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Manchmal sieht man eben vor lauter Bäumen den Wald nicht. :-[ ;D
Machen wir uns nichts vor; das ganze ist durch die Gemengelage aus Unions-, Bundes- und Landesrecht hoch komplex, und sich da "durchzuwuseln" ist zuweilen mühsam.

Es ist unverständlich, wieso der Landesgesetzgeber es weiterhin hinnimmt, daß die Meldedatenabgleiche in den Rundfunkverträgen vorgesehen sind; Meldedaten sind ja wohl unstreitig "amtliche Daten"?

Und das hat es dann ja auch noch:
EuGH C-439/19 - DSGVO - Datenübertragung an Wirtschaftsteilnehmer unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35594.0

Ergänzender Nachtrag:
Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes BVerwG 39, 329 ff ist nachstehend nachzulesen

Bundesverwaltungsgericht
Urteil vom 22.2.1972
- I C 24.69 -

(weitere Fundstellen: BVerwGE 39, 329 ff.)
https://www.saarheim.de/Entscheidungen/BVerwG%20-%20I%20C%2024.69.htm

In Rn. 23 ist die Aussage zu lesen, daß unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand, der, bspw., durch die Vermengung hoheitlicher Befugnisse mit Erwerbswirtschaft realisiert wird, vor der Gerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichten angegriffen werden kann.

In Rn. 15 ist zu lesen, daß wirtschaftliche Unternehmen der öffentlichen Hand jene Einrichtungen sind, die auch von einem Privatunternehmer mit der Absicht der Gewinnerzielung realisiert werden können; und dieses gilt auch für reine "Regiebetriebe" ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Alle ÖRR sind also spätestens seit Öffnung des Rundfunkmarktes durch den Bund für Private als wirtschaftliche Unternehmen anzusehen, und das gilt dann auch für den BS?
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Was mich bei dieser Aussage im ersten Zitat etwas irritiert hat, ist die unterschiedliche Art der Verknüpfung. Aber das "in gleicher Weise" macht es dann doch wieder deutlich.
Sorry, mein Fehler. Manchmal sieht man eben vor lauter Bäumen den Wald nicht. :-[ ;D
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Um was für eine Art von Wettbewerbsvorteil, bezogen auf das Forumsthema, soll es hier genau gehen?
Bspw. darum, daß die ÖRR sich ihre finanziellen Mittel nicht auf marktübliche Weise beschaffen müssen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil generieren?

Oder ist Dir bekannt, daß, bspw., RTL und Co auf Zwangsmaßnahmen des öffentlichen Rechts zurückgreifen dürfen, um sich zu finanzieren? Siehste, dürfen diese nicht, und deshalb ist die vorgehensweise der ÖRR incl. der diese Vorgehensweise unterstützenden Tätigkeit der Landesgesetzgebung, bzw., der vom ÖRR zwecks Realisierung von Vollstreckungsmaßnahmen auf Basis selbst erstellter Vollstreckungstitel ersuchten Behörden bundes- wie unionsrechtswidrig, da nicht nur marktunüblich, also unlauter i. S. d. BGH, sondern auch verfassungswidrig, da sich Marktteilnehmer keine eigenen Titel erstellen dürfen, was ja vom BVerfG bereits entschieden wurde

BVerfG - 1 BvL 8/11 - Selbsttitulierungsrecht mit dem GG unvereinbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33718.0

Und das "Putzige" an allem ist, daß der ÖRR "nur" eine mittelbare Schuld daran trägt, denn er erstellt keine Vollstreckungstitel, der ÖRR erstellt "nur" Festsetzungsbescheide, die regelmäßig nicht vollstreckbar sind;

BFH VII B 151/85 - Ersuchte Vollstreckungsbehörde ist in (Mit)Haftung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36707.0

Zitat
8
Zitat
[...] Eine Vollstreckungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn es an einem wirksamen Leistungsbescheid fehlt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1976 VII R 94/75, BFHE 118, 533, BStBl II 1976, 581).

denn der ÖRR hat ob seiner Wettbewerbssituation keine hoheitliche Tätigkeit

Keine hoheitl. Befugnis f. j.P.ö.R in Wettbewerb; gefestigte Rechtspr. des BFH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30952.0

und ob jemand ohne hoheitliche Tätigkeit hoheitliche Befugnisse hat, ist zumindest mehr als fragwürdig und anhand auch der BVerfG-Entscheidung zur fehlenden Befugnis der Selbsttitulierung für Marktteilnehmer zu verneinen.

