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Autor Thema: Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen  (Gelesen 15478 mal)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das ändert aber nichts daran...

...
Also hat das Wohngeld als marktwirtschaftliches Regulativ nichts zu suchen bei den Sozialämtern
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(dort wohl meist angedockt), sondern gehört an sich in die "Wirtschaftsverwaltung", um es nicht-diskriminierend zu handhaben.

Daraus folgt, dass Wohngeldbezug nicht als Kriterium für Freistellung von der Rundfunkabgabe in Betacht kommt.
...
???
... dass Wohngeld eindeutig im SGB I als in den Kanon staatlicher sozialer Hilfeleistung eingeordnet aufgeführt ist und denselben Massgaben unterliegt wie alle staatlichen Sozialleistungen? Und dieser Kanon möglicher Leistungen ist anhand entsprechender Vorrangregelungen (z. B. Wohngeld ggü. SGB II-Lstg.) bzw. Nachrangvorschriften (SGB XII-Leistungen ggü. bspw. Wohngeld) kaskadiert. Da jetzt plötzlich noch den Markt einzuführen, ist doch irreführend zumal angesichts der unter § 1 WoGG klar formulierten eigentlichen Zwecbestimmung von Wohngeld.

Und sofern es darüber hinaus anderswo nicht grundlegend anders ist, sind m. W. überall Ämter für Wohnungswesen für die Wohngeldvergabe zuständig?

...
Jedoch könnte aus verfassungsrechtlichen Gründen verlangt werden, dass die Wohngeldbehörden einen Vermerk im Bescheid machen, sofern obendrein die Beihilfengrenzen unterschritten sind.

Die entsprechende Landes-Verfassungsberschwerde ist in Berlin für eine einwandfrei befreiungsberechtigte Person erfolgt, nachdem die Berliner Landesregierung diese in Gesamtwürdigung bestehende Rechtspflicht verweigerte. Das Landesverfassungsgericht verweigerte das Erzwingen des Rechts.

Warum so kompliziert? Die eigentlich zugrundeliegende Verfassungsfrage hinsichtlich Gleichbehandlung zum Grusi-Bezug vergleichbar Bedürftiger (eben auch i. F. Wohngeld) ist doch geklärt, nämlich in Gestalt der inzwischen in dem Fall verpflichtenden Härtefallbefreiung. An sich steht aber schon seit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2005, also von Anfang an bzgl. "Härtefällen" alles Notwendige in den zugrundeliegenden Gesetzesmaterialien. Einzig hatte der Gesetzgeber nicht mit der Dreistigkeit und/oder Bräsigkeit (anderes kann auch noch in Betracht kommen) der an den Abläufen Beteiligten bzw. davon Betroffenen gerechnet, nämlich speziell der Anstalten & der Verwaltungsgerichte. Sonst hätte er alles Wichtige genauer erklärt. Die Herrschaften bei den Anstalten wiederum konnten vor lauter $$$-Zeichen in ihren Glubschaugen nicht richtig lesen, vllt. kam der viele Sekt auch noch erschwerend dazu.
 

Auch fragt sich für mich, weshalb über das oben Gesagte hinaus denn zur beschriebenen eigentlich nur zusätzlichen Ausgestaltung von Wohngeldbescheiden Verfassungsrecht bemüht werden muss?

Erstens sollte es keinem im in Rede stehenden Zusammenhang normal Qualifizierten nicht möglich sein, Wohngeldbescheiden die unter der Überschrift des verfügbaren monatlichen Einkommens notierten Zahlenangaben zu entnehmen & diese mit dem Betrag des aktuellen Regelsatzes zu vergleichen. Und zwei Geldbeträge der in Rede stehenden Größenordnung zu vergleichen, können selbst Zweitklässler.

