Ein leicht veränderter Textvorschlag wurde publiziert - unter Quellenangabe dieses Threads. Hier die Text-Variante:
- Verwendbar für vieles und ziemlich alles.
- Beispielsweise nach jeder "Zahlungsaufforderung"/ "Kontostandsmitteilung" "aus Köln".
- Kenner adressieren immer an den ARD-Intendanten, weil von da an die Akte meist bei der ARD-Anstalt verwaltet wird - von nur etwa 7 Mitarbeitern. Die freuen sich ungemein, wenn derart viele Briefe eingehen, dass sie es nicht mehr meistern können.
Denn sie erhalten dann nette weitere Kollegen bewilligt, so lange sie viele Vorgänge nur verzögert bearbeitet können. Das blockiert dann immer manch andere Bearbeitung...
... "strategisch denken" - gegen ein das Recht verletzendes System kommt man nicht zum Ziel von Gerechtigkeit, es sei denn, man kneift das System an verwundbaren Stellen.
[Absender]
[Adressat = Stelle, die etwas unterlassen soll]
_______________, den __.__.____
Sehr geehrte Damen und Herren, mitgeteilt wird:
A. Antrag und Aufforderung
zu unterlassen, mir diejenigen finanziellen Mittel zwangsweise entziehen / entwenden zu wollen, die ich benötige, um mich stattdessen aus kostenpflichtigen Quellen eigener freier Entscheidung und Auswahl ungehindert zu unterrichten. Auch jeder Versucht ist zu unterlassen.
B. Begründung:
B1. Dieses Wahlrecht ist garantiert durch Artikel 5 Grundgesetz,
Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK),
Artikel 11 und 14 der EU-Grundrechte-Charta,
und die analogen Regeln aller Landesverfassungen.
Gemäß Synopsis aus dem Gutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit" Abschnitt AD4. (Bezugsquelle auf Anfrage.)
B2. Die von mir stattdessen gewählten Quellen sind meines Erachtens höherwertig.
Ihr Ansinnen, mir anderes (ARD, ZDF usw.) trotz Ablehnung und sogar Abneigung aufzuzwingen, verstößt demnach zudem gegen das Grundrecht der Handlungsfreiheit (Art. 2 GG).
Wegen der politisch einseitigen Ausrichtung von ARD, ZDF usw. für sektenartig belehrend manipulativ sich präsentierende Ideologien (staatsnahe Manipulation) wird ferner das Demokratieprinzip verletzt (Art. 20 GG) - im Hinblick auf die zwangsweise Förderung solcher Volks-Manipulation.
B3.a) Zu unterlassen ist demnach mir gegenüber ab sofort ihr versuchter Eingriff in das Grundrecht der (positiven und negativen) Informationsfreiheit und Rezipientenfreiheit sowie auch der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.
- gemäß BVerfG 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157 (2018-07-18)
- https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN_135: " 1. Das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG folgende Grundrecht
der Informationsfreiheit schützt den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 103, 44 <60>; 145, 365 <372 Rn. 20>)
und zugleich die eigene Entscheidung darüber, sich aus solchen Quellen zu informieren
(vgl. BVerfGE 15, 288 <295>).
Der Aspekt des Auswählenkönnens ist der Grundtatbestand jeder Information (vgl. BVerfGE 27, 71 <83>). [...]"
B3.b) In Verbindung mit BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung
- BVerfG 1 BvR 46/65 Beschluss vom 03.10.1969 -
- https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html
B4. Der Effekt von Grundrechteverstoß durch Entzug des Informationsbudgets ist beweiskräftig:
"Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (2023-11)"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
"BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (2023-ß8)"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
(Vorname Nachname)
Fundstelle:
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Mittelspalte auf:
https://infos7.org/eede/#PPE-ZZVBW-GEZ-BOY- oder über den Webbrowser Suche auf der Seite: *BOY
Dort unter: " UBU " -
"-'UBU -- Art. 5 Grundgesetz: Das Recht, die Empfänger seines Medien-Budgets selber zu wählen. "
- - mit Verlinkung hierher zum Forum für mehr Informationsquellen -
Angemerkt sei, dass ein aktuell beworbenes Streitkonzept "STOPP ARD, ZDF" ja auf eben diesem Grundgedanken basiert:
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Man geht den Gedanken dann aber sogar bis zur logischen rechtichen Konsequenz:
Man stellt die Zahlungen ein wegen "Anbieterwechsel - fort von ARD, ZDF usw. - zu einem Medienangebot, das viel besser in Einklang ist mit den Entscheiden des Bundesverfassungsgerichts - Bildung, staatsbürgerliche Verantwortung, politische Neutralität".
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Das Verlinken von einzelnen Websites soll nur in Maßen erfolgten. Man findet das im Kontext des o.g. Links.