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Dies und Das! / Dürfen ÖRR überhaupt Festsetzungsbescheide erstellen?
« Letzter Beitrag von pinguin am 26. August 2025, 17:49 »
Eine derartige Frage hatte es so sicherlich noch nicht?

Alle ÖRR sind bekanntlich "öffentlich-rechtlich", damit verbunden ist aber die zwingende Einhaltung der Grundrechte, was das europäische Grundrecht einbezieht, wo es national einzuhalten ist?

Wenn die ÖRR als "öffentliche Unternehmen" das Grundrecht allen anderen gegenüber einzuhalten haben, fehlt ihnen selber jede Befugnis, sich gegenüber anderen Personen in deren Grundrechte der Art 10 EMRK und Art 11 Charta, (jeweils zur Informations- und Meinungsfreiheit), einzumischen, wenn diese anderen Personen an Rundfunk kein Interesse haben?

Wenn die europäischen Höchstgerichte die Rechtsgrundlage für die unfreiwillige Verarbeitung personen-bezogener Daten dadurch entzogen haben, daß sie die "Mittel zur Verbreitung der Informationen" in den Schutz beider Grundrechte gestellt haben, handeln die ÖRR selber strafbar, wenn sie sich darüber hinwegsetzen und eine Verarbeitung personen-bezogener Daten all jener Personen vornehmen, von denen sie keine freiwillig erteilte Erlaubnis dafür haben?

->
BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

->
BVerfG 2 BvR 470/08 - Öffentliche Unternehmen müssen das Grundrecht einhalten (2016-07-19)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36933.0

->
EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35024.0

->
EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0

->
BGH 1 StR 32/13 - Verarbeitung pers.bez. Daten ohne Rechtsgrundlage ist Straftat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35765.0
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Man darf sich ja schon darüber freuen, dass in den Medien jemand bemerkt hat, dass es bei den Menschen so etwas wie  "unterschiedliche Vorstellungen" gibt und diese Erkenntnis sogar veröffentlicht hat.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/sachsen-anhalts-landtag-legt-bericht-zu-ard-und-zdf-vor-110654025.html
Zitat von: FAZ, 25.08.2025, Landtag Sachsen-Anhalt - ARD und ZDF haben Reformen nötig
[...]
, gleichzeitig aber auch unterschiedliche Vorstellungen über die konkrete Ausgestaltung und die Prioritäten bestünden.
[...]

Stell Dir vor, Du hast viele Millionen Zuschauer mit unterschiedlichen Vorstellungen und sollst allen Millionen Vorstellungen gerecht werden (einen Vorteil bieten), wann wird dieses Ziel wohl erreicht sein?

§ 26 MStV:
Zitat
[...]Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten.[...]
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-MedienStVtrBWrahmen

Wie der ÖRR ein Gesamtangebot für alle unterbreiten kann, dazu könnte man noch keine Erklärung gefunden haben.

Auf die Erklärung des Bundesverwaltungsgerichtes darf man gespannt sein.
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0


Es soll ja schon viele Menschen geben, die für ein Produkt oder eine Dienstleistung, die ihnen keinen Vorteil bieten, nichts bezahlen.
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Querverweis aus aktuellem Anlass - sage und schreibe 2 1/2 Jahre später die frappierende Erkenntnis... :angel:
Landtag Sachsen-Anhalt - ARD und ZDF haben Reformen nötig (08/20025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38510.0




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
14
Also diese "Enquete-Kommission" hat ihre Arbeit im Februar 2023* aufgenommen und dieses ist der zweite Zwischenbericht. Die haben wirklich 2 1/2 Jahre dafür gebraucht, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass ein dringender Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk besteht? Hm, ganz schön schnell. Ich bin schon gespannt, in welcher Rekordzeit der Abschlussbericht erfolgen wird.

