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  • "Musterklage": 02. April 2014

Autor Thema: VG Freiburg  (Gelesen 80088 mal)

S
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Re: VG Freiburg
#90: 11. Mai 2014, 20:35
Es geht hier aber nur um ein normales Verwaltungsgericht oder? Hätte es gegen den Rundfunkbeitrag entschieden würde es ja eh in Revision gehen. Sicher will Prof. Koblenzer den Studenten den Weg durch die Instanzen nicht vorenthalten, hoffen wir es zumindest mal.


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Re: VG Freiburg
#91: 11. Mai 2014, 21:26
Es geht hier aber nur um ein normales Verwaltungsgericht oder? Hätte es gegen den Rundfunkbeitrag entschieden würde es ja eh in Revision gehen. Sicher will Prof. Koblenzer den Studenten den Weg durch die Instanzen nicht vorenthalten, hoffen wir es zumindest mal.

Ja, normales VG. Danach kommt Berufung, erst danach Revision, am Ende Beschwerde. Ja, ich hoffe, er
geht durch die Instanzen.

Mehr stört mich, dass Rheinland-Pfalz vor Bayern entscheidet. Von den Bayern halte ich mehr. Die arme
Pfalz braucht den Rundfunk als Arbeitgeber. Das ist ja ein guter, nicht schriftlicher Grund, um für
die Zwangsabgabe zu entscheiden. Den schriftlichen Grund können sie mit Hilfe von Professor Kube
aus der ZDF-Universität Mainz schreiben.


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Re: VG Freiburg
#92: 12. Mai 2014, 13:27
...Den schriftlichen Grund können sie mit Hilfe von Professor Kube
aus der ZDF-Universität Mainz schreiben.

Und der widerum war auch "Azubi" bei Prof. Kirchhof.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Re: VG Freiburg
#93: 22. Mai 2014, 08:36
Mich wundert, dass immer noch kein Urteil veröffentlicht wurde.
Das ist doch längst überfällig!



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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Tante Erna

Re: VG Freiburg
#94: 22. Mai 2014, 09:22
Ich bitte um eine kurze Info, sobald es ein Urteil gibt. Danke.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: VG Freiburg
#95: 22. Mai 2014, 10:07
Mich wundert, dass immer noch kein Urteil veröffentlicht wurde.
Das ist doch längst überfällig!

Ja, auf deren Server steht mittlerweile schon der Bericht einer Verhandlung, die über 3 Wochen später stattfand.
( http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Freiburg&Art=en&Datum=2014-4 ) .

Aber vom 02/04/2014 leider immer noch nichts.
Tut mir leid, aber meiner Meinung nach haben die auch Angst vor der Wahrheit
und werden auch versuchen, das Recht im Sinne des öffentl.-rechtlichen Rundf. zu beugen.
Wofür bräuchten die sonst so lange?

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2014, 10:12 von unGEZahlt«

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Re: VG Freiburg
#96: 22. Mai 2014, 11:37
Von der Kanzlei Koblenzer habe ich leider auch noch keine Antwort auf meine recht allgemein gehaltene Frage bekommen, die ich per Email dorthin gesandt habe. Mir ging es ja nicht darum, dass da irgendwelche Anwaltsgeheimnisse ausgeplaudert werden sondern nur darum, ob es überhaupt ein Urteil gibt.

Wenn man jedoch mal gedanklich durchspielt, dass es zu den "Urteilen" der Verfassungsgerichtshöfe in München und Koblenz lediglich ca. 3 Wochen gebraucht hat, bis ein Urteil vorlag, läßt mich eine derart lange Wartezeit auf ein Urteil eines Verwaltungsgerichts doch wieder hoffen.


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Re: VG Freiburg
#97: 17. Juni 2014, 12:19
Nach nunmehr drei Wochen mal die Frage:

Gibt es was neues aus Freiburg?


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: VG Freiburg
#98: 30. Juni 2014, 14:24
Habe gerade mit der 2. Kammer in Freiburg telefoniert.
Es gibt noch keine Entscheidung.
Es liegt noch beim Richter und es ist sehr aufwendig und wie lange dies noch dauern wird, kann nicht
gesagt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2014, 14:32 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

B
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Re: VG Freiburg
#99: 30. Juni 2014, 14:31
Na da bin ich ja mal gespannt...


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Re: VG Freiburg
#100: 30. Juni 2014, 15:01
Gibt es dazu ein Aktenzeichen?

Dann könnte man sich mit der Klage darauf beziehen!


