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Autor Thema: So wehren Sie sich gegen die Gebühren-Räubereien (Vorbehaltszahlung/BVerwG)  (Gelesen 61 mal)

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  • Beiträge: 12.228
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Tichys Einblick, 29.10.2025
Rundfunkbeitrag: Der Widerstand wächst
So wehren Sie sich gegen die GEZ-Gebühren-Räubereien
Der Rundfunkbeitrag soll erhöht werden. Mehrere Bundesländer wollen dem nicht zustimmen. Hierbei mag auch das Leipziger Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober eine Rolle spielen, das Argumente und neue Wege eröffnet hat. Nachfolgend ein Musterbrief für diejenigen, die ihre Beitragszahlung unter Vorbehalt stellen möchten.
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-zahlung-unter-vorbehalt-musterbrief/
Zitat von: Tichys Einblick, 29.10.2025, Rundfunkbeitrag: Der Widerstand wächst - So wehren Sie sich gegen die GEZ-Gebühren-Räubereien
[...]

Wer weitere juristische Wege zur genehmigten Verweigerung des ÖRR-Beitrags nicht abwarten will, seinen Unmut darüber jedoch zum Ausdruck bringen will, könnte diesen Briefentwurf verwenden, der in juristischem Feinschliff den Einzugsermächtigten mitteilt, dass man den Beitrag nur unter Vorbehalt zahlt:

Zitat von: Tichys Einblick, 29.10.2025, Musterbrief zur Vorbehaltszahlung bzgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2025 - 6 C 5.24
[...]

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 (BVerwG 6 C 5.24) erkläre ich hiermit zur Meidung des Anscheins einer Anerkenntniswirkung entsprechend § 814 BGB, dass meine sämtlichen künftigen Rundfunkbeitragszahlungen einschließlich jedweder Säumniszuschläge und/oder Verzugszinsen sowie sonstiger beitragsbezogener Kosten ab dem 1. Januar 2026 (Fälligkeitsdatum) ausnahmslos unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung mangels rechtsgültiger Anspruchsgrundlage geleistet werden.

Sollte sich daher im Rahmen des weiteren Instanzenzuges dieses Verfahrens oder andernorts rechtskräftig erweisen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag ganz oder teilweise, dauerhaft oder bezogen auf kalendarisch abgegrenzte Zeiträume, nicht ordnungsgerecht erfüllen oder erfüllt haben, beabsichtige ich, die in diesem Fall rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen allesamt zu kondizieren.

Der buchhalterisch vereinfachende Aufschub des vorbehaltenen Rückforderungsanspruches auf den genannten Fälligkeitszeitpunkt ab dem 1. Januar 2026 erfolgt – ohne Präjudiz – rein vorsorglich zur Meidung eines etwaigen Einwandes der illoyalen Rechtsausübung innerhalb eines möglicherweise angenommenen Dauerschuldverhältnisses. Ein materiellrechtliches Angebot auf Abschluss eines dahingehenden Verzichtsvertrages ist damit nicht verbunden. Zugleich bleibt die Geltendmachung und Ausführung von Rechten vorbehalten, die aus anderen Rechtsgrundlagen weitergehende Ansprüche begründen könnten.

Mit verbindlichen Grüßen
[...]


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Hierbei jedoch bitte auch beachten...
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4058.0
Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
möglichen Fragwürdigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595
sowie auch
Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12784.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12784.msg86114.html#msg86114



Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Themenkomplex:
Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28121.0
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0

BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28153.0
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28123.0
Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28203.0

BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]

Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0


Ergänzend siehe u.a. auch unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
und daraus u.a. zu „konkret-individueller Vorteil“ vs. „abstrakt-genereller Nutzen“
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28430.0
Gegenleistung für einen „gesamtgesellschaft­lichen Vorteil“: Das BVerfG-Urteil..
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28175.0

Kritik an öffentlich-rechtlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht (08/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37426.0
Revisionszulassung bzgl. Beitrag/Programm: "große Sprengkraft f. ARD u. ZDF" (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37976.0
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0


BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Verhandlung am 01.10.2025
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38538.0
BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Urteilsverkündung am 15.10.2025
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38553.0
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38554.0

Dresdnerin klagt gegen Rundfunkbeitrag: MDR habe Programmauftrag nicht erfüllt (07/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38042.0
Gegen Zwangsbeitrag ist kein Kraut gewachsen. VG Berlin weist Klage ab. (12/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38259.0

Befreiungsantrag wegen fehlendem individuellen Vorteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37991.0

und weitere





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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