Dass die Verbraucherzentrale Hamburg auf meine recht einfache Frage v. 01/01/2015 zur Auskunftssperre anscheinend nicht antworten kann oder will, wundert mich schon etwas.
Deshalb habe ich nochmal nach anderen Verbraucherzentralen gesucht, die kostenfrei zum Thema Rundfunkbeitrag "beraten".
Und diese 3 Mail-Adressen gefunden: rundfunkbeitrag@vzniedersachsen.de ,
rundfunkbeitrag@vz-rlp.de , redaktion.bayern@service.meine-verbraucherzentrale.de
Eben zu diesen gesendet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass Sie Anfragen zum Rundfunkbeitrag unentgeltlich beantworten.
Hiermit bitte ich um Prüfung, ob Sie mir zu folgender Verständnisnachfrage zum Rundfunkbeitrag Auskunft erteilen können:
Lt. MRRG, § 21 Melderegisterauskunft, Punkt 5
( bspw.: http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__21.html ) ,
gibt es möglicherweise obdachhabende Personen, die eine eingetragene Auskunftssperre im Melderegister innehaben.
Bedeutet dies tatsächlich, dass Beitragsservice und Landesrundfunkanstalten von dem Personenkreis mit dieser Meldeauskunftssperre von Amtsseite wirklich keine Daten bekommen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus