Schön, dass dieser Thread allen alten Unfug fein aufblättert. Nun machen wire es uns aber mal ganz einfach:
(Mal schauen, wie viele Denkfehler mir gleich nachgewiesen werden. - Von straffer Kürze sind wir in diesem Thread nun sowieso weit entfernt, aber alle Beiträge tragen Wichtiges bei.)
Abgabe ist Oberbegriff für 3 Sachen:
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Steuer, Beitrag, Gebühr.
Andere Begriffe wie "Sonderlast" sind Diskussionselemente, Analyse-Instrumente, ändern aber nichts an dieser ganz klaren Kategorien-Struktur.
Gebühr soll es ab 2013 nicht mehr sein.
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Ist es auch nicht mehr.
Fein. Dann bleiben nur noch 2 zur Auswahl.
Bei "Beitrag" ist das Problem der "Nichtzuschauer".
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Im Entscheid BVerfG die Zahl "97" suchen.
Laut und nach BVerwG, abgekupfert von den 9x-listigen ARD-Juristen (Beckscher Kommentar: 97 % Zuschauer),
Kettenwirkung für die "97", ein Juristen-Berufsstands-Problem: Abschreiben ist Juristenpflicht, wenn aber die Quelle mittlerer Murks ist, ist alles Abschreiben kapitaler Murks.
Schreibt BVerfG: Vielleicht ein paar Prozent weniger. Aber Jedenfalls nur wenige Nichtzuschauer - unterhalb 10 Prozent.
Und darauf verwendet das BVerfG die völlig verkehrte Anwendung von Typisierung:
Da dürfe aus Praktikabitätsgründen typisiert werden, weil es so wenig sind.
Ebenso Kettenwirkung, dies Juristen-Berufsstands-Problem: Abschreiben ist Juristenpflicht, wenn aber die Quelle mittlerer Murks ist, ist alles Abschreiben kapitaler Murks.
Im Gutachten von Prof Paul Kirchhof von etwa 2010 klingt durch, wie er sich um diese Kurve herum manövrierte. Er wusste, was er tat?
Und obendrauf gepackt: Da es so wenige sind und fast alle nutzen,
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profitieren auch die wenigen "Einfältigen" vom gesellschaftlichen Bildungseffekt der weniger Einfältigen.
Klartext im Jargon der Sozialisierungsalter der Richter-Senioren:
"Die asozialen Hilfsarbeiter und Alkoholiker, die abends in der Kneipe hängen, statt am bildenden Tagesschau-Fernseher, werden am Arbeitsplatz durch ihre Kollegen halbwegs auf Niveau gehalten, weil fast alle dank ARD, ZDF gut gebildet sind, also ihre Bildung den Ungebildeten ein wenig vermitteln."
Und jetzt WIR: / Typisierung:
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a) Ihr Richter habt euren Job nicht gemacht. Ihr habt den Typisierungsunfug der ARD-Manipulateure blind nachgeplapperts statt euch an eure Jura-Semniare von vor 40 Jahren zu erinnern.
b) Nostra culpa / mea culpa: Die Anwälte der meisten kundig fomulierten Beschwerden waren nicht kundig genug, diesen jahrelangen Murks schon bei Verwaltungsgerichten oder beim BVerwG zu zerlegen, zu widerlegen.
c) Also ist eure Argumentation leider Makulatur im Urteil von 2018.
Irren ist keine Schande. Fehler zu bestreiten durchaus.
Also bitte klaren Tisch machen: Das Urteil vom 18. Juli 2018 ist insoweit Murks.
Und jetzt WIR: / Nichtzuschaueranteil:
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"Wandel der Rahmenbedingungen": 80 % schauen heutzutage Netflix und Wettbewerber,
nur noch knapp 20 Prozent zeitgleich ARD, ZDF usw.
- Nachweis: "Metastudie LIBRA" Abschnitt PAM. - diverse Schaubilder.
Zum Beschwerden-Zeitpunkt vor knapp 10 Jahren war "Netflix usw." gerade erst am Anfang.
Also "Wandel der Rahmenbedingungen": Das BVerG-Urteil von 2018 ist nicht mehr übertragbar, nur noch in Kontinuität anwendbar auf nicht Widersprechende.
(Der Sammelwiderspruch vieler wird ja gerade koordiniert, um eben dies Privileg der vorzeitigen rückwirkenden Befreiung nach Möglichkeit zu erobern. Näheres auf Wunsch per PM.)
"Totale Nichtzuschauer ARD", das ist besonders wichtig.