Zweitens gibt es mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder Neuauflagen etwa folgender Schrift, z. B. als BT oder auch BR-Drucksache verfügbar, da Wohngeldrecht Bundesrecht ist: "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV)". Wenn es da nicht unter dem vielen anderen Nachlesbaren festgehalten ist, wird es eine andere Stelle geben, die für die m. W. doch einheitliche Gestaltung der Formulare verantwortlich ist. Warum sollte es nicht auf der Ebene der Verwaltungsvorschriften möglich sein, Angaben wie oben zusätzlich aufzunehmen -  sofern man den ÖRR-Sachbearbeitern nun wirklich jede eigene Arbeitsleistung ersparen möchte?


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Bis 2005 wurde durch die Kommunen die Befreiung bearbeitet,
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bis dahin viel viel weniger Fälle, DARUM also. Hierbei wurde für Abgeltung der Sondervorteile auf den Beihilfesatz eine Pauschale von 30 Prozent aufgechlagen.
In allen Bearbeitungen von hier zum Thema wird dieser Aufschlag für die Berechnung gefordert,

Die Formel lautet: Bruttoeinkommen (minus Miete minus Sozialversicherung) / 1.30
- Bei rund 10 Prozent der beihileflos lebenden Geringverdienern ist das "unterhalb Beihilfesatz".


Ein alleinstehender Beihilfenempfänger kostet die Steuerzahler rund 2000 Euro monatlich,
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weil ja auch noch die aufwendige staatliche Administrierung hinzukommt, ferner der florierende Anwaltsbusiness mit einer beträchtlichen Menge von Rechtsverfahren, wohl überwiegend zu Lasten der Steuerzahler.


Für Neubürger beträchtlich mehr,
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was aber trotz allem für Deutschland ein ökonomischer und kultureller Gewinn ist bei Bürgern aus vergleichbaren Kulturkreisen mit vergleichbarer Grundausbildung. Wo dies nicht der Fall ist, das ist ein "Tabu-Thema", mit dem wir unser neutrales Forum nicht belasten können.   


Der Staat hat also allen Grund, den behilfefrei lebenden Geringverdienern
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die Rundfunkabgabe zu erlassen statt diese über die ungesetzliche "Bescheidpflicht" zu überreden, die Sozialamt-Hemmschwelle zu überschreiten.


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Erstens sollte es keinem im in Rede stehenden Zusammenhang normal Qualifizierten nicht möglich sein,
Hast Du einen realen Überblick, wie die konkrete Qualifikation der Mitarbeiter*innen in den Ämtern, etc., ausschaut? Ich möchte nicht wissen, wie viele davon nicht im Verwaltungsrecht, bspw., gelernt haben. Und insofern u. U. für die konkrete Fachaufgabe eben nicht fachqualifiziert sind?

Vielleicht müsste man Sozialrecht tatsächlich den Sozialbehörden übertragen/überlassen, und zwar alles, was damit zu tun hat und als Gesetzgeber vorgeben, daß eine berufliche Ausbildung im Sozialrecht zwingende Voraussetzung ist, um da tätig sein zu dürfen?


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o
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Besucher, hattest Du jemals einen Wohngeldantrag gestellt und bewilligt bekommen sowie den Wohngeldbescheid studiert? Deine länglichen Ausführungen lassen solches Erfahrungswissen nicht durchscheinen.

pinguin hat mit seiner Frage recht: über den sozialen Status von Menschen sollten nur hierfür besonders Qualifizierte befinden. Und nicht Verwaltungsrichter, die als Hobby "Sozialamt" spielen (wie verschiedentlich vorgekommen ist) und auch nicht die Pseudo-Amtswalter, die sich mit Heilkräften für defekte Festsetzungsbescheide versehen sehen und nun "Befreiungskommission" wie damals beim Zivildienst spielen.

Zur Info: Das Einkommen, was die Wohngeldstelle für den Antragssteller errechnet, ist ein fiktives Einkommen. Das kann fallweise höher(!) liegen als das Geld, was das arme Schwein sich zusammenschuftet. 


