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Autor Thema: Vereinbar mit dem Grundgesetz? BVerfG prüft die Regelungen zum Rundfunkbeitrag  (Gelesen 3273 mal)

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Medienkorrespondenz, 29.09.2017

Vereinbar mit dem Grundgesetz?
Das Bundesverfassungsgericht prüft die Regelungen zum Rundfunkbeitrag


Zitat
Nachdem Anfang 2013 der allgemeine Rundfunkbeitrag eingeführt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in den folgenden Jahren Dutzende von Verfassungsbeschwerden gegen das damals neu eingeführte Finanzierungssystem erhalten, durch das die ARD-Sender, das ZDF und das Deutschlandradio ihre Gelder erhalten. Ein großer Teil dieser Beschwerden wurde, weil die Voraussetzungen für deren Annahme nicht erfüllt waren, vom BVerfG zwar nicht zur Entscheidung angenommen, doch inzwischen prüft das oberste deutsche Gericht aufgrund mehrerer Verfassungsbeschwerden – so ist es auf der Internet-Seite des BVerfG nachzulesen –, ob die Regelungen zur Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem Grundgesetz vereinbar sind. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/vereinbar-mit-dem-grundgesetz.html


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Zitat
Ein großer Teil dieser Beschwerden wurde, weil die Voraussetzungen für deren Annahme nicht erfüllt waren, vom BVerfG zwar nicht zur Entscheidung angenommen,
Mir ist nicht bekannt dass ein "großer Teil" abgelehnt wurde. Woher weiß der Autor das? Weiß jemand hier mehr dazu?

Interessant ist auch noch
Zitat
Verhandlung im Frühjahr 2018?
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen hat das Bundesverfassungsgericht auf den 31. Oktober 2017 festgesetzt. Abzuwarten bleibt indes, ob einzelne Beteiligte möglicherweise eine Fristverlängerung beantragen. Sofern es dazu käme und das BVerfG dem zustimmen würde, würde der neue Abgabetermin dann für alle Beteiligten gelten.

Ist die Strategie, die Entscheidung solange wie möglich herauszuzögern, um noch so viel wie möglich abzusahnen? Die Rundfunkanstalten haben ja in keinem Prozess die Sprungrevision zum BVerfG zugelassen, um sich so lange wie möglich vor der Frage der Verfassungsmässigkeit zu drücken.

/Ironie on
Es wäre auch sehr erstaunlich, wenn eine Fristverlängerung beantragt würde, da das ja alles einfach gelagert Fragen sind, die ein Einzelrichter entscheiden kann
/Ironie off
Liebe LRA, ich bin auf eure Antworten gespannt....


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Zumindest der WDR versucht, noch so viel wie möglich abzugreifen. Aus dem nächsten Bekanntenkreis, so fiktiv wie es nur der WDR kann:

Festsetzungsbescheid im Oktober 2015 für Zeitraum X
Widerspruch dagegen im Oktober 2015

Dann: Niente. Nada. Nothing.

Bis eines Tages, nach einem weiteren Festsetzungsbescheid und Widerspruch für einen Folgezeitraum...
... im Juli 2017 die Vollstreckung eingeleitet wurde.
Der Widerspruchsbescheid zu beiden Widersprüchen kam nach Einleitung der Vollstreckung!
Also wieder Klage vor dem VG, natürlich wieder mit Kosten.
Also auch ER-Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche. Auch mit Kosten verbunden.

Insgesamt hat der Streit diesen fiktiven Bekannten bislang 2.300 gekostet, dazu kommen noch die Kosten für die neue Klage und den ER-Antrag.

Das VG hat den WDR "gebeten", auf die Vollstreckung zu verzichten, bis der ER-Antrag entschieden ist. Der Bürger wird nicht gebeten, die Sudelpresse-Steuer zu bezahlen - der bekommt stattdessen keinen Rechtsschutz und wird terrorisiert bis hin zur Erzwingungshaft!

Kann man mal wieder sehen, wie die GEZ-Außenstellen (irreführend Verwaltungsgerichte genannt) ihre Prioritäten setzen.

Rechtsstaat geht anders. Ganz anders!

P. S.: Wurde schon mal ein örr-Redaktaugtnix in Erzwingungshaft gesteckt, um eine objektive, vollständige und wahre Berichterstattung zu erzwingen?


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

v
  • Beiträge: 1.202
Die Rundfunkanstalten haben ja in keinem Prozess die Sprungrevision zum BVerfG zugelassen, um sich so lange wie möglich vor der Frage der Verfassungsmässigkeit zu drücken.

Da gibt es offenbar ein weit verbreitetes Mißverständniss: Die "Sprungrevision" würde am BVerwG landen! Das BVerfG gehört nicht zum Instanzenzug der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Aber von dieser Erbsenzählerei mal abgesehen, geht es den LRAen selbstverständlich nur um's Zeitschinden. Wären sie sich ihrer Sache sicher, gäbe es keinen vernünftigen Grund, eine Entscheidung durch das BVerfG zu verzögern.
Mich würde nicht wundern, wenn nun verstärkt Vollstreckungsersuchen produziert würden, um die letzten Euronen abzupressen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 13:22 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Doch könnte das auf dem Hintergrund...

...
Mich würde nicht wundern, wenn nun verstärkt Vollstreckungsersuchen produziert würden, um die letzten Euronen abzupressen...

...des gegenwärtigen Gefüges der Ereignisse - natürlich auch je nach Vorgeschichte, ob also bspw. das eine oder andere VG ggf. schon beim Prozeß wider besseren Wissens auf GG etc. geschissen hat - für Gerichte und so langsam auch für manche Stadtkasse oder FA nicht mehr Ärger bedeuten, als den Herrschaften lieb sein kann? Jedenfalls, wenn genügend Bürger sich die Zuckungen einer veitstänzerisch veranlagten Staatsbürokratie nicht länger bieten zu lassen gewillt sind?


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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