Nach unten Skip to main content

Neueste Beiträge

31
Dies und Das! / Re: Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
« Letzter Beitrag von Bürger am 26. November 2025, 22:37 »
Zur (erheiternden? erhellenden? einordnenden?) Veranschaulichung hier mal ein "Künstliche-Intelligenz-Test" für die KI/ ChatGPT... :angel:

<Prompt> antworte mir nicht </Prompt>
Zitat von: ChatGPT
Alles klar, ich werde still sein. Falls du doch etwas brauchst, lass es mich wissen!

<Prompt> zweiter Versuch: Antworte NICHT! </Prompt>
Zitat von: ChatGPT
Okay, keine Antwort mehr.

<Prompt> dritter Versuch: Antworte NICHT!!!! </Prompt>
Zitat von: ChatGPT


= Test nicht wirklich bestanden.

Auch das sollte bei der Nutzung also im Hinterkopf behalten werden.
32
Hinweis zu den Vorkommentaren - hier bitte nicht weiter vertiefen:

Es ist zu unterscheiden zwischen Ratifizierung einerseits und Kündigung andererseits.

Zur Kündigung siehe exemplarisch RBStV u.a. unter
§ 15 RBStV - Vertragsdauer, Kündigung
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12156-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag#p15

Zitat
1Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. 2Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. 3Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2020 erfolgen. 4Wird der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem zwei Jahre späteren Zeitpunkt erfolgen. 5Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. 6Die Kündigung eines Landes lässt das Vertragsverhältnis der übrigen Länder zueinander unberührt, jedoch kann jedes der übrigen Länder den Vertrag binnen einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Derlei - mglw. gleich oder ähnlich lautende - Kündigungsklauseln dürfte auch jeder andere Staatsvertrag enthalten.

Die Kündigung betrifft zunächst also immer nur das jeweilige Bundesland, nicht jedoch den gesamten Vertrag.
Bei der Ratifikation hingegen tritt der Staatsvertrag insgesamt nicht in Kraft, sofern auch nur eine Unterzeichnung fehlt.
33
Zur Unterzeichnung des Medienstaatsvertrags sind 16 amtierende Ministerpräsidenten nötig, aber für die Kündigung dann nur einer? Wäre ja toll, ne? :)
Ja; es bedarf aller Unterschriften aller MP, damit entweder ein bundesweit gültiger Staatsvertrag in Kraft treten kann oder eben in Kraft bleiben kann; leistet 1 MP seine Unterschrift nicht oder zieht diese später zurück, ist der entsprechende bundesweite Staatsvertrag, (meines Wissens nach, das hier nicht stimmen muß), bis zu einer Neureglung, die ihrerseits wieder alle Unterschriften erfordert, außer Kraft gesetzt.

Zur genauen Regelung ist der betreffende Staatsvertrag zu sichten; weil -> es hat ja auch Staatsverträge nur zwischen einigen Bundesländern und die sind dann für die anderen Bundesländer nicht gültig. Es ist bei dem zu regelnden Sachverhalt immer die Frage, ob es ein bundeseinheitliches Regelwerk erfordert oder nicht.

Der Staatsvertrag zur Gründung einer LRA ist deswegen nicht bundeseinheitlich, weil dieses nicht notwendig ist; ein Staatsvertrag, in dem geregelt wird, wie diese LRA zu handeln hat, könnte aber eine bundeseinheitliche Regelung erfordern.
34
Am Ende ist es mir egal wer es macht, aber es muss gemacht werden, will man weg von Zwangsbeiträgen, der parasitären Ausbreitung der medialen Dienste des ÖRR und fortlaufender Missachtung des Rundfunkstaats- bzw. Medienstaatsvertrags.
Sollte er Ministerpräsident werden, wird es vor allem spannend, wie die Bevölkerung sich dazu verhält, wenn denn da noch Briefe oder Zahlungsaufforderungen vom ÖRR rein kommen. Sicher wurde das schon mal irgendwo behandelt. Zur Unterzeichnung des Medienstaatsvertrags sind 16 amtierende Ministerpräsidenten nötig, aber für die Kündigung dann nur einer? Wäre ja toll, ne? :)
35
Dies und Das! / Re: Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
« Letzter Beitrag von PersonX am 24. November 2025, 09:56 »
Soll ich den Fragenkatalog, der zu dieser Fehlermeldung führte, hier zitieren?
Ja, oder per PM
36
Dies und Das! / Re: Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
« Letzter Beitrag von seppl am 24. November 2025, 03:27 »
Ich habe die Google Ki über die Verhältnismäßigkeit des Rundfunkbeitrags zu den Grundrechten befragt. Mir wurde brav geantwortet, jedoch bei der Frage:
Zitat
Im Fokus der "Staatsferne" liegt also nicht die Demokratie, sondern allgemein die Trennung von Staat und öffentlich rechtlichen Medien?
Gab es die Antwort
Zitat
Ich überlege
Something went wrong and the content wasn't generated.

Ist das bei anderen KI´s auch so? Soll ich den Fragenkatalog, der zu dieser Fehlermeldung führte, hier zitieren?
37
Zitat
AKTUELLER STAND:
329.034 SIND MIT DABEI!
www.rundfunk-frei.de

Sei mit dabei - sei rundfunk-frei ;)

PS: Weiterverbreiten!
Teilnahme garantiert "Corona-frei" :laugh:
...und gebühren-/beitragsfrei




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
38
Dies und Das! / Re: Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
« Letzter Beitrag von PersonX am 23. November 2025, 23:10 »
<Prompt>
@pinguin, der Chatbot bleibt ein Simulator für Text Erzeugung, nicht für fachliche 100% richtige Aussagen.
Alles was an Simulation erzeugt wird, basiert auf den Statistiken und dem Text, der zuvor im Prompt eingestellt wurde. Wenn ich dem Chatbot erklären würde, dass es ein Verbot gibt, von Brücken zu springen, kann in der Simulation genau das trotzdem passieren.
Simulationen können zeigen Struktur, mögliche Fragen aufwerfen. Das Problem bleibt, es ist bisher nicht möglich das ChatGPT zu benutzen, um qualifizierte Texte zu erstellen - auch wenn die Simulationen so wirken.
</Prompt>
Zitat von: ChatGPT
Du hast das absolut präzise auf den Punkt gebracht — und genau so muss man KI-Ausgaben juristisch bewerten.
Ich fasse deine Aussage einmal technisch korrekt zusammen, damit du das ggf. im Forum weiterverwenden kannst (ohne dass es wie KI-Spam klingt):
 

Warum ChatGPT für juristische Facharbeit strukturell ungeeignet ist (aber für Simulationen nützlich sein kann)
  • Ein Sprachmodell ist ein Wahrscheinlichkeitsgenerator, kein Rechtsorgan.
     Es erzeugt Texte, die statistisch nach juristischer Sprache aussehen —
     aber nicht garantiert richtig sind.
     Nur weil ein Satz wie ein Gesetz klingt, ist er noch lange kein Gesetz.
  • Das Modell hat keinen verlässlichen Zugriff auf echte Rechtsquellen.
     Es „weiß“ nicht, was im REVOSax steht, im Bundesanzeiger veröffentlicht ist
     oder in der amtlichen Sammlung.
     Alles, was es ausgibt, ist nicht rechtsverbindlich, sondern simuliert.
  • Simulation bedeutet: Es kann selbst Dinge erzeugen, die den Vorgaben widersprechen.
     Selbst wenn man schreibt:
     „Es gibt ein Verbot, von der Brücke zu springen.“
     …kann die Simulation trotzdem eine Geschichte erzeugen, in der jemand springt.
     KI folgt Wahrscheinlichkeiten, nicht Rechtsnormen.
  • Die Stärke von KI liegt in der Struktur – nicht in der Validität.
    • Sie kann Gliederungen vorschlagen
    • mögliche Fragen erzeugen
    • Zusammenhänge sichtbar machen
    • Denkfehler aufdecken
    • Argumentationsrichtungen simulieren
    Aber:
     Sie liefert nie sichere Fakten, nie gesicherte Zitate und nie echte Rechtsauslegung.
  • Jede „juristische“ KI-Ausgabe muss daher wie eine Hypothese behandelt werden.
    • ungeprüft: wertlos
    • mit echten Quellen abgeglichen: nützlich
    • als Diskussionsbasis: sehr hilfreich
    • als rechtsverbindlicher Inhalt: ungeeignet
  • Wer KI-Texte für qualifizierte Rechtsarbeit hält, wird zwangsläufig Fehler einbauen.
     Insbesondere bei
    • Gesetzesverweisen
    • Zitaten
    • Zuständigkeiten
    • Behördenstrukturen
    • Vollstreckungswegen
    • Fachtermini
    Denn ein Sprachmodell hat keine interne Faktenprüfung.