Der bei der Einziehung des Rundfunkbeitrages in Teilen des Bundes real praktizierte Zwang durch die "ersuchten Behörden" ist insoweit Folge der Mißachtung der Bundes- und Unionsvorgaben in jeweiliger Auslegung der für öffentliche Finanzen, Markt- bzw. Wettbewerbsrecht, Unionsrecht und Grundrecht zuständigen Bundes- wie Unionsgerichte.

Und keiner der Beteiligten kann sich aus seiner Verantwortung herauswinden, denn sie sind gemäß BGH I ZR 193/99 gemeinsam in Verantwortung für ihre unlauteren Handlungen, die einen, weil sie es hinnehmen, (Landesgesetzgebung), die einen, weil sie es herbeiprovozieren, (ÖRR), und die anderen, weil sie sich über das auch ihnen gesetzte, über den Rundfunkrahmen hinausgehende Bundes- und Unionsrecht hinwegsetzen, (ersuchte Behörden).

Zur Erinnerung deshalb:
EGMR -> Art 10 EMRK -> Grundrecht schützt alle Mittel z. Vertrieb d. Information
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37238.0

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0

BVerwG 6 A 2.12 - Einhaltepflicht höherrangiger Rechtsgrenzen durch Landesrecht (2013-02-20)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33743.0

BVerwG 10 B 20.19 - In Abgabeangelegenheiten ist der Finanzrechtsweg gegeben (2019-11-18)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35040.0

BVerwG 3 C 35.09 - Beleihung nur per Gesetz zulässig; Amtshaftung (2010-08-26)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35224.0
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Nicht mal die internen Kritiker des ÖRR haben verstanden, was Gerechtigkeit bedeutet, weil sie weiterhin von Zwangszahlungen profitieren wollen, von Leuten die nichts anderes tun als ein Dach über den Kopf zu haben. Die Medienlandschaft des 21. Jahrhunderts rechtfertigt den ÖRR in seiner jetztigen Größe und Finanzierungsform einfach nicht mehr. Bevor das keine Grunderkenntnis ist, kann es auch keine Reform geben.

Es gibt da diese eine alte Simpsons-Folge in der Mr. Burns alle Sender und alle Zeitschriften der Stadt kauft, damit die Bewohner nur noch das sehen was er für richtig hält. Die Sendungen und Nachrichten sind dann immer voll mit Mr. Burns und heben ihn ausschließlich positiv hervor. Dann fängt Lisa aber an mit einfachsten Mitteln ihre eigene Zeitung zu drucken und siehe da - die Leute lesen es und alle wollen mehr davon. In diesem Szenario ist der ÖRR Mr. Burns, der sich in alle Schichten des Lebens der Menschen ausbreitet und alles was sie eigentlich wollen ist diese kleine DIN A4 Seite von Lisa Simpson, die nicht dessen Meinungsbild wiederspiegelt.
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Für raschen Einblick füge ich hier ein:

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014
- 1 BvF 1/11 -, Rn. 1-135,

https://www.bverfg.de/e/fs20140325_1bvf000111.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 25.03.2014, 1 BvF 1/11
Leitsätze

zum Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014

- 1 BvF 1/11 -

- 1 BvF 4/11 -

    Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten. Danach sind Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens einzubeziehen.
    a) Der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass bei der Bestellung der Mitglieder dieser Gremien möglichst unterschiedliche Gruppen und dabei neben großen, das öffentliche Leben bestimmenden Verbänden untereinander wechselnd auch kleinere Gruppierungen Berücksichtigung finden und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden.
    b) Zur Vielfaltsicherung kann der Gesetzgeber neben Mitgliedern, die von gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden, auch Angehörige der verschiedenen staatlichen Ebenen einbeziehen.
    Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen. Danach ist der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien konsequent zu begrenzen.
    a) Der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder darf insgesamt ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.
    b) Für die weiteren Mitglieder ist die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konsequent staatsfern auszugestalten. Vertreter der Exekutive dürfen auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder keinen bestimmenden Einfluss haben; der Gesetzgeber hat für sie Inkompatibilitätsregelungen zu schaffen, die ihre Staatsferne in persönlicher Hinsicht gewährleisten.

