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Autor Thema: Aufford. z. Unterlassung: Eingriff in Rezipienten-/Inform.-Freiheit Art 5 GG  (Gelesen 3078 mal)

P
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Aufforderung zur Unterlassung des
Eingriffs in die Rezipientenfreiheit/ (positive) Informationsfreiheit nach Art. 5 GG


Edit/ Vorwort "Bürger": Unabhängig von etwaigen (fraglichen?) "Rechtsmitteln"/ "Widerspruch"/ "Klage" gegen die "rundfunkbeitragsrechtlichen Festsetzungsbescheide" (mit fraglichen Erfolgen bzgl. der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen) könnten fiktive Personen ABC bereits Unterlassungs-Aufforderungen u.a. bzgl. Grundrechtsverletzungen an ARD-ZDF-GEZ gesendet haben. Es sollte nicht gesagt sein, man habe nicht "alles versucht". Inwiefern gegen etwaige - dann jedenfalls wissentliche und willentliche - Zuwiderhandlungen vorzugehen wäre, wäre bitte Gegenstand eines eigenständigen Threads. Es könnte jedenfalls sein, dass ARD-ZDF-GEZ das mögliche Damoklesschwert etwaiger Haftungsansprüche bzgl. eines wissentlichen und willentlichen Eingriffs in ein zuvor durch den Betroffenen ausdrücklich geltend gemachten Grundrechts durchaus scheuen könnten und mglw. nicht unnötig herausfordern möchten... Soweit zunächst der theoretische Grundgedanke, der hier zugrunde gelegt ist und daher hier auch bitte nicht zu diskutieren/ nicht in Frage zu stellen ist.
Hier sollen nur mögliche Beispiele zur Unterlassungsaufforderung bzgl. des o.g. Grundrechts gesammelt und diskutiert werden.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.



Hier ein erstes Unterlassungsaufforderungs-Beispiel zur Diskussion:

Zitat von: Aufforderung zur Unterlassung des Eingriffs in die Rezipientenfreiheit/ (positive) Informationsfreiheit nach Art. 5 GG (Beispiel 01)
[Absender]

[Adressat = Stelle, die etwas unterlassen soll]


_______________, den __.__.____



hier:
Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs


Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird der Unterlassungsanspruch geltend gemacht.


Es ist zu unterlassen, mich als "Schuldner" für einen "Rundfunkbeitrag" heranzuziehen.

Es ist zu unterlassen, meiner Person "Bescheide" zu senden.

Es ist zu unterlassen, Forderungen gegen meine Person geltend zu machen, welche als "Rundfunkbeitrag" bezeichnet werden.


Begründung


BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
135
1. Das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG folgende Grundrecht der Informationsfreiheit schützt den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 103, 44 <60>; 145, 365 <372 Rn. 20>) und zugleich die eigene Entscheidung darüber, sich aus solchen Quellen zu informieren (vgl. BVerfGE 15, 288 <295>). Der Aspekt des Auswählenkönnens ist der Grundtatbestand jeder Information (vgl. BVerfGE 27, 71 <83>). [...]

i.V.m.

BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung, Beschluss vom 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html


Der Rundfunkbeitrag als eine staatliche Maßnahme zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks stellt einen Eingriff in mein Grundrecht dar und ist deshalb zu unterlassen.


Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]



Edit "Bürger": So ziemlich auf den Punkt gebracht u.a. unter
BVerfG - neue Bedeutung alter Vorgänge - Mitwirkung hilfreich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37371.msg223137.html#msg223137

