Nach unten Skip to main content

Verlinkte Ereignisse

  • "Musterklage": 02. April 2014

Autor Thema: VG Freiburg  (Gelesen 80104 mal)

R
  • Beiträge: 1.126
Re: VG Freiburg
#60: 07. April 2014, 13:34
...
Am Anfang hat der Vorsitzende betont, dass dieses Gericht eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrags nicht feststellen kann.
...

Wie ist das zu verstehen, zu interpretieren?

Ich habe es so verstanden, daß das Gericht , falls es zu der Ansicht gelangt, daß der Rundfunkstaatsvertrag  in Bezug auf GG Art. 104, 105f. verfassungswidrig sein könnte,  es das Verfahren gleich an das BVerfG weiterleitet, da ein VG nicht befugt ist die Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Im Verlauf der weiteren Verhandlung, habe zumindest ich, aber ich glaube nicht alleine, den Eindruck gewonnen, daß das Gericht zu dieser Ansicht tendiert.

Deswegen finde ich es sehr bedenklich, daß das Urteil jetzt auf einmal 2 Wochen brauchen soll. (à la: "Wer hat an der Uhr gedreht")

Ich halte diese Zeit für ein gutes Zeichen. D. h., dass die Richter sich jetzt richtig Mühe geben werden, um den für die Einholung der Entscheidung des BVerfGer notwendigen Anforderungen zu entsprechen, damit es kein Rohrkrepierer wird. Es sind schon Fälle aufgetreten, da wurden die Schriftsätze des Gerichts als nicht den Anforderungen entsprechend vom BVerfGer zurück gewiesen.

Also sollen die das in Ruhe ausarbeiten und dann auf die Reise nach Karlsruhe schicken. Jetzt warten wir schon so lange, da kommt es auf die paar Tage auch nicht mehr an.

Und dann haben wir da ja noch den 15. Mai.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

T
  • Beiträge: 46
Re: VG Freiburg
#61: 17. April 2014, 16:15
Hallo,

gibt es hier in der Sache eigentlich Neuigkeiten, die 2 Wochen sind ja nun seit gestern verstrichen?

MfG TQ


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 14
Re: VG Freiburg
#62: 17. April 2014, 17:04
Ja Stimmt weis jemand was neues?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 48
Re: VG Freiburg
#63: 18. April 2014, 20:17
Ich werde noch eine Woche abwarten bevor ich nochmal bei Gericht nachfrage.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 14
Re: VG Freiburg
#64: 19. April 2014, 06:52
Ja bitte  :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Re: VG Freiburg
#65: 19. April 2014, 08:12
Zwischeninfo generell VG Freiburg um Thema Rundfunkbeitrag:

Quelle:Jahresbericht 2013 mit Ausblick 2014
Zitat
Rundfunkbeitrag

In einer Reihe von Verfahren ist über die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen (Haushaltsabgabe) zu entscheiden. Im Verfahren 2 K 1446/13 fand am 02.04.2014 die mündliche Verhandlung statt. Im Laufe des Jahres wird die 2. Kammer u.a. auch über Beiträge für Betriebstätten ( 2 K 1382/13 - Rechtsanwaltskanzlei) und Zweit-/Ferienwohnungen  (2 K 588/14) entscheiden. Insgesamt sind bei der Kammer derzeit (Stand 31.03.2014) 45 Verfahren wegen Rundfunkbeiträgen anhängig.

Vielleicht erbarmt sich ja die Pressestelle und veröffentlicht die Entscheidung zum Verfahren 2 K 1446/13 hier: VG Freiburg - Entscheidungen aus dem Jahr 2014


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: VG Freiburg
#66: 19. April 2014, 08:19
Zwischeninfo generell VG Freiburg um Thema Rundfunkbeitrag:

Quelle:Jahresbericht 2013 mit Ausblick 2014
Zitat
Rundfunkbeitrag

Insgesamt sind bei der Kammer derzeit (Stand 31.03.2014) 45 Verfahren wegen Rundfunkbeiträgen anhängig.


Klasse, wenn ich aus Stuttgart (Ostermarsch) zurück bin, werde ich mal bei den anderen VGs nach aktuellen Zahlen suchen.

Am Mittwoch, werde ich meine Klage in Karlsruhe abgeben (also hier dann +1) :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

R
  • Beiträge: 1.126
Re: VG Freiburg
#67: 23. April 2014, 13:18
...
Am Mittwoch, werde ich meine Klage in Karlsruhe abgeben (also hier dann +1) :)

Heute ist Mittwoch...

Gibt es auch was neues aus Freiburg?