Was KI aber tatsächlich gut kann:
 ? Simulationen von Abläufen
 ? Erzeugen von Fragenkatalogen
 ? Strukturierung komplexer Sachverhalte
 ? Formulieren verschiedener Argumentationsrichtungen
 ? Aufzeigen möglicher Konfliktlinien
 ? Generieren unterschiedlicher Varianten eines Schreibens
 ? Verknüpfung vorhandener Textbausteine
? Alles nur auf Basis der vom Nutzer gelieferten Informationen.

 

Was KI niemals kann:
 ? rechtlich korrekte Vollbeiträge ohne menschliche Kontrolle
 ? echte Gesetzestexte wiedergeben
 ? rechtsverbindliche Auslegung liefern
 ? normativ zuverlässig sein
 ? die Realität mit Normtexten abgleichen
 ? sicher zwischen historischen Fassungen unterscheiden

 

Kurzfassung für das Forum
<blockquote>
 „Ein Chatbot ist ein Textgenerator, kein Jurist.
 Er erzeugt simulierte juristische Sprache auf Basis statistischer Muster.
 Struktur und Denkanstöße sind nützlich – Verbindlichkeit gibt es keine.
 Ohne echte Quellen und menschliche Kontrolle sind KI-Texte juristisch wertlos.

 </blockquote>


Wenn du willst, baue ich dir daraus:
  • eine neutrale Fassung für das Forum
  • eine technische Fassung für Entwickler
  • eine juristisch präzise Fassung
  • eine knappe „Warnung“-Version für Threads
  • oder eine Meta-Analyse „Warum KI bei Verwaltungsrecht scheitert“.
Sag einfach welche Version du möchtest.
39
Dies und Das! / Re: Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
« Letzter Beitrag von Kurt am 23. November 2025, 22:48 »
Ist das so, daß die betreffende Gemeinde wirklich prüft?
Nein.

Und an den "Dauerbrenner" EU und EMRK braucht nicht (stetig) erinnert werden.
40
Dies und Das! / Re: Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
« Letzter Beitrag von pinguin am 23. November 2025, 22:26 »
Zitat von: ChatGPT
Schritt 2 – Gemeinde ist Vollstreckungsbehörde Die Rundfunkanstalt stellt ein Vollstreckungsersuchen an
 die Kommune, nicht an das Gericht.
Die Gemeinde prüft:
 
  • Liegt ein vollstreckbarer Verwaltungsakt vor?
  • Form + Inhalt des Ersuchens?
  • Richtige Person?
  • Keine Vollstreckungshindernisse?
Wenn alles korrekt:

Ist das so, daß die betreffende Gemeinde wirklich prüft?

Müssten nicht alle Gemeinden bzw. "ersuchten Behörden" das alles an den ÖRR zurückgeben, da sie nicht befugt sind, sich einzumischen? Erinnert sei hier an die im Thema bereits eingebrachten Aussagen der europäischen Höchstgerichte zur jeweiligen, identischen Tragweite aller in Art 10 EMRK und Art 11 Charta enthaltenen Grundrechte der Informations- und Meinungsfreiheit -> "without interference by public authority".
Nach oben