Eine Anmerkung noch zu Randnummer 135:
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
135
1. Das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG folgende Grundrecht der Informationsfreiheit schützt den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 103, 44 <60>; 145, 365 <372 Rn. 20>) und zugleich die eigene Entscheidung darüber, sich aus solchen Quellen zu informieren (vgl. BVerfGE 15, 288 <295>). Der Aspekt des Auswählenkönnens ist der Grundtatbestand jeder Information (vgl. BVerfGE 27, 71 <83>). Ob das Grundrecht der Informationsfreiheit darüber hinaus auch gleichrangig im Sinne einer negativen Komponente davor schützt, sich gegen den eigenen Willen Informationen aufdrängen zu lassen (in diese Richtung BVerfGE 44, 197 <203 f.>), oder ob insoweit der Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG einschlägig ist (vgl. zusammenfassend Fikentscher/Möllers, NJW 1998, S. 1337 <1340> m.w.N.), bedarf vorliegend keiner Entscheidung. Denn die Rundfunkbeitragspflicht begründet keinen Zwang zur Konfrontation mit den über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbreiteten Informationen, so dass es jedenfalls an einem Eingriff fehlt. Es wird weder unmittelbar noch mittelbar Zwang ausgeübt, die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anzusehen oder anzuhören (vgl. zur Rundfunkgebühr auch BVerwGE 108, 108 <117>).
Das Bundesverfassungsgericht weicht der Beeinträchtigung der Rezipientenfreiheit/ Informationsfreiheit geschickt durch das Vorschieben der negativen Informationsfreiheit aus.
Ein Argument, welches man so schon unzählige Male sehen konnte. Dabei sollte man von einem obersten Gericht doch etwas mehr erwarten können.
Ironischerweise zitiert das Bundesverfassungsgericht gleich zu Beginn aus seiner Entscheidung zur Leipziger Volkszeitung, welche seinerzeit gerade die enorme Bedeutung der Rezipientenfreiheit hervorhob - siehe dazu u.a. auch unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0


Zur Adressierung siehe u.a. auch unter
allgem. Hinweise/ Erfahrungen Schriftverkehr/ FAX mit LRA/BS + eigene Akten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35882.0



Gesammelte Link-Auswahl bzgl. Unterlassungs-Aufforderungen:
Aufford. z. Unterlassung: Eingriff in Rezipienten-/Inform.-Freiheit Art 5 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37413.0
Aufford. z. Unterlassung: justizförm. ausgeprägt. Verw.-verfahren/-tätigkeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37441.0



Gesammelte Link-Auswahl zum Thema
Rezipientenfreiheit/ (positive) Informationsfreiheit nach Art. 5 GG

BVerfG - neue Bedeutung alter Vorgänge - Mitwirkung hilfreich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37371.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37371.msg223137.html#msg223137

BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0

Zulässigkeit eines Eingriffes in Art. 5 GG > nur durch "allgemeine Gesetze"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29832.0
Rundfunkbeitrag - Mittelbarer Eingriff in die Pressefreiheit der Printmedien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32843.0
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0

Pro7-Sat.1 Beirat/ Brandbrief an Länder - "private Sender in Gefahr" (08/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37386.0
ARD zu mächtig - Privatradios geben Alarm (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37387.0
BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0
Zeitungen: Im Würgegriff der ör Rundfunkanstalten (Abmahnungs-/Klagewelle?) (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36481.0

sowie ergänzend auch
Sind die Printmedien Wettbewerber der Nicht-Printmedien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35988.0
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR (Aug 2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19979.0
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen (Aug 2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20041.0
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28672.0

BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0

...und speziell zum Thema der "Presseähnlichkeit" noch eine kleine Chronik gesammelter Meldungen aus der Vergangenheit ::)
Streit um „presseähnliche Angebote“: ARD-Sender und Verlage treffen sich ... (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36586.0
Presseähnlicher Rundfunk - So etwas soll es im Internet künftig nicht mehr geben (07/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27902.0
Streit um Presseähnlichkeit - Die große Einigung (07/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27984.0
ARD und ZDF verzichten in Zukunft auf presseähnliche Texte (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27779.0
Chef der NRW-Staatskanzlei: "Das Internetangebot darf nicht presseähnlich sein" (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25671.0
Neues aus dem Fernsehrat (18): Nominierung „presseähnlich“ als Unwort des Jahres (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25570.0
NRW-Medienstaatssekretär fordert „möglichst klares Verbot der Presseähnlichkeit“ (11/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25319.0
Was dürfen die ÖR im Netz?"Presseähnlichkeit" auf dem Prüfstand (09/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24608.0
Telemedienauftrag wird modernisiert – Verbot der „Presseähnlichkeit“ bleibt (07/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23893.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0



Edit "Bürger": Danke für den Beitrag. Dieser wurde noch um Querverweise und weitere Erläuterungen ergänzt.

memo: Es sollte mglw. aufgefordert werden, bereits den Versuch zu unterlassen.


