Nein, es gibt hier
nicht zwangsläufig einen kausalen Zusammenhang zwischen
"Hörfunkbeitrag zahlen" und
"in Ruhe gelassen werden".
Ich habe als vorheriger "Hörfunkteilnehmer" zum 01.01.2013 meine Zahlungen komplett eingestellt - und dennoch (vorerst) "Ruhe"... Da ich mich nicht so einfach "abmelden" konnte (hätte ich vorher vielleicht noch tun sollen) bin ich also erfasst gewesen in deren System und habe somit nach bereits lange vorher erfolgter
- KÜNDIGUNG der LastschriftEINZUGSERMÄCHTIGUNG und
- strikter ZahlungsVERWEIGERUNG seit 01.01.2013
nunmehr
- ZahlungsAUFFORDERUNG (Februar 2013),
- ZahlungsERINNERUNG (April 2013) und schließlich den
-
BeitragsBESCHEID (Juni 2013) incl.
Rechtsbehelfsbelehrungüber mich ergehen lassen *MÜSSEN*.
Da ich das nicht auf mir sitzen lasse, habe ich
-
WIDERSPRUCH eingelegt (nur kurz begründet) incl.
Antrag auf "AUSSETZUNG der VOLLZIEHUNG" (Juli 2013)
und befinde mich nach (erwartungsgemäß)
- abschlägigem
WiderspruchsBESCHEID (August 2013) nunmehr in der
-
KLAGE (seit September 2013)...vorbehaltlich einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz, wofür ich jetzt aber noch Wochen bis Monate Zeit habe.
Das Verfahren läuft über eine Kanzlei - eine Fristsetzung seitens des Gerichts erfolgte bisher nicht.
Seit dem zweiten Quartal 2013 habe ich trotz ursprünglich gegenteiliger Bekundungen des sogenannten "Beitragsservice"
keine weiteren Bescheide mehr erhalten - nur noch Bittbriefe in Form der automatisierten Zahlungsaufforderungen und Kontostandsmitteilungen, etc.
Seit dem 01.01.2013 bis zum jetzigen Zeitpunkt Mitte 2014 - also schon über 1 1/2 Jahre!!! - haben ARD-ZDF-GEZ von mir also keinen müden Cent mehr gesehen - *ohne* jegliche Sanktionen oder Konsequenzen - und auch ohne "Gerichtsvollzieher"... [Anm.: Könnte daran liegen, dass erkenntlich ist, dass es über eine Kanzlei läuft, und somit eindeutig der Wille der Gegenwehr erkennbar ist. Beitragsservice widmet sich vermutlich lieber erst mal "leichteren" Fällen. Abzugleichen und "einzutreiben" gibt es ja noch zur Genüge - als allererstes bei den Schwächsten der Schwachen... ]Kosten:
Gerichtsgebühren 105€ erste Instanz
basierend auf Streitwert 54€ (ein Quartals-Beitragsbescheid)
Es besteht in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht.
Das Verfahren kann schriftlich geführt werden (vermeidet Kosten der Gegenseite).
Dennoch:
Man muss sich mit diesem Weg eingehend befassen - lesen - verinnerlichen - verstehen...Zahlungsverweigerung - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.htmlBernd Höcker - GEZ abschaffen - Erste Hilfehttp://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htmumfangreiche Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlPS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Information - vom Bürger - für Bürger