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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Auftakteule am 10. März 2014, 20:53

Titel: VG Freiburg
Beitrag von: Auftakteule am 10. März 2014, 20:53
Habe gerade erfahren, daß es am 2.4. ein "Musterverfahren" zu Verfassungsmäßigkeit des Beitrags gibt am VG Freiburg gibt.
Az 2 K 1446/13, sonstiges weiß ich noch nicht.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Auftakteule am 11. März 2014, 09:06
Frage an alle: Der SWR möchte eine Klage ruhen lassen bis zum Abschluß des Musterverfahrens. (Scheinbar wollen sie plötzlich Kosten sparen und haben keine Lust, sich mit der Klage zu befassen). Ruhen lassen oder nicht - wer hat einen Tipp ?
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Redfox am 12. März 2014, 14:43
Nach Aussetzung kann das Verfahren weiter betrieben werden - also kein Nachteil.

Aber ich würde nur unter der Voraussetzung mein Einverständnis erklären, dass der Aussetzung der Vollziehung zugestimmt wird. (Sofern dies nicht schon im Widerspruchsverfahren seitens der Anstalt erklärt wurde).

Falls Du nicht zustimmst und unterliegst, bist Du sonst gezwungen in Berufung zu gehen und dann hast Du das Kostenrisiko für den Anwalt (in der 2. Instanz gibt es Anwaltszwang).
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Auftakteule am 12. März 2014, 16:14
Lieben Dank für diese Bestätigung !
Aussetzung war schon genehmigt.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 12. März 2014, 22:48
War heute dort und habe gefragt:
öffentliches Musterverfahren am Mittwoch, 2. April um 14h30 im Saal 7. Wer der Kläger ist wollte man mir nicht sagen.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 19. März 2014, 22:28
Hoffentlich nicht nochmal wie in Gera 18.03.14 :-\
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Toni am 31. März 2014, 23:05
Ich habe heute in der Rubrik Kalender unter VG Freiburg Genaueres zum Termin geschrieben. Ich hoffe, außer mir kommen auch noch andere Mitstreiter/Mithörer.
Toni
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 31. März 2014, 23:18
Kann diesmal leider nicht teilnehmen :(
Aber ich bin schon sehr gespannt, auch wenn ich allerdings keine Hoffnung habe :(

Bitte dadurch nicht abschrecken lassen, bin auch mal froh etwas positives zu hören.

Freue mich schon, wenn Ihr soviel wie möglich berichtet. Wir alle lernen ja daraus!
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Auftakteule am 02. April 2014, 17:37
Hallo zusammen !

VG Freiburg - absolut erlebenswert !

Verhandlung Prof. Koblenzer für Dr. Brandner.

Richter Bostedt in der Rolle des Beitragsgegners vor ca. 20 Jurastudenten gab den SWR-Vertretern alle Chancen, seine Argumente genauso argumentativ zu entkräften.
Es kam im Prinzip ----  nichts.
Die Verfahrensbeteiligten bekommen das Urteil schriftlich.
Dann gibt es wieder 2 Möglichkeiten: Weitergabe ans Verfassungsgericht oder Revision gegen das Urteil.

Man darf gespannt sein !

War noch jemand "von uns" dabei ?
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Fuuuuu am 02. April 2014, 17:59
Hallo zusammen !

VG Freiburg - absolut erlebenswert !

Verhandlung Prof. Koblenzer für Dr. Brandner.

Richter Bostedt in der Rolle des Beitragsgegners vor ca. 20 Jurastudenten gab den SWR-Vertretern alle Chancen, seine Argumente genauso argumentativ zu entkräften.
Es kam im Prinzip ----  nichts.
Die Verfahrensbeteiligten bekommen das Urteil schriftlich.
Dann gibt es wieder 2 Möglichkeiten: Weitergabe ans Verfassungsgericht oder Revision gegen das Urteil.

Man darf gespannt sein !

War noch jemand "von uns" dabei ?

Na das klingt doch wirklich mal sehr gut.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Enz am 02. April 2014, 18:04
Hallo zusammen !

VG Freiburg - absolut erlebenswert !

Verhandlung Prof. Koblenzer für Dr. Brandner.

Richter Bostedt in der Rolle des Beitragsgegners vor ca. 20 Jurastudenten gab den SWR-Vertretern alle Chancen, seine Argumente genauso argumentativ zu entkräften.
Es kam im Prinzip ----  nichts.
Die Verfahrensbeteiligten bekommen das Urteil schriftlich.
Dann gibt es wieder 2 Möglichkeiten: Weitergabe ans Verfassungsgericht oder Revision gegen das Urteil.

Man darf gespannt sein !

War noch jemand "von uns" dabei ?

Vielen Dank für diesen hoffnungsvollen und aktuellen Beitrag.

Nur ein paar dumme Fragen fürs bessere Verständnis.

Der Kläger war ein Dr. Brandner und wurde von Prof. Koblenzer, der auch das entsprechende Gutachten gegen den Rundfunkbeitrag verfasst hat, als Rechtsanwalt vertreten?

War das ganze Kammergericht anwesend oder nur ein Einzelrichter?

War der SWR durch die Rechtsassesorin Judith Heinz vertreten?
Wer hat den SWR sonst noch vertrreten?

Im Ernst? Richter Bostedt hat die Argumente des Beitragsgegeners vorgebracht?

Ich kann es kaum glauben.

Danke nochmal für diese spannende Kurzreportage.

Toni hatte vorher angekündigt, dass er hingehen wolle.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Auftakteule am 02. April 2014, 18:09
Ganz schnell, muß weg.

1. Ja, eben der Koblenzer
2. Kammergericht
3.Heinz, Engelhardt, Lichtleben soweit ich verstanden habe
4. Ja !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Enz am 02. April 2014, 18:11
Ganz schnell, muß weg.

1. Ja, eben der Koblenzer
2. Kammergericht
3.Heinz, Engelhardt, Lichtleben soweit ich verstanden habe
4. Ja !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Danke.

Super!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Unterstützer am 02. April 2014, 19:58
Sehr interessant!
Vielen Dank an Auftaktkeule für den knappen aber dennoch vielsagenden Bericht.
Das sollte allen Zweiflern ausreichend Antrieb geben für ihre Position einzustehen und den Rechtsweg zu nutzen.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 02. April 2014, 20:12
@ Auftakteule: Vielen lieben Dank.
Ich freue mich, nun positiv überrascht worden zu sein.
Gib Mut, jetzt erst recht. ;D
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Toni am 02. April 2014, 21:21
Servus miteinander,
   da ich weiß, wie gespannt ihr alles seid, berichte ich euch auch noch was aus Freiburg. Zuallererst: ich bin ja überrascht, dass noch "jemand aus dem Forum" mit dabei war, denn beim Rausgehen hat mich Helmut Schönberger angesprochen und auch Holger, und wir drei waren anschließend in einem Cafe, um unsere Meinungen auszutauschen. Dabei waren wir uns einig, im Publikum keinen weiteren vermeintlichen "boykottler" mehr zu vermuten - aber man sieht´s den Leuten eben nicht an ...
   Nachdem nun Auftakteule den Clou schon verraten hat, fällt auch mein Preis - eine Maß Bier  - für den aus, der errät, wer als Rechtsanwalt für den Kläger da war: Prof. Dr. jur. Koblenzer. Als ich das außen am Verhandlungssaal vor Beginn gelesen habe, wusste ich, dass der Termin interessant werden würde, und habe an dich - karlsruhe - gedacht: diesmal nicht nur Negatives!
   Also: Als Richter waren vertreten: Richter Herr Michealis, der Präsident des VG´s, sozusagen als Moderator, weiter Richter Herr Bostedt als Berichterstatter: er hatte sich in das Thema/die causa eingearbeitet und das Sagen, und Richter Herr Wiestler, der rein gar nichts gesagt hat. Dazu zwei Ehrenamtliche: Frau Illenberger und Herr Kappis.
Die PB (heißt wohl Prozessbeteiligten!?): Herr Dr.med. Michael Brandner und sein Rechtsanwalt - wer´s erraten hätte, hätte eine Maß von mir bekommen - Prof. Dr. jur. Koblenzer. Herr Dr. Brandner war allerdings "im Ausland verhindert" laut Prof.. Auf der Beklagtenseite vom SWR: Frau Heinz, die zur Verstärkung eine Kollegin: Frau Engelhard-Kehle und einen Kollegen: Herrn Lichtblau mitgebracht hatte. Ich sag mal für den ersten Eindruck (ohne Wertung): alle drei junges Gemüse. Auch meinen Eindruck vom Prof. möchte ich euch nicht vorenthalten: auf dem Weg zum Gericht hatte ich in der Nähe eine schwarze Limousine mit Düsseldorfer Kennzeichen gesehen, dabeistehend ein Chauffeur und ein jung bis mittelalter Mann Typ: Business, und denke mir noch: der wird doch wohl nichts mit dem Termin zu tun haben ... aber wie oben schonmal: man sieht´s den Leuten nicht an, was sie machen.
Ich schick das jetzt schonmal ab, damit ich´s nicht aus Versehen lösche: außerdem muss ich noch was zum Trinken holen: gleich geht´s weiter!
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Frei am 02. April 2014, 21:22
Hallo.

Habe eben mal das Gutachten von Prof. Dr. Koblenzer (http://online-boykott.de/de/buergerwehr/91-gutachten-rundfunkbeitrag-vom-prof-dr-koblenzer) überflogen, da wird die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages damit begründet, dass dieser Beitrag eine unzulässige Steuer darstellt.

Ging es in der Klagebegründung nur darum, oder auch um die Verfassungswidrigkeit wegen dem Art. 3 GG, oder auch noch andere Begründungen, und wenn ja welche?

Frei  8)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 02. April 2014, 21:27
Echt klasse, nun bin ich halt auch mal nur auf der Leserseite, auch mal eine interessante Erfahrung.
Ich lese gerne weiter :)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Viktor7 am 02. April 2014, 21:52
Spannender und lebendiger als so mancher Blockbaster aus der Videothek. Der dpa seid ihr um Meilen voraus. 

Danke
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 02. April 2014, 22:57

VG Freiburg

War noch jemand "von uns" dabei ?

Dann waren wir ja zu viert! Saßt du vorne hinter Koblenzer? Wir drei saßen hinterher im Café zusammen.
Ich werde morgen fragen wann mit dem Urteil zu rechnen ist und wie man es bekommen kann.

Mein Eindruck war auch: viel Verständnis für Koblenzers Argumentationen, aber das kann täuschen. Der Kläger war bis Ende 12 nur Hörfunkteilnehmer und hat das Fernsehen aus Überzeugung abgelehnt. Bei seinen Recherchen sei ihm dann die Verfassungswidrigkeit klargeworden. Wir kennen ja die Klageschrift nicht. Deswegen habe ich als juristischer Laie auch nicht alles verstanden. Aber Toni will ja noch ein bisschen zusammenfassen und wir können dann ergänzen.
Bostedt war übrigens der Berichterstatter nicht der Richter. Und der dritte Mann vom SWR hieß Lichtblau.
Bis morgen
Helmut
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Uwe am 02. April 2014, 23:10
Antworten auf Fragen
Vor, während und nach unserer Diskussion sind viele Fragen aufgekommen. Stefan Lichtblau vom SWR Beitragsservice gibt Auskunft zu häufig gestellten. Antworten auf ähnliche und weitere Fragen finden sich umfassend aufbereitet auf Rundfunkbeitrag.de.

siehe hier:
http://www.swr.de/direkt/rundfunkbeitrag/antworten-auf-fragen/-/id=8320722/did=10974278/nid=8320722/g9tt10/index.html
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Toni am 02. April 2014, 23:39
Jetzt bin ich aber arg enttäuscht: ich habe - gleich nach dem Trinken-Holen - noch eine aufwendige Fortsetzung geschrieben. Als ich auf "Schreiben" gedrückt habe, ist eine rotes Fenster aufgegangen: "Während Ihres Schreibens sind zwei weitere Beiträge eingegangen ..." oder so ähnlich. Hat mich nicht weiter gekümmert, ich drücke "schreiben", aber jetzt ist mein Beitrag nirgends auf eurem Forum zu finden! Hat einer eine Idee und: kann man während des Schreibens denn nirgends zwischenspeichern?
Jetzt -zumindest heute - mag ich nicht nochmal alles tippen!
Gruß Toni
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Bürger am 03. April 2014, 02:45
Vielen Dank, Toni & Co., für Eure Berichterstattung!
Hat einer eine Idee und: kann man während des Schreibens denn nirgends zwischenspeichern?
Bewährte Methode ist, auf dem eigenen Rechner (am besten gleich auf dem Desktop) einfach eine *.txt-Datei zu erstellen, in der man von Zeit zu Zeit den Entwurf per Kopieren&Einfügen "zwischenspeichert"... ;)

Ich bleibe gespant... :)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: mickschecker am 03. April 2014, 06:52
siehe hier:
http://www.swr.de/direkt/rundfunkbeitrag/antworten-auf-fragen/-/id=8320722/did=10974278/nid=8320722/g9tt10/index.html
[/quote]

Ist schon bemerkenswert , wie auf jede Frage eine Antwort zusammengeschustert wird. 
Der Herr Lichtblau hat wohl aus dem Blauen heraus geantwortet.

5. Warum Programm nicht grundsätzlich verschlüsseln und nur wer es empfangen will meldet sich an und zahlt?

Programm zu verschlüsseln widerspricht dem Grundsatz und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für jeden frei empfangbar zu sein. Außerdem wird damit das Solidarsystem ausgehebelt. Würde jeder nur das zahlen, was er sehen oder nutzen möchte, könnte das vielfältige, öffentlich-rechtliche Programm nicht angeboten werden.

---Soso , in diesem riesigen Umfang muss der örR aber nicht für jeden frei empfangbar sein . Dazu reicht auch ein kleinerer Rahmen.
Das so was funktionieren kann , beweist man doch bei Sky und die sind sogar auf Wachstumskurs.
Solidarsystem ?: Na super , darunter wird wohl die prächtige Zusatzrentenversorgung des örR verstanden , die der dumme Beitragszahler mit ca.4-5 Euro seines Beitrags sponsern soll.  Solidarsystem geht anders !




Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Fuuuuu am 03. April 2014, 09:29
Zitat
4. Was verdienen Jauch & Co.?

Der Verdienst von Jauch und & Co. richtet sich nach Marktpreisen, auf die wir nur bedingt Einfluss haben. Entscheidend ist für uns die Gesamtkalkulation. Wir haben ein bestimmtes Budget und damit müssen wir planen und haushalten. Uns steht aber nicht zu, ohne Erlaubnis unserer Vertragspartner, Details zu den Verträgen zu veröffentlichen. Hier bitten wir um Verständnis.

Sollte die Frage hier nicht eher lauten: "4. Warum Jauch & Co.?"

Grundsätzlich lässt sich anhand dieser kurzen FAQ sagen, dass es keine wirklichen Pro-Argumente gibt. Zumindest keine, die sich (auch von Personen, die nicht so stark im Thema sind) nicht problemlos aushebeln lassen würden.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. April 2014, 09:53
Antworten auf Fragen
Vor, während und nach unserer Diskussion sind viele Fragen aufgekommen. Stefan Lichtblau vom SWR Beitragsservice gibt Auskunft zu häufig gestellten. Antworten auf ähnliche und weitere Fragen finden sich umfassend aufbereitet auf Rundfunkbeitrag.de.

siehe hier:
http://www.swr.de/direkt/rundfunkbeitrag/antworten-auf-fragen/-/id=8320722/did=10974278/nid=8320722/g9tt10/index.html

Die Argumente von Lichtblau da sind fürs Volk. Wie alle Antworten, die wir vom Beitragsservice und der Politik bekommen. Vor Gericht sollte solche Argumentation durchfallen. Leider schließen sich auch manche Richter dieser nicht stichhaltiger Argumentation an.

Zitat
Warum auch für TV zahlen, obwohl nur Radio genutzt wird? Weil es sich schlicht nicht kontrollieren lässt, ob jemand nur Radio hört.

 Also: Mittel rechtfertigt den Zweck.

Zitat
Warum sollen auch Behinderte bezahlen? Weil der Gesetzgeber einer höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts folgt, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe gelten lässt.

Gerade dieses Urteil war stark unabhängig von der alten Regelung und ist für die neue nicht anwendbar.

Zitat
Allerdings müssen Menschen mit Behinderung, bei denen finanzielle Gründe für eine Befreiung nicht vorliegen nur den ermäßigter Beitrag entrichten: 5,99 Euro statt 17,98 Euro. Im Gegenzug haben sich die Öffentlich-Rechtlichen darauf verpflichtet, barrierefreie Angebote erheblich auszubauen
 

Die Barrierefreie Angeboten sind ihre Pflicht, die nicht von Zahlung abhängig ist. Und sie verlangen die Zahlung von etwas, das noch nicht da ist. Das ist wie Miete für ein noch zu bauendes Haus zu verlangen.

Zitat
Im Mittelpunkt steht der Auftrag zu informieren, zu beraten, zu bilden und zu unterhalten - umfassend und alle Zielgruppen ansprechend. Damit wird die Beitragsfinanzierung gerechtfertigt
.

Zwangsabgabe, um bevormündet zu werden? Wo ist unsere Informations- und Meinungsfreiheit, wo ist unsere Freiheit, unsere Unterhaltungs- und Beratungsquellen selbst zu wählen, die so selbstverständlich sind, dass nicht mal in Gesetzen kodifiziert sind? Auch wenn sie die Bevormündung von der Zahlung trennen, bleibt eine Verletzung der Grundrechte, oft in ihrer negativen Form, oder der Gewissensfreiheit.

Zitat
Was verdienen Jauch & Co.? Der Verdienst von Jauch und & Co. richtet sich nach Marktpreisen, auf die wir nur bedingt Einfluss haben. Entscheidend ist für uns die Gesamtkalkulation. Wir haben ein bestimmtes Budget und damit müssen wir planen und haushalten. Uns steht aber nicht zu, ohne Erlaubnis unserer Vertragspartner, Details zu den Verträgen zu veröffentlichen. Hier bitten wir um Verständnis.

Gerade sie verzerren den Markt mit ihren Milliarden Einkommen. Und sie haben nicht "ein bestimmtes Budget", sondern bekommen im Namen ihrer Rundfunkfreiheit und ihrer "Finanzierungsgarantie", was sie verlangen.

Zitat
Warum Programm nicht grundsätzlich verschlüsseln und nur wer es empfangen will meldet sich an und zahlt?
Programm zu verschlüsseln widerspricht dem Grundsatz und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für jeden frei empfangbar zu sein. Außerdem wird damit das Solidarsystem ausgehebelt. Würde jeder nur das zahlen, was er sehen oder nutzen möchte, könnte das vielfältige, öffentlich-rechtliche Programm nicht angeboten werden.

Sie begründen den Zahlungszwang mit der Bekämpfung von Schwarzsehern und Schwarzhörern, andererseits wollen das Schwarzsehen und Schwarzhören nicht wirklich verhindern,  sie erfinden sogar einen Auftrag, ihn zu ermöglichen. Verschlüsselung bedeutet nicht unbedingt, für das zu zahlen, was man konsumieren will, sondern allgemein die Teilnahme am Rundfunk nur für jene zu ermöglichen, die zahlen.


Dieser Herr Stefan Lichtblau ist wie Hermann Eicher: Dieselbe Rabulistik.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 03. April 2014, 12:03
Telefonische Auskunft: mit dem Urteil ist in zwei Wochen zu rechnen. Unbeteiligte können eine anonymisierte Form für 16 € bekommen. Als Kläger mit zurückgestelltem Verfahren bekomme ich es automatisch und kostenlos. Dabei wird mir dann auch mitgeteilt werden wie weiter zu verfahren ist.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Enz am 04. April 2014, 10:10
Ich hätte erwartet, dass zumindest Die Badische Zeitung in ihrer Freiburger Ausgabe einen kleinen Bericht zur Verhandlung veröffentlicht.

Dass das Thema für einen Teil ihrer Leserschaft immer noch von großem Interesse ist, zeigt der folgende Leserbrief aus der Badischen Zeitung:

"Ich nutze weder das Internet, noch habe ich jemals einen Fernsehapparat besessen und ich empfinde die neue zwangsweise Haushaltsabgabe als ungerecht. "

http://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-68/ich-empfinde-die-zwangsweise-haushaltsabgabe-als-ungerecht--82380350.html (http://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-68/ich-empfinde-die-zwangsweise-haushaltsabgabe-als-ungerecht--82380350.html)

Stattdessen wird durch die Medienlandschaft die "Sau durchs Dorf getrieben" "Fernsehen wird billiger", was die Radio-hörerin so empfindet:

"Die Ankündigung, dass der Rundfunkbeitrag um 48 Cent sinken soll, klingt wie Hohn in meinen Ohren."
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 04. April 2014, 10:58
Ich hätte erwartet, dass zumindest Die Badische Zeitung in ihrer Freiburger Ausgabe einen kleinen Bericht zur Verhandlung veröffentlicht.
Ich habe einen Onlinekommentar zu diesem Leserbief verfasst:
Vorgestern, Mittwoch, fand ein Musterprozess vor dem Verwaltungsgericht Freiburg statt. Ein Hörfunkteilnehmer hat gegen den SWR geklagt weil er die neue Haushaltsabgabe für verfassungswidrig hält. Er war von einem kompetenten Anwalt aus Düsseldorf vertreten. Ich vermisse einen Bericht in der Badischen Zeitung!

In der Verhandlung saß neben mir in der vorletzten Reihe eine Frau die sehr fleißig mitgeschrieben hat. Ich hatte sie für eine Journalistin gehalten aber versäumt Kontakt aufzunehmen.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 04. April 2014, 12:31
Jetzt bin ich aber arg enttäuscht: ich habe - gleich nach dem Trinken-Holen - noch eine aufwendige Fortsetzung geschrieben. Als ich auf "Schreiben" gedrückt habe, ist eine rotes Fenster aufgegangen: "Während Ihres Schreibens sind zwei weitere Beiträge eingegangen ..." oder so ähnlich. Hat mich nicht weiter gekümmert, ich drücke "schreiben", aber jetzt ist mein Beitrag nirgends auf eurem Forum zu finden! Hat einer eine Idee  und: kann man während des Schreibens denn nirgends zwischenspeichern?
Jetzt -zumindest heute - mag ich nicht nochmal alles tippen!
Gruß Toni

Hallo Toni,

Deinen Frust kann ich voll verstehen, ging mir in München am 25.3.14 genauso.
Während ich noch meinen Bericht verfasste, wurde ich von den Twittern überholt.

Da war auch eine Meldung, in etwa „das vorherige nochmal lesen“ oder so, das habe ich
gemacht und mir wurden die dazwischengeschobenen Beiträge angezeigt und ich konnte
meinen Bericht dann an den letzten als Antwort anhängen.Beim nächsten Mal vielleicht auch so probieren. ;)

Freue mich auf Deinen 2. Teil (geht so nicht verloren) :)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: DichterMann am 04. April 2014, 13:56
Bei diesen dummdreisten Argumentationen steht mir mal wieder das Fell zu Berge  :o

Zitat
Würde jeder nur das zahlen, was er sehen oder nutzen möchte, könnte das vielfältige, öffentlich-rechtliche Programm nicht angeboten werden.

Den größten und teuersten Teil dieser "Vielfalt" bieten private Sender gebührenfrei an.
Der ÖRR möge sich bitte auf die Ergänzung des bestehenden, gebührenfreien privaten Programms, im Sinne des "Bildungsauftrags" beschränken, statt uns für teures Geld das zu verkaufen, was uns die privaten Sender )schon mehr als genug) gebührenfrei anbieten.
Für eine sinnvolle Ergänzung sollen sie meinetwegen einen Euro bekommen ... aber die 16 Euro monatliche Gebühren, die der Konkurrenzkampf mit den privaten Sendern verschluckt, den möchten wir uns gerne sparen!

Ganz zu schweigen von den XX anderen Ungerechtigkeiten des Rundfunkbeitrags ....
Nicht aufregen ... nicht aufregen .... mir rutscht gleich die Hufe aus  >:(

Na, Sophia hat's ja schon alles ganz besonnen kommentiert  ;)
... hoffen wir mal, dass die Richter das auch verstehen wollen!
Ich werde es ihnen sonst auch mit Gedichten berichten!
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i-A  8)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Bananenpflücker am 04. April 2014, 14:55
Telefonische Auskunft: mit dem Urteil ist in zwei Wochen zu rechnen. Unbeteiligte können eine anonymisierte Form für 16 € bekommen. Als Kläger mit zurückgestelltem Verfahren bekomme ich es automatisch und kostenlos. Dabei wird mir dann auch mitgeteilt werden wie weiter zu verfahren ist.

Hab' beim VWG Freiburg noch zwei Untätigkeitsklagen am Laufen. Der Bostedt hat vorgeschlagen, diese bis/nach dem besagten Musterverfahren ruhen zu lassen. Werde ich wohl machen. Also - in zwei Wochen? Stellt hier jemand das Urteil dann rein?
Jetzt habe ich auch erst begriffen, was eine Untätigkeitsklage (nicht) ist. Die kann man sich schenken. Insofern muss ich wohl die 2x105€ abschreiben.


Gruß Pflücker
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 04. April 2014, 15:49
Jetzt habe ich auch erst begriffen, was eine Untätigkeitsklage (nicht) ist. Die kann man sich schenken. Insofern muss ich wohl die 2x105€ abschreiben.

Ja, das war ein langes Thema hier, und immer wieder erschien jemand, der glaubte, sie sei das, was sie nicht ist.

Es fehlt etwas wie eine Web-Seite, die alles zusammenfasst.

Aber vielleicht hast Du Glück und geht es weiter mit denselben Gebühren.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: svenberlin1 am 04. April 2014, 17:14
Echt tolle Botschaft jetzt kommt endlich Rechtliche Kompetenz ins Gericht was man nicht so einfach weg wedeln kann!!!! ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 04. April 2014, 22:05
Hab' beim VWG Freiburg noch zwei Untätigkeitsklagen am Laufen. Der Bostedt hat vorgeschlagen, diese bis/nach dem besagten Musterverfahren ruhen zu lassen. Werde ich wohl machen. Also - in zwei Wochen? Stellt hier jemand das Urteil dann rein?
Wenn dein Verfahren zurückgestellt ist (und du die Gerichtsgebühr bezahlt hast) solltest du auch automatisch und kostenlos das Urteil dieses Musterverfahrens bekommen.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Toni am 04. April 2014, 22:45
Servus miteinander,
   erstmal danke an Bürger und karlsruhe für die Tipps: das soll mir nicht noch einmal passieren!
   Ich probier´ mal, euch die Verhandlung im Groben nachzuerzählen. Dazu noch Folgendes: Ich habe so viel mitgeschrieben, wie ich nur konnte, aber je länger die Verhandlung gedauert hat, desto weniger habe ich noch exakt folgen, geschweige denn nebenbei aufschreiben können. Wir drei sind zwar im Cafe nochmal alles durchgegangen, und Holger hat auch mindestens soviel wie ich notiert, trotzdem bekomme ich es jetzt nur noch grob hin, und es ist auch nicht alles mehr streng chronologisch.
   Zum Publikum noch: Ich habe 22 Personen gezählt, war anfangs erstaunt über die vielen Jugendlichen, später hat sich aber herausgestellt, dass es Praktikanten (Jurastudenten/innen!?) waren.
   Anstelle Rechtsanwalt Prof. Koblenzer werde ich stellenweise "Prof. oder RA", anstelle Dr. Brandner "Herr Doktor/Kläger" und für Richter Obstedt nur: "Richter" schreiben, für die Beklagte: "SWR", für: meine Interpretation: "m.I", für Rundfunkbeitrag: "RB", für RBstaatsvertrag: "RBStV" und gegebenfalls noch andere Abkürzungen.
   Also jetzt ging´s los: Richter Obstedt (@ Helmut Schönberger: er ist schon auch Richter, was der Begriff: Berichterstatter in einer Verhandlung bedeutet, weiß ich nicht) stellt fest, das RA 1) einen Aufhebungsantrag gestellt  hat und 2) eine Feststellungsklage. Ob er an 2) festhalten wolle? RA: "Ja." RA: Er bekomme immer noch Schreiben vom SWR.
SWR: Dies seien nur Zahlungserinnerungen, keine Bescheide!
   Jetzt schildert Richter Obstedt den Fall: Der Kläger sei grundsätzlich nicht gegen den ÖRR, habe aber bisher nur die Grundgebühr bezahlt (hört also nur Radio m.I)und wolle dies auch weiterhin so handhaben. Das gehe nun seit Anfang 2013 nicht mehr. Kläger bekommt am 1.6.2013 einen Bescheid und widerspricht. SWR schickt am 5.7.2013 einen negativen Widerspruchsbescheid. Jetzt stinkt´s unserem Herrn Doktor richtig (m.I), vielleicht liest er auch in diesem Forum (m.I),  auf jeden Fall fährt er nun schweres Geschütz auf, indem er sich als RA unseren Prof. Dr. jur. Koblenzer nimmt. Die Argumentation: Es bestehe gar kein RBverhältnis zwischen ihm und dem SWR, denn der RB sei verfassungswidrig. Der Kläger gebe zwar zu, dass er der Tatbestand des neuen RBStV unstreitlich erfülle, aber diese Regelung verstoße gegen das Grundgesetz.
So, ihr sollt auch schon mal einlesen können, deshalb schicke ich diesen Beitrag schon mal ab! Bis gleich!
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 04. April 2014, 22:51
Zwischenbemerkung, echt klasse eine Vorlesung live in der Gerichtsverhandlung durchzuführen ;)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 04. April 2014, 23:02
   Zum Publikum noch: Ich habe 22 Personen gezählt, war anfangs erstaunt über die vielen Jugendlichen, später hat sich aber herausgestellt, dass es Praktikanten (Jurastudenten/innen!?) waren.
Ich saß hinten und hatte den besseren Überblick: es waren 20 Studenten und 6 Andere, wovon 2 erst während der Verhandlung dazukamen.

Vielleicht sollten wir den Kläger hier nicht dauernd namentlich erwähnen, er ist offensichtlich nicht Mitglied im Forum und niemand hat ihn gefragt.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Toni am 04. April 2014, 23:24
Seid ihr alle da und lest auch schön mit?
Richter Bostedt (sorry, oben habe ich Obstedt geschrieben) gibt einen kurzen Überblick über die Thematik:
ÖRR müsse staatsfern sein, Auftrag müsse erfüllbar sein, bis 2013 sei´s an Empfangsgeräte gebunden gewesen, aber es hätte zunehmend Vollzugsprobleme gegeben wegen 1) riesiger Zahl Schwarzseher in Größenordnung: 10-20% und 2) Multimediageräten, angefangen mit Computer usw. Deshalb sei ein Systemwechsel vollzogen worden weg vom Gerät hin rein dazu, dass man empfangen könne. Ende der allgemeinen Vorbemerkungen.
   Die zur Debatte stehende Klage sei eine reine Kompetenzgebungsfrage, also: Ist der RB eine Steuer im Sinne § 104 bzw 105 ff (ich weiß nicht, aus welchem Gesetzbuch), dann sei der Bund zuständig, oder ist er eine Vorzugslast (hier habe ich die §§ nicht notiert, ich meine es war ´was in der Größenordnung von 40 ...  ;) ), dann wären es die Länder.
Anknüpfungspunkt für die Steuer wäre GGgebung von 1948 bzw. Reform der Abgabenordnung 1969, mit dem Merkmal: Steuer sei voraussetzungslos, die Vorzugslast knüpfe an eine besondere Gegenleistung (behaltet mal dieses Wort: besondere im Hinterkopf, denn darauf wird Richter Bostedt nochmal zurückkommen!) Steuer sei also ohne besondere Gegenleistung, betont er nochmal. "Was ist denn nun das Besondere an der Gegenleistung? Die Empfangbarkeit? Da sagt aber die Gegenseite: Empfangbarkeit ist doch nichts Besonderes. Jeder kann´s empfangen und überall, jeder kriegt´s.", so Richter Bostedt. Das war die Zusammenfassung zu den kompetenziellen Aspekten. Und noch: Bei der Zuordnung, ob Kompetenz oder nicht, komme es laut BVerfG nicht auf die richtige oder falsche Wahl des Begriffes an, sondern auf die materielle Sub ... (ich kann´s nicht mehr lesen, er sagte wahrscheinlich Substanz!?)
Also ergäben sich Fragen 1) der Kompetenz und 2) wenn es ein Beitrag sei, die Frage, ob er materiell/sachlich und von der inhaltlichen Ausgestaltung richtig sei. Die Regelung müsse sich erkennbar deutlich unterscheiden, sachlich richtig sein, die Grundrechte müssen beachtet sein. Hier spielten die Begriffe: Belastungsgleichheit, Äquivalenzkriterien, Gegenleistung, Nutzen herein.
Ende von Richters Einführung zur Kompetenzgebungsfrage

Wollt ihr noch mehr? Ich muss aber erstmal nach den Pferden schauen und dann wieder was zum Trinken holen!  ;)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: René am 04. April 2014, 23:31
Wollt ihr noch mehr?
Ja!
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 04. April 2014, 23:36
Ja bitte. Ich freue mich schon auf weitere Berichte. Danke ersteinmal :)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Toni am 05. April 2014, 00:20
Wenigstens der Chef liest noch mit ...
   Richter Jens Michaelis, der Moderator (m.I.), übernimmt das Wort: Es ergäben sich also 3 Fragen, nämlich 1) Kompetenziell: Ist es eine Steuer oder nicht?  (Die beiden weiteren zählt er nicht auf, und am Ende, gegen 15.30 Uhr, ging´s auch nur um die eine Frage - Holger ist das auch aufgefallen)
   Jetzt geht das Wort zum ersten Mal an unseren Prof.. Dazu muss ich sagen, dass ich ihm in seiner Argumentation nicht immer so gut folgen konnte. Irgendwie hab ich seine Gedankengänge nicht so richtig verstanden, zum Teil hat auch nicht alles zusammengehangen (klar, alles hängt irgendwie zusammen, aber auch Richter Ob. hat mal eingeworfen, dass er da doch einiges vermische) ..., vielleicht/bestimmt  hat´s auch an meiner nachlassenden Konzentrationskraft gelegen.  Folgendes habe ich mitgeschrieben und kann ich noch lesen bzw. erinnern und "weil´s nicht zusammenhängt", setze ich jeweils Gedankenstriche davor.
   - Wenn der RB ein Beitrag sei, müsse er einen unmittelbaren, individualisierbaren Vorteil bieten. Die Typisierung spiele seiner Ansicht nach doch auch hier schon mit herein (hierzu muss ich sagen, dass Richter Ob. in den Vorbemerkungen an einer Stelle sinngemäß und meiner Erinnerung gemäß gesagt hatte, die Typisierungsfrage/-problematik spiele bei der kompetenziellen Frage noch keine Rolle).
   Also, der Prof.:
   - Die Typisierung spiele auch schon hier schon herein, denn: allein die 4 Wände (er meint die Wohnung m.I.) ermöglichten noch nicht die Nutzbarkeit. Die individualisierte unmittelbare Nutzbarkeit bedürfe erst noch eines kausalen Aktes, z.B. des Aufstellens einer Schüssel.
   - Der neue RB erzeuge einen exorbitanten Einnahmengewinn, es sei von bis zu 3 Mrd. € Mehreinnahmen die Rede. Dies zeige, dass man nicht sicher nicht nur die Schwarzseher erwischt habe, sondern eine neue Gruppe/andere zusätzlich belaste.
   - Man brauche sich gar nicht groß zu bemühen, um Ungerechtigkeiten aufzählen zu können. Taubstumme, Blinde, Taube habe man zwar im Nachgang anders geregelt, aber man solle sich z.B. nur die Arbeitsstellen in der Chemie ansehen, an denen es absolut verboten sei, Geräte zu benutzen. Er nennt noch andere Beispiele, die ich nicht notiert habe und nicht erinnern kann.
   - Der Beitrag entspreche nicht dem Äquivalenzprinzip, alleine das Argument der Versorgung reiche nicht aus, sondern man müsse die Nutzbarkeit beachten.
    - Er spricht von Gegenleistungslosigkeit und als Resumee: "Die Nutzungsmöglichkeit muss unmittelbar gegeben sein."

