Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Pfändungsfreigrenze (Grundfreibetrag, P-Konto) als Beitragsbefreiung (Härtefall)  (Gelesen 22790 mal)

s
  • Beiträge: 12
Hier zunächst die "Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Die Deutsche Kreditwirtschaft) (Stand: 1. Juli 2019)"

Darin u.a. enthalten der aktuelle Freibetrag, der sich an einem Nettoeinkommen von Angestellten orientiert.
Selbständige müssen diesen selbstverständlich per Antrag bei der Vollstreckungsstelle also Rundfunkanstalt erhöhen, da diese ja selbst Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2020, 15:58 von DumbTV«

s
  • Beiträge: 12
Bei öffentlichen Gläubigern - also LRA - sind diese selbst die Vollstreckungsstellen - s.o. pdf kundeninformation.

In dem fiktiven Fall, in dem der SWR die Vollstreckungsstelle wäre, müsste man also an diesen alle Anträge bzgl. Pfändungsfreibetrag usw. stellen.
Wenn man beim SWR in Stuttgart anrufen würde, wäre eine Abteilung, die für Pfändungen zuständig ist, nicht bekannt.
Man würde an den nicht-rechtsfähigen Beitragsservice verwiesen. Dieser wäre aber nicht die Vollstreckungsstelle wie eine Anwältin mitteilen würde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2019, 21:36 von Markus KA«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
gemäß Bekanntmachung vom 10. Mai 2021 (BGBl. I S. 1099) – ab 1. Juli 2021 geltende Pfändungsfreigrenzen –

Zitat
" Die in der tabellarischen Übersicht der Pfändungsfreigrenzen enthaltenen Beträge finden ihre Grundlage in § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Regelung legt zunächst in ihrem Absatz 1 je nach dem Zeitraum, für den das Arbeitseinkommen gezahlt wird, einen unpfändbaren Grundfreibetrag fest; ab dem 1. Juli 2021 beträgt dieser 1.252,64 Euro monatlich. Wegen der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 ZPO erhöht sich dieser Betrag auf 1.259,99 Euro monatlich.[...]
Der Schutz, der im Hinblick auf Pfändungen beim Arbeitgeber besteht, gilt grundsätzlich auch für Pfändungen von Guthaben auf einem Zahlungskonto, sofern es sich bei dem Zahlungskonto um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) handelt.
weiterlesen auf:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen_Juli2021.pdf?__blob=publicationFile&v=21


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.385
Und dazu kommen dann obendrauf immer noch jene individuellen Beträge, die per Gesetz zu leisten und in Auslegung der Bundesgerichtsbarkeit deswegen der Unpfändbarkeit unterfallen; siehe Thema

Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24164.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2021, 17:18 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis zu
Gesetzentwurf - Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) 06/2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33908.0
und offensichtlich am 01.12.2021 in Kraft tretendem
Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33908.msg216137.html#msg216137


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass ein Rundfunkgegner der Meinung gewesen sein könnte, er müsse mal die sogenannte Pfändungstabelle anschauen, damit er weiß, was die GEZ, oder deren Gehilfen, holen kann oder könnten.
Nach Einsicht könnte sich so mancher von den Rundfunkgegnern einfach zurücklehnen und die mal machen lassen, so nach dem Motto, wer die Musik bestellt, bezahlt auch...

Schuldnerberatung-diskret - Rechtsanwältin Caroline Brandt
Pfändungstabelle 2023 und die Pfändungsfreigrenzen
https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle
Zitat von: Schuldnerberatung-diskret - Rechtsanwältin Caroline Brandt, Pfändungstabelle 2023 und die Pfändungsfreigrenzen
[...]
Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen. Hierzu gehören z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Unterhalt gezahlt wird.

Die Pfändungstabelle wird gemäß § 850c Abs. 2a ZPO jährlich angepasst.

Nettolohn monatl.| Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspfl. Personen
0 - 1.409,99 €| 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 €
[...]
1.490,00 - 1.499,99 €| 61,40 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 €
[...]

Alle Beträge über 4298,81 Euro sind voll pfändbar!

Auf o.g. Seite gibt es u.a. auch einen
online-Pfändungsrechner
https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungsrechner


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2023, 17:48 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

q
  • Beiträge: 402
Ich erlaube mir den dezenten Hinweis, daß die Pfändungsfreigrenzen nur für die Pfändung von Geldleistungen (also Rente, Arbeitseinkommen oder Bezüge) bzw. Kontoguthaben gelten. Sie hindern z.B. einen Vollstreckungsbeamten* hingegen nicht, Vermögensgegenstände, also z. B. die Briefmarkensammlung oder den Porsche vor der Haustür, zu pfänden und zu versteigern.


*Edit "Bürger": Vorsorglicher ergänzender Hinweis, dass im Gegensatz zu einer Vollstreckung durch Stadtkassen/ Vollziehungsbeamte im Falle einer Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht (betrifft wohl lediglich Sachsen, Bayern, BaWü?) eine Pfändung von Vermögensgegenständen nach bisheriger Erfahrung in aller Regel nicht zur Debatte steht, sondern allenfalls Konto-/ Lohnpfändung (wohl durch die Rundfunkanstalt selbst). Insofern dürften insbesondere in den benannten Bundesländern, in denen die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht erfolgt, die Pfändungsfreigrenzen effektiv wirken, wenn die Betroffenen davon "richtig" Gebrauch machen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2023, 00:13 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es soll lediglich darauf hingewiesen werden, dass sich das monatliche nicht pfändbare Guthaben (z.B. P-Konto oder Gehalt) jährlich erhöht.
Wir nähern uns langsam der durchschnittlichen Altersrente, die nach mindestens 45 Versicherungsjahren wohl bei 1.543 Euro monatlich liegt.
Man kann wohl mittlerweile behaupten, dass sich das P-Konto bei einigen Personen in den letzten Jahren durchaus bewährt hat.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 171
  • Grossherzogtum Baden
Die geschützte Summe liegt seit 1. Juli 2024 bei 1.499,99  ;D

Weiterlesen auf:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/165a/VO


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juli 2024, 17:41 von Markus KA«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

 
Nach oben