Edit "Bürger" @alle: Bitte nicht weiter aus- und abschweifen, sondern bitte wieder zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads zurückfinden, welches da lautet
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung:


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o
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Ich war ja schon beim Thema (Hobby-Sozialrichter, Pseudo-Amtswalter).

Es hätte für die Einstufung zur Höhe des Rundfunkbeitrags einer eigenen sozialrechtlichen Rundfunksbeitragsverordnung bedurft, die die Ermittlung von Einkommensschwellen für befreit/voll festlegt. Das hätte auch eine Eingliederung in die Sozialgesetzbücher bedeutet.

Nachdem erst lange nach 2013 die deutschen Richter sich langsam bemüßigt sahen, hier und da differenzierterte Urteile zu sprechen anstatt der Rundfunkkirche zu dienen, hätten die Intendanten auch eine Härtefallkommission errichten können, wenn sie schon stolz die Direktanmeldung ohne jede demokratische Legitimation durchgedrückt haben.
 
Das alles wollten die Glubschaugen nicht. Sie wollen mit dem Rundfunkbeitrag außerhalb der Verfassung bleiben.


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Es hätte für die Einstufung zur Höhe des Rundfunkbeitrags einer eigenen sozialrechtlichen Rundfunksbeitragsverordnung bedurft, die die Ermittlung von Einkommensschwellen für befreit/voll festlegt. Das hätte auch eine Eingliederung in die Sozialgesetzbücher bedeutet.
Es kommt ja noch dazu, daß das neue erhöhte Wohngeld durchaus Teil des Existenzminimums ist, das der Staat nicht nur nicht entziehen darf, sondern zu gewährleisten hat, denn deswegen hat es das ja. Und da kann es eigentlich nicht sein, daß die Länder hier zugreifen und einen Teil davon zum ÖRR schieben.

Insofern erweitert sich der Begriff "Geringverdiener" auf alle, die, bspw., Wohngeld beziehen, bzw., (noch komplizierter), Anspruch darauf haben könnten, aber nicht in Anspruch nehmen.


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Aufgrund von Einzelfall-Diskussion ausgegliederte Beiträge siehe nunmehr unter
Klage auf Härtefall (geringes Einkommen + Wohngeld + kein Vermögen)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36982.0


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Dieses unser Thema erhält 2023 eine neue Brisanz   :o 
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Kirchhof hat unter anderem als verfassungsrechtlich geboten angesehen, dass der Geringverdiener-Erlass der Beihilfebezieher aus dem Staatshaushalt zu decken sei.

Vergessen hat realität-nicht-nahestehender Jurist:
- wir haben nicht nur 10 Prozent Geringverdiener mit Beihilfebezug;
- wir haben weitere "ebenso finanzknappe" ohne Behilfebezug.


Verfassungsrechtlich geboten laut Kirchhof wäre die Deckung aus dem Landeshaushalt für beides.  :-\
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Nun also zur Rückzahlpflicht von insgesamt rund 8 Milliarden Euro aus 2013...2023 an die beihilfefreien Geringverdiener. Gemäß Kirchhof wären nicht nur die 9 ARD-Anstalten in der Rückzahlpflicht (Falschinkasso),
sonden ebenso die Landeshaushalte.


Es hätten diese 10 Prozent des Volkes also einen jederzeit geltend machbaren Rückzahlanspruch in Unmittelbarkeit   ;D
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gegenüber den Landeshaushalten. pro Haushalt über 2000 Euro. Jeder kann jederzeit diesen Antrag bei der Landesregierung stellen.
4 Millionen Anträge... Macht rund 40.000 Kubikmeter. 2000 Kleinlaster-Ladungen.  >:D

Sobald abgelehnt, Petition an den Landtag, die Landesregierung zur Pflicht zu rufen.  Nochmals 2000 Kleinlaster.  >:D
Leider sind so viele Bürger nicht mobiliserbar. Es sei denn...