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Gleiche Quelle / Schaubilder. Je nach Definition, aber 1x pro Woche ist nicht "Zuschauer", auch nicht, wer ab und zu auf dem Smartphone bei den Nachrichten reinschaut.
Denn für die Nachrichtensendungen würden maximal 3 % von der Rundfunkabgabe satt genügen.
Demnach: 30 Prozent Nichtzuschauer, bei "bis Alter 30" etwa 80++ Prozent Nichtzuschauer.
Also gibt es keinen "fiktiven gesellschaftlichen Nutzen" mehr,
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wenn 80 % oder mehr der Studenten gar nicht mehr drauf schauen, wie vorstehend definiert.
Sehr geehrte Richter, macht eine Umfrage in eurem Hörsaal bei euren Studenten mit Händeheben, was sie abends schauen.
Fragt eure Studenden, bevor ihr Sachen behauptet, die von altersbedingter Entfernung von der Realität der heutigen Sozialisierung zeugen, um es ohne Vorwurf verständig zu formulieren.
Demnach: Das Urteil 2018 ist fortzuentweickeln durch ein neues
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und um euer Gesicht zu wahren:
"nur" - "wegen Wandel der Rahmenbedingungen".
Dann erspart ihr euch das für eure ausgeschiedenen Vor-Richter wenig ruhmreiche Kapitel "Typisierung".
Für dies "Nachbesserungs-Urteil":
Feststellung: Gebühr soll es nicht sein, Betrag kann es nicht sein, also ist es Steuer.
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- Beleg mit Quellen: "Metastudie LIBRA" Abschnitte BAB. bis BAT.
Dann ist konsequenterweise die richterliche Feststellung geboten:
Laut Grundgesetz sind die Länder hierzu nicht ermächtigt. Gesetzesänderung ist anzuweisen.
Bleibt also nur, den Politikern anheim zu stellen: das Grundgesetz zu ändern.
Geht nur, so lange die AfD unter XX % bleibt, und würde selbst dann wohl nicht gehen, weil die Bundesländer es nicht mögen.
Mögliche Alternative wäre die Auflage: Finanzierung aus dem Staatshaushalt der Bundesländer.
8 Milliarden Euro, da müssen ein paar andere Steuern etwas erhöht werden.
Alternative: Das teuerste staats-finanzierte Fernsehen der Menschheitsgeschichte geordnet auslaufen lassen, weil überflüssig geworden.
Aktuell kein Inflationsausgleich - schrumpft die Sender um 20 bis 30 %. Sodann Befreiung der Nichtzuschauer und der Geringverdiener. Schrumpft auf 50 %.
Und irgendwann, wenn auch die letzte Zuschauergeneration tot sein wird, dann sind diese Dinosauerer eine anderen Zeit ebenfalls tot? - Nein, aber die von Benutzern nachgefragen Reste wären privatisierbar.
Für das Auslaufenlassen weist @pjotre dann darauf hin:
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Wegen Staatsferne gibt es keine gesetzliche Länderhaftung. Wenn die Landesparlamente die Pensionen nicht garantierten wollen, dann genügt Gründung von Auffanggesellschaften der Sender. Da die Pensions-Übertreibungen als sittenwidrige Eigenmacht interpretierbar sind, wäre das rechtlich wohl stimmig?
- Siehe "Metastudie LIBRA" Abschnitt ???
Nicht aufhebbar bleibt die Rückzahlpflicht an die Geringverdiener, rund 8 Milliarden Euro. Dies Falschinkasso hat ein Bürger X aus Berlin seit 2017 mehrfach zur Unterlassung moniert mit Fristsetzung, beweiskräft namentlich adressiert an Intendanten und Leitende der 16 Landesregierungen, alles reaktiviert am 15. Mai 2023.
- Nachweise: Siehe "Metastudie LIBRA" Abschnitt A...
Das steht nun 5 Jahre lang im Raum, um es taktvoll zu formulieren.
Wegen Zwang nie verjährt. Wegen Schuldaspekt durch die Bundesländer nicht verweigerbar. Da greift dann vielleicht das selten anwendbare rechtliche Instrument der "Patronatshaftung" der Länder.
- Näheres darüber: Siehe "Metastudie LIBRA" Abschnitt ???
Die Bundesländer müssten die Geringverdiener entschädigen, das würde dies bedeuten-
(Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen bitte entschuldigen. Auf englsich eingestellten Browsern funktioniert die Rechtschreibungsprüfung des Forums zwar auch, aber nicht praktikabel.)
Edit "Bürger": Dann bitte dennoch "manuell" prüfen/ korrigieren ;) Danke.