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: VG Freiburg
#101: 30. Juni 2014, 15:27
Habe gerade mit der 2. Kammer in Freiburg telefoniert.
Es gibt noch keine Entscheidung.
Es liegt noch beim Richter und es ist sehr aufwendig und wie lange dies noch dauern wird, kann nicht
gesagt werden.
Danke für die Nachfrage.
Das klingt in der Tat durchaus interessant...
..."Aufwand" haben die bisherigen Gerichte ja offensichtlich kaum bis gar nicht betrieben.

vgl. Aussage Ermano Geuers zu den unterinstanzlichen Urteilen am Beispiel des Urteils des VG Bremen

FAZ.net, 06.02.2014
Rundfunkbeitrag - Wir zahlen alle zweimal
Der Passauer Jurist Ermano Geuer klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag.
Am 25. März wird verhandelt. Glaubt er wirklich, dass ARD und ZDF Probleme kriegen? Ein Gespräch.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-wir-zahlen-alle-zweimal-12786767.html

Zitat
FAZ:Das Verwaltungsgericht Bremen hat gerade festgestellt, der Rundfunkbeitrag werde zu Recht erhoben. Grundsatz: Jeder empfängt Rundfunk, in der Wohnung oder im Betrieb, deshalb kann der Staat einen Beitrag erheben: keine Steuer.

Ermano Geuer: Das mag das Verwaltungsgericht Bremen so sehen, ändert aber meiner Meinung nach nichts an den Erfolgsaussichten der Klage. Man muss sich das Ganze auch aus der Sicht des Praktikers ansehen. Wenn das VG Bremen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abgabe gehabt hätte, dann hätte es - da es dann die Regelung nicht einfach verwerfen darf - die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen müssen.

Eine solche Vorlage ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft und erfordert vom Gericht einen stark erhöhten Begründungsaufwand. Zugleich hat das VG Bremen ja den Rechtsweg an das Oberverwaltungsgericht Bremen zugelassen.
Wäre die Sache ganz klar, hätte es dieses nicht gemacht.
Es ist also alles offen.
Es handelt sich um eine juristische Einzelmeinung.

Das lässt wohl in Verbindung mit den kritischen Nachfragen des Gerichts (siehe Notizen zu Beginn des Threads) sowie der Klageausarbeitung durch den kompetenten Herrn Prof. Koblenzer doch auf eine Richtervorlage ans Bundesverfassungsgericht hoffen...

Unser Interesse müssen wir nicht verbergen, sollten sie aber nunmehr nicht durch zu aufdringliches Nachfragen von der ernsthaften Arbeit abhalten.

Wir dürfen gespannt sein... ;)


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Re: VG Freiburg
#102: 30. Juni 2014, 19:15
Endlich mal was positives. Ich glaube das es nicht im Sinne der ÖRR läuft.


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Re: VG Freiburg
#103: 01. Juli 2014, 08:56
Das habe ich auf der Seite des VG Freiburg gefunden:

http://vgfreiburg.de/pb/,Lde/Jahresbericht+2013+des+VG+Freiburg

""
Rundfunkbeitrag

In einer Reihe von Verfahren ist über die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen (Haushaltsabgabe) zu entscheiden. Im Verfahren 2 K 1446/13 fand am 02.04.2014 die mündliche Verhandlung statt. Im Laufe des Jahres wird die 2. Kammer u.a. auch über Beiträge für Betriebstätten ( 2 K 1382/13 - Rechtsanwaltskanzlei) und Zweit-/Ferienwohnungen  (2 K 588/14) entscheiden. Insgesamt sind bei der Kammer derzeit (Stand 31.03.2014) 45 Verfahren wegen Rundfunkbeiträgen anhängig.
""


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Re: VG Freiburg
#104: 01. Juli 2014, 14:17
Das habe ich schon geahnt und ich empfinde das auch als positiv.

Dass Bremen mal so eben den Beitrag nicht nur in der Bürgerschaft durchwinkt (ich hatte das ja schon mal hier im Forum näher beschrieben) und das VG das auch noch mal abnickt ist doch klar.

Googlet mal nach "Finanzausgleich Radio Bremen". Da wird Euch schwarz vor Augen. Vor allem, wenn man die Begründungen dazu liest. Dabei wird gerne vergessen, dass der Bestand von Radio Bremen nur der Kuriosität der Aufteilung in die Besatzungszonen nach dem Kriege zu "verdanken" ist. Rein verwaltungstechnisch hätte man Bremen auch den Briten zuschlagen können und einen etwa gleich großen Zipfel im südlichen Bereich der britischen Besatzungszone den Amis. Damit wären die auch prima bedient gewesen. Aber vermutlich wollten die Amis gerne eine der beiden Städte mit Hafenanbindung haben. Und zum Dank dafür hat man uns dann Radio Bremen gelassen.

Und wenn man das Saarland Frankreich zugeschlagen hätte, wären wir den Saarländischen Rundfunk auch los.


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