Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.

Begonnen von P, 04. Juni 2016, 18:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

cecil

#105
Über eine Person X wurde mir ein aktuelles Schreiben des Bundesverfassungsgerichts zugespielt, in dem sich dieses freundlicherweise zum aktuellen Verfahrensstand äußert:

Zitat28.07.2017

Sehr ...,

zu Ihrem oben genannten Schreiben wird mitgeteilt, dass die von Ihnen angesprochene Thematik "Rundfunkgebühren" Gegenstand der hier anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15,1 BvR 1675/16 und 1 BvR 1856/16 u.a. ist.

Das Bundesverfassungsgericht strebt an, die vorgenannten Verfahren noch in diesem Jahr zu entscheiden. Ein genauer Entscheidungstermin steht jedoch derzeit noch nicht fest.

Ferner hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in den vorgenannten Verfahren noch nicht entschieden, ob eine mündliche Verhandlung stattfinden wird.

Zu der vorgenannten Thematik sind derzeit (Stand 30. Juni 2017)
112 Verfassungsbeschwerden anhängig.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Oberamtsrat                                Beglaubigt Regierungsangestellte

Wohlgemerkt: Stand 30.06. - da dürfte noch einiges hinzu gekommen sein....

(Ich kann nur hoffen, dass die entscheidenden Richter/innen die abgaberechtlichen Begriffe "Gebühr", "Beitrag" und "Steuer" sorgsam unterscheiden... oder sollte hier etwa bereits angedeutet sein, dass es einen "Rundfunkbeitrag" derzeit nicht wirklich gibt? ...    ;) )

Das Schreiben wird ggfs. noch in den Anhang gelangen.


Edit "Bürger":
Zitat angepasst/ ergänzt und Bild-Dokument des Schreibens hochgeladen.
Danke für die interessanten Informationen!
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

ChrisLPZ

#106
Danke Cecil. Das übertrifft alle Ewartungen und stellt ein schönes Abbild der Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung und bei den Firmen dar  ;D
Gab es eigentlich schon einmal eine "Thematik", gegen die 112 Verfassungsbeschwerden eingelegt wurden?

ZitatFerner hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in den vorgenannten Verfahren noch nicht entschieden, ob eine mündliche Verhandlung stattfinden wird.
Ich hoffe, dass es sich hier nur um eine Floskel handelt  :o
,,Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

fanatic

Glaube die Vorratsdatenspeicherung hatte 34.000 klagen, aber als "Sammelklage".
Genauso die Zensus (Volkszählung) war bei um die 11.000 unterstützer...

Aber da es sich hier um einzelne klagen handelt die dazu auch noch diverse Thematiken und Punkte betrifft, dürfte das so ziemlich die größte Anzahl an Einzelklagen sein....

Bin gespannt wieviele davon noch rausfliegen und nicht zur Entscheidung angenommen werden.

azdb-opfer

#108
Zitat von: ChrisLPZ am 05. August 2017, 13:09
ZitatFerner hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in den vorgenannten Verfahren noch nicht entschieden, ob eine mündliche Verhandlung stattfinden wird.
Ich hoffe, dass es sich hier nur um eine Floskel handelt  :o

Ich befürchte das Schlimmste: Die Verfassungsbeschwerden sollen offensichtlich noch in der Amtszeit von Ferdinand K. abgebügelt werden.

Es wurde doch von Prof. Koblenzer in Berlin die Verhandlung im Spätsommer angekündigt:
Zitat von: Prof. Dr. Thomas KoblenzerDiese mündlichen Verhandlungen, das ist vielleicht auch das positive Signal für alle, die das noch nicht wissen, sollen voraussichtlich im Spätsommer diesen Jahres erfolgen. Also wir können davon ausgehen, dass wir doch relativ zeitnah dann jetzt – was heißt ,,zeitnah"? – Na, immerhin sind ja jetzt auch schon vier Jahre vergangen. – eine Entscheidung des obersten Gerichts bekommen.
Quelle:
Aktionstag und Demonstration gegen Rundfunkbeitrag in Berlin 29.04.17- Mediathek
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22910.msg147120.html#msg147120
Vortrag Prof. Dr. Koblenzer in Berlin (script-PDF)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=22910.0;attach=12184

Will das BVerfG das ÖRR-Problem jetzt einfach "unter den Teppich kehren"? Diese Andeutung bedeutet nichts Gutes. Wir sollten uns jetzt überlegen, wie es danach weitergeht.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht weiter vom eigentlichen Kern-Thema des hiesigen Threads entfernen, welches da lautet
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Philosoph