Es gibt da bloß ein Problem. Das Thema Reform ist schon ein Dauerthema seit über 10 Jahren, nur etwas rausgekommen ist dabei noch nie. Und warum nicht? Weil die Politiker immer und immer wieder den gleichen Denkfehler begehen.
Akzeptanz und Vertrauen kann man nicht mittels einer Zwangsabgabe erzwingen, die muß man sich verdienen.

Allerdings wird dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk das nicht mehr schaffen, da er ja nicht einmal mehr gewillt ist, seinem Kernauftrag ordnungsgemäß nachzukommen. Und das spüren und sehen die Menschen auch immer deutlicher.

Solange es diese Zwangsabgabe gibt und in der Politik und auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk selber überhaupt kein wirklicher Wille für eine grundlegende Änderung vorhanden ist, kann man sich diese Luftnummer mit Reformen eigentlich komplett sparen.

*siehe auch
Sachsen-Anhalt: Landtag setzt Enquete-Kommission zum Rundfunk ein (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36935.0
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Wie will man nicht mehr vorhandenes Vertrauen "stärken"...? :angel:

FAZ, 25.08.2025
Landtag Sachsen-Anhalt
ARD und ZDF haben Reformen nötig
Eine Enquete-Kommission des Landtags von Sachsen-Anhalts legt ihren Bericht zu ARD und ZDF vor. Die Parlamentarier sehen dringenden Reformbedarf, auch mit Blick auf die Berichterstattung über den Osten.
Von Helmut Hartung
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/sachsen-anhalts-landtag-legt-bericht-zu-ard-und-zdf-vor-110654025.html
Zitat von: FAZ, 25.08.2025, Landtag Sachsen-Anhalt - ARD und ZDF haben Reformen nötig
Die Enquetekommission des Landtags von Sachsen-Anhalt zum Thema „Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz und Reformwillen stärken“ hat ihren zweiten Zwischenbericht vorgelegt. Die bisherigen Beratungen der Kommission hätten die Notwendigkeit umfassender Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verdeutlicht, um das Vertrauen der Bürger zu stärken, heißt es im Report. Die Diskussionen hätten gezeigt, dass es in vielen Bereichen einen breiten Konsens über die Notwendigkeit von Veränderungen gebe, gleichzeitig aber auch unterschiedliche Vorstellungen über die konkrete Ausgestaltung und die Prioritäten bestünden.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Ausgewählte Links zu diesem Thema:
Landtag Sachsen-Anhalt - ARD und ZDF haben Reformen nötig (08/20025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38510.0
Sachsen-Anhalt: Landtag setzt Enquete-Kommission zum Rundfunk ein (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36935.0





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Heise/ Telepolis, 20.08.2025
Rundfunkbeitrag: Radikale 5-Euro-Vision schockiert Sender
Ein Journalist fordert eine radikale Neuausrichtung von ARD und ZDF. Sein Plan: Weniger als 5 Euro Beitrag für eine exzellente Grundversorgung.
von Andrej Simon
https://www.telepolis.de/features/Rundfunkbeitrag-Radikale-5-Euro-Vision-schockiert-Sender-10550538.html
Zitat von: Heise/ Telepolis, 20.08.2025, Rundfunkbeitrag: Radikale 5-Euro-Vision schockiert Sender
[...]

Zurechtstutzen der Öffentlich-rechtlichen Sender
[...]

Kenner des Milieus

Genau in dieses schwierige Gelände geht der Journalist mit radikalen Forderungen. Dabei ist zu bedenken, welchen Hintergrund Peter Welchering hat. Der macht ihn zu einer Ausnahmegestalt unter den Kritikern. Seine Kritik steht auf dem Boden der Arbeitserfahrung, der Kenntnis des Milieus und einem journalistischen, nicht aktivistischen Einsatz

Welchering kennt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus jahrelanger Arbeit sehr gut von innen. Viele Journalisten kennen ihn von der Ausbildung, seine Recherchekurse haben eine Vorzeige-Reputation. Er hat eine Leidenschaft für den Journalismus und er gilt als akribischer Rechercheur, der seine Argumente mit Erfahrung und Fakten unterfüttert.

