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Autor Thema: Wurde Georg Thiel auf Anweisung einer Maschine inhaftiert?  (Gelesen 9624 mal)

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Tag 58 (9. Woche):
Ich stelle hier mal rein hypothetisch die These auf, dass Georg Thiel auf Anweisung einer Maschine inhaftiert wurde. Aus Gründen der Übersicht formuliere ich dies nur als Hypothese, obwohl wir zahlreiche Belege haben, die diese Hypothese verifizieren könnten. Wenn wir die folgenden fünf bekannten Verfahrensschritte im Fall Thiel betrachten, dann beruhen die entscheidenden Schreiben in diesem Prozess offensichtlich auf Handlungen, die in einem vollständig automatisierten Verfahren ergangen sind.
  • Automatisierte Anmeldung (Direktanmeldung, Zwangsanmeldung) [1]
  • Vollständig automatisierte Festsetzungsbescheide (ohne Gesetz ?) [2]
  • Vollständig automatisiere Einleitung des Vollstreckungsersuchens [3]
  • Ergreifung von Vollstreckungsmaßnahmen durch die Stadtkasse Borken [4]
  • Ausstellung eines Haftbefehls durch ein Amtsgericht und Inhaftierung [5]
Mit Bezug auf die Antwort zur Frage 5 in der Drucksache 16 / 7026 im Rahmen einer kleinen Anfrage im Landtag von Baden-Württemberg vom 09.10.2019 können wir davon ausgehen, dass der Übergang von Schritt 3 (Beitragsservice) zu Schritt 4 (Gerichtskasse Borken) ebenfalls im Rahmen eines vollständig automatisieren Vorgangs erfolgt ist. Dies ist auch schon deshalb so nachvollziehbar, weil der Beitragsservice mit seinen Rund 1000 Mitarbeitern die Einleitung von jährlich etwa 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen gar nicht anders bewältigen könnte. Aus eigener Erfahrung mit einer Gerichtskasse in NRW weiß ich, dass die Mitarbeiter dieser Gerichtskassen die Rechtsmäßigkeit des Vorgangs selbst nicht mehr prüfen, sondern davon ausgehen, dass der WDR diese Sache als Behörde geprüft hat, was natürlich nicht stimmt. Da das Opfer Georg Thiel selbst nicht in der Lage war, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, die die Maschine eventuell gestoppt hätten, können wir wahrscheinlich davon ausgehen, dass sowohl die Gerichtsvollzieherin der Stadt Borken als auch das zuständige Amtsgericht alleine auf Anweisung einer Maschine gehandelt haben. Dies wäre nicht nur ein Hammer, sondern generell im Rahmen der Aufarbeitung des Falles Thiel gerichtlich zu klären. Hier bietet sich nach meiner Ansicht der Rechtsweg einer Haftentschädigungsklage an [6], die direkt nach der Entlassung von Georg Thiel eingeleitet werden sollte.     

Einige Quellenangaben:
[1] Beispiel für vollständig automatisierte Anmeldung vom 14.03.2014 (*)
https://qnqura.files.wordpress.com/2017/05/zwangsanmeldung.pdf
[2] Beispiel für vollständig automatisierten Festsetzungsbescheid vom 01.12.2014
https://qnqura.files.wordpress.com/2017/05/festsetzungsbescheid.pdf
[3]  Drucksache 16 / 7026: Landtag von Baden-Württemberg vom 09.10.2019
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/7000/16_7026_D.pdf
[4] Markus Mähler: AbGEZockt. Warum Millionen Deutsche keinen Rundfunkbeitrag zahlen ...
https://www.markus-maehler.de/abgezockt-das-buch
[5] Rundfunk-frei: Kommentare und Belege von Stellungnahmen zum Fall Thiel
https://rundfunk-frei.de/index.html
[6] Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34912.msg212704.html#msg212704
[6] Konkretes Handeln für die Freilassung von Georg Thiel
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35100.msg212946.html#msg212946