(Ich habe Prof. Koblenzers Gutachten nicht gelesen, vermutlich steht das da alles genau drin, und ihr könnt sehen, was ich falsch verstanden habe oder erinnere.)

Gleich geht´s weiter, ich will das heute noch hinter mich bringen. Bei den Pferden ist übrigens alles in Ordnung ...  ;)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Enz am 05. April 2014, 00:24
Vielen herzlichen Dank, Toni, für Deine spannenden und anschaulichen Berichte.
Ich bin noch beim Lesen.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Toni am 05. April 2014, 01:02
Hallo, seid ihr noch wach?
   Ich weiß nicht, ich schreibe dauernd Richter Ob., aber er heißt definitiv Bostedt. An meine eingangs aufgeführten Abkürzungen halte ich mich auch nicht ... Sei´s drum!
   Wenn ich jetzt schreibe, dass nun das Wort an den SWR geht, denkt ihr bestimmt gleich: Jetzt wird´s spannend. Aber dem ist nicht so, denn zum einen ist da nicht viel gekommen, zum anderen habe ich nicht mehr so viel mitgeschrieben.
Ich setze wieder Gedankenstriche ...
   Frau Heinz bezieht sich auf die angeblich zusätzlich "hereinsprudelnden" Mehreinnahmen. Sinngemäß:
   - Man solle nicht glauben, dass der SWR (vielleicht hat sie auch ÖRR gesagt) jetzt im Geld schwimme, man bilde Rückstellungen usw. ...
Irgendwo vorher war auch die Rede von der Festsetzung der Gebührenhöhe.
- Die Fachkompetenz in der Gebührenhöhe sei bei der Kef (heißt doch so?)
Richter Bo. fasst nochmal zusammen, dass es sich ihm so darstelle als ob man (vonseiten der Länder/ÖRR m.I.) so argumentiere: "Es geht nur so, also muss es doch auch möglich sein." Dazu Prof.: Das entspreche dem Sprichwort: Der Zeck heiligt die Mittel, und was damit schon an Unheil angerichtet worden sei, sei bekannt.

   Doch, jetzt wird´s doch nochmal spannend. Denn nach meinem Dafürhalten zieht jetzt Richter Bostedt einen Joker (für unsere Seite m.I.): Er möchte die jetzt etwas ausschweifende Debatte (m.I) auf die Kernfrage zurückführen (und ihr habt euch ja das Wort gemerkt, wie war´s nochmal? Ja, genau: die besondere Gegenleistung.) und fragt (mit Blickrichtung  den SWR m.I): " Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts. Es heiße lediglich: (und jetzt muss ich leider passen, welcher § das war/ist und ich weiß auch nicht, ob ich richtig zitiere, aber ihr wisst bestimmt, welche Stelle gemeint ist!) Der Wohnungsinhaber entrichtet den RB ... Nirgends stehe, für welche besondere Gegenleistung.
   Weil es eine Frage war (Was qualifiziert denn nun den Vorteil?) und er zur Beklagten schaut, zücken die ihre RBStV, finden aber auch nichts, und jetzt Frau Heinze: "Ja, das stimmt, das steht nirgends." (Peinlich, peinlich! Da hat er sie sauber auflaufen lassen. m.I.)

So, gleich kommt der letzte Akt, ich hab nur oben grad was wiehern gehört ...  ;)




Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 05. April 2014, 01:14
ja, jetzt noch wach, werde trotzdem nachher (also heute noch) weiter lesen LG :)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Toni am 05. April 2014, 01:51
Jetzt schlaft ihr aber doch schon alle. Ist auch wirklich etwas lang geworden, aber sinnvoll zusammenzufassen ist mir auch schwer gefallen, und ihr braucht mir anschließend auch absolut keine Fragen mehr zu schicken, denn was ich aufgeschrieben oder erinnert habe, steht alles hier.
   Den Übergang vom Ausspiel dieses Jokers und der klein beigebenden Beklagten zur gleich folgenden Aussage vom Prof. bring ich nicht mehr hin, aber die hatte es auch in sich (m.I.) und hat sowohl mich als auch Holger "vom Hocker gehauen", bzw. wir finden sie "voll daneben":
   Prof.: Das ganze Problem sei doch eigentlich ganz einfach zu lösen, es müsse nur eine Widerlegbarkeitsklausel in den RBStV rein.
   Richter Bo. (er schaut in dem Augenblick auch etwas befremdet m.I) entgegnet, es gebe ja eine besondere Härtefallregelung, und Befreiungstatbestände seien aufgeführt. Das Problem seien doch die sozusagen: willentlichen Entsager (dazu zähle ich mich). Es fällt noch das Stichwort: Problematik der Widerleglichkeit, welche Anforderungen man daran stellt.
   Frau Heinz: Laut RBStV sei der Tatbestand geregelt: "Ich zahle für das Innehaben der Wohnung."

   Jetzt auch nochmal spannend: Richter Bo. sagt nochmal: Ausgangspunkt sei, dass jeder die ÖRR empfangen könne, also müsste konsequenterweise auch jeder dafür zahlen. Das wollte man nicht, jetzt hat man die Innehaber einer Wohnung herangezogen, man hätte genauso gut auch sagen können: alle Radfahrer.
  Weiter habe ich nur das Stichwort von Richter Bo. notiert: Problematik der Gesamtheit der Gruppe.
Und das hat´s eigentlich auch in sich. Er sagt: Ein Vorteil kann doch nur von einem Individuum oder einer Gruppe wahrgenommen werden (ich ergänze: wenn alle es haben, wer ist dann bevorteilt?)
   Nochmal Richter Bo.: Nach der Logik sei jeder beitragspflichtig, aber man wollte keinen solch starken Systemwechsel
(und jetzt auch noch mal sehr spannend): 1) wegen der EU, denn neu erlassene Beiträge müssten genehmigt werden, alte, leicht modifizierte könne man so durchlaufen lassen und 2) wegen der Bevölkerung, dies sei politisch gewollt gewesen. Deshalb habe man die Wohnung als soziale Einheit gewählt.
   Das Motiv der Regelung sei klar, aber ihr materieller rechtlicher Gehalt? Seiner Art nach müsse sich der RB von der Steuer deutlich unterscheiden.
   Das sind die letzten Notizen von mir, Herr Lichtblau hatte sich noch eingebracht, warum man die Wohnung gewählt hat, Frau Engelhard-Kehle hat auch noch ein/zwei Sätze gesagt weiter oben.
   Jetzt geht das Wort an den Moderator. Er meint sinngemäß, man könne noch lange so weiterreden, aber eigentlich sei genug diskutiert und die Sitzung sei damit beendet. Die Richter und Ehrenamtlichen werden sich besprechen, das Urteil könnten die Beteiligten am nächsten Tag auf dem Server abrufen.
   
   Genauso plötzlich mache ich jetzt Schluss, nur noch eins: Holger hatte im Cafe angeregt, ob man in Freiburg eine Art Stammtisch gründen solle? Ich bin nicht so der Typ für regelmäßige Treffen, ich weiß auch gar nicht, wieviele boykottler hier in der Gegend leben. Auftakteule vielleicht? Ihr könnt ja hier im Forum mal antworten.

   Das war´s aus dem Gerichtssaal ... Servus Euer Toni
 
   
   
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: svenberlin1 am 05. April 2014, 06:57
Vielen Dank Toni für den tollen Bericht!!!!!! ;) ;) ;)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Uwe am 05. April 2014, 07:34
Auch von mir, VIELEN DANK  :)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 05. April 2014, 08:53
   Genauso plötzlich mache ich jetzt Schluss, nur noch eins: Holger hatte im Cafe angeregt, ob man in Freiburg eine Art Stammtisch gründen solle? Ich bin nicht so der Typ für regelmäßige Treffen, ich weiß auch gar nicht, wieviele boykottler hier in der Gegend leben. Auftakteule vielleicht? Ihr könnt ja hier im Forum mal antworten.

   Das war´s aus dem Gerichtssaal ... Servus Euer Toni
 
 

Guten Morgen Toni,

jetzt habe ich auch fertig gelesen, toll :)

Hier im Umkreis wohnen einige boykottler, deshalb würde ich folgenden Vorschlag
machen:

Montag, 28.4.14 Offenburg,  gegen 20 Uhr, am besten in der Nähe des Bahnhofes.

Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 05. April 2014, 09:20
Ich danke auch!

Die Richter und Ehrenamtlichen werden sich besprechen, das Urteil könnten die Beteiligten am nächsten Tag auf dem Server abrufen.

Was heißt das? Ist ein Urteil, auch wenn noch nicht rechtskräftig, schon da?

Die Verhandlung war zwar sehr interessant, aber die Argumente doch bekannt: wie Degenhart, Exner/Seifarth usw. Sie Argumentieren mit dem Gesetz. Die Rundfunkanstalten und die Politik argumentieren für das Volk, ihre Argumentation reduziert sich tatsächlich auf: der edle Zweck des ach so wichtigen Rundfunks rechtfertigt den Beitrag.

Die Entscheidung über diese Sache ist zunächst eine Entscheidung über den Rechtsstaat. Es ist eine Entscheidung, ob Recht und Gesetz gilt oder Willkür mit irgendeinem Gerede, das das Volk, etwa 90% der Bevölkerung nach irgendwelchen Statistiken, überzeugen soll und nicht unbedingt überzeugt.

Dieses Mal haben die Richter den Kläger ernst genommen. Weil der Kläger ein Doktor ist? Weil der Anwalt ein Professor ist? Denn manche Richter erzählen dem kleinen Kläger Geschichten wie jene der Rundfunkanstalten und Politik, und erwarten dabei, ihn überzeugt zu haben.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 05. April 2014, 11:37
Danke Toni! Sehr anschaulich und schön zu lesen!


Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann. Es wurde auch erörtert wie der Instanzenweg aussieht und ev. abgekürzt werden kann.
Ergänzungen die für mich bedeutend sind:
- der Kläger ist „Überzeugungstäter“, er will nur Hörfunk und lehnt Fernsehen ab, dafür hat er auch bisher bezahlt, genau wie ich.
- die Klage zielt auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des neuen Beitrags.
- RA Koblenzer: 4 Wände allein reichen nicht um einen Abgabenpflichtigen zu typisieren (was das auch immer bedeuten mag).
Mein Eindruck: niemand im Saal außer Herr Lichtblau waren von der Legalität und Legitimität des neuen Rundfunkbeitrages überzeugt, nicht einmal die beiden Damen vom SWR.