Daher kann sein Ansatz, der auf nichts weniger hinausläuft als auf eine Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit Aufmerksamkeit rechnen.

Zumal seine Auffassung, dass mit "weniger als fünf Euro im Monat eine exzellente journalistische Grundversorgung möglich wäre" auf größeres Gehör bei den Beitragszahlern stoßen könnte. Das Kalkül ist spektakulär.

Der radikale Sparplan

[...] schlägt Welchering vor:

- Intendanten- und Direktorenposten massiv kürzen, Gehälter nach Besoldung des öffentlichen Dienstes.
- Abbau von Doppel- und Mehrfachstrukturen, eine schlanke Leitung statt neun Verwaltungsapparate.
- Stellenstreichungen im großen Stil, da viele Planstellen seit Jahren ohne klare Funktion bestehen.
- Personalkosten am öffentlichen Dienst orientieren, statt an "Luxusgehältern".
- Programm- und Verwaltungskosten bundesweit unter einer Milliarde Euro halten.
[...]

"Pensionsanstalten mit angeschlossenem Sendebetrieb"

[...]

Politisch ist das Modell ein Sprengsatz. Intendanten und Direktoren müssten ihre Spitzengehälter abgeben, Gewerkschaften würden den massiven Stellenabbau bekämpfen. Juristisch erscheint fraglich, ob sich die Altlasten tatsächlich sauber in eine Bad Bank verschieben lassen.

Die Annahme, dass für weniger als eine Milliarde Euro ein vielfältiges Programm mit journalistischem Anspruch möglich ist, bleibt eine Kalkulation, die viele so nicht sehen werden.

Das Sonnendeck und die Etagen darunter
[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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Person K ging kürzlich ein Widerspruchsbescheid des WDR aus dem August zu, der ebenfalls von besagter Person Sch... aus Köln bearbeitet wurde (Name, Unterschrift, Durchwahl vorhanden).
Eine Kopie des WSB wurde mit "pjotre" geteilt. Bei Interesse gern per PM melden.
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Dies und Das! / Re: Gehören Games wirklich zum öffentlich-rechtlichen Auftrag?
« Letzter Beitrag von ticuta am 25. August 2025, 15:53 »
Wie bitte? "im Rahmen unseres Auftrags" ???
Es fehlt doch der ARD-KI ....aber dass kommt noch.***

Heise/ telepolis, 21.08.2025
ARD will zocken: Rundfunkbeitrag finanziert Gaming-Offensive
Die ARD bündelt ihre Games-Initiativen, um junge Zielgruppen zu erreichen. Doch Kritiker zweifeln am öffentlich-rechtlichen Auftrag.
von Thomas Pany
https://www.telepolis.de/features/ARD-will-zocken-Rundfunkbeitrag-finanziert-Gaming-Offensive-10573014.html
Zitat von: Heise/ telepolis, 21.08.2025, ARD will zocken: Rundfunkbeitrag finanziert Gaming-Offensive
[...]

SWR-Intendant Kai Gniffke unterstreicht die neue Marktstrategie der Öffentlich-rechtlichen Sender mit dem üblichen bildungspolitischen Supermarkt-Sound und dem Einräumen einer Schwäche:

"Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bieten sie (digitale Spiele, Einf. d. A.) die Chance, Vielfalt zu fördern, demokratische Werte und Wissen zu vermitteln - und Zielgruppen zu erreichen, die wir über klassische Angebote kaum noch ansprechen."
[...]
"Wir wollen im Rahmen unseres Auftrags und unserer medienrechtlichen Möglichkeiten relevante und neue Perspektiven jenseits kommerzieller Zwänge eröffnen. Der Start des ARD Games Netzwerks ist auf diesem Weg ein wichtiger Schritt."

