2 wichtige Sätze habe ich allerdings noch am Ende geschrieben, die alle, die noch vor dem 15.5.14 ihre Klageschrift abgeben werden, auch einfügen sollten.
[...]
Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meine Klage entschieden wurde.
Das muss wohl relativiert werden...
Bitte noch mal eingehend das Thema Antrag auf
= "Anordnung der aufschiebenden Wirkung"
= "Anordnung der Aussetzung der Vollziehung"
= "Eilrechtsschutz"
zu Gemüte führen... u.a. hier:
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html
Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Fristsetzung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html
Meinem Verständnis nach sollte ein solcher Antrag beim VG wohl erst als letztes Mittel nach vorheriger erfolgloser Antragstellung bei der Landesrundfunkanstalt und erst bei akut drohender Vollstreckung in Frage kommen...
...ansonsten könnten die dafür beim Gericht anfallenden Gebühren wohl dem Antragsteller auferlegt werden?
Antwort von karlsruhe
Habe gestern vom VG Karlsruhe dazu Antwort erhalten.
(kann nicht einscannen, deshalb schreibe ich es ab)
Verwaltungsrechtssache
.......
gegen Südwestrundfunk-Referat Beitragsrecht-
wegen Rundfunkbeitrag
hier: Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
Der Antrag vom 22.4.2014 ist hier am 23.04.2014 eingegangen.
Der Antragsgegner erhielt Mehrfertigung des Antrags mit der Bitte, sich innerhalb von 2 Wochen zu äußern.
Anmerkung von mir, ich habe keine Frist gesetztEs wird gebeten,
-----
- den angefochtenen Bescheid und ggf. den Widerspruchsbescheid in Kopie vorzulegen
Anmerkung von mir, kann ich erst am Donnerstag machen, da ich es gerne selber abgeben würde.Und nun, noch etwas dazu extra schreiben, oder einfach so lassen?
Habe deswegen auch
2 Aktenzeichen.
Antwort vom 30.4.14 zur normalen Klage, eigenes Aktenzeichen und eigener Sachbearbeiter
aber noch keinen Gebührenbescheid, da ich ja noch den angefochtenen Bescheid und ggf. den Widerspruchsbescheid in Kopie vorlegen soll
Antwort vom 2.5.14 zum § 80, eigenes Aktenzeichen und eigener Sachbearbeiter