Denn das Gesetz zwingt nur zur Zahlung an die spezielle ARD-Anstalt und diese darf man ja gar nicht angeben, siehe das Zitat. Absurderweise, durch die Zahlung dorthin, also an einen Dritten, wird man nicht frei von der gesetzlichen Zahlungspflicht an die eigene ARD-Anstalt (...)
Korrekt. In den ganzen schriftlichen Ausdünstungen, die die mutmaßliche Schattenbank "Beitragsservice" so von sich zu geben pflegt, ist der Grundtenor nicht zu überlesen, dass sämtliche Zahlungen des Zwangszahlers (nach Diktion
* der Heike Raab) freiwillig sind und auf Risiko des Zwangszahlers gehen (etwa verlustig gegangene Überweisungen usw.).
Eine förmliche Entlastung des Zwangszahlers erfolgt nie. Er erfährt nicht, welche Beitragszeiträume und welche Sonderlocken (z.B. "Säumniszuschlag") abgegolten wurden. Die den Widerspruchsbescheiden gelegentlich beigegebene Aufstellung der getätigten Zahlungen ist immer nur summarisch und genau nicht mit Gegenüberstellung der einzelnen Rechnungsposten.
Von öffentlicher Hand erfolgt stets eine konkrete Zahlungsbestätigung. Selbst das Finanzamt, welches die Zahlungspflicht von Vorauszahlungen eigens bescheidet und vermutlich das Geld stillschweigend entgegennehmen könnte, bestätigt erfolgte Zahlungen im nächsten Steuerbescheid. Nur die komplette Unperson "Beitragsservice" nicht.
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- kann man einwenden.
Man kann gespannt sein, wie dann entgegnet wird im Widerspruchsbescheid (vermutlich nichts), in einer Klageerwiderung (vermutlich nur Wischiwaschi, ist ja egal) und im Urteiltext (vermutlich nur unbelegte Spekulationen von Richtern, die Angst vor der 20-Uhr-Tagesschau haben).
* Vgl.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37042.msg221578.html#msg221578