Kai Gniffke

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516



***Edit "Bürger: Bzgl. "KI" gibt es bereits Aktivitäten von ARD-ZDF-GEZ - siehe u.a. unter
KI-Aktivitäten v. Landesrundfunkanstalten, ARD/ZDF/Dradio, "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38099.0
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Dies und Das! / Gehören Games wirklich zum öffentlich-rechtlichen Auftrag?
« Letzter Beitrag von ticuta am 25. August 2025, 15:49 »
dwdl.de, 20.08.2025
Gedanken zum ARD Games Netzwerk
Gehören Games wirklich zum öffentlich-rechtlichen Auftrag?
Die ARD will Gaming-Aktivitäten bündeln & für den Ausbau besser koordinieren: Der Versuch mit eigenen Games junge Menschen zu erreichen, bringt die Frage mit sich, ob diese Expansion zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehört - insbesonders, wenn sie eine zweifelhafte Plattform nutzt.
von Thomas Lückerath
https://www.dwdl.de/meinungen/103444/gehoeren_games_wirklich_zum_oeffentlichrechtlichen_auftrag/
Zitat von: dwdl.de, 20.08.2025, Gedanken zum ARD Games Netzwerk - Gehören Games wirklich zum öffentlich-rechtlichen Auftrag?
[...] Man gründe das ARD Games Netzwerk, eine „strategische Bündelung für das Zukunftsfeld Gaming“. Für die ARD sei Gaming „ein Zukunftsfeld mit dem Potenzial, neue Zielgruppen zu erreichen, bestehendes Publikum stärker einzubinden, ARD-Marken und Erstplattformen zu stärken und innovative Plattformen wie VR, AR oder das Metaverse zu erschließen“, so die Pressemitteilung. Aus der Innensicht der ARD eine nachvollziehbare, sehr attraktive Perspektive - und eine gefällige Kommunikation in die Gaming-Community hinein.

[...]


ARD, 20.08.2025
Pressemitteilung
ARD gründet ARD Games Netzwerk – Strategische Bündelung für das Zukunftsfeld Gaming
https://www.ard.de/die-ard/presse-und-kontakt/ard-pressemeldungen/2025/08-20-ARD-gruendet-ARD-Games-Netzwerk-100/
Zitat von: ARD, 20.08.2025, Pressemitteilung - ARD gründet ARD Games Netzwerk – Strategische Bündelung für das Zukunftsfeld Gaming
Fast 50 Millionen Menschen in Deutschland zocken – sie spielen regelmäßig digitale Spiele. Dabei ist keine mediale Community so divers: Das Geschlechterverhältnis der Gamer ist ausgeglichen und ihr Durchschnittsalter liegt bei rund 38 Jahren. Spiele können auf einzigartige Weise Wissen vermitteln, Zusammenhänge erklären und Geschichten erzählen. Sie prägen den Diskurs, regen an zur öffentlichen Meinungsbildung und inspirieren andere Mediengattungen.
ARD Games Netzwerk startet

Für die ARD ist Gaming deshalb ein Zukunftsfeld mit dem Potenzial, neue Zielgruppen zu erreichen, bestehendes Publikum stärker einzubinden, ARD-Marken und Erstplattformen zu stärken und innovative Plattformen wie VR, AR oder das Metaverse zu erschließen.

Zur gamescom 2025 (20.–24. August, Köln) startet die ARD das ARD Games Netzwerk. Ein erstes, senderübergreifendes Projekt aus dem Netzwerk ist dort der gemeinsame ARD-Stand. Das Netzwerk bündelt die bestehenden Aktivitäten der Sender, fördert die Zusammenarbeit und schafft Klarheit bei der Frage: Welche Games sollte die ARD wirklich machen – und wie?
Dauser: "Meilenstein für Weiterentwicklung des Innovationsfelds Gaming"

Thomas Dauser, Direktor für Innovationsmanagement und Digitale Transformation (SWR): "Mit Projekten wie dem Tatort Game, dem Lernspiel Nachrichtenmacher oder dem gerade veröffentlichten Roblox-Spiel zum Format "Bau die Burg" zeigt der SWR seit Jahren, wie Gaming und öffentlich-rechtlicher Auftrag zusammenpassen: durch innovative digitale Spiele, die Information, Bildung, Unterhaltung und Spielspaß verbinden. Jetzt haben wir gemeinsam mit allen ARD-Sendern unter Federführung des SWR das ARD Games Netzwerk gegründet – ein Meilenstein für die strategische Weiterentwicklung des Innovationsfelds Gaming."
ARD Games Netzwerk arbeitet in vier Clustern