Stammtisch: Montag, 28.4.14 Offenburg,  gegen 20 Uhr, am besten in der Nähe des Bahnhofes.
Offenburg würde mir gut passen, ich komme aus Lahr. Ich wäre dabei.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Enz am 05. April 2014, 14:44
...
Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann.
...

Wie ist das zu verstehen, zu interpretieren?

1. Es ist nicht die Sache des Verwaltungsgerichts, über eventuelle Verfassungswidrigkeiten zu befinden.

2. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hat sich schon mal Gedanken gemacht über eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
und konnte keine feststellen.

3. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hat sich schon mal Gedanken gemacht über eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
und konnte keine feststellen; um sicher zu gehen, wird sie das Verfahren weiterleiten an das Bundsverfassungsgericht, das eine Überürüfung auf Verfassungsmäßigkeit
vornehmen wird.

4. Es ist nicht die Sache des Verwaltungsgerichts, über eventuelle Verfassungswidrigkeiten zu befinden; sollten im weiteren Verlauf des Verfahrens Sachverhalte
auftauchen, die eine Überprüfung auf Verfassungswidrigkeit erforderlich machen, dann wird deshalb dieses Gericht nichts weiter unternehmen; auf besonderen Wunsch des Klägers könnte das Verfahren jedoch an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit weitergeleitet werden.

5. Es ist nicht die Sache des Verwaltungsgerichts, über eventuelle Verfassungswidrigkeiten zu befinden; sollten im weiteren Verlauf des Verfahrens Sachverhalte
auftauchen, die eine Überprüfung auf Verfassungswidrigkeit erforderlich machen, dann wird das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

6. Den Richtern dieses Gerichts kann man eine so schwere Entscheidung  auf Grund ihrer intellektuellen Kapazitäten oder wegen Überarbeitung nicht abverlangen.

???????????????????????????


Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Enz am 05. April 2014, 16:43
Wenn die Presse nicht reagiert, dann machen wir unsere eigene Presse:

http://helmutenz.wordpress.com/2014/04/05/musterverhandlung-vor-verwaltungsgericht-freiburg-mit-professor-koblenzer/ (http://helmutenz.wordpress.com/2014/04/05/musterverhandlung-vor-verwaltungsgericht-freiburg-mit-professor-koblenzer/)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Adams am 05. April 2014, 17:28

Die Richter und Ehrenamtlichen werden sich besprechen, das Urteil könnten die Beteiligten am nächsten Tag auf dem Server abrufen.

Was heißt das? Ist ein Urteil, auch wenn noch nicht rechtskräftig, schon da?

Es war so wie Toni schrieb: der Vorsitzende sagte, nachdem er festgestellt hatte, daß keine Partei auf einer öffentlichen Urteilsverkündung bestehe, daß das Urteil den Parteien schriftlich zugehe, aber schon ab morgen auf dem Gerichtsserver abrufbar sei. Dann setzte er schnell noch hinzu: wir werden uns natürlich jetzt im Anschluß noch beraten. ( Falls ich mich irren sollte, bitte ich dringend um Korrektur)

Deswegen finde ich es sehr bedenklich, daß das Urteil auf einmal 2 Wochen brauchen soll.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Frei am 05. April 2014, 17:54
Moin.

Vielleicht ist das Urteil ja demnächst hier auf der Seite vom VG Freiburg (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&Art=en&GerichtAuswahl=VG+Freiburg) abrufbar.

Hinweis zu der Seite und den da veröffentlichten Urteilen:
"Nicht gestattet ist die Weiterverarbeitung zur darüber hinausgehenden gewerblichen Nutzung und die Nutzung, die nicht ausschließlich zur eigenen Information bestimmt ist."

Frei 8)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Adams am 05. April 2014, 17:58
...
Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann.
...

Wie ist das zu verstehen, zu interpretieren?

Ich habe es so verstanden, daß das Gericht , falls es zu der Ansicht gelangt, daß der Rundfunkstaatsvertrag  in Bezug auf GG Art. 104, 105f. verfassungswidrig sein könnte,  es das Verfahren gleich an das BVerfG weiterleitet, da ein VG nicht befugt ist die Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Im Verlauf der weiteren Verhandlung, habe zumindest ich, aber ich glaube nicht alleine, den Eindruck gewonnen, daß das Gericht zu dieser Ansicht tendiert.

Deswegen finde ich es sehr bedenklich, daß das Urteil jetzt auf einmal 2 Wochen brauchen soll. (à la: "Wer hat an der Uhr gedreht")
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Enz am 05. April 2014, 18:04
...
Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann.
...

Wie ist das zu verstehen, zu interpretieren?

Ich habe es so verstanden, daß falls das Gericht zu der Ansicht gelangt, das der Rundfunkstaatsvertrag  in bezug auf GG Art. 104, 105f. verfassungswidrig sein könnte, wird das Verfahren gleich an das BVerfG weitergeleitet, da ein VG nicht befugt ist die Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Im Verlauf der weiteren Verhandlung, habe zumindest ich, aber ich glaube nicht alleine, den Eindruck gewonnen, daß das Gericht zu dieser Ansicht tendiert.

Deswegen finde ich es sehr bedenklich, daß das Urteil jetzt auf einmal 2 Wochen brauchen soll. (à la: "Wer hat an der Uhr gedreht")

Vielen Dank, Adams und Herzlich Willkomen im Forum!
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Viktor7 am 05. April 2014, 19:34
...
Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann.
...

Wie ist das zu verstehen, zu interpretieren?
...

Die Verfassungsmäßigkeit in Deutschland wird von besonderen Verfassungsgerichten festgestellt. "Einfache" Gerichte sind hier außen vor. Sie können dafür eine Richtervorlage durchführen. Ob das hier zum tragen kommt, ist nur eine Mutmaßung.

Zitat
Anforderungen an eine Richtervorlage

http://www.jurablogs.com/2012/11/16/anforderungen-richtervorlage
Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat.

 Das vorlegende Gericht muss hierzu darlegen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Normen abhängt. Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss nur dann, wenn die gerichtlichen Ausführungen auch erkennen lassen, dass eine eingehende Prüfung vorgenommen wurde. …
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Enz am 05. April 2014, 20:09
Danke, Viktor7.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Rochus am 07. April 2014, 13:20
...
Hab' beim VWG Freiburg noch zwei Untätigkeitsklagen am Laufen. Der Bostedt hat vorgeschlagen, diese bis/nach dem besagten Musterverfahren ruhen zu lassen. Werde ich wohl machen. Also - in zwei Wochen? Stellt hier jemand das Urteil dann rein?
Jetzt habe ich auch erst begriffen, was eine Untätigkeitsklage (nicht) ist. Die kann man sich schenken. Insofern muss ich wohl die 2x105€ abschreiben.


Gruß Pflücker

Der Spaß hat uns auch 105 Euro gekostet. Insofern war auch die Rechtsbehelfsbelehrung unserer LRA irreführend. Aber die wussten es auch wohl nicht besser, denn der Richter ist hinsichtlich der Kostenzuweisung an uns mit nicht einem Wort auf das hohle Gewäsch der LRA eingegangen.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Rochus am 07. April 2014, 13:34
...
Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann.
...

Wie ist das zu verstehen, zu interpretieren?

Ich habe es so verstanden, daß das Gericht , falls es zu der Ansicht gelangt, daß der Rundfunkstaatsvertrag  in Bezug auf GG Art. 104, 105f. verfassungswidrig sein könnte,  es das Verfahren gleich an das BVerfG weiterleitet, da ein VG nicht befugt ist die Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Im Verlauf der weiteren Verhandlung, habe zumindest ich, aber ich glaube nicht alleine, den Eindruck gewonnen, daß das Gericht zu dieser Ansicht tendiert.

Deswegen finde ich es sehr bedenklich, daß das Urteil jetzt auf einmal 2 Wochen brauchen soll. (à la: "Wer hat an der Uhr gedreht")

Ich halte diese Zeit für ein gutes Zeichen. D. h., dass die Richter sich jetzt richtig Mühe geben werden, um den für die Einholung der Entscheidung des BVerfGer notwendigen Anforderungen zu entsprechen, damit es kein Rohrkrepierer wird. Es sind schon Fälle aufgetreten, da wurden die Schriftsätze des Gerichts als nicht den Anforderungen entsprechend vom BVerfGer zurück gewiesen.

Also sollen die das in Ruhe ausarbeiten und dann auf die Reise nach Karlsruhe schicken. Jetzt warten wir schon so lange, da kommt es auf die paar Tage auch nicht mehr an.

Und dann haben wir da ja noch den 15. Mai.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Titanquest am 17. April 2014, 16:15
Hallo,

gibt es hier in der Sache eigentlich Neuigkeiten, die 2 Wochen sind ja nun seit gestern verstrichen?

MfG TQ
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: svenberlin1 am 17. April 2014, 17:04
Ja Stimmt weis jemand was neues?
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 18. April 2014, 20:17
Ich werde noch eine Woche abwarten bevor ich nochmal bei Gericht nachfrage.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: svenberlin1 am 19. April 2014, 06:52
Ja bitte  :)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: themob am 19. April 2014, 08:12
Zwischeninfo generell VG Freiburg um Thema Rundfunkbeitrag:

Quelle:Jahresbericht 2013 mit Ausblick 2014 (http://vgfreiburg.de/pb/,Lde/Jahresbericht+2013+des+VG+Freiburg/?LISTPAGE=1215608)
Zitat
Rundfunkbeitrag

In einer Reihe von Verfahren ist über die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen (Haushaltsabgabe) zu entscheiden. Im Verfahren 2 K 1446/13 fand am 02.04.2014 die mündliche Verhandlung statt. Im Laufe des Jahres wird die 2. Kammer u.a. auch über Beiträge für Betriebstätten ( 2 K 1382/13 - Rechtsanwaltskanzlei) und Zweit-/Ferienwohnungen  (2 K 588/14) entscheiden. Insgesamt sind bei der Kammer derzeit (Stand 31.03.2014) 45 Verfahren wegen Rundfunkbeiträgen anhängig.

Vielleicht erbarmt sich ja die Pressestelle und veröffentlicht die Entscheidung zum Verfahren 2 K 1446/13 hier: VG Freiburg - Entscheidungen aus dem Jahr 2014 (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&Art=en&GerichtAuswahl=VG+Freiburg)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 19. April 2014, 08:19
Zwischeninfo generell VG Freiburg um Thema Rundfunkbeitrag:

Quelle:Jahresbericht 2013 mit Ausblick 2014 (http://vgfreiburg.de/pb/,Lde/Jahresbericht+2013+des+VG+Freiburg/?LISTPAGE=1215608)
Zitat
Rundfunkbeitrag

Insgesamt sind bei der Kammer derzeit (Stand 31.03.2014) 45 Verfahren wegen Rundfunkbeiträgen anhängig.


Klasse, wenn ich aus Stuttgart (Ostermarsch) zurück bin, werde ich mal bei den anderen VGs nach aktuellen Zahlen suchen.

Am Mittwoch, werde ich meine Klage in Karlsruhe abgeben (also hier dann +1) :)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Rochus am 23. April 2014, 13:18
...
Am Mittwoch, werde ich meine Klage in Karlsruhe abgeben (also hier dann +1) :)

Heute ist Mittwoch...

Gibt es auch was neues aus Freiburg?

Uns haben die irgendwie vergessen. Es hätte längst die Zahlungserinnerung zur Zahlungsaufforderung vom I. Quartal 2014 ins Haus flattern müssen. Und der Bescheid läßt damit auch noch auf sich warten. Ich werde langsam ungeduldig.....  ;) Und allmählich müssen die sich fragen lassen, ob sie überhaupt das notwendige Interesse an der Durchsetzung ihrer Forderung haben. Wenn die pleite machen, liegt es daran, dass wir keinen Bescheid bekommen.  ;D
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 23. April 2014, 13:51
Komme gerade vom Gericht.

