Bitte hier nicht weiter die Frage vertiefen, mit wem man "richtigerweise" kommunizieren würde oder sollte.
Zudem kann man ja auch die "zuständige Landesrundfunkanstalt" nicht so ohne weiteres aus den Rechtsgrundlagen entnehmen.
Das führt hier im Thread zu weit und ist bereits andernorts im Forum diskutiert.
Es geht hier im Thread wohl gem. Eingangsfrage sowie auch gem. der aktuell gestellten Nachfrage schließlich weniger um fiktiven "Stress" zu machen und zu haben (und den würde man mittelfristig bekommen, sofern man nicht die gewünschten Daten liefert), sondern darum, ob nicht der
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Konstruktionsfehler/ Modellfehler (Anknüpfung an die Wohnung) in Verbindung mit
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mangelhafter Datenlage (Meldeadressen oft ohne Aussage zur Lage der Wohnung) und
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fehlender örtlicher Kontrolle/ Überprüfung der Angaben
bei fiktiven Personen P und Nachbarn N zu einer (teilweisen)
Umgehung der Abgabepflicht führen können.
Und ja, dies kann es augenscheinlich und Person P und Nachbar N wären wohl weder die ersten noch die letzten, die dies tun würden.
Zu beachten gilt jedoch dennoch:
1) Sind für Person P und/oder für Nachbar N beim Einwohnermeldeamt und/oder bei ARD-ZDF-GEZ
Angaben zur "Lage der Wohnung" angegeben? Dann könnte es u.U. schwierig werden, zu behaupten, dass der eine bei dem anderen in der Wohnung wohne, wenn sich die Angaben widersprechen. Siehe auch weiter vorn schon in hiesigem Thread ab etwa
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8399.msg111978.html#msg1119782) Gemäß auch dem Hinweis von "gez-negativ" bestehen ggf.
datenschutzrechtliche Risiken.
Person P stelle sich nur vor, Nachbar N könnte aus irgendwelchen unvorhersagbaren Umständen in der Zukunft nicht mehr geneigt, sondern ggf. konfrontativ werden und plötzlich
Schadensersatzforderungen stellen, weil Person P sich "unbefugt" und unter
nicht eingewilligter Weitergabe von (mglw. "erschlichenen") Daten Dritter ihrer Beitragspflicht entziehen wollte.
Es ist also nicht ganz so einfach - selbst für tatsächliche Mitbewohner der gleichen Wohnung, einfach so Daten von Dritten weiterzugeben. Schon gar nicht, wenn dazu keine
verbindliche schriftliche Einwilligung erteilt ist. Mglw. sollten sich fiktive Personen P diesbezüglich absichern - was auf fiktive Nachbarn N natürlich etwas bizarr wirken könnte, angesichts derer momentanen Bereitwilligkeit, überhaupt "mitzuspielen".
Mehr dazu siehe und diskutiere dann bitte u.a. unter
Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.0.htmlhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg188019.html#msg188019Anzeigepflicht, Auskunftsrecht RBStV - Ordnungswidrigkeit und mögliche Folgenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30025.msg188015.html#msg188015Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626bzw. müsste zu dieser Frage der
Weitergabe von Daten Dritter und ggf. schriftlicher Einwilligung aufgrund der Eigenständigkeit ein gut aufbereiteter Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erst noch erstellt werden, denn mich deucht, diese Frage wurde so noch nicht im Forum vertiefend behandelt.
Bei etwas mehr Aktionismus-Bereitschaft könnte ggf. auch reagiert werden in Anlehnung an
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRAhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30607.0.htmlOb und
wann sowie genau
welche Daten Dritter man dann weitergibt, kann sich Person P dann noch entscheiden.
Vielleicht reicht ja auch schon erst mal der dezente Hinweis, dass
"bereits ein Beitragskonto besteht"...
Um hiesigen Thread nicht mit allerlei Einzelkonstellationen zu überfrachten, bitte hier nur allgemeingültig diskutieren zur Kern-Frage
GEZ mit Nachbar teilen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.