möglichst zentral in Deutschland gelegen (Pflicht: einjährige Vereinsversammlung mit phys. Anwesenheit)
  • Kreditinstitut mit kostenfreien Girokonto im Namen des e.V. nach Gründung am Vereinsort eröffnen (wichtig, keiner spendet gerne an Max Müller)

Der Vereinszweck

  • rechtsunverbindliche Beratung von Beitragsschuldner des ÖRR
  • finanzielle Unterstützung von Mitgliedern im Rechtsstreit mit dem ÖRR
  • Aufklärung und moralische Unterstützung der Bürger
  • Organisation von Informationsveranstaltungen
  • Organisation von bundesweiten gleichzeitig regional stattfindenden Aktionstagen
  • Bereitstellung von Formularen/Mustertexten („Satzbausteine“ für Widerruf und Klage)
  • Dokumentation von Gerichtsprozessen als Zuschauer
  • Ausüben des Petitionsrechts
  • Vermittlung von Rechtsanwälten mit Erfahrung zur Sache
  • Unterstützung von Mitgliedern in Gerichtsprozessen
  • Verwaltungsgericht: logistische und beratende Unterstützung, jedoch nicht finanziell
  • ab OVG: zusätzlich finanzielle rechtsanwaltliche Unterstützung von Vereinsmitgliedern nach Möglichkeiten des e.V.

Jedoch keine finanzielle Unterstützung von Klagen wie:
  • Fun-Klagen
  • heute Mitglied morgen Klagen
  • aussichtslose Klagen wegen leichtsinnigen Verfehlungen aus der Vorgeschichte (z.B. rechtskräftgen Bescheid selbst verursacht)

Was ist der e.V. definitiv nicht!
  • eine Versicherung irgendeiner Art der finanzielle Risiken der Mitglieder übernimmt
  • eine gewinnorientierte Vereinigung mit einer wirtschaftlichen Ausrichtung

Was wir im e.V. sind

  • Mitglieder im e.V. sind Freiwillige die ihre eigenen persönlichen Resourcen der Gemeinschaft stellen
  • Mitglieder die als Beitragsschuldner von der Ungerechtigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen selbst betroffen sind
  • eine Gemeinschaft die auch nicht-Mitgliedern durch Aufklärung unterstützt
  • eine Gemeinschaft die den ÖRR hilft demokratische Strukturen zu entwickeln

Die finanzielle Unterstützung durch den e.V.

  • die genauen Umstände, wann der e.V. bei vorhandenen Geldmitteln Unterstützung in Klagen von Mitgliedern gegen ÖRR leistet müssen genau definiert werden
  • sind die vorhandenen Geldmittel unzureichend kann keine finanzielle Unterstützung auf bestimmte Zeit erfolgen
  • bei Unverhältnismässigkeit Geldmittel/Anzahl Klagen entscheidet eine Abstimmung oder falls ergebnislos das Los über die Unterstützung
  •         stehen mehrere Unterstützungen von Klagen zur Entscheidung, sollte die erfolgversprechenste bevorzugt werden, ansonsten:
  •         Abstimmung 50% Mehrheit der Mitglieder entscheidet (Mindestanzahl Stimmen: 50% Mitglieder)
  •         kann keine Abstimmung erfolgen entscheidet das Los über die Fälle denen finanzielle Unterstützung entsprochen wird
  • die Möglichkeit berücksichtigen einzelne Klagen zu „stornieren“ unter Zustimmung des betroffenen Mitglieds, um erfolgversprechende Klagen zu forcieren oder finanzielle Engpässe zu kompensieren - Das gemeinsame Ziel muss die treibene Kraft sein.
  • Mitglied hat keinen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung - wird im Rahmen des Möglichen gewährt
  • finanzielle Unterstützung ist nicht allumfassend

Ein möglicher Ablauf der Gewährung von Unterstützung durch den e.V.

  • Mindestmitgliedschaft 3 Monate (hat mit Planungssicherheit zu tun)
  • Mitgliedschaft muss bestehen und mindestens für die Dauer der Unterstützung durch den e.V. fortbestehen
  • vollständige Vorgeschichte in einem Forumsbeitrag mit anonymisierten Dokumenten nach Vorlage (muss erstellt werden)
  • Fragen anderer Mitglieder im Forum beantworten
  • der Wunsch um Hilfe durch den e.V. muss vom Mitglied ausgesprochen werden
  • beim KlageModerator (rotierende Funktion) mit Originalkopien und Kontaktdaten per PN melden

Das Vereinsziel

Die Auflösung des Vereins nach rechtlicher Abschaffung der Unrechtmässigkeit der Rundfunkgebühr ohne definierten Auftrag, Kontrolle, Transparenz und konkreter Gegenleistung und der Möglichkeit für Nicht-Nutzer, sich dem Rundfunkbeitrag auch ganz zu entziehen.

Auflösung des Vereins

Der Verein wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Restliches Vermögen wird an eine zertifizierte Spendenorganisation überwiesen.

Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden

  • orientiert sich an den Beiträgen der ÖRR oder niedriger, z.B. 100€ gezahlt als Jahresbeitrag
  • keine Zahlungspflicht, zahlt das Mitglied nicht mehr die Beiträge für das nächste Jahr beendet sich die Mitgliedschaft automatisch
  • andere Einnahmen aus Spendengeldern, wenn e.V. Gemeinnützigkeit vom Finanzamt bescheinigt wird, inkl. Ausstellung von Steuer-absetzbaren Quittungen
  • alle Einnahmen (anonymisiert)/Ausgaben (detailliert) werden transparent für alle dargestellt

Generelle Aspekte

  • alles ehrenamtlich, keine Selbstbedienungsmentalität
  • Ausgaben sollten zu 95% den Mitgliedern zugute kommen, zweckgebunden der Durchsetzung demokratischer Rechte vor Gericht in Sachen Rechtsstreit mit dem ÖRR
  • keine Fahrtkosten oder pauschale Auslagen für eigene Belange zum Erfüllen von Aufgaben des e.V.
  • keine Parties bei der jährlichen Mitgliederversammlung
  • der e.V. muss ein Besispiel für demokratisches Handeln und Transparenz sein
  • der e.V. als juristische Person klagt aktiv nicht selbst
  • 50% Mehrheitsbeschluss
  • Gründung und Auflösung des e.V. geschieht ohne finanzielle Erstattung
  • nur die Mitglieder die organisatorisch die Betreuung anderer Mitglieder übernehmen haben Anspruch auf finanzielle Vergütung
        wenn der e.V. seinen operativen Betrieb ausübt ist die Mitgliederbetreuung bei neuen und laufenden Verfahren das einzig Arbeitsintensive und sollte für diese Mitglieder anteilig angemessen mit einer Aufwandsentschädigung vergütet werden (unter Beachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen die den Status des e.V. nicht gefährden dürfen)
  • es wird nichts auf pump gemacht oder zukünftige Einnahmen schon einmal jetzt zu „investieren“
  • es muss ein eingetragener Verein sein ansonsten haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch (Schutz der Mitglieder)
  •         BGH, Urteil vom 10. De­zem­ber 2007 – II ZR 239/05: „Für die Ver­bind­lich­kei­ten des ein­ge­tra­ge­nen Vereins haftet re­gel­mä­ßig nur dieser selbst und nicht die hinter ihm ste­hen­den Ver­eins­mit­glie­der.“

praktische Tipps

  • es muss von Anfang an nicht die perfekte Satzung sein
  • die Satzung kann jährlich bei der Mitgliederversammlung an aktuelle Erkenntnisse und neuen Bedürfnissen angepasst werden
  • Guter Vorschlag eines Vereinsnamen aus dem Forum: Freier Rundfunk e. V.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3284.msg21284.html#msg21284  ;D
  • Zeitpunkt zur Umsetzung: nach dem bundesweiten gleichzeitig regional stattfindenden Aktionstag am 28.02.2015

offene Fragen

  • ist ein e.V. ein Beitragsschuldner? (wohl erst mit Auto, Betriebsstätte oder Wohnung, oder?)
  • Wie lautet die Namensdatenbank für Vereinsnamen um einen freien Namen zu finden?
        Handelsregistersuche https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=n
  • IHK Zwangsbeitrag?
        eine gemeinnützige Zwecke verfolgende e.V. ist kraft Gesetzes Mitglied der Industrie- und Handelskammer, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 3 Nr. 6 Satz 2 GewStG unterhält und ihr gegenüber seitens des zuständigen Finanzamts ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist

Bitte immer daran denken, es kann von Anfang an nicht alles perfekt gemacht werden. Das sollte auch nicht das Ziel sein. Ich bin der Meinung, wenn sich nur genügend Mitglieder finden und der Rest den Vorschlag wenigstens gut heisst, dann sollten wir das tun.

Wenn ich erst wieder lesen muss wie das Petitionsrecht von wenigen gebeugt wird, um für die am Drücker günstige Konstellationen zu schaffen schreit es nach einer "Wir sind das Volk" e.V.

Wir sollten es den Mächtigen gleich tun und auch unsere Lobby gründen.

Der Feind des ÖRR ist ein Volk das Wissen verlangt.

Spiele für das Volk gab es schon im alten Rom.


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