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Autor Thema: Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017  (Gelesen 68069 mal)

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Hallo!

Zitat
Machen die Bg. plausibel, dass "Verwaltungsvereinfachung" den Grund zu dieser grundrechtseinschränkenden Regelung geführt haben (Gleichbehandlung), so könnten sie damit durchkommen - meine ich.

Der andere Punkt ist, dass "Verwaltungsvereinfachung", insbesondere geringeren "Schnüffelaufwand" (Unverletzlichkeit der Wohnung) ein wesentlicher Grund war, den allgemeinen Beitrag einzuführen. Die Beschwerten (LRA etc.) sollen jetzt nachweisen, dass die neue Schnüffelei und der neue Verwaltungsaufwand, die nötig sind, um Betriebe zu identifizieren und die Anzahl betrieblicher Kfz zu ermitteln, dem früheren Aufwand gegenüber kleiner sind.

Ich denke, dass sich das BVerfG nicht die Argumentation bieten läßt, aufgrund von "Verwaltungsvereinfachung" dürfe Bundesrecht (GG, BMG) verletzt werden. Wieso wird eine Bundesmeldekartei errichtet, wieso gibts den "einmaligen" Meldeabgleich jetzt "schon regelmäßig"? Wo bleibt der Schutz der Minderheit (nur weil es Mehrheiten in allen Landesparlamenten gibt, kann nicht jedem "einfach für alle (alle örR-Angestellten)" in die Tasche gegriffen werden)?

Und dann kann auch ein Richter am BVerfG das EU-Recht lesen. Ich glaube nicht, dass sich der EuGH von einer deutschen "Einzelmeinung" bpsw zu Beihilfe beeindrucken läßt -- die haben bei (in summa) weniger Verstößen die Regelung in Tschechien gekippt (siehe C-11/15***, ich meine von "pinguin"). Von der EU-Rechts-Warte aus betrachtet stellt der Fragenkatalog auch einen letzten Versuch dar, dem EuGH vom Bund aus eine argumentative Gegenposition anzubieten, damit die "Altbeihilfe" erhalten werden kann -- mit "keine Stellungnahme" wird der Bund nun möglicherweise dazu gezwungen, vorauseilend (neudeutsch "proaktiv") die wahrscheinliche Antwort des EuGH umzusetzen, um Schaden vom Bund abzuwenden.

Für eine Umstellung einer "vergeigten" Änderung einer Altbeihilfe zu einem anderen Modell wäre es zu spät. Entweder läßt sich der Beitrag durch eine "Taschenspielerei" noch so gerade durchbringen, oder (wg AEUV 108 Tenor "die Kommission ist vor jeder Änderung vorab in Kenntnis zu setzen") es gibt keine änderbare Altbeihilfe mehr. Und neue (bundesweite) Beihilfen wird es wohl mit so einem Gebaren nicht geben -- zumal das EU-Beihilfe-Recht speziell von Deutschland den anderen "aufgedrückt" wurde.

MfG
Michael


***Edit "Bürger" auf freundlichen Hinweis eines aufmerksamen Forum-Mitglieds:
Siehe zur Rechtssache C-11/15 "Rundfunkgebühren" in Tschechien u.a. unter
EuGH zur Rundfunkgebühr in Tschechien
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19338.msg125503.html#msg125503
Für EGMR wie EuGH ist eine Rundfunkgebühr eine Steuer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.msg142933.html#msg142933


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Hallo!

Zitat
Genau, wer Ressourcen binden will, wendet sich bitte vertrauensvoll an die "zuständige Landesrundfunkanstalt".

... oder hilft Freunden, Bekannten, Nachbarn bei ihrem Kampf gegen die niederen Instanzen, die den Knall nicht hören wollen (oder gar auf Kommando von oben nicht dürfen). Der Schrieb des BVerfG heißt ja, daß auch dieser Stein (oder ist es schon eine Lawine wie die EuGH-Vorlage?) bereits ins Rollen gekommen ist.

Es heißt nun einfach, zeitlich und rechtlich "über die Runden" zu kommen, auf Seite zu treten, und den "Untergang" aus der Nähe -- "live und in Technicolor" -- zu genießen.

Es gibt nach den Entscheidungen am BVerfG und EuGH noch viel "Nacharbeit" zu erledigen: Gerichtsentscheidungen aufzurollen, Schadenersatzansprüche geltend machen, Rückzahlungen fordern, usw.

PS: Sollte sich im Rahmen der "Aufräumarbeiten" nachweisen lassen, daß die Verwaltungsgerichtsbarkeit "auf Anweisung" statt nach Gesetz vorgegangen ist, wird das einer der größten Justizskandale Europas -- und irgendeiner "singt" immer... ;D

MfG
Michael


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c
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Ich denke, dass sich das BVerfG nicht die Argumentation bieten läßt, aufgrund von "Verwaltungsvereinfachung" dürfe Bundesrecht (GG, BMG) verletzt werden.

Es könnte sich um eine "Güterabwägung" handeln?

vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCterabw%C3%A4gung

Zitat
Wieso wird eine Bundesmeldekartei errichtet, wieso gibts den "einmaligen" Meldeabgleich jetzt "schon regelmäßig"? Wo bleibt der Schutz der Minderheit (nur weil es Mehrheiten in allen Landesparlamenten gibt, kann nicht jedem "einfach für alle (alle örR-Angestellten)" in die Tasche gegriffen werden)?

Datenschutzrecht wurde im Fragenkatalog zunächst nur indirekt angesprochen...

Im übrigen hoffe ich natürlich, dass du Recht hast.


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

L

Leo

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Zu den Fragen des BVerfG hat auch Harald Simon auf wohnungsabgabe.de Stellung genommen.

Fragen des Bundesverfassungsgerichts
https://wohnungsabgabe.de/fragenbverfg.html

Er schließt seine Argumentation mit folgendem Fazit:

Zitat
Interessant sind die Fragen, ob sie allerdings wirklich eine Neubewertung des BVerfG anzeigen, mag ich noch bezweifeln. Allerdings ist es schon interessant, dass nach Verteilung des Fragenkatalogs das Bundesverwaltungsgericht auf einmal bezüglich Hotel- und Ferienzimmer eine andere Betrachtungsweise als bei Wohnungen und Betrieben hat. Es könnte also schon sein, dass den Richtern mal jemand gesagt hat, dass es so nicht geht.

Quelle: s.o.


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Bedenklich, dass das BverfG nur 4 vermeintliche Leitverfahren ausgewählt hat (siehe Seite 4-6 des Dokuments), die von den RA Bölck, Koblenzer (2mal) und Degenhart/Jacobj vertreten werden, während doch insgesamt mittlerweile über 120 Verfassungsbeschwerden vorliegen sollen. Schade, dass die Verfassungsbeschwerde von Hennecke nicht vertreten ist, der in seiner Streitschrift noch deutlich gravierendere Verstöße feststellt, als in den genannten Leitverfahren.


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r
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe heute Abend (für einen Freund) noch ein paar Hinkelsteine beim Verwaltungsgericht abgeliefert.

Zitat
Der Nachtrag wurde erforderlich aufgrund eines Schreibens des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017 an den Bundestag, den Bundesrat, das Bundeskanzleramt, verschiede Ministerien, alle Landesregierungen, alle Landtage und an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Es geht dabei um die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes an die angeschriebenen Stellen, sich zu den 4 Leitverfahren (aus mehr als 130 Verfassungsbeschwerden) gegen die verfassungswidrige Erhebung des Rundfunkbeitrages bis zum 31. Oktober zu äußern.

Ich bitte Sie die Fragestellung des Bundesverfassungsgerichts
(Anlage: Seite 7-8) bei meiner Klagebegründung bzw. Anträgen zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Sorry an alle Umweltschützer, aber ich konnte mir nicht verkneifen die Adressaten mit auszudrucken!

Aber die Adressen waren so großartig, da waren Institutionen bei, die ich noch gar nicht kannte.
(dafür muss ich heute Abend nicht dümmer einschlafen)

Grüße aus Gallien.


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Bedenklich, dass das BverfG nur 4 vermeintliche Leitverfahren ausgewählt hat (siehe Seite 4-6 des Dokuments), die von den RA Bölck, Koblenzer (2mal) und Degenhart/Jacobj vertreten werden, während doch insgesamt mittlerweile über 120 Verfassungsbeschwerden vorliegen sollen. Schade, dass die Verfassungsbeschwerde von Hennecke nicht vertreten ist, der in seiner Streitschrift noch deutlich gravierendere Verstöße feststellt, als in den genannten Leitverfahren.

Die Verfahrenszeichen der "Leit-"Verfahren sind tlw. "neu"...

