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Autor Thema: KEF-Anfrage fragdenstaat an Staatskanzlei Rheinland-Pfalz  (Gelesen 9733 mal)

b
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Anfrage über fragdenstaat bei Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://fragdenstaat.de/anfrage/kef-statut/
https://fragdenstaat.de/files/foi/84547/NAMENAME_26628_geschwaerzt.pdf

Anfrage
Zitat
RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Antwort vom 07.03.2018
Zitat
es handelt sich um einen Beschluss der 16 Länder, deren Einverständnis zur Veröffentlichung uns nicht vorliegt.

Man reitet auf Beitragsservice rum, obwohl KEF genauso unbekannt ist.


Edit "Bürger" - einige gesammelte Links zum Thema:
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19048.0
Ab Januar 2022 acht neue Mitglieder in der KEF (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35867.0
KEF-Anfrage fragdenstaat an Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26691.0
KEF Statut (ab 01.01.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Expertenkommission KEF erhält mehr Briefe: Zahler beschweren sich immer öfter (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25724.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen !!!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0


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Man reitet auf Beitragsservice rum, obwohl KEF genauso unbekannt ist.
So pauschal kann diese Aussage nicht stimmen; die KEF wird in den Rundfunkstaatverträgen ja namentlich benannt, nur der Beitragsservice nicht. Die KEF ist somit also im Gegensatz zum BS nicht unbekannt.

Wurde schon abgeklärt, welche Rechtsform die KEF eigentlich hat?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
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Fall "KEF" geht weiter.

Inzwischen wurde nach Ablehnung der Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz eingeschaltet:
Zitat
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:

https://fragdenstaat.de/a/26628

Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man die Information weigert zu liefern.

KEF wird komplett durch Rundfunkbeiträge finanziert. Diese Finanzierung findet zwangsweise statt und der Bürger hat nicht mal die Möglichkeit wenigstens gesetzliche Normen zu dieser Stelle zu bekommen.  Zitat aus RFinStV - "Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Gut, wahrscheinlich ist es so. Dann bitte durch entsprechende Dokumente (Statut) belegen.

Und als Antwort kam dann am 13.04.2018 folgendes von Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz:
https://fragdenstaat.de/files/foi/88044/NAMENAME_266282_13.04.2018_geschwaerzt.pdf
Zitat
[...] ergänzend zu Ihrer Rückfrage beim Landesbeauftragen für die Informationsfreiheit teile ich Ihnen gerne mit, dass nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Landestransparenzgesetz der Antrag auf Informationszugang abzulehnen ist, da die Vertraulichkeit zum Bund und zu den Ländern innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz beeinträchtigt wäre.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2018, 23:11 von Bürger«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Dann könnte man ja ein Schreiben aufsetzen, das an alle Länderregierungen adressiert wird, natürlich sichtbar für jeden Empfänger, in dem diese Information abgefragt wird. Wird dann weiter gemauert, dann bleibt nur die Klage. Es kann doch nicht sein, dass eine Institution, deren Existenz gegenüber dem BVerfG als Beleg für die Unabhängigkeit des ÖR-Rundfunks verwendet wird, mit Geheimhaltung belegt wird.

Mit der gleichen Begründung könnte man ja sämtliche Rundfunkgesetzgebung zu Geheimgesetzen mutieren.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
In Bezug auf dies...
Und als Antwort kam dann am 13.04.2018 folgendes von Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz:
https://fragdenstaat.de/files/foi/88044/NAMENAME_266282_13.04.2018_geschwaerzt.pdf
Zitat
[...] ergänzend zu Ihrer Rückfrage beim Landesbeauftragen für die Informationsfreiheit teile ich Ihnen gerne mit, dass nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Landestransparenzgesetz der Antrag auf Informationszugang abzulehnen ist, da die Vertraulichkeit zum Bund und zu den Ländern innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz beeinträchtigt wäre.

...hier noch ein Hinweis auf ein mglw. tangierendes Problem

WDR verweigert Veröffentlichung einer abgelehnten Anfrage über "fragdenstaat"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26898.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26898.msg169016.html#msg169016

Vielleicht kann dies dazu beitragen, die Aushebelung des Informationsanspruchs zukünftig einzudämmen.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Hinweis:
es wird immer wieder betont, dass Rundfunkrecht - Landesrecht ist. So ist z.B. RFinStV Teil des Landesrechtes in Rheinland-Pfalz. So stellt ein Bürger eine Nachfrage zu Landesrecht "RFinStV" und als Antwort kommt:  "[...] Vertraulichkeit zum Bund und zu den Ländern innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz [...]".  Bund und Rest-Länder innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz sind eindeutig involviert.

Es gibt noch eine interessante Anfrage über fragdenstaat.de:
Anfrage bei Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz am 15.03.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkrecht-1/
Zitat
ich brauche die konkreten Koordinaten der Stelle, die endgültige Versionen der Rundfunkstaatsverträge erstellt.

