In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Unternehmen wird eine Klausel vereibart, die nur die Verrechnung unbestrittener Forderungen (oder per Gerichtsbeschluß festgesetzter Forderungen) erlaubt, ebenso Eigentumsvorbehaltsklauseln. Da ist man aber als Verbraucher nicht verpflichtet, mit einem Unternehmen eine Geschäftsbeziehung einzugehen.
Das Finanzamt gibt mir immer mal wieder Umbuchungen von Guthaben/Forderungen bekannt, denen ich aktiv widersprechen kann.
Also ist es doch klar rechtswidrig, wenn jemand einseitig alles anders macht, ohne daß man darauf Einfluß hätte.
Kommt denn etwas dabei heraus, wenn man gegen die "KI" der Rundfunkanstalt einen solchen Antrag stellt?
Nächste Aufgabe für den Roboter: Schreibe einen 1000-seitigen Widerspruch gegen meinen Feststellungsbescheid für Rundfunkbeiträge...