(Leit-?)Verfahren gem. Anfrage/ Bitte zur Stellungnahme
Dokument-Link siehe Eingangsbeitrag dieses Threads unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Zitat
1 BvR 1675/16 > BVerwG 6 C 7.15, 18.03.2016 > RA Bölck mit "maxkraft24" (vgl. Forum)
1 BvR   745/17 > BVerwG 6 C 11.16, 25.01.2017 > Prof. Koblenzer
1 BvR   981/17 > BVerwG 6 C 15.16, 25.01.2017 > Prof. Koblenzer
1 BvR   836/17 > BVerwG 6 C 5.17, 21.03.2017 > Prof. Degenhart/ Dr. Jacobj

(Leit-)Verfahren gem. Jahresvorschau 2017 des BVerfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html
Zitat
1 BvR 2284/15 > mglw. Dr. Frank Hennecke
1 BvR 2594/15 > wahrscheinlich OVG Lüneburg, 4 LA 238/15, 10.09.2015 > unbekannt
1 BvR 1675/16 > BVerwG 6 C 7.15, 18.03.2016 > RA Bölck mit "maxkraft24" (vgl. Forum)
1 BvR 1856/16 > wahrscheinlich BVerwG 6 C 37.15, 15.06.2016 > RA Prof. Koblenzer

Ob das eine mit dem anderen zu tun hat oder die 4 Verfahren der Anfrage nichts mit dem Leitverfahrens-Status der 4 Verfahren in der Jahresvorschau zu tun haben oder was genau "Leit-"Verfahren qualifiziert oder ob diese noch einmal "neu ausgewürfelt" wurden oder es jetzt 7 Leitverfahren gibt (RA Bölcks Verfahren ist ja das einzige, welches in beiden Quellen identisch ist), davon eines bzgl. Betriebsstätten - keine Ahnung...

Sofern o.g. Verfahrenszeichen tatsächlich jenes von Dr. Hennecke sein sollte, stellt sich natürlich die Frage, warum dessen elementare Fragen auch zu "Verwaltungsorganisation", "staatsfernen Selbstverwaltungs-Hoheitsrechten und Selbstverwaltungs-Satzungs-Gesetzgebung eines Grundrechtsträgers nach Art. 5 GG gegenüber der Allgemeinheit", usw. keinen Eingang in den Fragen-Katalog gefunden haben.


Edit: bzgl. der unterschiedlichen Verfahren siehe möglicher Hinweis weiter unten unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156513.html#msg156513


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  • Beiträge: 692
Das Web-Abbild dieser Anfrage inklusive der Texte der Verfassungsbeschwerden sind immer noch hier zu finden:

https://web.archive.org/web/20170930033748/https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-103.pdf

Achtung - es ist eine 48MB große Datei - das kann beim Herunterladen dauern - nur Geduld!


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m

mb1

  • Beiträge: 285
Aus dem Schreiben des BVerfG vom 30.08.2017:
Zitat
Im Übrigen haben Sie auch Gelegenheit, zur Höhe des Gegenstandswerts Stellung zu nehmen.

Weiß zufällig jemand, wie hoch der angesetzte Gegenstandswert ausfällt?


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Rein quantitativ...

Aus dem Schreiben des BVerfG vom 30.08.2017:
Zitat
Im Übrigen haben Sie auch Gelegenheit, zur Höhe des Gegenstandswerts Stellung zu nehmen.

Weiß zufällig jemand, wie hoch der angesetzte Gegenstandswert ausfällt?

...wäre die Frage auch mit einiger Rechenarbeit sicher zu beantworten. Zu der werden die amtlichen Beteiligten aber vmtl. keine Lust haben, ist ja auch Arbeit. Bei den hochwohledlen Herrschaften beim ÖRR, also auch den LRA, kommt erschwerend hinzu, dass die auch gar nicht rechnen können (was die ja angesichts des jährlichen 8 Mrd- € - Volumens aber auch gar nicht nötig haben), sonst würden ja Geringverdiener - allein schon gem. der einschlägigen Einlassungen des BVerfG aus 2011 - befreit. Heisst aber nicht, dass keine Antwort kommen wird.

Die wird dann ganz einfach nach "bewährtem" Muster (insbesondere seitens der Herrschaften vom ÖRR) sicher schlicht analog lauten zu "Too big to fail" bzw.  (unter Verhöhnung von Frau Baumert et al. natürlich) "Too big to jail"...

PS: Genau jetzt wäre der richtige Zeitpunkt für Ereignisse der Art, dass plötzlich massenhaft die Zahlungseingänge ausblieben...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 08:48 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
@ Bürger:

Ich könnte mir vorstellen, dass zwar alle Empfänger das gleiche Schreiben bekommen haben, aber zumindest teilweise mit Bezug auf unterschiedliche Verfahren. Der BR bspw. hat ja rein formal nix mit einem Kläger aus HH zu tun, deswegen muss er zu einem Hamburger Verfahren auch nicht Stellung nehmen.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

F
  • Beiträge: 102
Die Antwort auf eine Anfrage beim Innen- und Rechtsausschusses in Schleswig-Holstein:

Zitat
Sehr geehrte Frau  xxxx,

der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in der vergangenen Woche mit dem Thema befasst und entschieden, dem Landtag zu empfehlen, in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht keine Stellungnahme abzugeben.

Sie finden den Kurzbericht über die Sitzung hier: http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl19/aussch/iur/bericht/2017/19-011_09-17.pdf
- dort unter TOP 9.

Es ist damit zu rechnen, dass diese Empfehlung dem Landtag rechtzeitig für dessen Oktober-Plenartagung vorliegt (11.-13. Oktober).

Mit freundlichen Grüßen
zzzzz

 
Zitat
Top 9.   
Verfassungsbeschwerden gegen § 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17)
Schreiben des Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts Umdruck 19/133
Der Ausschuss kam einstimmig überein, in den genannten Verfahren keine Stellungnahme abzugeben.
Quelle:
http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl19/aussch/iur/bericht/2017/19-011_09-17.pdf


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v
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...
Der BR bspw. hat ja rein formal nix mit einem Kläger aus HH zu tun, deswegen muss er zu einem Hamburger Verfahren auch nicht Stellung nehmen.

Das "Hamburger Verfahren" (und alle anderen) sind inzwischen zu "Karlsruher Verfahren" mutiert!

Stellungnehmen muss niemand, ich sehe das eher als Angebot des BVerfG.
Wie schwach bis nicht existent die Argumente der LRAen sind, haben wir ja inzwischen ausgiebig vor den VGen erfahren dürfen. Der eigentliche Skandal liegt darin, dass die VGe trotzdem alle Verfahren abgewürgt haben.

Außer leerem Geschwafel kommt doch von der Gegenseite nichts. Wenn sie das BVerfG damit verschonen: um so besser!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Aus einem Bericht von "medienkorrespondenz", 29.09.2017
Vereinbar mit dem Grundgesetz?
Das Bundesverfassungsgericht prüft die Regelungen zum Rundfunkbeitrag
Von Volker Nünning
http://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/vereinbar-mit-dem-grundgesetz.html

im Forum zu zur Diskussion unter
Vereinbar mit dem Grundgesetz? BVerfG prüft die Regelungen zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24687.msg156507.html#msg156507


geht hervor, dass außer den Landtagen und Rundfunkanstalten offenkundig auch weitere Stellen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten wurden:
Zitat
[...] Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Rahmen seiner Prüfung der Regelungen zum Rundfunkbeitrag einen Fragenkatalog erstellt, der nun Parlamenten, Regierungen, Sendern und Verbänden zur Beantwortung übersandt wurde. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung, den 16 Landtagen und den 16 Landesregierungen „Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben“, teilte das BVerfG am 19. September auf MK-Nachfrage mit. Um Stellungnahme gebeten hat das Karlsruher Gericht außerdem die ARD und deren neun Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio, den Beitragsservice, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium und den Bund der Steuerzahler. [...]
Quelle: http://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/vereinbar-mit-dem-grundgesetz.html

summa summarum macht das nun also mindestens folgende Empfänger
Zitat
- Bundestag
- Bundesrat
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
- Bundesministerium des Innern
- Bundesministerium der Finanzen
- Regierungen und Volksvertretungen aller Länder
- Landesrundfunkanstalten
- Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)
- Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
- Körperschaft des öffentlichen Rechts Deutschlandradio"
- „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"
- Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
- Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen
- Bund der Steuerzahler e.V.

Auch dem nicht-rechtsfähigen Beitragsservice?!?
Neben der ebenfalls nicht-rechtsfähigen ARD?
Und dem ZDF?
Und dem DRadio?

Verbirgt sich hinter "Verbände" mglw. auch
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) www.bdzv.de
- Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) www.vprt.de
Wenn nicht: Warum wurden/ werden diese nicht um Stellungnahme gebeten?

Naja, immerhin wurden auch der Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium und der Bund der Steuerzahler e.V. adressiert, welche beide sich ja schon kritisch geäußert hatten... siehe u.a. unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg83974.html#msg83974
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280


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Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Verfassungsgericht eine nicht rechtsfähige Organisation um eine Stellungnahme bittet. Wenn ja handelt es sich um ein Versehen.


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