Uns haben die irgendwie vergessen. Es hätte längst die Zahlungserinnerung zur Zahlungsaufforderung vom I. Quartal 2014 ins Haus flattern müssen. Und der Bescheid läßt damit auch noch auf sich warten. Ich werde langsam ungeduldig.....  ;) Und allmählich müssen die sich fragen lassen, ob sie überhaupt das notwendige Interesse an der Durchsetzung ihrer Forderung haben. Wenn die pleite machen, liegt es daran, dass wir keinen Bescheid bekommen.  ;D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: VG Freiburg
#68: 23. April 2014, 13:51
Komme gerade vom Gericht.

Somit Karlsruhe + 1

Habe bei meiner Abgabe natürlich nachgefragt, wieviele Klagen dort in dieser Sache schon vorliegen.

Konnte sie mir nicht sagen. Gab mir nur eine Telefonnummer der Pressestelle und den Hinweis, dass ich
in etwa 1-2 Wochen von meinem Sachbearbeiter Post erhalten würde, mit der Kostenaufstellung der Gerichtskosten. :(

Die Klage habe ich sehr kurz gehalten, bin nur nach dem normalen Aufbau, wer gegen wenn und warum
nur auf ein paar Punkte bzgl. der Verfassungswidrigkeit eingegangen mit den entsprechenden Zitaten aus dem Artikel "der neue Rundfunkbeitrag" von Dr. Thomas Exner, und Rechtsanwalt Dennis Seifarth

Was ich bislang in meinen Widersprüchen geschrieben habe, hat ja noch nie jemanden interessiert, ich hätte auch über das jeweilige Wetter als Widerspruchsbegründung schreiben können.

2 wichtige Sätze habe ich allerdings noch am Ende geschrieben, die alle, die noch vor dem 15.5.14 ihre Klageschrift abgeben werden, auch einfügen sollten.



Hiermit reiche ich die Klage ein, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz, um die Urteilsverkündung der Popularklage in München am 15.05.2014 abzuwarten.


Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2014  nach § 80 (4) VwGO, bis über meine Klage entschieden wurde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: VG Freiburg
#69: 23. April 2014, 14:09
2 wichtige Sätze habe ich allerdings noch am Ende geschrieben, die alle, die noch vor dem 15.5.14 ihre Klageschrift abgeben werden, auch einfügen sollten.
[...]
Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2014  nach § 80 (4) VwGO, bis über meine Klage entschieden wurde.

Das muss wohl relativiert werden...

Bitte noch mal eingehend das Thema Antrag auf
= "Anordnung der aufschiebenden Wirkung"
= "Anordnung der Aussetzung der Vollziehung"
= "Eilrechtsschutz"
zu Gemüte führen... u.a. hier:

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Fristsetzung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html

Meinem Verständnis nach sollte ein solcher Antrag beim VG wohl erst als letztes Mittel nach vorheriger erfolgloser Antragstellung bei der Landesrundfunkanstalt und erst bei akut drohender Vollstreckung in Frage kommen...
...ansonsten könnten die dafür beim Gericht anfallenden Gebühren wohl dem Antragsteller auferlegt werden?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 48
Re: VG Freiburg
#70: 24. April 2014, 13:51
Hab heute nochmal angerufen. Die Dame bat darum eine halbe Stunde später nochmal anzurufen, sie müsse sich erst beraten. Dann: es ist noch kein Urteil formuliert. Dass ich als Kläger mit zurückgestelltem Verfahren automatisch und kostenlos dieses Musterverfahrensurteil bekäme, wie zuerst gesagt, wurde dahingehend relativiert, dass ich das erst nach dem Rechtskräftigwerden bekäme, und das wäre frühestens 4 Wochen nach Verkündung der Fall. Wenn es weitergezogen wird gar nicht. Auf jeden Fall wird eine Presseerklärung zu diesem Urteil ergehen. Wann damit zu rechnen sei konnte sie nicht sagen. Ich könnte frühestens in vier Wochen noch einmal nachfragen.

Dann bis Montag 20 Uhr im Brandeck, Offenburg, roter Wimpel!
Helmut
0179 9133956


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2014, 13:55 von Helmut Schönberger«

s
  • Beiträge: 14
Re: VG Freiburg
#71: 24. April 2014, 17:46
ich glaube das hört sich gut an!!! ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 90
Re: VG Freiburg
#72: 25. April 2014, 10:46
Da wartet man bestimmt auch auf den bayerischen Spruch. War klar.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Re: VG Freiburg
#73: 25. April 2014, 11:30
Da wartet man bestimmt auch auf den bayerischen Spruch. War klar.

Sehe ich nicht so. Könnte man aber immerhin hinterher nachprüfen. Ich gehe davon aus, dass man in Karlsruhe keine Bruchlandung erleiden möchte und damit wird man wohl noch kräftig an dem Urteil arbeiten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

s
  • Beiträge: 14
Re: VG Freiburg
#74: 26. April 2014, 08:39
Ja das glaube ich auch ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben