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Autor Thema: BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell  (Gelesen 2726 mal)

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  • Beiträge: 11.741
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...na aber, hat ja wohl lange genug gedauert, bis das, was hierzuforum schon seit Jahren gepredigt wird, nicht nur realisiert sondern auch mal etwas lautstärker artikuliert wurde ::)

FAZ, 01.07.2023
Verlegerverband warnt
Textangebote von ARD und ZDF im Netz bedrohen die Presse existenziell
ARD und ZDF publizieren im Netz jede Menge Texte. Das sei für die Presse existenzbedrohend, warnt der Verband BDZV. Bevor der Rundfunkbeitrag wieder erhöht wird, müsse der Auftrag der Sender neu gefasst werden.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bdzv-sieht-texte-von-ard-und-zdf-im-netz-als-gefahr-19004559.html
Zitat von: FAZ, 01.07.2023, Verlegerverband warnt - Textangebote von ARD und ZDF im Netz bedrohen die Presse existenziell
[...] dass sich 44 Prozent der Befragten private Medienangebote wegen des hohen Rundfunkbeitrags nicht oder weniger leisten könnten als in der Vergangenheit, erklärte der BDZV. 62 Prozent der Nutzer von Online-Portalen der Öffentlich-Rechtlichen gaben an, „immer oder häufig“ Textangebote aufzurufen. Fast 40 Prozent würden ihr Nutzungsverhalten ändern und digital wie gedruckt mehr Presse nutzen, wenn es das öffentlich-rechtliche Textangebot in dieser Form nicht gäbe.

[...]

Edit 18.09.2023 - die Pressemitteilung des BSDZV:

BDZV - Pressemitteilung, 30.06.2023
BDZV: Vor Beitragserhöhung Debatte über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nötig
https://www.bdzv.de/service/presse/pressemitteilungen/2023/bdzv-vor-beitragserhoehung-debatte-ueber-den-auftrag-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-noetig
Zitat von: BDZV - Pressemitteilung, 30.06.2023, Vor Beitragserhöhung Debatte über den Auftrag des ö.r. Rundfunks nötig
BDZV: Vor Beitragserhöhung Debatte über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nötig
Aktuelle Erhebung belegt negative Auswirkungen öffentlich-rechtlicher presseähnlicher Online-Angebote auf die Medienvielfalt
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger hat heute in Berlin an die Bundesländer appelliert, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) neu zu fassen, bevor über die Erhöhung der Rundfunkbeiträge entschieden wird.

Hintergrund ist eine von der Verlegerorganisation in Auftrag gegebene Untersuchung. Danach könnten sich 44 Prozent der Befragten private Medienangebote wegen des hohen Rundfunkbeitrags nicht oder weniger leisten als in der Vergangenheit. Die Erhebung zeigt auch, dass 62 Prozent der befragten Nutzer der öffentlich-rechtlichen Online-Portale „immer oder häufig“ Textangebote aufrufen. Bei Videos seien es nur 39 Prozent. Fast 40 Prozent der Befragten würden ihr Nutzungsverhalten ändern und auch digital und gedruckt mehr Presse nutzen, wenn es das öffentlich-rechtliche Textangebot in dieser Form nicht gäbe.

"Dass der Rundfunkbeitrag die Finanzierbarkeit der digitalen und gedruckten Presse so stark beeinträchtigt, ist ein zunehmend existenzielles Problem für unsere Mitglieder", sagt Stefan Hilscher, Vorstandsvorsitzender des Verbands. Matthias Ditzen-Blanke, ebenfalls Vorstandsvorsitzender des BDZV, weist darauf hin, dass die Umfrage nachweise, dass die Schwerpunktnutzung der öffentlich-rechtlichen Onlineangebote auf Text liege. „Es ist klar, dass durch die Textangebote der öffentlich-rechtlichen Sender ein ungleicher Wettbewerb entsteht, der die Pressevielfalt gefährdet“, warnt Ditzen-Blanke.

„Die Regeln zur Begrenzung des Auftrags der Sender funktionieren nicht“, ergänzt BDZV-Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert. Das gelte insbesondere mit Blick auf die Vorgabe des Medienstaatsvertrags, dass Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht presseähnlich sein dürfen. Der BDZV habe sich gemeinsam mit der ARD sehr lange um eine Schlichtung am Beispiel von Radio Bremen und MDR bemüht. Dies sei gescheitert, weil die Auffassungen über den geltenden Rechtsrahmen zu unterschiedlich seien. „Das zeigt doch, dass die Regeln neu gefasst werden müssen“, fordert Albert, „auch um lange Gerichtsverfahren, wie sie derzeit nötig sind, zu vermeiden.“ Derzeit sei der Auftrag nicht klar definiert, was zu vielen digitalen Leseangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender führe. "Eine aus Mitteln des Rundfunkbeitrags finanzierte, digitale öffentlich-rechtliche Presse, wie sie heute existiert, haben auch die Länder nie gewollt", betont Albert.

„Wir teilen die Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen hohen Wert für die Gesellschaft hat. Er sollte die privatfinanzierte Presse in dieser Hinsicht ergänzen, nicht aber mit Hilfe öffentlicher Finanzierung gefährden oder gar verdrängen“, resümiert Stefan Hilscher. Matthias Ditzen-Blanke ergänzt: „Ein neu gedachter öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann Antworten auf wichtige Zukunftsfragen geben. Zum Beispiel, wie das öffentlich-rechtliche System nicht mehr die Marktchancen und Vielfalt der privaten Presse einschränken würde, sondern die Qualität der hervorragenden Medienlandschaft in Deutschland insgesamt weiter verbessern kann. Das gilt gerade vor dem Hintergrund der uns einenden Herausforderungen in der digitalen Welt. Gerne laden wir die Rundfunkkommission der Länder ein, darüber mit uns zu sprechen.“

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Gesammelte Links zu diesem Thema
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Pro7-Sat.1 Beirat/ Brandbrief an Länder - "private Sender in Gefahr" (08/2023)
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ARD zu mächtig - Privatradios geben Alarm (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37387.0
BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (07/2023)
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BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
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Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
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Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
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sowie ergänzend auch
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von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
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Außerdem... ;)
Tageszeitung, Zeitschriften abbestellen?
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Abos kündigen und private Medien mit Hinweis auf die GEZ boykottieren
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Die Presse mobilisieren - Abos kündigen weil Geld jetzt in die GEZ geht
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
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Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

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Zitat von: FAZ, 01.07.2023, Verlegerverband warnt - Textangebote von ARD und ZDF im Netz bedrohen die Presse existenziell
[...] dass sich 44 Prozent der Befragten private Medienangebote wegen des hohen Rundfunkbeitrags nicht oder weniger leisten könnten als in der Vergangenheit, erklärte der BDZV. [...]

Siehe dazu u.a. auch:
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags (10/2014)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0


Edit "Bürger": Danke für den Querverweis. Siehe nun auch Ergänzungen im Einstiegsbeitrag...
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2023, 18:17 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Hier sehen wir nur ein weiteres Beispiel für Folgen, wenn Grundrechte der Bürger einfach lapidarisch missachtet werden. Das Problem in diesem Land ist, dass sich im Vorfeld keiner wirklich Gedanken über die möglichen Folgen macht.
Grundrechte der Bürger, was ist das schon? Ein Relikt aus längst vergangener Zeit. Aber dann umso überraschter sein, wenn wirklich die Folgen eintreten.

Hier ist es die permanente Verletzung der Informationsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, zweiter Halbsatz GG durch diese gesetzlich verordnete Zwangsabgabe für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk.
Wir erinnern uns ? Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig haben diese Verletzung 2016 in ihren sogenannten "Copy & Paste" Urteilen einfach mit den Worten abgetan, dass es hinzunehmen sei, wenn durch den Rundfunkbeitrag der Zugang zu anderen Informationsquellen behindert oder gar verhindert würde.
Nun, wenn die Bürger das so hinzunehmen haben, muß die Presse das wohl auch, ob es ihr nun gefällt oder nicht.

Aber wehe, der Bürger wagt es dagegen aufzubegehren und auf sein Grundrecht der Informationsfreiheit zu verweisen, dann ist man sofort ein Querulant, Verschwörungstheoretiker, oder gar ein Rechter und Demokratiefeind.
Ironischerweise hat die Presse damals selbst bei der Diffamierung von Menschen, welche nur für ihre Grundrechte eingetreten sind, eifrig mitgemacht. Wer erinnert sich nicht an die vielen, "netten" Artikelchen über "Schwarzseher", "Zechpreller" und Co? Die waren einmal eine Zeit lang voll in Mode.

Was einfach nicht begriffen wird, ist die unausweichliche Tatsache, dass eine Missachtung von Grundrechten immer Folgen haben wird, und zwar negative. Entweder früher oder später.

Die Gründungsväter des Grundgesetzes waren sich der enormen Bedeutung der Grundrechte sehr bewusst und haben diesen nicht umsonst einen so hohen Stellenwert eingeräumt. Denn sie haben noch selber erlebt, wo es hinführen kann, wenn Grundrechte praktisch nicht mehr existent sind.

Bitter die Gesellschaft, die keine Grundrechte hat.
Armselig die Gesellschaft, die Grundrechte hat, aber diese nicht zu Achten und zu Schätzen weiß.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Auf der Medien-Website LIBRA VERNUNFTDENKER
(politisch orientiert, deshalb kein Link hier im politikneutralen Forum) wird die jahrelange Arbeit des Forums gegen diesen Missstand dauerhaft publiziert und ist ab jetzt griffbereit jederzeit auffindbar für Journalisten und Abonnenten.
Da die Arbeit dieses Forums darin abgebildet wird und dauerhafte Wirkung erhält, wird es hier im Forum kommuniziert. Vermutlich nichts, was dem entgegensteht?

Zitat
Umfassende Presseschau / Medienhistorie über: "Duell-Erklärung 2023" gegen ARD, ZDF usw. seitens der bedrohten Presse? 20x Quellensammlung über einen jahrelang überfälligen Konflikt.

--- (Zitat:) Verlegerverband warnt : Textangebote von ARD und ZDF im Netz bedrohen die Presse existenziell.
Öffentlich-rechtliche Presse im Netz: Der BDZV fordert die Politik auf, den Auftrag von ARD und ZDF neu zu formulieren.- Bild: Picture-Alliance ARD und ZDF publizieren im Netz jede Menge Texte. Das sei für die Presse existenzbedrohend, warnt der Verband BDZV.

Der _ BDZV hat an die Bundesländer appelliert, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu fassen, bevor über die Erhöhung des Rundfunkbeitrages entschieden wird.
Der BDZV bezieht sich auf die Vorgabe des Medienstaatsvertrags, dass Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht presseähnlich sein dürfen

. Eine aktuelle Erhebung _ _ belege
dass sich 44 Prozent _ private Medienangebote wegen des hohen Rundfunkbeitrags nicht oder weniger leisten könnten als in der Vergangenheit _
62 Prozent der Nutzer von Online-Portalen der Öffentlich-Rechtlichen gaben an, "immer oder häufig" Textangebote aufzurufen.
Fast 40 Prozent würden ihr Nutzungsverhalten ändern und digital wie gedruckt mehr Presse nutzen, wenn es das öffentlich-rechtliche Textangebot in dieser Form nicht gäbe.

"ein zunehmend existenzielles Problem für unsere Mitglieder" _ _
_ ein ungleicher Wettbewerb, der die Pressevielfalt gefährde : _


Freie Info hierüber:
Gemäß https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37327.msg222853/topicseen.html#msg222853


Gesammelte Links zu diesem Thema

BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (07/2023)
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0

Zeitungen: Im Würgegriff der ör Rundfunkanstalten (Abmahnungs-/Klagewelle?) (09/2022)
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36481.0

BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0

"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0

Zulässigkeit eines Eingriffes in Art. 5 GG > nur durch "allgemeine Gesetze"?
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29832.0

Rundfunkbeitrag - Mittelbarer Eingriff in die Pressefreiheit der Printmedien?
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32843.0

Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0

Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0


sowie ergänzend auch

Sind die Printmedien Wettbewerber der Nicht-Printmedien?
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35988.0

Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR (Aug 2016)
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19979.0

Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen (Aug 2016)
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20041.0

von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28672.0



BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0

Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0

"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
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Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0


...und speziell zum Thema der "Presseähnlichkeit" noch eine kleine Chronik gesammelter Meldungen aus der Vergangenheit ::)

Streit um „presseähnliche Angebote“: ARD-Sender und Verlage treffen sich ... (10/2022)
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Presseähnlicher Rundfunk - So etwas soll es im Internet künftig nicht mehr geben (07/2018)
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Telemedienauftrag wird modernisiert – Verbot der „Presseähnlichkeit“ bleibt (07/2017)
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   Vernunftdenker Don Pedro: 
Man sichte präzise die Befragungs-Details:
"Die _ Online-Erhebung wurde _ vom IFAK Institut für Markt- und Sozialforschung im Mai ((2023)) vogenommen. _ _ Befragung von 1.000 Personen über 16 Jahren, die in den drei Monaten vor der Befragung das Internet genutzt hatten."

Befragt wurden nur Internet-Benutzer - Auswahlmethode nicht berichtet -
und nur Nutzer von ARD, ZDF usw. bildeten Teil der 62 Prozent:
"62 Prozent der Nutzer von Online-Portalen der Öffentlich-Rechtlichen gaben an, "immer oder häufig" Textangebote aufzurufen.

Das ist die ewige Kunst, Statistik "optimal zu definieren" für das, was gezeigt werden soll:
Nicht etwa 62 % der Erwachsenden ersetzen die Presse, sondern 62 Prozent derjenigen, die sowieso mit ARD, ZDF usw. innerlich verschwägert sind - also überwiegend Personen ab Alter 60.

Diejenigen etwa 35 Prozent im Land, die diese Sender wegen Qualitätsmangel und Neutralitätsmangel und Zwang der Rundfunkabgabe ablehnen oder hassen,
Diese lesen vermutlich überwiegend online-Presse der bisherigen Druckpresse - also old style. Diese Aussteiger werden nach den ewigen erbarmungslosen Gesetzen der Biologie immer mehr.


Also geht es in Wahrheit um etwas anderes: Die Zeitungsverleger wollen nicht die Verlagerung von ARD, ZDF usw. ins Internet.
Seit etwa Juli 2022 ist verbreitet und hierdurch bewusst geworden, dass die in der traditionellen Presse Tätigen überwiegend ihren Job verlieren werden, wenn sie hiergegen nicht die Kampftrommel aktivieren. Das hat lange gedauert. Besser spät als nie.


Taktisch ist es listig gestrickt:
Die Strukturreform wird frühestens 2024 - wenn überhaupt jemals - stattfinden. Der Politik wird das Strickmuster geliefert, bis dahin keine Beitragserhöhung zu ermöglichen.
Also sind ARD, ZDF usw. gezwungen, ihren aktuellen Schrumpfungsprozess zu beschleunigen: Die Effekte von 25 Prozent Geldentwertungssumme dieser Jahre können mangels Erhöhung nur noch durch Schrumpfung absorbiert werden.

Demnach: Das Ende naht;
denn im Hintergrund arbeiten noch ein paar andere Probleme der Sender, die teils im Kontext INFOS7 VERNUNFTDENKER erarbeitet wurden und aktuell in Musterverfahren zum Tragen kommen.
 .)

? ABO-frei https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bdzv-sieht-texte-von-ard-und-zdf-im-netz-als-gefahr-19004559.html
(PEV-WET-PRSSEAEHNL --- hier zuletzt aktualisiert am: 2023-07-02


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Pro7-Sat.1 Beirat/ Brandbrief an Länder - "private Sender in Gefahr" (08/2023)
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ARD zu mächtig - Privatradios geben Alarm (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37387.0


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BDZV, 30.06.2023 - Pressemitteilung
BDZV: Vor Beitragserhöhung Debatte über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nötig
Aktuelle Erhebung belegt negative Auswirkungen öffentlich-rechtlicher presseähnlicher Online-Angebote auf die Medienvielfalt
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger hat heute in Berlin an die Bundesländer appelliert, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) neu zu fassen, bevor über die Erhöhung der Rundfunkbeiträge entschieden wird.
https://www.bdzv.de/service/presse/pressemitteilungen/2023/bdzv-vor-beitragserhoehung-debatte-ueber-den-auftrag-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-noetig

Pressemitteilung als PDF (2 Seiten, ~130kB - siehe auch Anhang)
https://www.bdzv.de/fileadmin/content/6_Service/6-1_Presse/6-1-2_Pressemitteilungen/2023/PDFs/20230630_PM_Ergebnis_Online_Befragung_zum_OERR.pdf

Zitat von: BDZV, 30.06.2023 - Pressemitteilung: Vor Beitragserhöhung Debatte über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nötig
Hintergrund ist eine von der Verlegerorganisation in Auftrag gegebene Untersuchung. Danach könnten sich 44 Prozent der Befragten private Medienangebote wegen des hohen Rundfunkbeitrags nicht oder weniger leisten als in der Vergangenheit. Die Erhebung zeigt auch, dass 62 Prozent der befragten Nutzer der öffentlich-rechtlichen Online-Portale „immer oder häufig“ Textangebote aufrufen. Bei Videos seien es nur 39 Prozent. Fast 40 Prozent der Befragten würden ihr Nutzungsverhalten ändern und auch digital und gedruckt mehr Presse nutzen, wenn es das öffentlich-rechtliche Textangebot in dieser Form nicht gäbe.

"Dass der Rundfunkbeitrag die Finanzierbarkeit der digitalen und gedruckten Presse so stark beeinträchtigt, ist ein zunehmend existenzielles Problem für unsere Mitglieder", sagt Stefan Hilscher, Vorstandsvorsitzender des Verbands. Matthias Ditzen-Blanke, ebenfalls Vorstandsvorsitzender des BDZV, weist darauf hin, dass die Umfrage nachweise, dass die Schwerpunktnutzung der öffentlich-rechtlichen Onlineangebote auf Text liege. „Es ist klar, dass durch die Textangebote der öffentlich-rechtlichen Sender ein ungleicher Wettbewerb entsteht, der die Pressevielfalt gefährdet“, warnt Ditzen-Blanke.

„Die Regeln zur Begrenzung des Auftrags der Sender funktionieren nicht“, ergänzt BDZV-Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert. Das gelte insbesondere mit Blick auf die Vorgabe des Medienstaatsvertrags, dass Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht presseähnlich sein dürfen. Der BDZV habe sich gemeinsam mit der ARD sehr lange um eine Schlichtung am Beispiel von Radio Bremen und MDR bemüht. Dies sei gescheitert, weil die Auffassungen über den geltenden Rechtsrahmen zu unterschiedlich seien. „Das zeigt doch, dass die Regeln neu gefasst werden müssen“, fordert Albert, „auch um lange Gerichtsverfahren, wie sie derzeit nötig sind, zu vermeiden.“ Derzeit sei der Auftrag nicht klar definiert, was zu vielen digitalen Leseangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender führe. "Eine aus Mitteln des Rundfunkbeitrags finanzierte, digitale öffentlich-rechtliche Presse, wie sie heute existiert, haben auch die Länder nie gewollt", betont Albert.

„Wir teilen die Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen hohen Wert für die Gesellschaft hat. Er sollte die privatfinanzierte Presse in dieser Hinsicht ergänzen, nicht aber mit Hilfe öffentlicher Finanzierung gefährden oder gar verdrängen“, resümiert Stefan Hilscher. Matthias Ditzen-Blanke ergänzt: „Ein neu gedachter öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann Antworten auf wichtige Zukunftsfragen geben. Zum Beispiel, wie das öffentlich-rechtliche System nicht mehr die Marktchancen und Vielfalt der privaten Presse einschränken würde, sondern die Qualität der hervorragenden Medienlandschaft in Deutschland insgesamt weiter verbessern kann. Das gilt gerade vor dem Hintergrund der uns einenden Herausforderungen in der digitalen Welt. Gerne laden wir die Rundfunkkommission der Länder ein, darüber mit uns zu sprechen.“

Hintergrund:
Die repräsentative Online-Erhebung wurde von der IFAK Institut GmbH & Co. KG Markt- und Sozialforschung im Mai 2023 durchgeführt; die Ergebnisse beruhen auf einer Befragung von 1.000 Personen über 16 Jahren, die in den drei Monaten vor der Befragung das Internet genutzt haben.

Weitere Infos zum
BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverband_Digitalpublisher_und_Zeitungsverleger

Zitat von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (wikipedia)
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e. V. (BDZV, bis 2019 Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger) ist ein Interessenverband der deutschen Tages-, Sonntags- und politischen Wochenpresse, der die Interessen der Zeitungsverlage und digitalen Publisher in Deutschland und auf der Ebene der Europäischen Union vertritt. Im BDZV sind 318 Medienmarken mit rund 2800 digitalen journalistischen Angeboten organisiert. Dem Verband gehören zehn Landesverbände an. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
[...]


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o
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Es muss im politischen Diskurs doch endlich durchdringen, dass 20 Euro Monat für Monat für sehr viele Leute einfach mal viel Geld sind und sie vom Bezug weiterer Medien abhält.

Diese Tatsache zu erwähnen hat nichts mit einem Willen zu einer "Abschaffung" des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu tun.

Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ist einfach zu teuer. Anders gesagt: Ein derart großer Rundfunk kann volkswirtschaftlich nicht geleistet werden.

Viele Haushalte kaufen sich einen Kleinwagen, obwohl sie lieber ein etwas größeres Auto kaufen würden, das zu ihren Lebensverhältnissen besser passt. Es brauchen nur mehrere Kinder vorhanden zu sein. Aber weil das Geld nicht reicht, quetschen sich die Kinder halt mit rein.

Aber es soll jetzt ganzganz gemein sein, wenn man sagt, dass sich die bundesdeutsche Gesellschaft einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Größe nicht leisten könne.

Würde der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner gegenwärtigen Form nutzerabhängig finanziert werden, so müsste der Einzelnutzer ca. 200 Euro monatlich abdrücken.

Es zahlen zehn Nichtkonsumenten für ihn mit. Das muss sich dann Solidarität nennen lassen? Der Rundfunk tarnt sich als sechste Sozialversicherung? Da passt aber eine ganze Menge nicht.

Das alles werden die Leute in den lichtdurchfluteten Altbauwohnungen nicht genauer wissen wollen. Diese Leute sind insgeheim froh, dass eine gewisse ungeliebte Partei den og. Standpunkt vertritt (Disclaimer: Ich bin eine linke Ratte, und das bleibt auch so. Ich habe mit Blau nichts zu tun.). Dann muss der Standpunkt ja falsch sein. Und der lichtdurchflutete Altbaubewohner steigt dann in seinen SUV, den er bloß gekauft hat, um beim Einstieg nicht kurz in sich zusammenklappen zu müssen.


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Wichtige Ergänzung im Einstiegsbeitrag...
Edit 18.09.2023 - die Pressemitteilung des BSDZV:

BDZV - Pressemitteilung, 30.06.2023
BDZV: Vor Beitragserhöhung Debatte über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nötig
https://www.bdzv.de/service/presse/pressemitteilungen/2023/bdzv-vor-beitragserhoehung-debatte-ueber-den-auftrag-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-noetig
Zitat von: BDZV - Pressemitteilung, 30.06.2023, Vor Beitragserhöhung Debatte über den Auftrag des ö.r. Rundfunks nötig
BDZV: Vor Beitragserhöhung Debatte über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nötig
Aktuelle Erhebung belegt negative Auswirkungen öffentlich-rechtlicher presseähnlicher Online-Angebote auf die Medienvielfalt
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger hat heute in Berlin an die Bundesländer appelliert, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) neu zu fassen, bevor über die Erhöhung der Rundfunkbeiträge entschieden wird.

Hintergrund ist eine von der Verlegerorganisation in Auftrag gegebene Untersuchung. Danach könnten sich 44 Prozent der Befragten private Medienangebote wegen des hohen Rundfunkbeitrags nicht oder weniger leisten als in der Vergangenheit. Die Erhebung zeigt auch, dass 62 Prozent der befragten Nutzer der öffentlich-rechtlichen Online-Portale „immer oder häufig“ Textangebote aufrufen. Bei Videos seien es nur 39 Prozent. Fast 40 Prozent der Befragten würden ihr Nutzungsverhalten ändern und auch digital und gedruckt mehr Presse nutzen, wenn es das öffentlich-rechtliche Textangebot in dieser Form nicht gäbe.

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