Antwort vom 13.04.2018
https://fragdenstaat.de/files/foi/88059/NAMENAME_270562_13.04.2018_geschwaerzt.pdf
Zitat
[...] teile ich Ihnen gerne mit, dass die Verantwortung für die Erstellung beim jeweiligen Vorsitzland der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Zeitpunkt zur Unterzeichnung der jeweiligen Rundfunkstaatsverträge liegt.

PS. Diese Antwort kam auch mit Hilfe des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zustande. Vielen Dank dafür. Was zuerst geantwortet wurde, kann jeder unter dem oben genannten Link nachlesen.


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Antwort von Staatskanzlei Schleswig-Holstein am 28.05.2018 bei fragdenstaat.de
https://fragdenstaat.de/anfrage/geheimsache-kef-statut-6/
Zitat
Ich muss Ihnen hiermit mitteilen, dass Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) nicht stattgegeben werden kann. Der Antrag ist im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IZG-SH und ferner § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 IZG-SH abzulehnen, da die Bekanntgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit zum Bund und zu den Ländern innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz hätte. Bei den von Ihnen angeforderten Informationen handelt es sich um Beschlüsse der Ministerpräsidenten der Länder, welche von den Ländern vertraulich behandelt werden müssen. Eine Abweichung davon durch ein einzelnes Land würde die Zusammenarbeit und das Vertrauen der Länder untereinander beeinträchtigen. Eine Veröffentlichung und Weitergabe der Informationen ist demnach nicht möglich. Ferner liegt der Staatskanzlei Schleswig-Holstein nicht das Einverständnis der anderen fünfzehn Länder vor, die Beschlüsse der Ministerpräsidenten zu veröffentlichen.

Somit ist KEF-Stelle für Person P vollständig unbekannt. "Eine Veröffentlichung und Weitergabe der Informationen ist demnach nicht möglich". Folge: die ganzen Staatsverträge sind Person P nicht vollständig bekannt.

Info: Alle Anfragen an KEF direkt (per Post, Mail, Fax) seit über 2 Jahren blieben unbeantwortet.  Alle Staatskanzleien haben die Anfrage abgelehnt.


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Das müsste man doch rausklagen können.
Vielleicht mal Gaby Weber*** fragen, die klagt ständig BND Akten frei :D


***Edit "Bürger": siehe u.a.
wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Gaby_Weber
webseite von "Gaby Weber"
https://www.gabyweber.com/
https://www.gabyweber.com/index.php/de/prozesse-de
weitere Infos u.a. per web-Suche
https://www.google.com/search?q="Gaby+Weber"
Dies hier aber - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - nur zur Information und als Impuls zur individuellen Eigenrecherche, jedoch nicht zur weiteren Diskussion in diesem Thread.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 20:18 von Bürger«

D
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Wird hier möglicherweise das Zitiergebot mißachtet/unterlaufen?
Dieses besagt, ich zitiere aus Wikipedia:

Zitat
Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig. Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen. Es gibt darüber hinaus auch viele einfachrechtliche Zitiergebote.
(angefettet von mir).

Greetz
Dan de Lion


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 15:50 von Bürger«

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  • Beiträge: 775
Hier ist nur ein kleiner Auszug aus Antworten bezüglich KEF-Statut.

Antwort von Hessischen Staatskanzlei am 24.04.2018 über fragdenstaat.de
https://fragdenstaat.de/anfrage/kef-statut-7/
Zitat
Das KEF-Statut wurde von den Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Konferenz am 18. Dezember 2008 beschlossen. Ein Einverständnis der Länder zur Veröffentlichung dieses Beschlusses liegt nicht vor.
Jetzt weiß man wenigstens, wann, wo und von wem KEF-Statut beschlossen wurde.

Antwort vom Bayerischen Landtag Landtagsamt am 23.04.2018 über fragdenstaat.de
https://fragdenstaat.de/anfrage/geheimsache-kef-statut-12/
Zitat
... zu Ihrer Anfrage müssen wir Ihnen mitteilen, dass uns das genannte Statut nicht vorliegt und wir auch keinen Zugang dazu haben.

Antwort vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 09.05.2018 über fragdenstaat.de
https://fragdenstaat.de/anfrage/geheimsache-kef-statut-10/
Zitat
Auf Ihre Nachfrage habe ich festgestellt, dass im Rahmen der Ratifizierungsverfahren zum RFinStV bzw. der in diesem Zusammenhang beschlossenen Zustimmungsgesetze der von Ihnen genannte Beschluss der Ministerpräsidenten und das KEF-Statut nicht in die Dokumentation des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wurden.
Toll. Die Landtage haben diesen Dokument auch nie gesehen. Man hat aber brav den Staatsverträgen zugestimmt.

Antwort vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am 18.04.2018 über fragdenstaat.de
https://fragdenstaat.de/anfrage/statut-kommission-zur-ermittlung-des-finanzbedarfs-der-rundfunkanstalten/
Zitat
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Statut der Ministerpräsidenten zu Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF (§ 6 Abs. 4 RFinStV) nicht in unseren Akten vorhanden ist.

