Ich erlaube mir den dezenten Hinweis, daß die Pfändungsfreigrenzen nur für die Pfändung von Geldleistungen (also Rente, Arbeitseinkommen oder Bezüge) bzw. Kontoguthaben gelten. Sie hindern z.B. einen Vollstreckungsbeamten* hingegen nicht, Vermögensgegenstände, also z. B. die Briefmarkensammlung oder den Porsche vor der Haustür, zu pfänden und zu versteigern.
*Edit "Bürger": Vorsorglicher ergänzender Hinweis, dass im Gegensatz zu einer Vollstreckung durch Stadtkassen/ Vollziehungsbeamte im Falle einer Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht (betrifft wohl lediglich Sachsen, Bayern, BaWü?) eine Pfändung von Vermögensgegenständen nach bisheriger Erfahrung in aller Regel nicht zur Debatte steht, sondern allenfalls Konto-/ Lohnpfändung (wohl durch die Rundfunkanstalt selbst). Insofern dürften insbesondere in den benannten Bundesländern, in denen die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht erfolgt, die Pfändungsfreigrenzen effektiv wirken, wenn die Betroffenen davon "richtig" Gebrauch machen.