(*) Es wäre interessant in Erfahrung zu bringen, ob die Zwangsanmeldung von Georg Thiel auch auf den 14.03.2014 datiert ist. Denn mein Bekannter mit der immer noch offenen Verfassungsbeschwerde wurde ebenfalls am 14.03.2014 zwangsweise angemeldet. Siehe hierzu:   
Verfassungsbeschwerde Zwangsmitgliedschaft/Diskriminierung (ÖRR-)Nichtnutzer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34071.0.html

Ich habe mir die Direktanmeldung (Zwangsanmeldung) meines Bekannten noch einmal angeschaut. Es ist in der Tat so, dass die erste Seite der Mitteilung zur Anmeldung im Wortlaut völlig identisch mit der Anmeldung aus Berlin [1] ist und sich lediglich durch die unterschiedlichen Beitragsnummern unterscheidet. Abgesehen von den persönlichen Daten sind auch die Seiten 2 bis 4 identisch mit der Version aus Berlin, wo lediglich auf der Seite 2 noch Ergänzungen zum Berliner Datenschutzgesetz zu finden sind, die in der NRW-Version fehlen. Diese NRW-Version dürfte auch Georg Thiel erhalten haben, womit ihm der Rechtsweg verwehrt wurde, der allen Inhabern von Wohnungen nach §9 RBStV durch ein Verwaltungszwangsverfahren eigentlich zusteht. Auf der Basis der gesetzlosen Direktanmeldung wurden alleine im Jahre 2014 insgesamt 3,5 Millionen Haushalte zwangsweise in das Register des Beitragsservice aufgenommen. Zum Thema der Zwangsanmeldung (Direktanmeldung) verweise ich im Weiteren auf das folgende Thema im Forum:
Direktanmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg165551.html#msg165551


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Einmal mehr könnte sich dann die Frage stellen, in welchem Ausmaß die "ersuchten Behörden" ihrer nicht delegierbaren Verantwortung nachkommen, die sie kraft Amtes gegenüber dem Vollstreckungsschuldner auf Einhaltung der Vollstreckungsvoraussetzungen haben; (hierzu siehe BFH VII B 151/85), und ob der Bund nicht in Folge dieses Skandals weitere Vorgaben für die Qualifikation jener Behördenmitarbeiter/innen rechtsverbindlich tätigt, die in diesem sensiblen Bereich eingesetzt sind.


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h
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So ganz hypothetisch ist das nicht. Ich gehe davon aus, dass das ziemlich nah an der Realität ist. Der Vorgang nimmt einfach seinen "sozialistischen Gang". Keiner weiß was und macht "nur" seinen Job. Alles ist möglichst kleinteilig organisiert (LRA, care of  bzw. c/o, Stadt xy, OGV im Auftrag von Stadt xy, Richter z auf Antrag OGV). Widersprüche oder andere Eingaben werden gar nicht wahr genommen und nicht bearbeitet.  Wenn sich jemand das Klagen nicht leisten kann oder das Prozesskostenrisiko zu hoch ist -> Pech gehabt.

Wenn der ÖRR bzw. der Staat glaubt, dass so ein System Zukunft hat, unterliegt er imho einem Irrtum. Die Zahl der Zwangs-/Fremd-/Pflicht-/automatischen Anmeldungen ist schon seit Jahren irrsinnig hoch. Die Akzeptanz sinkt seit Jahren.


Edit "Bürger":
Bitte nicht in Allgemeinbewertungen, Meinungs- oder Unmutsbekundungen abgleiten, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Wurde Georg Thiel auf Anweisung einer Maschine inhaftiert?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Tag 65 (10. Woche):
Damit sich diejenigen, die sich nicht vorstellen können, wie eine Maschine in einem automatisierten Verfahren arbeitet, nachvollziehen können, wie so etwas funktioniert, habe ich mir mal einen einfachen Pseudocode überlegt, der aufzeigen soll, wie die einzelnen Schritte in einem solchen Programm ablaufen.