Das ist Zündstoff für die aktuelle Politik-Reformdebatte. @pjotre arbeitet an der Zündschnur.

Mit Begeisterung der etwa 2000 bundesweiten Landtagsabgeordneten wird fest gerechnet.  :police:


Vorschlag Teamarbeit:
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An welcher exakten Stelle im Gutachten ist diese Aussage von Kirchhof?
Kurzzitat?
Aktueller Link zum Gutachten?


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Aktueller Link zum Kirchhof-Gutachten siehe u.a. unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
Kirchhof, Paul (Prof. Dr. Dres. h.c.), Bundesverfassungsrichter a. D.
Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
04/2010, Heidelberg/ Baden-Württemberg

"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks"
http://www.ard.de/download/398406/index.pdf
https://www.ard.de/download/472642/Gutachten_von_Professor_Paul_Kirchhof_zur_Finanzierung_des_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunks_.pdf
Stand 12.10.2022 offensichtlich nicht mehr kostenfrei direkt auf den Seiten von ARD-ZDF-GEZ verfügbar.
Siehe alternativ u.a. unter
www.swr.de/unternehmen/organisation/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-100.pdf

Ich meine, die Auszüge von ihm und auch die diesbezügliche Bestätigung(!) von Prof. Kube (Prozessbevollmächtigter für ARD-ZDF-GEZ im BVerfG-Verfahren 2018) seien irgendwo im Forum schon mal behandelt/ zitiert...?
> Forum-Suche mit "jedem Menschen ein existenzielles und kulturelles menschenwürdiges Existenzminimum" liefert u.a.:
Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35184.msg213175.html#msg213175
...müsste @pjotre eigentlich wissen ;)

Die Passagen von Prof. Kirchhof befinden sich in dessen Gutachten auf Seite 67 ff. unter "7. Beitragsbefreiung für sozial Schwache?" sowie S. 84, Nr. 17.


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müsste @pjotre eigentlich wissen ;)
Also gut, nun weiß er es und es wird etwa wie folgt verwertet und das ändert ziemlich alles für eine vorgedachte Aktion:

Rundfunkabgabe und  Existenzminimum nach Eigenmeinung von Paul Kirchhof:   
---------------------------------------------------------------------
Gutachten von Paul Kirchhof, 2010, etwa April:
www.swr.de/unternehmen/organisation/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-100.pdf
 
Über Recht auf rund 20 Euro als Teil des Existenzminimums:  S. 67-71   
 
Zitat
S. 57 " 7. Beitragsbefreiung für sozial Schwache ?
Schließlich stellt sich die Frage, ob das Recht eines Rundfunkbeitrags eine Ausnahme für diejenigen Nutzer vorsehen muss, die nach ihren persönlichen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen diesen Beitrag nicht bezahlen können. Der moderne Mensch ist auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen, will er an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information teilhaben."

Kommentar:
-----------------------------------------
So absurd ist das Weltbild eines obersten Richters, der mit ARD, ZDF usw. vor Jahrzehnten sozialisiert wurde. Diese rein persönliche Wertordnung ist gutachterlicher Kern. Dies stimmte auch 2010 nicht (Internet) und stimmte auch seit etwa 1985 nicht (Druckpresse und private Nachrichtensender).


Die Rundfunkabgabe ist für Geringverdiener aus der Staatskasse zu tragen:
------------------------------------------------------------------
Zitat
S. 70-71: "Der Gesetzgeber ist zur fortwährenden Überprüfung eines zeitnahen Existenzminimums verpflichtet, müsste deshalb auch eine Entwicklung der Rundfunkbeiträge in ihrer Auswirkung auf das Verbraucherverhalten in die Neubemessung der Regelsätze einbeziehen. Das Rundfunkbeitragsrecht könnte, muss aber deshalb keinen Ausnahmetatbestand für soziale Bedürftigkeit vorsehen. Das Erfordernis eines einfachen, die Privatsphäre schonenden Vollzugs legt nahe, die Beitragslast allgemein zu erheben, aber im Sozialrecht auszugleichen. In dem Statistikmodell erscheint die Erhöhung des Wohngeldes um den Rundfunkbeitrag geboten, weil dieses das tatsächliche Konsumverhalten erfasst, in diesem aber bisher eine Gebührenbefreiung üblich war. Der Gebührenanspruch der Rundfunkanstalten könnte dann im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Dauerschuldverhältnisse durch Quellenabzug beim Versicherungsträger durchgesetzt werden."

