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Probleme mit dem Beitragsservice / Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
« Letzter Beitrag von luke-skystreiter am 13. Mai 2024, 09:41 »Hallo, wie sieht es denn hier aus? Bei der Verbraucherzentrale steht es anders:***
Verbraucherzentrale, Stand: 05.01.2024
Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung
Abweichend vom Grundsatz, dass Sie für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, können sich bestimmte Personen von der Beitragspflicht befreien lassen. Wir haben die wichtigsten Informationen zur Befreiung und Ermäßigung sowie zur Härtefallregelung zusammengefasst.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-und-ermaessigung-5795
***Edit "Bürger": Genau um diese Art von "Härtefall" geht es doch aber hier im Thread?
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Insofern besteht doch da kein Widerspruch zu den zitierten Ausführungen der "Verbraucherzentrale"?
Siehe im Übrigen auch zu Interessenkonflikten/ Befangenheit der Verbraucherzentralen aufgrund tlw. "Mittelzuwendungen" von Seiten ARD-ZDF-GEZ
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0
Verbraucherzentrale, Stand: 05.01.2024
Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung
Abweichend vom Grundsatz, dass Sie für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, können sich bestimmte Personen von der Beitragspflicht befreien lassen. Wir haben die wichtigsten Informationen zur Befreiung und Ermäßigung sowie zur Härtefallregelung zusammengefasst.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-und-ermaessigung-5795
Zitat
[...]
Gibt es eine Befreiungsmöglichkeit wegen zu geringen Einkommens?
Wenn Sie ein nur geringes Einkommen haben, aber keine Sozialleistungen beantragen möchte, können Sie sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist nur noch möglich, wenn ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorliegt.
Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden. Auch ein theoretisch vorhandener Anspruch auf Bürgergeld reicht nicht aus. Sie müssen die Bedürftigkeit mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachweisen. Gegebenenfalls kommt ein Antrag auf Befreiung wegen eines Härtefalls*** in Betracht.
***Edit "Bürger": Genau um diese Art von "Härtefall" geht es doch aber hier im Thread?
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Insofern besteht doch da kein Widerspruch zu den zitierten Ausführungen der "Verbraucherzentrale"?
Siehe im Übrigen auch zu Interessenkonflikten/ Befangenheit der Verbraucherzentralen aufgrund tlw. "Mittelzuwendungen" von Seiten ARD-ZDF-GEZ
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0