Da davon auszugehen ist, daß ein Gutteil der Verfassungsbeschwerde als unzulässig oder nicht begründet zurückgewiesen wird, möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf das Merkblatt des BVerfG zum Erstellen von Verfassungsbeschwerden hinweisen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html

Außerdem empfehle ich, den Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 BvR 1083/17 als Anregung zu nehmen, sich in der VB nicht nur mit den Grundrechtverstößen, sondern ganz besonders auch mit den vorangegangenen Entscheidungen auseinanderzusetzen, damit die VB nicht als unbegründet abgewiesen werden kann.
ZitatDie Verfassungsbeschwerde ist mangels substantiierten Vorbringens unzulässig. Denn die Begründung der Verfassungsbeschwerde wendet sich argumentativ alleine gegen die in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts genannten Gründe. Sie setzt sich mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das den Einwendungen der Beschwerdeführerin teilweise argumentativ gefolgt ist, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aber letztlich mit eigener bzw. gegenüber der erstinstanzlichen Entscheidung vertiefter Argumentation bestätigt hat, aber nicht auseinander und genügt den Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde daher nicht.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/07/rk20170731_1bvr108317.html
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

Philosoph

#110
Neue Verfassungsbeschwerde direkt gegen Widerspruchsbescheid:

1 BvR 1898/17
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

querkopf

#111
noch eine Beschwerde (gegen WDR):

1 BvR 903/17

vertreten durch RA Bölck
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

Philosoph

#112
Herzlich Willkommen im Forum und danke für die Mitteilung des Verfahrenszeichens!

Anbei eine Mitteilung des Mitglieds Frühlingserwachen im Thread
Verhandlg./Entscheidg. d. BVerfG z. Rundfunkbeitrag noch dieses Jahr (2017)?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24212.msg153677.html#msg153677
ZitatNach Anruf beim BVerfG heute am 29.8.17,  13:31
Es liegen bisher keine Gründe vor, die eine Verschiebung der 4 Leitverfahren bis ins nächste Jahr vorsehen.
Bis zum Stand 9.8.17 gingen 124 Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein.
Nach aktueller Lage entscheidet und veröffentlicht das BVerfG zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch dieses Jahr.
Vielen Dank!
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

Philosoph

#113
Und noch zwei weitere Verfassungsbeschwerden:

1 BvR 1836/17
1 BvR 1845/17

Eine wurde auf einen Widerspruchbescheid eingereicht, die
andere gegen einen Festsetzungsbescheid.


Die neuen Listen finden sich bald im Anhang.
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

kieselbert

#114
Ich hätte da noch eine Verfassungsbeschwerde

1 BvR 1952/17

Aktenzeichen ist gestern frisch reingekommen.
Braucht ihr für die Tabelle noch weitere Infos?

Philosoph

#115
Es wäre schön, wenn Ihr immer auch noch den Verfahrensgang mit Aktenzeichen und Datum des Urteils angeben könntet, also das, was in der Verfahrensübersicht auch steht.
Das könnt Ihr natürlich auch per PN an mich machen.
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

brverweigerer

#116
Es gibt noch eine neue :)

1 BvR 2014/17

Philosoph

#117
Und noch eine Verfassungsbeschwerde:

1 BvR 2085/17

Vorinstanzen:
1. VG Ansbach, AN 6 K 16.139 (Urteil vom 27.07.2016)
2. Bay. VGH, 7 ZB 16.1767 (Beschluss vom 16.08.2017, Antrag auf Berufung wurde abgelehnt)
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

Philosoph

#118
Hier endlich die neue Übersicht über die (bekannten) Verfassungsbeschwerden und die 4 Leitverfahren:

1 BvR 1675/16 (Bölck)
1 BvR 745/17 (Koblenzer)
1 BvR 836/17 (Degenhart, Jacobj)
1 BvR 981/17 (Koblenzer)


siehe u.a. unter
Es ist angerichtet! Schreiben des BVerfG - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.msg156360.html#msg156360


Edit "Büger":
Es ist nicht ganz sicher, ob sich die (von obigen Angaben abweichenden) Leitverfahren, die in der Jahresvorschau des BVerfG für 2017 noch stehen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html
tatsächlich geändert haben oder in den Aufforderungen des BVerfG diverser Stellen zur Stellungnahme mglw. nur variierende Verfahren ausgewählt wurden - siehe bitte u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156496.html#msg156496
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156513.html#msg156513
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

Frühlingserwachen

#119
Und noch eine Verfassungsbeschwerde ist eingetragen :)

1 BvR 2513/17

vom 8.11.17