Pseudocode zum Vorgang einer realen Inhaftierung:
  • Neuer Datensatz beim Einwohnermeldeamt wird an ein Zentralregister versandt.
  • Zentralregister leitet den neuen Datensatz an die Maschine des Beitragsservices weiter.
  • Maschine registriert den neuen Datensatz und wartet etwa einen Monat, ob Sachbearbeiter die Anmeldung bestätigt.
  • Erfolgt innerhalb eines Monates eine Bestätigung durch den Sachbearbeiter wird der Inhaber einer Wohnung mit dem Datum des Einwohnermeldeamtes angemeldet, ansonsten erhält der Inhaber der Wohnung ein maschinelles Schreiben mit der Aufforderung seine Wohnung anzumelden.
  • Reagiert der Inhaber der Wohnung auf weitere Schreiben nicht, erhält er von der Maschine ein Schreiben mit der Aufforderung, die Wohnung innerhalb von vier Wochen anzumelden.
  • Nach weniger als einem Monat erfolgt dann bereits die automatische Anmeldung über ein Schreiben, in dem dem Wohnungsinhaber eine Beitragsnummern mitgeteilt wird.
  • Nach etwa zwei Monaten beginnt die Maschine dann Zahlungserinnerungen zu versenden, in der der Wohnungsinhaber über Rückstände auf seinem Beitragskonto informiert wird.
  • Nach einigen Zahlungserinnerungen versendet die Maschine des Beitragsservice dann einen Festsetzungsbescheid, der sich von der Zahlungserinnerung nur dadurch unterscheidet, dass er im Text eine Mitteilung enthält, dass dieser Bescheid ein vollstreckbarer Titel sei.
  • Nachdem die Maschine drei solcher Festsetzungsbescheide versendet hat, erhält der Wohnungsinhaber die automatisierte Mitteilung, dass die Maschine bei einer konkreten Behörde die Vollstreckung beantragen wird. Darf eine Maschine ein Register mit Behörden anlegen?
  • Maschine verfügt offensichtlich über ein Register mit zuständigen Behörden, die von der Maschine lediglich über die Postleitzahl zugeordnet werden müssen.
  • Danach erfolgt auf elektronischen Wege oder per automatisierten Schreiben die Einleitung des vollständig automatisierten Vollstreckungsersuchens bei der registrierten Behörde, wenn keine Zahlung auf dem Beitragskonto nach einer bestimmten Zeit eingeht.
Das ganze Programm ist ziemlich einfach und kann eigentlich von jedem erstellt werden, der sich mal ein wenig mit Programmierung beschäftigt hat. Probleme gibt es nur dabei, dass bei der Vollstreckungsmaßnahme dann doch ein Mensch herausfahren muss, um einen Wohnungsinhaber in seiner Wohnung abzuholen, um ihn in eine JVA zu bringen. Damit diese Menschen (Gerichtsvollzieher), auch wie ein Computerprogramm funktionieren, ist es notwendig, dass sie entsprechend geschult werden, was bekanntermaßen vom Beitragsservice auch getan wird.   


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Tag 72 (11. Woche):
Generell bleibt natürlich die Frage offen, ob Bürgerinnen und Bürger in Deutschland tatsächlich auf automatisierte Nachrichten (Spam) reagieren müssen, insbesondere dann wenn diese Nachrichten von keiner Behörde, sondern von einer Einrichtung kommen, die sich Beitragsservice nennt. In diesem Zusammenhang ist es durchaus bemerkenswert, dass der WDR in seinem Antwortschreiben an Georg Thiel, das bei Rundfunk-frei veröffentlicht wurde, sich mehr darüber beklagt, dass Georg Thiel „auf eine Vielzahl von Schreiben mit der Bitte um Klärung seitens des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht reagiert“ [7] hat, als darüber, dass er seit der Einführung des Rundfunkbeitrages im Jahre 2013 keine Zahlungen geleistet hat.