Kommentar:
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So ist das Weltbild eines obersten Richters: Alle finanziell Armen gehen natürlich zum Amt und wollen unbedingt vom Geld anderer Leute leben.

Realität: Wir haben etwa 20 Prozent der Haushalte im Land unterhalb Existenzminimum. Etwa die Hälfte muss oder will "vom Geld anderer Leute leben". Die andere schafft es aus eigener Kraft und verzichtet deshalb der Menschenwürde zuliebe auf die entwürdigende Handlung, als Almosenempfänger vom Geld anderer Leute zu leben.

Dass der frühere (vor 2010) oberste Richter Paul Kirchhof  dies nicht weiß, wirft die Frage auf, was muss man eigentlich wissen über die Realität im Land, um oberster Richter zu sein? Stimmt, bei ARD, ZDF usw. kommen in erster Linie Arme vor, die vom Sozialhelfer-Geschäftsmodell den Journalisten ans Herz gelegt werden - und das ist gut so. Richter Kirchhof ist das Opfer des eigenen Irrtums über die Qualität der Sender. Denn wenn diese Qualität den Vorgaben entspräche, hätte Zuschauer Paul Kirchhof von den anderen 10 Prozent gewusst, die in der (nützlichen) Sozialgeschäft-Lobby kaum vorkommen, weil nicht Teil von deren Geschäftsmodell. 


Klartext für Seiten 70-71: Die Rundfunkabgabe zu deckeln ist Staatspflicht.
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Das ist etwas umständlich formuliert. Mit etwas Textanalyse wird klar, dass es um exakt diese Einschusspflicht geht.

Nun aber wird es interessant: Die ARD-Sender haben von den 10 Prozent der beihilfenlos lebenden Geringverdiener die Rundfunkabgabe verfassungswidrig kassiert, nämlich in das Existenzminimum hinein:
----------------------------------------------------------------------
(1) Verletzung von Artikel 1 Grundgesetz.
(2) Zugleich Verstoß gegen den entsprechenden Gesetzesauftrag der Härtefallprüfung (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag.
(3) Fener Verstoß gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 2012 bis 2022.
(4) Ferner als "öffentlich-rechtlich" ein unzulässiger Verstoß gegen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von Ende 2019, rückwirkend erstreckt auch auf 10 vorherige Jahre.

All dies Geld hätten diese Sender an sich nicht von den Geringverdienern nehmen dürfen, sondern hätte der Staat ihnen zahlen müssen (so Paul Kirchhof, siehe die Seiten 70-71).

Damit haben wir eine merkwürdige Realität:
-------------------------------------------------------
a) Die ARD-Anstalten müssen den Geringverdienern schätzungsweise 8 Milliarden Euro zurückzahlen.
b) Ein Jahresumsatz von ARD, ZDF usw.: Das System wäre finanziell am Ende.
b) Stimmt aber nicht. Die Sendeanstalten haben einen in der Summe gleich hohen Regressanspruch an die Staatshaushalte der Bundesländer und /oder des Bundes und /oder der Kommune.


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Die Rundfunkabgabe ist für Geringverdiener aus der Staatskasse zu tragen:
Und damit dann doch aus dem allgemeinen Steueraufkommen?

