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Neueste Beiträge

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Dies deckt sich z.T. mit den Erfahrungen von Person R. Allerdings hat das Gericht in ersten Verfahren (schon lange her) den Antrag abgelehnt, die GEZ hat aber damals dennoch nicht vollstreckt. Allerdings wirkt die Situation diesmal anders, da der gegnerische Anwalt zum einen beantragt hat, den Eilantrag zurückzuweisen und zum anderen vermutlich persönliche Rachegelüste hegt, weil er ja bisher keine Vergütung bekommen hat  >:D
Laut Auskunft vom Finanzamt wurde das Vollstreckungsersuchen aufgrund des Eilantrags, nicht aber aufgrund der Klage an sich ausgesetzt, bis das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Person R hält es für möglich, dass hier von der Standard-Vorgehensweise abgewichen wird. Immerhin sollen ja schon über 2600€ eingetrieben werden. Das lohnt sich schon ...
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Person R hat bei Gericht Eilantrag bzgl. Aussetzung der Vollziehung gestellt.
Der Aussetzung der Vollziehung wird stattgegeben, aus eigener Erfahrung. Selbst wenn der Antrag nicht gestellt wurde, hat das Gericht es von sich aus jedesmal nachgeholt. Eine laufende Klage schützte mich immer vor der Vollstreckung. Zurückgegebene Ersuchen wurden vom BS nicht nochmals beauftragt, erst nach verlorenen Klagen hat BS nochmals versucht, eine Zwangsvollstreckung einzuleiten. Da aber danach regelmäßig neue Festsetzungsbescheide kamen, die erneut mit Widerspruch und Klage beantwortet wurden, bin ich aus dem Vorverfahren nie rausgekommen. Ohne abgeschlossenes Vorverfahren ist die Forderung anfechtbar und somit unvollstreckbar.

§ 68 VwGO - Vorverfahren
https://dejure.org/gesetze/VwGO/68.html
Zitat von: § 68 VwGO - Vorverfahren
(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn
1.    der Verwaltungsakt von einer obersten Bundesbehörde oder von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, außer wenn ein Gesetz die Nachprüfung vorschreibt, oder
2.    der Abhilfebescheid oder der Widerspruchsbescheid erstmalig eine Beschwer enthält.
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Update:
- Fiktive Klage #3 hat folgendes fiktives Aktenzeichen: VG 27K 220/25
- Person R hat bei Gericht Eilantrag bzgl. Aussetzung der Vollziehung gestellt. GEZ hat daraufhin das Finanzamt gebeten, die Vollstreckung "bis auf weiteres auszusetzen". Das Finanzamt macht da aber nicht mit und sagt, entweder Vollstreckung oder keine Vollstreckung und hat das Ersuchen zurückgegeben. Person R fragt sich nun, ob die GEZ in Kürze eine neue Vollstreckung einleiten wird, da nicht davon auszugehen ist, dass das Gericht dem Antrag stattgeben wird. Aber vielleicht ist auch erstmal 1-2 Jahre Ruhe bis das Verfahren abgeschlossen ist.
- Interessant: Der vom RBB beauftragte Anwalt ist derselbe aus dem letzten Verfahren, obwohl dieser bisher nach wie vor auf sein Geld wartet, da über die eingelegte Erinnerung bisher nicht entschieden wurde.
- Vollmacht: Es wird erneut auf die bei Gericht hinterlegte Generalvollmacht verwiesen und es lag zusätzlich eine (siehe scan) Prozessvollmacht bei, welche aus Sicht von Person R eine Urkundenfälschung darstellt, da es sich eindeutig um eine eingescannte, unterschriebene Blankovollmacht handelt, welche nachträglich mit Name, Datum und passendem Aktenzeichen versehen wurde.


Edit "Bürger": Vollmacht war nicht vollständig anonymisiert. Auch liefe eine hiesige Abbildung Gefahr, dass ein weiteres eigenständiges Thema in diesem Thread diskutiert würde. Die Diskussion mehrerer eigenständiger Themen innerhalb eines Threads ist jedoch aus Gründen der Übersicht, Thementreue, ziellführenden Diskussion und auch Auffindbarkeit im Forum nicht vorgesehen. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Aus dieser Begründung kann gefolgert werden, dass die Verwaltungsgerichte zu klären haben,
BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2025, 1 BvR 622/24
https://www.bverfg.de/e/rk20250617_1bvr062224
Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 17.06.2025, 1 BvR 622/24
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[...] ob es im beitragsrechtlich maßgeblichen Zeitraum mangels staatsfern zusammengesetzter und transparent agierender Aufsichtsgremien des MDR an einer organisations- und verfahrensrechtlichen Sicherung der Vielfalt und Ausgewogenheit des Programmangebots fehlte, und gegebenenfalls, ob deshalb das Fehlen eines die Beitragserhebung rechtfertigenden individuellen Vorteils ohne Rücksicht auf die tatsächliche Programmgestaltung festgestellt oder etwa nach Maßgabe abgesenkter Darlegungsanforderungen überprüft werden kann.
Ein Ignorieren der Beweise wegen mangelnder Vielfalt und Ausgewogenheit des Programmangebots dürfte dann den Gerichten schwerfallen. Denn die tun ja meistens nur das, was in Gesetzen und Urteilen höherer Instanzen steht - und im Rundfunkbeitragsrecht nur, wenn man das beantragt.