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Ein - ursprünglich noch ohne, unten jedoch bereits mit Urteils-Verweisen verfasstes - Beispiel weiterer fiktiver Personen DEF (aus Sachsen, daher Bezug zur Sächsischen Verfassung) könnte so oder so ähnlich gelautet haben...

Zitat von: Aufforderung zur Unterlassung des Eingriffs in die Rezipientenfreiheit/ (positive) Informationsfreiheit nach Art. 5 GG (Beispiel 02)
[Absender]

[Adressat = Stelle, die etwas unterlassen soll]


_______________, den __.__.____



hier:
UNTERLASSUNG


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie hiermit auf zur

Unterlassung, mir - und somit auch den von mir in eigener freier Entscheidung ausgewählten und genutzten Quellen und damit Grundrechtsträgern nach Art. 20 SächsVerf / Art. 5 GG / Art. 10 EMRK - in grundrechtsverletzender Weise diejenigen finanziellen Mittel zwangsweise für eine von mir in eigener Entscheidung nicht ausgewählte/ nicht genutzte Informationsquelle entziehen/ entwenden zu wollen, welche ich stattdessen benötige, mich nach Art. 20 SächsVerf / Art. 5 GG /  Art. 10 EMRK aus kostenpflichtigen Quellen eigener freier Entscheidung und Auswahl ungehindert zu unterrichten, d.h. zur

Unterlassung des Eingriffs in das Grundrecht der (positiven und negativen) Informationsfreiheit und Rezipientenfreiheit sowie auch der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.


BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
135
1. Das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG folgende Grundrecht der Informationsfreiheit schützt den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 103, 44 <60>; 145, 365 <372 Rn. 20>) und zugleich die eigene Entscheidung darüber, sich aus solchen Quellen zu informieren (vgl. BVerfGE 15, 288 <295>). Der Aspekt des Auswählenkönnens ist der Grundtatbestand jeder Information (vgl. BVerfGE 27, 71 <83>). [...]
i.V.m.
BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung, Beschluss vom 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html


Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

"Art. 20 SächsVerf" hier für Bundesland Sachsen. Für ein anderes Bundesland ist dann der entsprechende Artikel aus der jeweiligen Landesverfassung anzugeben - dazu bitte Eigenrecherche bzw. tlw. auch bereits unter
Äquivalenztabelle der Grundrechte - Bund, Länder, EU, EMRK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35605.0



Edit "Bürger":
memo: Es sollte mglw. aufgefordert werden, bereits den Versuch zu unterlassen.


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Untermauernd könnte eine solche Unterlassungsaufforderung ergänzt werden mit entsprechenden Auszügen u.a. aus folgenden Meldungen:
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (11/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0

Zu diesem Zwecke könnten fiktive Personen A-Z sich ggf. auch direkt an den BDZV wenden und um kostenfreie Abschrift des vollständigen Wortlauts dessen an die EU-Kommission gerichteten Schreibens bitten - z.B. um dies dann in Auszügen oder im vollen Wortlaut der Unterlassungsaufforderung beizufügen.


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Ein leicht veränderter Textvorschlag wurde publiziert - unter Quellenangabe dieses Threads. Hier die Text-Variante:

- Verwendbar für vieles und ziemlich alles.
- Beispielsweise nach jeder "Zahlungsaufforderung"/ "Kontostandsmitteilung" "aus Köln".

- Kenner adressieren immer an den ARD-Intendanten, weil von da an die Akte meist bei der ARD-Anstalt verwaltet wird - von nur etwa 7 Mitarbeitern. Die freuen sich ungemein, wenn derart viele Briefe eingehen, dass sie es nicht mehr meistern können.
Denn sie erhalten dann nette weitere Kollegen bewilligt, so lange sie viele Vorgänge nur verzögert bearbeitet können. Das blockiert dann immer manch andere Bearbeitung...  (#)

... "strategisch denken" - gegen ein das Recht verletzendes System kommt man nicht zum Ziel von Gerechtigkeit, es sei denn, man kneift das System an verwundbaren Stellen.

Zitat
[Absender]
[Adressat = Stelle, die etwas unterlassen soll]
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Sehr geehrte Damen und Herren, mitgeteilt wird:

A. Antrag und Aufforderung
zu unterlassen, mir diejenigen finanziellen Mittel zwangsweise entziehen / entwenden zu wollen, die ich benötige, um mich stattdessen aus kostenpflichtigen Quellen eigener freier Entscheidung und Auswahl ungehindert zu unterrichten. Auch jeder Versucht ist zu unterlassen.

B. Begründung:

B1. Dieses Wahlrecht ist garantiert durch Artikel 5 Grundgesetz,
Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK),
Artikel 11 und 14 der EU-Grundrechte-Charta,
und die analogen Regeln aller Landesverfassungen.

Gemäß Synopsis aus dem Gutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit" Abschnitt AD4. (Bezugsquelle auf Anfrage.)

B2. Die von mir stattdessen gewählten Quellen sind meines Erachtens höherwertig.
Ihr Ansinnen, mir anderes (ARD, ZDF usw.) trotz Ablehnung und sogar Abneigung aufzuzwingen, verstößt demnach zudem gegen das Grundrecht der Handlungsfreiheit (Art. 2 GG).

Wegen der politisch einseitigen Ausrichtung von ARD, ZDF usw. für sektenartig belehrend manipulativ sich präsentierende Ideologien (staatsnahe Manipulation) wird ferner das Demokratieprinzip verletzt (Art. 20 GG) - im Hinblick auf die zwangsweise Förderung solcher Volks-Manipulation.

B3.a) Zu unterlassen ist demnach mir gegenüber ab sofort ihr versuchter Eingriff in das Grundrecht der (positiven und negativen) Informationsfreiheit und Rezipientenfreiheit sowie auch der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.
- gemäß BVerfG 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157 (2018-07-18)
- https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

RN_135: " 1. Das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG folgende Grundrecht
der Informationsfreiheit schützt den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 103, 44 <60>; 145, 365 <372 Rn. 20>)
und zugleich die eigene Entscheidung darüber, sich aus solchen Quellen zu informieren
(vgl. BVerfGE 15, 288 <295>).

Der Aspekt des Auswählenkönnens ist der Grundtatbestand jeder Information (vgl. BVerfGE 27, 71 <83>). [...]"

B3.b) In Verbindung mit BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung
- BVerfG 1 BvR 46/65 Beschluss vom 03.10.1969 -
- https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html

B4. Der Effekt von Grundrechteverstoß durch Entzug des Informationsbudgets ist beweiskräftig:
"Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (2023-11)"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0

"BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (2023-ß8)"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
(Vorname Nachname)

Fundstelle:
----------------------------
Mittelspalte auf: https://infos7.org/eede/#PPE-ZZVBW-GEZ-BOY
- oder über den Webbrowser Suche auf der Seite: *BOY

Dort unter:  " UBU " -
"-'UBU -- Art. 5 Grundgesetz: Das Recht, die Empfänger seines Medien-Budgets selber zu wählen. "
 - - mit Verlinkung hierher zum Forum für mehr Informationsquellen -


Angemerkt sei, dass ein aktuell beworbenes Streitkonzept "STOPP ARD, ZDF" ja auf eben diesem Grundgedanken basiert:
------------------------------------------------------------------
Man geht den Gedanken dann aber sogar bis zur logischen rechtichen Konsequenz:

Man stellt die Zahlungen ein wegen "Anbieterwechsel - fort von ARD, ZDF usw. - zu einem Medienangebot, das viel besser in Einklang ist mit den Entscheiden des Bundesverfassungsgerichts - Bildung, staatsbürgerliche Verantwortung, politische Neutralität".

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Das Verlinken von einzelnen Websites soll nur in Maßen erfolgten. Man findet das im Kontext des o.g. Links.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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