Danke, pinguin, ich wollte auch schon so antworten.
Die VG werden ja nicht müde zu betonen, den Beitragsservice in Köln lediglich als verwaltungstechnische Außenstelle der Landesrundfunkanstalten zu bezeichnen.
Es ist deshalb keinesfalls anzunehmen, dass die privatrechtliche Geschäftsführung dieser Firma für den Erlass von irgendwelchen Verwaltungsakten und Haftbefehlen "verantwortlich" zeichnete.
Wir wissen von der Verwaltungsvereinbarung, in der so... einige Dinge beschrieben werden, was die privatrechtlichen Büttel so alles für die LRA machen sollen (juris und so).
Der Auftrag, in welchem der Beitragsservice handelt, ist von den Landesrundfunkanstalten als Verwaltungsgemeinschaft erteilt worden - gemäß der Anforderung im RBStV, eine "gemeinsame Stelle" zu begründen für die Beitreibung der Rundfunkbeiträge. Eine solche Stelle hätten sie auch "intern" begründen können, aber die Aufgaben des Beitragseinzugs sind eindeutig nach außen an einen Dritten (=Beitragsservice als klar privatrechtliche Firma) vergeben worden. Die dort Beschäftigten sind keine Angestellten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Jedoch geschieht alles, was sie tun, im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten.
Gesetzliche Vertreter der Landesrundfunkanstalten sind - wie hierzuforum mehrfach geschrieben - allein die Intendanten.
Wenn Haftbefehle vom Beitragsservice automatisiert beantragt werden, so zeichnen die Intendanten der Landesrundfunkanstalten dafür verantwortlich.
Deshalb rudert der WDR wild umher und versucht, der Stadtkasse B. die volle Verantwortung für die Beantragung des Haftbefehls zuzuschieben, weil sonst der Thomas zu Köln dran wäre.
Alles fiktiv.