Die Mitstreiter in München, die versucht hatten, am Dienstag ihren Widerspruch zur Niederschrift beim Bayerischen Rundfunk abzulegen, wurden ja an der Pforte zunächst ersteinmal nur mit einem Zettel versorgt, mit der für die ganze Bundesrepublik geltende einheitlichen Telefonnummer. Da ein erfahrener Mitstreiter dabei war, ist nun eine Niederschrift beim Bayerischen Rundfunk möglich, dem Ort, der bei der Rechtsbehelfsbelehrung genannt wurde, wenn auch nicht mit der dort angegebenen Adresse.
Was aber widerfährt den Mitstreitern, die auch ihre Widersprüche zur Niederschrift bei den jeweiligen Rundfunkanstalten abgeben möchten und nur diese Telefonnummer zur Verfügung haben.
Auf der Internetseite steht als Überschrift:
Der Rundfunkbeitrag: Ansprechpartner vor Ort.
Liebe Mitstreiter, versucht Euer Glück, denn solche Widersprüche sind ja termingebunden und wie das Beispiel in München zeigt, selbst wenn man persönlich vorort ist, kann man ihn nicht so einfach zur Niederschrift ablegen.
Meine Überlegung, wie kann ich mit einer einheitlich geltenden Nummer dann mit einem Mitarbeiter der jeweilig von mir gewünschten Rundfunkanstalt verbunden werden, zwecks einer Terminvereinbarung für die Niederschrift und das schnell, da die Nummer ja kostenpflichtig ist.
Wäre da nicht z.B. für jede Rundfunkanstalt eine entsprechende Durchwahl und Name des zuständigen Mitarbeiters sinnvoll, nennt sich ja Ansprechpartner vorort.
Also dann frisch ans Werk, bin auf Eure Berichte gespannt.
[/size][/color]