Konkret wichtig ist:
Nicht nur bezüglich ZDF. sondern alle Sender, wirklich alle
und alle Gremien, also Rundfunkrat wie auch Verwaltungsrat.
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Damit sind wir schon ausreichend beim ersten Ziel:
In Musterverfahren kann einfach dargelegt werden, dass
- je nach Betrachtungsweise
- 80 bis 100 % der Gremienmitglieder von diesen Regeln abweichen
- beim inkasso-befugten ARD-Sender

womit Verfassungswidrigkeit vorliegt - Organisationsversagen -

woraus Verweigerungspflicht der Rundfunkabgabe folge.

Dann bleibt es dem Sender anheimgestellt, das Gegenteil zu beweisen.
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Versucht er das, so ist der Gegenbeweis meist einfachst zu gegen-beweisen.
Also wird der Sender gar nicht erst versuchen, den Gegenbeweis zu führen, weil im Endergebnis aussichtslos.

Also ist ein weiterer Rechtsgrund,
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in den Musterverfahren die Rundfunkabgabe auch aus diesem Grund zu verweigern.


Die Sender sind gemäß Petitionsrecht aufforderbar,
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dies zu bearbeiten, zu beantworten, zu ändern. Ebenso die Rechtsaufsicht und die Landesparlamente.


Ausnahmsweise gibt es in Thüringen und Bayern nicht nur das allgemeine Petitionsrecht, sondern auch eine ausdrücklich kodifizierte Antwortpflicht.
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(Verschärfung gegenüber Bundesrecht.)
In Bayern besteht sogar ein ausgestaltetes Recht der unmittelbaren Verfassungsbechwerde einfach im Fall der Nichtbeantwortung. Man muss dann gar nicht jahrelang beim Verwaltungsgericht klagen.

Wir benötigen dringend weitere Führer von Musterverfahren in diesen beiden Bundesländern.
(Gewöhnlich wird Rundfunkabgabe dann nicht mehr zwangs-kassiert,
dies ohne Zusicherung,
aber Spenden werden erbeten.)

In Bayern muss wegen der gängigen Rechtsanwalts-Beauftragung
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ohnehin dies Kostenrisiko durch eine sorgfältige Sonderstrategie unterbunden werden. Das geht, nur muss man das ausreichend listig konzipieren.
Wir haben eine Menge gelernt, nun Bürgerrechtler, wo wir alle halb-blinde Laien waren zu Beginn um 2015 für diese Aspekte des unrechten Politik- und Justizskandals.
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  @ope23 :
Wir müssen das "Manifest" als eine Änderungsforderung einer Hausgewerkschaft ansehen:
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- gegen Gleichschaltung
- gegen Unterbezahlung - Bewirken eines aktuellen "journalistischen und kreativen Prekariats"
- wodurch letztere sich gegen Gleichschaltung nicht wehren können
- mangels Festanstellung zu den hohen Standardgehältern mit Arbeitsrechtsschutz.

Das ist derartig wichtig und erstmalig, dass die Mängel des weiteren Diskurses ein wenig zurückstehen dürfen in unserer Wertung?

Bei der Lösungssuche spielt hinein: Die Vision von Journalismus als Vierter Gewalt
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neben Parlament, Regierung, Justiz (zu der auch die Verfassungsgerichte als drittes Verfassungsorgan gehören).

Beispiel: Das Wort "Kontrolle" über die Politik:
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Das Wort "Kontrolle" hat unendlich viele Definitionsvarianten. Die jeweils gemeinte Definition ist immer nur aus dem Kontext zu erschließen.
Gemeint ist in diesem Fall offenkundig nur "kritische Analyse als Gegengewicht zu Inhalten der  Politik" - so wie die Rechnungshöfe die "Kontrolle" über die Finanzen der Politik haben.
Also gemeint ist sicherlich nicht, dass der Journalismus eine Diktatur-"Kontrolle" über die Demokratie ausüben würde.

Die fehlende Kommentarfunktion?
Dies Manifest ist keine bezahlte oder aus Werbung finanzierte Medien-Website. Wer wollte unbezahlt eine Kommentar-Funktion betreuen zu einem Massenthema?
Ein Manifest kann überall kommentiert werden, Medien, Soziale Netzwerke usw..

Wobei das Wort "Manifest" nicht unbedingt optimal ist? Marx und Konsorten haben diesem Wort seine Unschuld geraubt, wenn man die auch damit verknüpften Massenmorde von etwa 80 Millionen Menschen bedenkt.