Somit Karlsruhe + 1

Habe bei meiner Abgabe natürlich nachgefragt, wieviele Klagen dort in dieser Sache schon vorliegen.

Konnte sie mir nicht sagen. Gab mir nur eine Telefonnummer der Pressestelle und den Hinweis, dass ich
in etwa 1-2 Wochen von meinem Sachbearbeiter Post erhalten würde, mit der Kostenaufstellung der Gerichtskosten. :(

Die Klage habe ich sehr kurz gehalten, bin nur nach dem normalen Aufbau, wer gegen wenn und warum
nur auf ein paar Punkte bzgl. der Verfassungswidrigkeit eingegangen mit den entsprechenden Zitaten aus dem Artikel "der neue Rundfunkbeitrag" von Dr. Thomas Exner, und Rechtsanwalt Dennis Seifarth

Was ich bislang in meinen Widersprüchen geschrieben habe, hat ja noch nie jemanden interessiert, ich hätte auch über das jeweilige Wetter als Widerspruchsbegründung schreiben können.

2 wichtige Sätze habe ich allerdings noch am Ende geschrieben, die alle, die noch vor dem 15.5.14 ihre Klageschrift abgeben werden, auch einfügen sollten.



Hiermit reiche ich die Klage ein, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz, um die Urteilsverkündung der Popularklage in München am 15.05.2014 abzuwarten.


Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2014  nach § 80 (4) VwGO, bis über meine Klage entschieden wurde.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Bürger am 23. April 2014, 14:09
2 wichtige Sätze habe ich allerdings noch am Ende geschrieben, die alle, die noch vor dem 15.5.14 ihre Klageschrift abgeben werden, auch einfügen sollten.
[...]
Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2014  nach § 80 (4) VwGO, bis über meine Klage entschieden wurde.

Das muss wohl relativiert werden...

Bitte noch mal eingehend das Thema Antrag auf
= "Anordnung der aufschiebenden Wirkung"
= "Anordnung der Aussetzung der Vollziehung"
= "Eilrechtsschutz"
zu Gemüte führen... u.a. hier:

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Fristsetzung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html

Meinem Verständnis nach sollte ein solcher Antrag beim VG wohl erst als letztes Mittel nach vorheriger erfolgloser Antragstellung bei der Landesrundfunkanstalt und erst bei akut drohender Vollstreckung in Frage kommen...
...ansonsten könnten die dafür beim Gericht anfallenden Gebühren wohl dem Antragsteller auferlegt werden?
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 24. April 2014, 13:51
Hab heute nochmal angerufen. Die Dame bat darum eine halbe Stunde später nochmal anzurufen, sie müsse sich erst beraten. Dann: es ist noch kein Urteil formuliert. Dass ich als Kläger mit zurückgestelltem Verfahren automatisch und kostenlos dieses Musterverfahrensurteil bekäme, wie zuerst gesagt, wurde dahingehend relativiert, dass ich das erst nach dem Rechtskräftigwerden bekäme, und das wäre frühestens 4 Wochen nach Verkündung der Fall. Wenn es weitergezogen wird gar nicht. Auf jeden Fall wird eine Presseerklärung zu diesem Urteil ergehen. Wann damit zu rechnen sei konnte sie nicht sagen. Ich könnte frühestens in vier Wochen noch einmal nachfragen.

Dann bis Montag 20 Uhr im Brandeck, Offenburg, roter Wimpel!
Helmut
0179 9133956
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: svenberlin1 am 24. April 2014, 17:46
ich glaube das hört sich gut an!!! ;)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: wimmerma am 25. April 2014, 10:46
Da wartet man bestimmt auch auf den bayerischen Spruch. War klar.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Rochus am 25. April 2014, 11:30
Da wartet man bestimmt auch auf den bayerischen Spruch. War klar.

Sehe ich nicht so. Könnte man aber immerhin hinterher nachprüfen. Ich gehe davon aus, dass man in Karlsruhe keine Bruchlandung erleiden möchte und damit wird man wohl noch kräftig an dem Urteil arbeiten.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: svenberlin1 am 26. April 2014, 08:39
Ja das glaube ich auch ;)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 28. April 2014, 23:28
Der erste Stammtisch Südbaden hat mit sechs Teilnehmern stattgefunden. Wir kamen überein uns im Abstand von zwei Monaten zu treffen: am letzten Montag in geraden Monaten um 20 Uhr im Nebenraum der Gaststätte „Brandeck“, Zeller Str. 44, Offenburg. Nächstes Treffen also Montag, 30. Juni.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: René am 29. April 2014, 08:00
Schön, dass ihr zusammengefunden habt. Geschäftsbedingt konnte ich gestern nicht. Von Trossingen aus fahre ich fast 1,5 Stunden und ich war bis 21 Uhr beschäftigt. Vielleicht aber das nächste Mal. Auf jeden Fall ist das ein toller Anfang. Weiter so!

René
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 03. Mai 2014, 15:52
2 wichtige Sätze habe ich allerdings noch am Ende geschrieben, die alle, die noch vor dem 15.5.14 ihre Klageschrift abgeben werden, auch einfügen sollten.
[...]
Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2014  nach § 80 (4) VwGO, bis über meine Klage entschieden wurde.

Das muss wohl relativiert werden...

Bitte noch mal eingehend das Thema Antrag auf
= "Anordnung der aufschiebenden Wirkung"
= "Anordnung der Aussetzung der Vollziehung"
= "Eilrechtsschutz"
zu Gemüte führen... u.a. hier:

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Fristsetzung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html

Meinem Verständnis nach sollte ein solcher Antrag beim VG wohl erst als letztes Mittel nach vorheriger erfolgloser Antragstellung bei der Landesrundfunkanstalt und erst bei akut drohender Vollstreckung in Frage kommen...
...ansonsten könnten die dafür beim Gericht anfallenden Gebühren wohl dem Antragsteller auferlegt werden?


Antwort von karlsruhe

Habe gestern vom VG Karlsruhe  dazu Antwort erhalten.
(kann nicht einscannen, deshalb schreibe ich es ab)

Verwaltungsrechtssache
.......
gegen Südwestrundfunk-Referat Beitragsrecht-
wegen Rundfunkbeitrag
hier: Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO

Der Antrag vom 22.4.2014 ist hier am 23.04.2014 eingegangen.

Der Antragsgegner erhielt Mehrfertigung des Antrags mit der Bitte, sich innerhalb von 2 Wochen zu äußern.

Anmerkung von mir, ich habe keine Frist gesetzt

Es wird gebeten,
-----
- den angefochtenen Bescheid und ggf. den Widerspruchsbescheid in Kopie vorzulegen

Anmerkung von mir, kann ich erst am Donnerstag machen, da ich es gerne selber abgeben würde.

Und nun, noch etwas dazu extra schreiben, oder einfach so lassen?


Habe deswegen auch 2 Aktenzeichen.

Antwort vom 30.4.14 zur normalen Klage, eigenes Aktenzeichen und eigener Sachbearbeiter
aber noch keinen Gebührenbescheid, da ich ja noch den angefochtenen Bescheid und ggf. den Widerspruchsbescheid in Kopie vorlegen soll

Antwort vom 2.5.14 zum § 80, eigenes Aktenzeichen und eigener Sachbearbeiter
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Bürger am 03. Mai 2014, 17:06
@karlsruhe: Bitte zu Deinem Thema ggf. einen eigenen Thread eröffnen oder in einen anderen Thread mit ähnlicher Thematik einklinken, da das hier vom Thema VG Freiburg zu sehr abdriftet.
Nach erfolgreicher Übertragung deiner (auch der vorhergehenden diesbezüglichen) Kommentare dann hier ggf. die Querverlinkung eintragen bzw. die verbliebenen Kommentare löschen bzw. von den Admins löschen lassen.
Danke :)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Brownie am 10. Mai 2014, 18:57
kurz zur Info:
Bei mir kam auf meine Klage (VG Karlsruhe) ein Antrag auf Abwarten seitens des SWR an.
Dort steht sinngemäß, dass in Freiburg eine Klageabweisung zu erwarten ist.
Weiß jemand was näheres dazu?
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. Mai 2014, 19:32
kurz zur Info:
Bei mir kam auf meine Klage (VG Karlsruhe) ein Antrag auf Abwarten seitens des SWR an.
Dort steht sinngemäß, dass in Freiburg eine Klageabweisung zu erwarten ist.
Weiß jemand was näheres dazu?

Welches Datum hatte der Antrag vom SWR?

Schön wäre es, den Antrag lesen zu können, aber muss nicht sein.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Brownie am 11. Mai 2014, 10:15
30. 04.

...werds heute noch scannen...
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Brownie am 11. Mai 2014, 13:47
...so, jetzt ist der Hund bespaßt und ich kann in Ruhe scannen...

Mich hat das ganze erstmal schockiert, weil es bisher ja recht gut für uns aussah.
Dann ist mir bewusst geworden, dass es ja die Meinung des SWR ist, und die sind ja nicht gerade für Objektivität und Realitätsnähe bekannt...   :-)

Was ich recht dreist finde, ist dass die sich quasi um eine Stellungnahme drücken.
Ich bin mir nicht so sicher, ob durch das Ruhen auch deren Antwortfrist verlängert wird.
Dann hätten die nämlich den Vorteil, auf neue Rechtslage einzugehen während meine Argumentation noch auf der altenberuht.
Werde morgen mal telefonisch beim VG nachfragen...
Aber das gehört hier ja eigentlich nicht hin - hat jemand einen Tip wo es besser aufgehoben ist?
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 11. Mai 2014, 14:51
Zitat
Der Tenor der Entscheidung (Klageabweisung) liegt bereits vor. Die schriftlichen Urteilsgründe stehen derzeit noch aus.

Klar, die Klage muss abgewiesen werden, weil der Rundfunk finanziert werden soll, mündlich offenkundige Gründe. Die offiziellen, "schriftlichen" Gründe überlegen sie sich noch.

Rheinland-Pfalz, das ZDF-Land, entscheidet am schnellsten.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Brownie am 11. Mai 2014, 15:42
Und dabei hat nach dem Bericht zu urteilen alles so gut ausgesehen!?!
Da fällt es mir manchmal schwer, nicht doch noch in alle möglichen Weltverschwörungs-Theorien abzugleiten...

Aber nein, es wird überall nur mit Wasser gekocht!
Nur die Töpfe sind unterschiedlich groß!   :))
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 11. Mai 2014, 16:07
Und dabei hat nach dem Bericht zu urteilen alles so gut ausgesehen!?!

Es muss den Eindruck erweckt werden, dass der Bürger/Kläger ernst genommen wird.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Brownie am 11. Mai 2014, 16:09
Ach so.
Also doch nur meine Gutgläubigkeit!
Bin ich froh...
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Bürger am 11. Mai 2014, 16:22
Nur noch 4 Tage, und dann wissen wir genaueres...
...auch, ob sich Ermano Geuer so einfach auf der Nase herumtanzen lassen würde.
Da wäre - so glaube ich - noch nicht das letzte Wort gesprochen... ;)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Fritzi am 11. Mai 2014, 17:29
Und dabei hat nach dem Bericht zu urteilen alles so gut ausgesehen!?!

Es muss den Eindruck erweckt werden, dass der Bürger/Kläger ernst genommen wird.


Genau so hat es in Osnabrück auch ausgesehen. Die Klägerin wurde aus meiner Sicht sehr ernst genommen und man hätte denken können, dass für die Klägerin entschieden wird. Aber.... weit gefehlt.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 11. Mai 2014, 20:04
Zitat
Der Tenor der Entscheidung (Klageabweisung) liegt bereits vor. Die schriftlichen Urteilsgründe stehen derzeit noch aus.


geht´s noch.

Habe meine Klage auch beim VG Karlsruhe abgegeben.


Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: SchwarzSurfer am 11. Mai 2014, 20:35
Es geht hier aber nur um ein normales Verwaltungsgericht oder? Hätte es gegen den Rundfunkbeitrag entschieden würde es ja eh in Revision gehen. Sicher will Prof. Koblenzer den Studenten den Weg durch die Instanzen nicht vorenthalten, hoffen wir es zumindest mal.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 11. Mai 2014, 21:26
Es geht hier aber nur um ein normales Verwaltungsgericht oder? Hätte es gegen den Rundfunkbeitrag entschieden würde es ja eh in Revision gehen. Sicher will Prof. Koblenzer den Studenten den Weg durch die Instanzen nicht vorenthalten, hoffen wir es zumindest mal.

Ja, normales VG. Danach kommt Berufung, erst danach Revision, am Ende Beschwerde. Ja, ich hoffe, er
geht durch die Instanzen.

Mehr stört mich, dass Rheinland-Pfalz vor Bayern entscheidet. Von den Bayern halte ich mehr. Die arme
Pfalz braucht den Rundfunk als Arbeitgeber. Das ist ja ein guter, nicht schriftlicher Grund, um für
die Zwangsabgabe zu entscheiden. Den schriftlichen Grund können sie mit Hilfe von Professor Kube
aus der ZDF-Universität Mainz schreiben.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Rochus am 12. Mai 2014, 13:27
...Den schriftlichen Grund können sie mit Hilfe von Professor Kube
aus der ZDF-Universität Mainz schreiben.

Und der widerum war auch "Azubi" bei Prof. Kirchhof.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Enz am 22. Mai 2014, 08:36
Mich wundert, dass immer noch kein Urteil veröffentlicht wurde.
Das ist doch längst überfällig!

Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Tante Erna am 22. Mai 2014, 09:22
Ich bitte um eine kurze Info, sobald es ein Urteil gibt. Danke.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: unGEZahlt am 22. Mai 2014, 10:07
Mich wundert, dass immer noch kein Urteil veröffentlicht wurde.
Das ist doch längst überfällig!

Ja, auf deren Server steht mittlerweile schon der Bericht einer Verhandlung, die über 3 Wochen später stattfand.
( http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Freiburg&Art=en&Datum=2014-4 ) .

Aber vom 02/04/2014 leider immer noch nichts.
Tut mir leid, aber meiner Meinung nach haben die auch Angst vor der Wahrheit
und werden auch versuchen, das Recht im Sinne des öffentl.-rechtlichen Rundf. zu beugen.
Wofür bräuchten die sonst so lange?

Markus
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Rochus am 22. Mai 2014, 11:37
Von der Kanzlei Koblenzer habe ich leider auch noch keine Antwort auf meine recht allgemein gehaltene Frage bekommen, die ich per Email dorthin gesandt habe. Mir ging es ja nicht darum, dass da irgendwelche Anwaltsgeheimnisse ausgeplaudert werden sondern nur darum, ob es überhaupt ein Urteil gibt.

Wenn man jedoch mal gedanklich durchspielt, dass es zu den "Urteilen" der Verfassungsgerichtshöfe in München und Koblenz lediglich ca. 3 Wochen gebraucht hat, bis ein Urteil vorlag, läßt mich eine derart lange Wartezeit auf ein Urteil eines Verwaltungsgerichts doch wieder hoffen.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Rochus am 17. Juni 2014, 12:19
Nach nunmehr drei Wochen mal die Frage:

Gibt es was neues aus Freiburg?
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 30. Juni 2014, 14:24
Habe gerade mit der 2. Kammer in Freiburg telefoniert.
Es gibt noch keine Entscheidung.
Es liegt noch beim Richter und es ist sehr aufwendig und wie lange dies noch dauern wird, kann nicht
gesagt werden.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: BinDagegen am 30. Juni 2014, 14:31
Na da bin ich ja mal gespannt...
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: gugstdu am 30. Juni 2014, 15:01
Gibt es dazu ein Aktenzeichen?

Dann könnte man sich mit der Klage darauf beziehen!
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Bürger am 30. Juni 2014, 15:27
Habe gerade mit der 2. Kammer in Freiburg telefoniert.
Es gibt noch keine Entscheidung.
Es liegt noch beim Richter und es ist sehr aufwendig und wie lange dies noch dauern wird, kann nicht
gesagt werden.
Danke für die Nachfrage.
Das klingt in der Tat durchaus interessant...
..."Aufwand" haben die bisherigen Gerichte ja offensichtlich kaum bis gar nicht betrieben.

vgl. Aussage Ermano Geuers zu den unterinstanzlichen Urteilen am Beispiel des Urteils des VG Bremen

FAZ.net, 06.02.2014
Rundfunkbeitrag - Wir zahlen alle zweimal
Der Passauer Jurist Ermano Geuer klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag.
Am 25. März wird verhandelt. Glaubt er wirklich, dass ARD und ZDF Probleme kriegen? Ein Gespräch.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-wir-zahlen-alle-zweimal-12786767.html

Zitat
FAZ:Das Verwaltungsgericht Bremen hat gerade festgestellt, der Rundfunkbeitrag werde zu Recht erhoben. Grundsatz: Jeder empfängt Rundfunk, in der Wohnung oder im Betrieb, deshalb kann der Staat einen Beitrag erheben: keine Steuer.

Ermano Geuer: Das mag das Verwaltungsgericht Bremen so sehen, ändert aber meiner Meinung nach nichts an den Erfolgsaussichten der Klage. Man muss sich das Ganze auch aus der Sicht des Praktikers ansehen. Wenn das VG Bremen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abgabe gehabt hätte, dann hätte es - da es dann die Regelung nicht einfach verwerfen darf - die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen müssen.

Eine solche Vorlage ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft und erfordert vom Gericht einen stark erhöhten Begründungsaufwand. Zugleich hat das VG Bremen ja den Rechtsweg an das Oberverwaltungsgericht Bremen zugelassen.
Wäre die Sache ganz klar, hätte es dieses nicht gemacht.
Es ist also alles offen.
Es handelt sich um eine juristische Einzelmeinung.

Das lässt wohl in Verbindung mit den kritischen Nachfragen des Gerichts (siehe Notizen zu Beginn des Threads) sowie der Klageausarbeitung durch den kompetenten Herrn Prof. Koblenzer doch auf eine Richtervorlage ans Bundesverfassungsgericht hoffen...

Unser Interesse müssen wir nicht verbergen, sollten sie aber nunmehr nicht durch zu aufdringliches Nachfragen von der ernsthaften Arbeit abhalten.

Wir dürfen gespannt sein... ;)
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: svenberlin1 am 30. Juni 2014, 19:15
Endlich mal was positives. Ich glaube das es nicht im Sinne der ÖRR läuft.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: gugstdu am 01. Juli 2014, 08:56
Das habe ich auf der Seite des VG Freiburg gefunden:

http://vgfreiburg.de/pb/,Lde/Jahresbericht+2013+des+VG+Freiburg

""
Rundfunkbeitrag

In einer Reihe von Verfahren ist über die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen (Haushaltsabgabe) zu entscheiden. Im Verfahren 2 K 1446/13 fand am 02.04.2014 die mündliche Verhandlung statt. Im Laufe des Jahres wird die 2. Kammer u.a. auch über Beiträge für Betriebstätten ( 2 K 1382/13 - Rechtsanwaltskanzlei) und Zweit-/Ferienwohnungen  (2 K 588/14) entscheiden. Insgesamt sind bei der Kammer derzeit (Stand 31.03.2014) 45 Verfahren wegen Rundfunkbeiträgen anhängig.
""
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Rochus am 01. Juli 2014, 14:17
Das habe ich schon geahnt und ich empfinde das auch als positiv.

Dass Bremen mal so eben den Beitrag nicht nur in der Bürgerschaft durchwinkt (ich hatte das ja schon mal hier im Forum näher beschrieben) und das VG das auch noch mal abnickt ist doch klar.

Googlet mal nach "Finanzausgleich Radio Bremen". Da wird Euch schwarz vor Augen. Vor allem, wenn man die Begründungen dazu liest. Dabei wird gerne vergessen, dass der Bestand von Radio Bremen nur der Kuriosität der Aufteilung in die Besatzungszonen nach dem Kriege zu "verdanken" ist. Rein verwaltungstechnisch hätte man Bremen auch den Briten zuschlagen können und einen etwa gleich großen Zipfel im südlichen Bereich der britischen Besatzungszone den Amis. Damit wären die auch prima bedient gewesen. Aber vermutlich wollten die Amis gerne eine der beiden Städte mit Hafenanbindung haben. Und zum Dank dafür hat man uns dann Radio Bremen gelassen.

Und wenn man das Saarland Frankreich zugeschlagen hätte, wären wir den Saarländischen Rundfunk auch los.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Enz am 14. Juli 2014, 09:58
Ich bekomme immer wieder Email-anfragen, was denn nun los sei und ob ich nicht mehr wüsste.

zum Beispiel heute wieder: 

"habe das Gericht angeschrieben, bekomme natürlich keine Aussage warum es noch keine Entscheidung / Pressemitteilung gegeben hat.
Haben Sie den noch keine Information bekommen was da gespielt wird? Gibt es da nicht Fristen die auch vom Gericht einzuhalten sind?"

Leider teilt mir auch niemand mit, was da los ist.

 
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 14. Juli 2014, 12:44
Ich meine, für ein Gericht ist es sehr schwer, gegen den Rundfunkbeitrag zu entscheiden, wegen der sogenannten Unabhängigkeit der Gerichte und der Staatsgewalten, einschließlich des Rundfunks. Wenn paar Richter, Einzelgänger im System, auf die gewagte Idee kommen sollte, gegen diesen für die Demokratie so wichtigen Rundfunkbeitrag zu entscheiden, dann sollten sie ihre Argumente sehr gut überlegen, damit sie bestehen können. Das Gericht sollte in Ruhe entscheiden, Klagen und Argumente sammeln.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Rochus am 14. Juli 2014, 13:15
Freunde, meine Herzpillen gehen zur Neige.  ;) Könne wir uns darauf einigen, diesen Tröt erst wiederzubeleben, wenn eine Entscheidung getroffen wurde?
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Enz am 14. Juli 2014, 14:29
Freunde, meine Herzpillen gehen zur Neige.  ;) Könne wir uns darauf einigen, diesen Tröt erst wiederzubeleben, wenn eine Entscheidung getroffen wurde?

Ich bin sofort dabei!
Wie schon Wittgenstein sagte: Worüber man nicht reden kann, darüber sollte man schweigen.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Bürger am 17. Juli 2014, 08:51
"Grünkohl" merkte in einem nicht ganz so passenden Thread an:
Nur ein kurzer Hinweis:
Ich habe Prof. Dr. jur. Koblenzer kontaktiert, er teilte mit, dass er nur Firmen vertritt in dieser Sache.
Handelt es sich beim VG Freiburg um eine Firma?
Gruß

Der Versuch meiner Antwort lautet (bitte gern berichtigen, wenn falsch)
Ich habe Prof. Dr. jur. Koblenzer kontaktiert, er teilte mit, dass er nur Firmen vertritt in dieser Sache.
Handelt es sich beim VG Freiburg um eine Firma?
[...]
Ich nehme an, die Frage bezieht sich nicht aufs Gericht, sondern auf den Kläger... ;)
...meines Wissens nach ist der Mandant ein Zahnarzt(?).
Und schon auf Seite 1 des [...] Threads steht unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62377.html#msg62377
Verhandlung Prof. Koblenzer für Dr. Brandner.
"Dr." kann natürlich alles Mögliche sein... aber schaut einfach mal ins Netz - irgendwo hab ich das gelesen.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 17. Juli 2014, 09:41
Es kann sein, dass Dr. Brandner eine Firma ist, aber ...