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet (2022-01-19)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0

Darin die weitere Entscheidung des BVerfG 2513/18, Rn. 11, zur Befreiung des Studenten; siehe Hervorhebung durch Unterstreichung.

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2022
- 1 BvR 2513/18 -, Rn. 1-26,

http://www.bverfg.de/e/rk20220119_1bvr251318.html
Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 19.01.2022, 1 BvR 2513/18
11
[...] Danach muss ein den sozialrechtlichen Regelleistungen entsprechendes Einkommen (Existenzminimum) zur Begleichung des Rundfunkbeitrags nicht eingesetzt werden. [...]

Hinweis:
Der Direktaufruf der Entscheidung könnte zu einer anderen Darstellung führen, als der Aufruf via Suchfunktion des BVerfG.


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m
  • Beiträge: 202
Fraglich weshalb das BVerfG hier die sozialrechtlichen Regelleistungen heranzieht, handelt es sich doch vielmehr um ein schuldrechtliches Existenzminimum nach Zivilprozessordnung  § 850c ?


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Antrag könnte lauten: - daran wird gearbeitet -
-------------------------------------------------------
a) Härtefallprüfung - Pflicht reklamieren
b) Benennung des schweigepflichtigen Prüfungsausschusses beantragen
d) Antrag an die Landesregierung, ab jetzt dorthin zu überweisen, unmittelbar oder durch die Kommunen.
d) und ferner: Die bisherigen Zahlungen, meist über 2000 Euro, im verkürzten Verfahren sofort dem Bürger zu senden.


@mullhorst : Beantragt wird eine dritte Variante:
-----------------------------------------------------
Befreiungsregel bis 2005 im Gesetz: Beihilfesatz plus 30 %,
diese 30 Prozent in Abgeltung der sonstigen Vorteile von Behilfeempfängern.
Interessante Vision, die Pfändungsfreigrenze dafür zu überdenken... Geht ins Brainstorming.

Kirchhof / Wohngeld:
--------------------------------
Realitätsferne? Anscheinend geht er davon aus, dass Beihilfeempfänger alle - und nur diese - Wohngeld erhalten. Man lese seinen Wortlaut.


Dass Kirchhof in seiner E-Mail die Nichtzuschauer ohne Fernsehgerät erwähnt,
----------------------------------------------------------
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10673.0
wie dort im Thread belegt als eine Standard-Antwort - laut gez-boykott.de ging das wohl auch an andere - :
Wäre auch noch zu verwerten, Aber die neunmalklugen ARD-Juristen werden argumentieren, jedes Smartphone wäre Fernsehgerät.
Mit diesem Durcheinander aller richtigen / falschen Argumente kommen wir nicht zum Ziel. Wir brauchen ja möglicherweise Gerichte.

Das Vertrauen der Bürger hat - auch seit 2018 - gelitten. Ein Drittel weniger Beschwerden pro Jahr beim BVerfG, nur noch rund 4500, Tendenz sinkend. Wozu braucht man noch Beschwerden dorthin, wenn das Ergebnis ist wie vom Regierungssprecher, soll unter Bürgern zirkulieren. So schlimm ist es nicht, aber schlimm genug.
Wer erlebt hat, dass all die viele Arbeit mit dem lapidaren Satz endet, dass sich kein Richter damit befassen werde, das spricht sich herum unter den Bürgern.

Bitte nicht hier zur Diskussion ausweiten. Ich wollte nur den Nutzwert der Kirchhof-E-Mail-Aussage minimieren, mehr darüber wäre hier OFF TOPIC. 


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Die Brücke zum Kernthema sei erläutert für:
Antrag könnte lauten: - daran wird gearbeitet -
-------------------------------------------------------
a) Härtefallprüfung - Pflicht reklamieren
b) Benennung des schweigepflichtigen Prüfungsausschusses beantragen
d) Antrag an die Landesregierung, ab jetzt dorthin zu überweisen, unmittelbar oder durch die Kommunen.
d) und ferner: Die bisherigen Zahlungen, meist über 2000 Euro, im verkürzten Verfahren sofort dem Bürger zu senden.