Die Schwäche des Manifests ist, dass es recht utopische Visionen
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der staatsnahen Medien darlegt. Aber das ist genauso schlimm bei ziemlich allen Reformvorschlägen, die besonders in den letzten 20 Jahren die Welt befruchten - intellektuell ent-fruchten.
 
Die Vision ist nicht neu: Eine Bürgerpflicht, nicht nur Geld für Konsum, sondern auch ein wenig Bürgerpflicht, einen völlig staatsunabhängigen hochwertigen Journalismus zu finanzieren.
Das ist auch das halbwegs vertretbare Motiv hinter dem - juristisch sehr fehlerhaften und unvertretbaren - Entscheid des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 über Berechtigung der Rundfkunkabgabe.


An staatspolitischem Wissensniveau,
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daran fehlt es in der Tat, je mehr immer mehr Leute mit dem winzigen Smartphone-Bildschirm nach Stammtischniveau meinen, die Welt zu begreifen und Besserwisser zu werden.
War nie besser? Nur ist ein Unterschied, ob große Sprüche am Wirtshausstammtisch erfolgen oder in der gleichartigen Echokammer eines winzigen Smartphone-Bildschirms, aber weltweit einsehbar.


Die Manifest-Unterzeichner gehören überwiegend zum "real existierenden Staatsmedien-Journalismus-Sozialismus"
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und zum "staats-subventionierten Kulturbetrieb". Sie sind interessengebunden außerstande zu einem Konsens über echte Alternativen.
Die Manifest-Vision einer wahlen-geprägten demokratisch gewählten "Vierten Gewalt" ist ganz einfach mit Verfassungsrecht unvereinbar. Das ist durch die Verfassungsgeber gewollt so und ist gut so. Es basiert auf den Erfahrungen der NS-Zeit:

Da sind die Manifest-Koordinatoren oberhalb der Grenzen ihres Weltbildes aktiv. Aber wie gesagt, praktisch alle Reformvorschläge sind ähnlich schwächen-geprägt. Nur dieser aber geht aggressiv das Gleichschaltungs-Problem an, die maßgebliche aktuelle Rechtswidrigkeit von ARD, ZDF usw.


Sobald Informationsfreiheit staatlich arrangiert wird, ist sie es nicht mehr.
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Deshalb rechnet sie zu den Grundrechten ohne Gesetzesvorbehalt - darf nie durch Gesetze beeinträchtigt werden.
Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz ist kein "Gesetzgebungs-Vorbehalt", das Grundrecht zu beschneiden, sondern definiert nur, inwieweit das unabänderliche Grundrecht gleichwohl nicht anderes Recht außer Kraft setzen kann.
Folglich müssen diese anderen Gesetze nicht eine Einschränkung von Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz deklarieren.


 - Beispiel: Artilel 5 Absatz 1 GG berechtigt nicht zum öffentlichen Mordaufruf, weil nämlich gemäß Absatz 2 ahnbar.
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Böhmermanns Worte im Sinn "mal eben ein paar Nazis keulen" (gemeint laut Kontext ja wohl: "Konservativ-Liberale") ist also nicht gedeckt durch die Informationsfreiheit Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz.
Folglich wird in aktuellen Musterverfahren seither seit einigen Wochen die Befreiung der Rundfunkabgabe auch deshalb gefordert, weil das strafrechtliche Beihilfeverbot untersage, auch nur einen einzigen Euro für Organisationen beitzutragen, die Mordaufruf ohne fristlose Kündigung des Aufrufenden lassen.


Das Ausklammern der Finanzierungsseite ist nötig für den Akzeptanzbedarf
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des Manifests innerhalb der Gruppe... Hier geht es im Kern um die Regeln der Mobilisier-Soziologie. Das hätte man aber durchaus besser lösen können.
Der Mangel an Kompetenz hierüber ist in der Tat belegt, wenn mal von Beitrag, mal von Gebühr gesprochen wird.


Wir könnten also ein Zusatz-Manifest machen,  das diese Lücke schließt.
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Sehr straffer und kürzer Punkt-für-Punkt und absolut fehler- und mängelfrei, insbesondere für Neuordnung der Finanzierung
Durchaus kooperativ mit diesem bestehenden Manifest, aber als Vetretung der darin zu kurz gekommenen Bürgerrechte
- auf Ende des Zwangs der Rundfunkabgabe,
- Ende der anti-sozialen Effekte einer Kopfsteuer,
- Ende der Doppelbesteuerung durch Betriebsstätten und Kfz-Abgabe,

- und volle alternative Wahlfreiheit der Medien-Geldausgaben,
- also statt ARD, ZDF usw. beispielsweise FAZ, WELT, Tichy, NZZ, LIBRA, Apoll usw.
 