Das ARD Games Netzwerk arbeitet in vier Clustern – Strategie, Community, Kultur und Wachstum. Die Mitarbeit darin ist freiwillig; Entscheidungen über konkrete Spieleentwicklungen liegen weiterhin bei den einzelnen Sendern. Das Netzwerk unterstützt kommende Projekte, sorgt für senderübergreifenden Austausch und verstärkt die Wirkung der ARD-Gaming-Initiativen.

Zum Start sind SWR, HR, BR, MDR, WDR und NDR in den Themenclustern vertreten. Die Federführung liegt beim SWR (Ansprechpartner: Sebastian Demuth und Daniel Stolz, SWR X Lab).

Die ARD ist im Games-Bereich bereits aktiv – von kleineren Einzeltiteln bis zu umfangreicheren Formaten. Mit dem Netzwerk sollen Synergieeffekte besser genutzt, Vorhaben koordiniert und strategische Leitplanken für zukünftige Games-Projekte gesetzt werden.
Gniffke: "Vielfalt fördern, demokratische Werte und Wissen vermitteln"

Kai Gniffke, Intendant des SWR: "Digitale Spiele sind ein fester Bestandteil unserer Kultur, verbinden Millionen Menschen und prägen den gesellschaftlichen Diskurs. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bieten sie die Chance, Vielfalt zu fördern, demokratische Werte und Wissen zu vermitteln – und Zielgruppen zu erreichen, die wir über klassische Angebote kaum noch ansprechen. Wir wollen im Rahmen unseres Auftrags und unserer medienrechtlichen Möglichkeiten relevante und neue Perspektiven jenseits kommerzieller Zwänge eröffnen. Der Start des ARD Games Netzwerks ist auf diesem Weg ein wichtiger Schritt."

Einen Überblick über die aktuellen Games der ARD bietet die neue Aktionsseite, die eigens zur gamescom gestartet wurde: games.ard.de.

Die ARD kann Games. Jetzt machen wir mehr daraus.

Presseportal, 20.08.2025
SWR - Südwestrundfunk
"Bau eine Burg für die Gräfin"- ARD startet erstes Roblox-Spiel
Zitat
Mainz (ots)

ARD erweitert ihr Gaming-Angebot mit Spiel auf Roblox / Launch des kostenlosen Aufbauspiels auf der Gamescom vom 20. bis 24. August 2025

Die ARD erweitert ihr Gaming-Angebot und startet auf der Plattform Roblox die neue Experience "Bau eine Burg für die Gräfin". Das kostenlose Aufbauspiel lädt Spielende ein, allein oder im Team eine möglichst große und eindrucksvolle Burg zu errichten. Das Spiel wird am ARD-Stand auf der Gamescom vorgestellt, die vom 20. bis 24. August 2025 in Köln stattfindet.

"Bau eine Burg für die Gräfin" aus dem "Bau die Burg"-Kosmos des SWR

Beim Roblox-Game "Bau eine Burg für die Gräfin" gilt es, innerhalb von 20 Minuten Ressourcen wie Stein, Holz und Mörtel zu sammeln, Gebäude zu errichten und damit möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner in die Burg zu locken. Extra-Punkte gibt es für Nebenaufgaben der Gräfin und ihrer Gefolgsleute. Je höher das eigene Level, desto schneller lassen sich Ressourcen abbauen und transportieren. Gespielt werden kann auf Mobilgeräten, PC und Tablet. Das Roblox-Spiel ist eine Erweiterung des SWR Formats "Bau die Burg", das bisher vor allem auf Youtube und Twitch erfolgreich war. Dort treten Content-Creator gegeneinander an, um historische Burgen digital nachzubauen - begleitet von fachkundiger Geschichtsexpertise. Mit der Roblox-Version kann nun jede und jeder selbst zur Burgherrin oder zum Burgherrn werden. Voraussetzung ist ein Roblox-Account. Das Roblox-Spiel des SWR ist von der USK geprüft und hat keine Altersbeschränkung (USK 0).

Gaming beim SWR

Gaming ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen und ein Hobby von vielen Menschen in Deutschland. Auch der SWR setzt seit Jahren auf innovative digitale Spiele und bereichert kontinuierlich sein Portfolio mit Gaming-Formaten, die Information mit Bildung, Unterhaltung und Spaß auf zeitgemäße Weise verbinden. Das Roblox-Game "Bau eine Burg für die Gräfin" wurde in Zusammenarbeit zwischen dem SWR X Lab und der Redaktion Innovation und digitale Projekte Rheinland-Pfalz entwickelt, die auch Bau die Burg verantwortet. Die Umsetzung und das Gamedesign lagen bei der Hamburger Agentur Headraft.

Games bei der ARD

Games sind für die ARD ein fester Bestandteil moderner publizistischer Arbeit. Neben "Bau eine Burg für die Gräfin" bietet die ARD bereits Formate wie die interaktiven "Tatort-Games", "GreenGuardiansVR" oder das Lernspiel "Nachrichtenmacher" an. Weitere Projekte, wie ein Spiel zur Serie "Almania", folgen. Diese und andere ARD-Gamingtitel werden auf der Gamescom 2025 in Köln vom 20. bis 24. August präsentiert.

"Bau eine Burg für die Gräfin" jetzt testen? Das Game ist schon auf dem ARD-Account live.

Mehr Informationen unter http://swr.li/bau-die-burg-auf-roblox

Newsletter: " SWR vernetzt"

Pressekontakt: Claudia Lemcke, Tel. 06131 929 33293, claudia.lemcke@SWR.de

SWR, undatiert
Gaming Der SWR spielt mit
Gaming ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen und ein Hobby von vielen Menschen in Deutschland. Auch der SWR setzt seit Jahren auf innovative digitale Spiele und bereichert kontinuierlich sein Portfolio mit Gaming-Formaten, die Information mit Bildung, Unterhaltung und Spaß auf zeitgemäße Weise verbinden. Mit seinem Gaming-Angebot beweist der SWR, dass moderne Medienformen und der Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Hand in Hand gehen.
https://www.swr.de/unternehmen/gaming-beim-swr-2024-100.html
Innovationslabor des SWR - SWR X Lab, undatiert
Entdecke das SWR X Lab: Hier entstehen die digitalen Produkte von morgen
https://www.swr.de/unternehmen/innovation/xlab-122.html

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Vergleiche dazu u.a. auch
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516



Edit "Bürger": Primär-Quellen ergänzt. Bitte immer auch gleich die Primär-Quellen angeben und verlinken und nicht allein die Meldungen der Medien.
20
Nachstehend sei die Entscheidung des BVerfG mal verlinkt; das BVerfG bestätigt darin, daß der RBB ein Mediendiensteanbieter im Sinne des Europäischen Mediendienstefreiheitsgesetzes ist.

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2025 - 1 BvR 2578/24 -, Rn. 1-132,
https://www.bverfg.de/e/rs20250723_1bvr257824
Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 23.07.2025 - 1 BvR 2578/24
47
2. Der durch die angegriffenen staatsvertraglichen Bestimmungen geregelte Bereich wird durch das Unionsrecht nicht vollständig determiniert. Ihr organisatorischer, programmlicher und haftungsrechtlicher Regelungsgehalt weist zwar einen Bezug zu den Schutzvorkehrungen auf, wie sie Art. 5 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes für die unabhängige Funktionsweise öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter vorsieht. Der Beschwerdeführer ist als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ein Mediendiensteanbieter in diesem Sinne, der nach nationalem Recht mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag betraut ist und der für die Erfüllung eines solchen Auftrags nationale öffentliche Mittel erhält (vgl. Art. 2 Nr. 3 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes). Für solche Mediendiensteanbieter besteht nach Art. 5 Abs. 1 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Sicherstellung der redaktionellen und funktionalen Unabhängigkeit. Art. 5 Abs. 2 des Medienfreiheitsgesetzes konkretisiert die Anforderungen zur Sicherung der Unabhängigkeit bei der Ernennung und Entlassung geschäftsführender Personen.