Nun sollte man nicht einfach einige miese Nachrichtensendungen oder Talkshows des Programmangebots als Negativbeispiele nennen, sondern das Ganze mittels Studien, Statistiken und Gutachten gerichtsfest beweisen. Davon gibt es reichlich.
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Wie nett, eine außergerichtliche Einigung. Und obendrein auch noch sehr praktisch, das erspart einem eine gerichtliche Entscheidung, welche durchaus sehr negativ hätte ausfallen können. Das hat der RBB sich bestimmt etwas kosten lassen.

Aber mit dieser Masche hat der ÖRR ja schon jahrelange Erfahrung, zumindest, wenn es um Verfahren bezüglich des Rundfunkbeitrag geht. Drohende negative Entscheidungen werden damit einfach abgewendet.
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... so seh ich das auch!

ERSTENS: Hier muss Transparenz her - und ...

ZWEITENS: Es ist MEIN Geld, aber es war deren Fehler - ist das zulässig  :police:, können wir daraus was machen  >:D ?!
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Probleme mit dem Beitragsservice / Re: GEZ-Gebühr für Zweitwohnung
« Letzter Beitrag von Markus KA am 04. Juli 2025, 10:13 »
Die Gesetzeslage in Kurzform:

"Der BEZAHLER für die Erstwohnung, muss keinen WEITEREN Zwangsbeitrag für SEINE Zweitwohnung bezahlen."

Bitte mach Dich mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vertraut, dein Thema wurde bereits ausgiebig im Forum diskutiert.

Natürlich kann man den Festsetzungsbescheid abwarten und einen Widerspruch einreichen, falls noch nicht geschehen.

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welt.de, 03.07.2025

Unwahre Vorwürfe
Sender zog Bericht zurück – RBB und Grünen-Politiker Gelbhaar einigen sich

Ein RBB-Bericht über den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar enthielt unwahre Vorwürfe, der Sender zog ihn zurück. Nun haben sich die beiden Parteien außergerichtlich geeinigt – offenbar zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256345540/Fall-Gelbhaar-RBB-und-Gruenen-Politiker-einigen-sich-nach-Bericht-mit-falschen-Vorwuerfen.html


Kommentare:
Zitat von: Klara K.
Schön, dass Stillschweigen über den Vertragsinhalt vereinbart wurde. 
Als Gebührenzahler hätte ich dennoch gerne gewusst, in welcher Höhe das Fehlverhalten des RBB durch entsprechende Geldzahlung abgegolten wird.
Schließlich will der ÖRR immer mehr von mir. Sei es für Erfüllung von utopischen Pensionsansprüchen oder eben von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Fehlverhaltens.
https://www.welt.de/article256345540#/comment/266958722

Zitat von: Dös P.
Der Gebührenzahler zahlt, nicht der RBB
https://www.welt.de/article256345540#/comment/266959156

Zitat von: Franziska K.
…“wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch ungerechtfertigtes Handeln einen Vergleich hervorgerufen hat, kann dies als Veruntreuung von Gebühren angesehen werden. In diesem Fall wäre die Vergleichszahlung möglicherweise nicht gerechtfertigt, da sie letztlich aus den Gebühren finanziert wird, die von den Bürgern gezahlt werden…“

https://www.welt.de/article256345540#/comment/266957855
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Außergerichtliche Einigung - RBB zahlt Stefan Gelbhaar eine Entschädigung (07/2025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38467.0




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Pressemeldungen März 2025 / Re: RBB zögert - Warten auf den Gelbhaar-Bericht
« Letzter Beitrag von Bürger am 03. Juli 2025, 21:29 »
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Außergerichtliche Einigung - RBB zahlt Stefan Gelbhaar eine Entschädigung (07/2025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38467.0




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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