Das ist voll vereinbar mit der gewollten Aufwertung des Journalismus, nur müssten die Journalisten dann zum Teil ganz einfach den Arbeitgeber wechseln.


Warum geht das so schlecht mit dem "Bürger-Manifest"?
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Inhaltlich bekämen wir das auf einen gemeinsamen Nenner, kein Problem.

Das Problem ist die Finanzierungsseite. So etwas muss rechtswissenschaftlich und staats-systemisch auf obersten Niveau sein und marketing-technisch oberste Professionalität haben.

So lange Spendenbitten für eine wenigstens minimalste Finanzierung dafür als unanständig gewertet werden, werden diejenigen, die dies können, sich andere Tätigkeitsfelder suchen und werden die Rundfunkabgabe-Missstände allmählich abschieben auf "unter ferner liefen", so unerträglich rechtswidrig diese auch sein mögen. So ist der Status bei mehreren Akteuren des Hintergrunds der Koordination sehr konkret zur Zeit. Sie haben sich weitgehend verabschiedet.

Ohne Informationsstand auf Augenhöhe - Jura-Wissenschaft, Politikwissenschaft, Volkswirtschaft, Marketing, Medien, IT - mit dem hoch finanzierten Täterkartell ist das aber nicht schaffbar.

Niemand will / würde für ideelle Werte reich werden. Aber verhungern für das Geld anderer Leute (Rundfunkabgabe) ist ebenfalls nicht so ganz ausgesprochen optimal?
Denn ohne Volleinsatz ist es nicht meisterbar. Dazu ist das Täter-Politik-Macht-Kartell mit seinen 8 Milliarden Euro im Rücken zu stark. "Mal soeben mit der linken Hand" kann man sich sparen - ist chancenlos.


Positives und Schwachstellen des Manifests sind hier:
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- ausnahmsweise eine Wiederholung hier im Thread, um es leichter verfügbar zu machen -
Fundstelle - Suchen nach:  *Schlachtbericht"
(inklusive Stern) im Browserfenster für:
https://infos7.org/eede/
oder besser in Buchbreite lesbar hier:
- Mittelspalte, oben, klicken auf "mehr" -
https://infos7.org/pde/ppe-aaa-de.htm#PPE-ZZPPE-MOB-200
Ist im Kapitel ARD und hat die Überschrift:
Zitat
"Kriegsschauplatz: Reform- *Schlachtbericht ARD, ZDF usw. April 2024: Mitarbeiter- Reform-Manifest. Unterdessen simulieren die Kaviar-Kapitalisten der Sender seit 20 Jahren immer neue Reform-Illusionen: Sozialismus wie im Lehrbuch. Nur Zwangsabgabe-Ende schafft Reform? Dafür immer effizienter wirkt die RATIO Bürgerrechtler Kooperation.
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Um was für eine Art von Wettbewerbsvorteil, bezogen auf das Forumsthema, soll es hier genau gehen?
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In der im ersten Zitat des Eingangsbeitrages genannten Entscheidung, die am BGH nicht online verfügbar ist, aber via nachstehendem Link eingesehen werden kann

Bundesgerichtshof Urt. v. 26.04.1974, Az.: I ZR 8/73 „Schilderverkauf“
https://research.wolterskluwer-online.de/document/17bcd5de-1dda-4da7-941d-d6193beca479

wird in der darin genannten Rn. 17 sogar die Aussage getätigt, daß es sich um Amts- bzw. Verwaltungsmißbrauch handeln kann, wenn sich die öffentliche Hand bei Teilnahme am privat-wirtschaftlichen Wettbewerb unter Ausnutzung ihrer Amtsbefugnisse einen wettbewerblichen Vorteil für ihre eigenen Unternehmen verschafft.

Es wird in dieser Alt-Entscheidung des BGH auch auf eine Alt-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hingewiesen, (BVerwGE 39, 329 ff ... ), mit interessanten Aussagen daraus, (nachzulesen in Rn. 8 der Alt-Entscheidung des BGH).

