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Widerspruchs-/Klagebegründungen / Re: Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehen
« Letzter Beitrag von guyincognito am 07. Juli 2025, 13:25 »Dies deckt sich z.T. mit den Erfahrungen von Person R. Allerdings hat das Gericht in ersten Verfahren (schon lange her) den Antrag abgelehnt, die GEZ hat aber damals dennoch nicht vollstreckt. Allerdings wirkt die Situation diesmal anders, da der gegnerische Anwalt zum einen beantragt hat, den Eilantrag zurückzuweisen und zum anderen vermutlich persönliche Rachegelüste hegt, weil er ja bisher keine Vergütung bekommen hat 
Laut Auskunft vom Finanzamt wurde das Vollstreckungsersuchen aufgrund des Eilantrags, nicht aber aufgrund der Klage an sich ausgesetzt, bis das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Person R hält es für möglich, dass hier von der Standard-Vorgehensweise abgewichen wird. Immerhin sollen ja schon über 2600€ eingetrieben werden. Das lohnt sich schon ...

Laut Auskunft vom Finanzamt wurde das Vollstreckungsersuchen aufgrund des Eilantrags, nicht aber aufgrund der Klage an sich ausgesetzt, bis das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Person R hält es für möglich, dass hier von der Standard-Vorgehensweise abgewichen wird. Immerhin sollen ja schon über 2600€ eingetrieben werden. Das lohnt sich schon ...