(1) So weit ich weisz, ging es darum, dass er nichts mehr als eine Radiogebühr zahlen will, und kleine Firmen zahlen etwas wie die Radiogebühr.

(2) Habe ich nicht hier gelesen, dass das VG auf dieses Urteil warten will, um weiter wegen Klagen von Personen zu urteilen?

Ist es nicht so?

Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: dudd am 07. August 2014, 14:05
Liebe Mitstreiter!
Ich habe eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und wohne bei Freiburg. Hier möchte ich einen Stammtisch gründen oder mich anschliessen.
Dodianone
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 07. August 2014, 14:25
Siehe im Kalender:
Mo. 25.8.14 Runder Tisch in Offenburg, 20 Uhr
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 10. September 2014, 19:13
Hallo liebe Mitstreiter, diese Meldung wurde mir leider als Eilmeldung von einem Teilnehmer der Runden Tische vorhin geschickt.

VG Freiburg Urteil vom 2.4.2014, 2 K 1446/13
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Freiburg&Art=en&sid=22d68f41e8b31e73bb0cc920df6551ce&nr=18479&pos=0&anz=8
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Helmut Schönberger am 10. September 2014, 19:53
Wieso leider? Sieht für mich als juristischen Laien doch gut aus: es wird verzichtet die Entscheidung hinsichtlich der Kosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären  … bedarf einer grundsätzlichen Klärung … Zulassung der Sprungrevision. Dass die untere Instanz die Klage abweist war doch klar.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Redfox am 10. September 2014, 20:30
Die Urteilsbegründung klingt doch gut - dass es einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gibt war doch nicht zu erwarten (vgl. Zeile 24) - Sprungrevision beschleunigt den Weg nach Karlsruhe und man kann Aussetzungsanträge unter Bezugnahme auf dieses Verfahren erwägen (nachdem die relevanten Schriftsätze ausgetauscht wurden).

Zitat
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der Rundfunkbeitrag innerhalb der nichtsteuerlichen Abgaben der besonderen Untergruppe der Verzugslasten bzw. des Beitrags zugeordnet werden kann.
(...)

24    
2.2.2. Allerdings bedarf es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit einer gesetzlichen Norm mit dem Grundgesetz der unter Auseinandersetzung mit den jeweils einschlägigen Rechtsauffassungen in Literatur und Rechtsprechung gewonnenen Überzeugung der Kammer von der Grundgesetzwidrigkeit der Regelung; bloße Zweifel insoweit reichen nicht aus (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 02.05.2012 - 1 BvL 20/09 -, BVerfGE 131, 1, 15; Beschl. v. 07.04.1992 - 1 BvL 19/91 -, BVerfGE 86, 52, 57; Beschl. v. 05.04.1989 - 2 BvL 1/88 u.a. -, BVerfGE 80, 54, 59; Dederer, in: Maunz/Dürig, Komm. z. GG., Art. 100 Rn. 129).
(...)

Im Kern ist es wichtig, den angeblich mit der Abgabe zu erzielenden Zweck/Vorteil argumentativ zu demontieren:

Zitat
39
   
So ist die Erhebung eines Rundfunkbeitrags zunächst durch die Finanzierungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders sachlich gerechtfertigt. Rundfunkbeiträge dienen nicht, wie Steuern, der Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens, sondern werden - wie dargelegt - gemäß § 1 RBStV zur funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zur Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrags erhoben. Das Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag fließt nicht, wie das Steueraufkommen, in den allgemeinen Haushalt, sondern wird gemäß § 9 RFinStV auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter aufgeteilt. Damit erfüllt der Gesetzgeber seinen Auftrag, über eine entsprechende Finanzierungsregelung dafür Vorsorge zu treffen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann (BVerfG, Urt. v. 25.03.2014 – 1 BvF 1/11 u. a. – NVwZ 2014, 867, 869; Urt. v. 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. -, BVerfGE 119, 181, 214 ff.; näher zum spezifischen Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den hieraus abgeleiteten Anforderungen an die Finanzierungsform vgl. Fehling in: Ehlers/Fehling/Pünder, Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. 2, 3. Aufl 2013, Kap. „Medien- und Informationsrecht“, S. 1053 ff; Rn. 53 ff, 80f). Denn durch die Erhebung der nichtsteuerlichen Rundfunkbeitragszahlungen wird eine quotenunabhängige Deckung des Finanzbedarfs erreicht, die es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglicht, ein Programm anzubieten, das den im Rahmen der dualen Rundfunkordnung allein über die privaten Rundfunkanbieter nicht gewährleisteten, verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht und das sich gleichzeitig einer möglichen Einflussnahme des Haushaltsgesetzgebers auf das Programm bei der Zuweisung der Finanzmittel weitgehend entzieht (vgl. BVerfG, Urt. v. 11.09.2007, a.a.O., BVerfGE 119, 181, 219; Urt. v. 22.02.1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60, 90). Hinzu kommt die Rechtfertigung der Beitragserhebung durch die Ausgleichsfunktion der Rundfunkabgabe. Denn neben den - mittelbaren, auf die Gesellschaft insgesamt bezogenen - Vorteilen eines vielfaltsichernden öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient die Beitragserhebung auch dem Ausgleich des (zumindest potentiellen) Vorteils, der in der Möglichkeit des Beitragsschuldners zur individuellen Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots liegt.

Weiterer Angriffspunkt ist der Anknüpfungspunkt Wohnung:

Zitat
41
   
So liegt der tatbestandlichen Anknüpfung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung die sachgerechte Erwägung zugrunde, dass die einzelnen Personen als Adressaten des Programmangebots den Rundfunk vornehmlich in einer der beitragspflichtigen Raumeinheiten nutzen oder nutzen können und dass deshalb das Innehaben einer solchen Raumeinheit ausreichende Rückschlüsse auf den abzugeltenden Vorteil zulässt. Das begründet einen ausreichenden inneren Sachzusammenhang zwischen der Geldzahlungspflicht und dem mit ihr verfolgten gesetzgeberischen Ziel des Vorteilsausgleichs (so auch BayVerfGH, Entsch. v. 15.05.2014 - Vf.8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, Juris Rn. 75; a.A. Degenhart, a.a.O., K&R Beihefter 1, S. 11; Korioth/Koemm, a.a.O., DStR 2013, 833, 835; Exner/Seifarth, a.a.O., NVwZ 2013, 1569,1571).

Soweit erstmal auf die Schnelle.

(Das Thema sollte evtl. ausgekoppelt werden, da es zu wichtig ist es im Kalender zu behandeln).
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: karlsruhe am 10. September 2014, 20:59
Hier noch eine Ergänzung vom Mitstreiter, der für uns dieses Urteil gefunden hat.

Link zum Einstelldatum des Urteils: 6.9.14
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Freiburg&Art=en&sid=101a78977b6698b69be90dc4b0114622&Sort=12290
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 10. September 2014, 21:06
Seh ich auch positiv
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. September 2014, 22:45
Zitat
Schließlich besteht angesichts der tatbestandlichen Offenheit der Befreiungsregelung in Härtefällen auch die Möglichkeit, eine den genannten technischen oder körperlichen objektiven Unmöglichkeit des Rundfunkkonsums vergleichbare Fallgestaltung in der Weise zu erfassen, dass die deshalb objektiv ohne Vorteil gewährte Möglichkeit des Rundfunkempfangs ohne Gegenleistungsverpflichtung des Wohnungsinhabers bleibt (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 -, NVwZ 2013, 423, 424, wo eine Befreiung in den Fällen der religiös bedingten Verweigerung des Rundfunkempfangs als „nicht von vornherein ausgeschlossen“ bewertet wird; ähnlich auch StGH BW, Beschl. v. 19.08.2013 - 65/13 -, VBlBW 2014, 218).

30 ...
   

Zitat
31 Ergibt sich die Zuordnung des wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrags nach § 2 Abs. 1 RBStV zum Bereich der nichtsteuerlichen Abgaben nach dem Vorstehenden bereits aus der - und sei es über eine entsprechende Auslegung des Anwendungsbereichs der Befreiungsmöglichkeiten nach § 4 Abs. 6 RBStV sicherzustellenden - normativen Verbindung der Abgabenpflicht mit der Rundfunkempfangsmöglichkeit in der Wohnung, spricht zusätzlich gegen die Qualifizierung dieser Abgabe als Steuer, dass sie nicht der Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf des Gemeinwesens dient, sondern ausschließlich der Deckung des speziellen Finanzbedarfs, der sich aus der Notwendigkeit der (funktionsgerechten) Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie der Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen der Landesmedienanstalten ergibt
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. September 2014, 23:58
Zitat
Soweit der subjektive Wille zur Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots in den Schutzbereich eines von der allgemeinen Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG verschiedenen Grundrechts wie etwa der Religionsfreiheit fällt und die dennoch gegebene Heranziehung zur Finanzierung dieses Programms deshalb den Charakter eines - nicht mehr rechtfertigungsfähigen - Grundrechtseingriffs bekäme, begründet dies keine grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeitragserhebung nach § 2 Abs. 1 RBStV. Denn dieser Sondersituation, die im Fall des Klägers nicht vorliegt, kann im Zweifel über eine entsprechende verfassungskonforme Anwendung der allgemeinen Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV Rechnung getragen werden (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 -, NVwZ 2013, 423; StHG BW, Beschl. v. 19.08.2013 - 65/13 -, VBlBW 2014, 218; ähnlich auch VG Osnabrück, Urt. v. 01.04.2014 - 1 A 182/13 -, juris).

47 [...]
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Radio_Libertas am 11. September 2014, 08:57
Zitat
Soweit der subjektive Wille zur Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots in den Schutzbereich eines von der allgemeinen Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG verschiedenen Grundrechts wie etwa der Religionsfreiheit fällt und die dennoch gegebene Heranziehung zur Finanzierung dieses Programms deshalb den Charakter eines - nicht mehr rechtfertigungsfähigen - Grundrechtseingriffs bekäme, begründet dies keine grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeitragserhebung nach § 2 Abs. 1 RBStV. Denn dieser Sondersituation, die im Fall des Klägers nicht vorliegt, kann im Zweifel über eine entsprechende verfassungskonforme Anwendung der allgemeinen Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV Rechnung getragen werden (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 -, NVwZ 2013, 423; StHG BW, Beschl. v. 19.08.2013 - 65/13 -, VBlBW 2014, 218; ähnlich auch VG Osnabrück, Urt. v. 01.04.2014 - 1 A 182/13 -, juris).

47 [...]

Das ist immer der gleiche Witz, die Möglichkeit des Härtefallantrags und der Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen ist formaljuristisch vorgesehen um die Verfassungskonformität zu gewährleisten, wird aber auf konkreten Antrag hin nicht gewährt.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 11. September 2014, 09:48
Das ist immer der gleiche Witz, die Möglichkeit des Härtefallantrags und der Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen ist formaljuristisch vorgesehen um die Verfassungskonformität zu gewährleisten, wird aber auf konkreten Antrag hin nicht gewährt.

Sie geben uns Möglichkeiten. Wir sollen für Möglichkeiten zahlen. Unabhängig von der Wirklichkeit.
Das ist alles mit der Verfassung konform, die uns die Möglichkeit des tollsten demokratischen Rechtsstaats der Welt bietet. Um das zu sichern ist die Demokratieabgabe rechtfertigt.
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Redfox am 11. September 2014, 09:52
Es handelt sich also um Schutzgeld(erpressung).  |-
(Natürlich nicht im juristischen Sinn).
Titel: Re: VG Freiburg
Beitrag von: Bürger am 13. September 2014, 01:23
Dieser Thread hier wird geschlossen.
Weiterführung des Themas unter:


VerwG Freiburg – Sprungrevision zum
Bundesverwaltungsgericht zugelassen
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html

...und siehe im Übrigen auch ;)

Niederschrift am VG Karlsruhe / Optionen nach der Entscheidung VG Freiburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11325.0.html