Die Klärung der Frage, ob die öffentlichen Hand ein Unternehmen betreiben darf, ist öffentlich-rechtlicher Natur;
die Klärung der Frage, wie sie dieses zu betreiben hat, ist bürgerlich-rechtlicher Natur und von den ordentlichen Gerichten zu klären.

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Möglicherweise ist das eines der wenigen Rechtsbereiche, wo nationales Recht zu Unionsrecht wurde; die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32005L0029&qid=1712554277410

ist vom 11. Mai 2005; die BGH-Entscheidungen sind erheblich älter.
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Sorry, aber ich kann es mir jetzt nicht verkneifen. Und es soll jetzt auch nicht abwertend verstanden werden, denn so ist es bestimmt nicht gemeint. Aber...

meinungsvielfalt.jetzt, April 2024
Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk
https://meinungsvielfalt.jetzt/manifest.html

Zitat von: meinungsvielfalt.jetzt, April 2024, Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Das Prinzip der Rundfunkbeitragszahlung wird beibehalten. Es sichert die Unabhängigkeit des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das heißt: öffentlich-rechtliche Anstalten werden von der Bevölkerung finanziert, aber auch kontrolliert.

...das Prinzip des sogenannten Rundfunkbeitrags hat es ja schon nicht geschafft, die Unabhängigkeit des "alten" öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern, wie mittlerweile nicht wenige der Mitarbeiter selber feststellen mussten. Was lässt sie nun glauben, dass das bei einem "neuen" öffentlich-rechtlichen Rundfunk anders sein könnte?

Seit nun über zehn Jahren wird einem dieses Märchen immer wieder vorgekaut: der Rundfunkbeitrag sichert die Unabhängigkeit.
Und ja, es ist ein Märchen. Das kann man aber nur erkennen, wenn man ein bisschen weiterdenkt und auch ausserhalb der eingezäunten Weide nach saftigen Gräsern sucht. Manch einer wäre wohl überrascht, was man da nicht alles an schmackhaftem Grünfutter finden kann.

Mit dieser pauschalen und unausweichlichen Abgabe wurde eine der wichtigsten Kontrollfunktionen beseitigt, nämlich die gesellschaftliche Kontrolle.
Den einzigen Vorteil dieser Finanzierungsmethode brachte der Slogan "Einfach für alle, ein Beitrag." auf den Punkt. Das Zauberwort dafür: Verwaltungsvereinfachung.
Damit sichert man aber noch lange keine Unabhängigkeit.

Und ich verstehe auch nicht diese sture Fixierung auf eine einzige Finanzierungsform. Eine Mischfinanzierung wäre unter Umständen wesentlich effektiver. Das ließe sich alles bewerkstelligen, nur müßte dafür auch der Wille vorhanden sein.
Doch bevor ich jetzt wieder blau sehe, genug von Finanzierung. ;)

Viele der angeführten Missstände sind schon seit Jahren bekannt, zumindest all jenen Schafen, die ihr Futter vornehmlich ausserhalb der eingezäunten Weide suchen.
Aber wenn man jetzt die Schilderungen mit den eigenen Worten der Mitarbeiter so liest, dann hat das nochmal ein ganz anderes Gewicht. Und stellenweise ist es wirklich schockierend. Auch schockierend ist es, dass sehr viele aus Angst nicht mit ihrem Namen unterschreiben konnten. Einige haben sogar ihre Namen nicht einmal dem Notar gegenüber preisgegeben. So tief sitzt die Angst.
Und man kann nur erahnen, in welch einem inneren Konflikt so mancher steht. Ich muß gestehen, dass ich unter solchen Bedingungen nicht arbeiten könnte.

Jedenfalls gebührt diesen Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Anerkennung und auch Dank für diesen mutigen Schritt an die Öffentlichkeit.
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Ich hatte das vor 10 Jahren mal komplett für den SWR gemacht und kann das bestätigen. Die "Vertreter einer gesellschaftlichen Gruppe" sind meistens zufälligerweise genau aus solchen Vereinen, die praktisch zu 100% am Staatstropf hängen (oft über Lotto finanziert) oder direkt mit Parteigängern durchsiebt (Kirchen, Gewerkschaften) sind. Sportvereine, ADAC, Bund der Steuerzahler -  solche "gesellschaftliche Gruppen" wird man dort nicht finden. Und es gibt tatsächlich regelmäßig Kleinstgruppen, die gefühlt nur aus einer Webseite und Geld vom Staat bestehen, die jemanden "entsenden".
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