Antwort von Staatsministerium Baden-Württemberg am 14.05.2018 über fragdenstaat.de
https://fragdenstaat.de/files/foi/92049/OS-BanNAMENAMESachstandsmitteilung_geschwaerzt.pdf
Zitat
Da Sie Einsicht in Unterlagen erbitten, die mehrere Länder betreffen, liegt voraussichtlich kein einfacher Fall im Sinne des § 10 Absatz 3 Satz 1 LIFG vor. Nach derzeitigem Sachstand werden anfallende Gebühren jedoch die Höhe von 200 € nicht übersteigen (vgl. hierzu § 10 Absatz 2 LIFG).

Antwort von MDR per Mail am 01.06.2018
Zitat
meine Nachfragen im Haus haben ergeben, dass die Verwaltungsdirektion Ihren Finanzbedarf an die KEF meldet, jedoch liegt hier kein KEF-Statut vor.

Krönung: LRAs melden an KEF zwar ihren Finanzbedarf, aber Dokumente zu KEF haben die auch nicht. Somit wissen die auch nicht, ob KEF überhaupt existiert.

PS. Kulturstaatsministerin Monika Grütters auf dem Deutschen Produzententag
Datum: 06. Februar 2014

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2014/02/2014-02-06-gruetters-produzententag.html
Zitat
Die Gebührenkommission KEF selbst empfiehlt hingegen, [...]

Siehe die Antwort vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am 18.04.2018 über fragdenstaat.de. KEF ist unbekannt, man spricht aber trotzdem über diese unbekannte Stelle "Gebührenkommission KEF".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 11:19 von boykott2015«

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EU-Kommission:

Antwort der EU-Kommission am 04.06.2018 per Mail.

Zitat
Die Kommission verfügt nicht über das Dokument "KEF-Statut".

Information dazu:
Achtung: ARD-Link http://www.ard.de/download/74354/index.pdf
Anmerkung: Ab Rz. 29 kommt die Beschreibung von KEF.
Zitat
Brüssel, den 24.IV.2007
Die Kommission beehrt sich, Ihnen mitzuteilen, dass die von Deutschland im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Verpflichtungen die Bedenken der Kommission in Bezug auf die Unvereinbarkeit der geltenden Finanzierungsregelung zugunsten des öffentlichen Rundfunks ausräumen. Deshalb hat die Kommission entschieden, das Verfahren einzustellen.

Info der Hessischen Staatskanzlei
Zitat
Das KEF-Statut wurde von den Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Konferenz am 18. Dezember 2008 beschlossen.


Am 24.04.2007 hat EU-Kommission mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Und am 18.12.2008 wurde dann neues KEF-Statut beschlossen, das an Kommission nicht übermittelt wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2018, 18:54 von Bürger«

  • Beiträge: 7.385
EU-Kommission:
Antwort der EU-Kommission am 04.06.2018 per Mail.

Zitat
Die Kommission verfügt nicht über das Dokument "KEF-Statut".

Das legt nahe, dass danach keine weitere offizielle Kontaktierung der EU/EU-Kommission erfolgt ist und sie, offiziell, somit keine Kenntnis von den danach erfolgten Änderungen des nat. dt. Rundfunkfinanzierungssystemes haben und die aktuelle Beihilfe somit nicht genehmigt wurde.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
  • Beiträge: 244
klar, sonst wäre die Richtervorlage des LG Tübingen abgewiesen worden.
Der EuGH hat gleich gemerkt: Da ist nicht nur Rauch, da ist auch Feuer. >:D

Das ganze "Ding" kann nur vollkommen EU-rechtswidrig sein.

Das hat man auch 2013 schon gewusst und es deshalb schön unter der Decke gehalten
 8)

-> 5 Jahre hat man die Bundesmichel um Milliarden€ betrogen  >:(


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  • Beiträge: 7.385
Das hat man auch 2013 schon gewusst und es deshalb schön unter der Decke gehalten
Das bezweifle ich.

Wie bereits mehrfach im Forum kundgetan, war es ganz sicher nicht Intention des Gesetzgebers, daß sich die Begünstigten über EMRK, Grundgesetz, BVerfG und Co. hinwegsetzen; das den Begünstigten übertragene Recht der Selbstverwaltung macht es dem Gesetzgeber allerdings unmöglich, die Begünstigten händchenhaltend durch den Gesetzesdschungel zu führen.


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D
  • Beiträge: 244
Der einzige "Gesetzesdschungel" wäre die EU-Kommission gewesen und die hat man gleich links liegen lassen. Der Rest ist ein großes Schlaraffenland und ein Selbstbedienungsladen, ohne Dschungel

unmöglich ? seit 2013 wird gesetzwidrig gehandelt und das nennst Du unmöglich ? (qed)
 :)

"Deutsche Einheit"=Betrug zu Lasten der Rentenkasse (von wegen Portokasse)
"€"=Betrug(Länder wie Griechenland,Italien und Spanien waren schon damals der Sargnagel)

und dann soll das Zufall gewesen sein  :D


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