Kirchhof argumentiert, der Staat habe den Senderanstalten die Geringverdiener zu finanzieren.
--------------------------------------------------------------
Demnach wäre es illegal, dass die Behilfeempfänger befreit werden. In Kirchhofs Juristenkopf-Logik ist es illegal, dass hierdurch die anderen etwas mehr Geld zahlen müssen als sie bekommen.


Das vorstehende Modell besagt aus dem Mund von Geringverdienern:
-------------------------------------------------------
Ja, Kirchhof hat Recht. Mit einem Verfassungsrichter im Rücken fordern wir, dass die Landesregierungen statt unserer Bankkonten die Sender bezahlen.
Damit aber zerschneidet der Geringverdiener seine Beziehung zum Inkassobüro "ARD-Anstalt": Laut Kirchhof bin ich gar nicht dein Schuldner, sondern der Staat ist dein Schuldner. Hol dir das Geld bitte vom Staat ab jetzt!


Nun hat das Bundesverfassungsgericht sowieso entschieden,
--------------------------------------------------
dass nicht zu zahlen ist, und VG Gießen, dass ohne Härtefallprüfung ein Inkasso und eine Vollstreckung unzulässig sind.
Datenschutzrecht besagt, dass eine schweigepflichtige Prüfkommission nötig ist, da die Einzahler-Infos mühelos ausgekundschaftet werden können.
Mit a) bis d) ist das alles kombiniert.


Es entsteht dank Paul Kirchhof eine Patt-Situation: Nichts geht mehr?
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Der Geringverdiener könnte sich fragen: Wieso soll ich denn ab jetzt noch zahlen?
10 Prozent der Bürger könnten so argumentieren - oder auch mehr, alle, die sich am unteren Ende des Gehalt-Erhalts fühlen. Denn im Hinblick auf die 30-%-Zulage laut Gesetz bis 2005 in Verbindung mit aktueller Geldentwertung könnte es ein Drittel im Land betreffen bis Stand 2024.


So liefert Paul Kirchhof eine Hebelwirkung,
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die die Eckpfeiler des Systems erschüttern könnten.
Wenn die Anstalten nun 25 Euro Beitrag haben wollen, haben sie diesen Ausfall vielleicht bereits eingepreist?
Denn im nicht-öffentlichen Flurfunk an 2000 Medienpolitik-Mitentscheider bundesweit wird seit Monaten intensivst auf das Falschinkasso hingewiesen.

Aber erst durch unsere gemeinsame Arbeit hier in diesem Thread ergibt sich eine Lösung, dank Kirchhof, die auch von unten her funktionieren könnte. Die Gefahr lautet gemäß Ministerpräsident Haseloff (Sachsen-Anhalt): Wenn einige Millionen Leute einfach nicht mehr zahlen, und was dann?
Haseloff warnt vor [wirbt für?] Rdf-Boykott "Wenn Großteil aussteigen würde" (03/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37095.0

Diesen Mut usw., das klappt voraussichtlich nie. Nun aber mit Professionen Kirchhof und Paulus im Rücken könnten die Geringverdiener sich fragen: Wenn ich das abschicke, "hol dir das Geld laut Verfassungsrichter bitte von der Regierung", wieso soll ich dann noch zahlen?

Bis dahin ist allerdings ein schwieriger Weg der Vermarktung.

Vorstehend ist das konzentrierte Resümé aus unserer Ermittlung der "vom Kirchhof-Gutachten abweichenden Gesetzgebung". 
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Diskussion darüber wäre hier eher ein OFF TOPIC.
Wer es diskutieren will, dafür sollte er/sie wohl besser einen neuen Diskussions-Thread machen und darin auf diesen Ermittlungs-Thread verweisen.


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Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
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Und bei all dem gilt auch
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