48
Diese Verordnungsbestimmungen bilden, soweit sie hier betroffen sind, aber nur grundlegende Standards für die unabhängige Funktionsweise der öffentlich-rechtlichen Mediendiensteanbieter in der Union frei von staatlichen, politischen, wirtschaftlichen oder privaten Interessen, unbeschadet im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehenden nationalen Verfassungsrechts; die aus diesen Mindeststandards folgenden Grundsätze sind erst auf nationaler Ebene festzulegen (vgl. Erwägungsgrund 31 Sätze 1-3 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes). Erst recht gilt dies für Bestimmungen zur Konkretisierung dieser Grundsätze.
Es ist also als Mindeststandard anzusehen, daß die Charta der Grundrechte der EU ein gehalten wird?

Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1083&qid=1719158092182
Zitat
Artikel 2
Begriffsbestimmungen


Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

3.
„öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter“ einen Mediendiensteanbieter, der nach nationalem Recht mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag betraut ist und der für die Erfüllung eines solchen Auftrags nationale öffentliche Mittel erhält;

Ist Nachstehendes aus dieser Verordnung realisiert?
Zitat
Artikel 6
Pflichten von Mediendiensteanbietern


(1)   Mediendiensteanbieter machen den Empfängern ihrer Dienste folgende aktuelle Informationen leicht und direkt zugänglich:

a) ihre(n) eingetragenen Namen und ihre Kontaktdaten,

b) den/die Name(n) des/der direkten oder indirekten Eigentümer(s) mit Beteiligungen, die es ihm/ihnen ermöglichen, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und die strategische Entscheidungsfindung auszuüben, einschließlich direkten oder indirekten Eigentums eines Staates oder einer Behörde oder öffentlichen Stelle,

c) den/die Name(n) ihrer/ihres „wirtschaftlichen Eigentümer(s)“ im Sinne des Artikels 3 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2015/849,

d) den ihnen zugewiesenen jährlichen Gesamtbetrag staatlicher Mittel für staatliche Werbung und den jährlichen Gesamtbetrag ihrer von Behörden oder öffentlichen Stellen von Drittländern stammenden Werbeeinnahmen

(2)   Die Mitgliedstaaten beauftragen nationale Regulierungsbehörden oder -stellen oder andere zuständige Behörden oder Stellen mit der Entwicklung von nationalen Datenbanken zum Medieneigentum, in denen die Informationen nach Absatz 1 enthalten sind.

(3)   Unbeschadet des im Einklang mit der Charta stehenden nationalen Verfassungsrechts ergreifen Mediendiensteanbieter, die Nachrichten und Inhalte zum Zeitgeschehen bereitstellen, Maßnahmen, die sie für angemessen erachten, um die Unabhängigkeit redaktioneller Entscheidungen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab,

a) zu gewährleisten, dass redaktionelle Entscheidungen im Rahmen der festgelegten redaktionellen Ausrichtung des betreffenden Mediendiensteanbieters frei getroffen werden können, und

b) die Offenlegung tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte sicherzustellen, die sich auf die Bereitstellung von Nachrichten und Inhalten zum Zeitgeschehen auswirken könnten.


Edit "Bürger": Die Frage "Ist Nachstehendes aus dieser Verordnung realisiert?" bitte nicht hier vertiefen, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Hier bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Verfassungsbeschwerde des rbb gg. rbb-Staatsvertrag - 1 BvR 2578/24 [Diskus]
Damke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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