Dies bedeutet, dass der Fehler, den Georg Thiel in den Augen des WDR gemacht hat, wohl darin besteht, dass er auf Schreiben einer Maschine nicht reagiert hat. Ob diese Schreiben tatsächlich eine klärenden Funktion haben, wird von mir jedenfalls bezweifelt, da ich auf eine Vielzahl dieser Schreiben der Maschine geantwortet habe, ohne dass hier etwas geklärt wurde. Denn vom Beitragsservice habe ich daraufhin (wenn überhaupt) nur unpassende Antwortschreiben aus Textbausteinen erhalten, die nicht auf meine Antwortschreiben eingegangen sind.

[7] Antwortschreiben des WDR an Georg Thiel vom 12.03.2021
https://rundfunkbeitragswiderstand.de/public-share/georg-thiel-rff-wdr-stellungnahme_haft_wird_vom_wdr_nicht_beendet_teaser_v1.jpg


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o
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Im eben zitierten Schreiben des WDR wird darauf hingewiesen, dass der Haftbefehl von der Stadtkasse B. beantragt wurde. Es gibt m.E. einen Hinweis, dass hingegen der WDR selbst den Haftbefehl beantragt hat. Jemand ist der Ansicht, dass das zitierte Schreiben des WDR hier eine vorsätzliche Lüge enthält.

Zwischen den Zeilen der Hilflosigkeit, mit welcher der WDR darauf verweist, dass jemand nicht reagiert habe, entnimmt ein Zwischendenzeilenleser, dass der inhaftierte Mensch offenbar nie förmlich aufgefordert wurde, etwas zu tun. Bis eben die Vorladung zur Erteilung einer Vermögensauskunft kam - mutmaßlich ist diese Vorladung förmlich zugestellt worden.

Der Bürger muss nämlich nichts-gar nichts von sich aus (neudeutsch: "proaktiv") tun, außer er wird förmlich dazu aufgefordert.

Dass es nicht anders sein kann, könnte man sich daran verdeutlichen, dass ein Bürger nicht-sehend oder der Sprache nicht mächtig oder mental leicht eingeschränkt sein könnte. Das sind alles Dinge, die der Bürger einer Behörde nicht "proaktiv" mitteilen muss. Die auffordernde Behörde kann dann angesichts solcher Hindernisse von sich aus die Aufforderung wieder aufheben.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Im eben zitierten Schreiben des WDR wird darauf hingewiesen, dass der Haftbefehl von der Stadtkasse B. beantragt wurde. Es gibt m.E. einen Hinweis, dass hingegen der WDR selbst den Haftbefehl beantragt hat. Jemand ist der Ansicht, dass das zitierte Schreiben des WDR hier eine vorsätzliche Lüge enthält.

Es gibt sogar mehr, als lediglich nur einen Hinweis dafür.
An dieser Stelle möchte ich einen Satz aus dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich einer Verfassungsbeschwerde zitieren:

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.04.2021, 1 BvR 679/21 - Erzwingungshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35235.0
Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 19.04.2021, 1 BvR 679/21 - Nichtannahmebeschluss bzgl. Erzwingungshaft
[...] Auf Antrag des WDR erließ das Vollstreckungsgericht zur Erzwingung der Vermögensauskunft in der Folge einen Haftbefehl (§ 802g ZPO), der nach vorausgehender Ankündigung derzeit vollstreckt wird. Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 25. Februar 2021 in der Justizvollzugsanstalt in Erzwingungshaft.[...]

Man kann wohl davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht mit allen Fakten des Falles vertraut ist, und zwar besser, als jeder Außenstehende.
Und man kann auch davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht einfach "Auf Antrag des WDR..." geschrieben hätte, wenn dieses nicht den Tatsachen entsprechen würde.


Edit "Bürger": Man sollte sich ohne Kenntnis aller Unterlagen nicht auf diesen einen Satz versteifen, der zum einen nicht zum eigentlichen Begründungstext gehört, sondern nur "nebensächlich" den Hergang schildert und zudem einschränkend besagt, dass das Vollstreckungsgericht "in der Folge" einen Haftbefehl erließ. Das sind jedenfalls keine zweifelsfreien Formulierungen, die hier als Beweis für eine (direkte) Beantragung eines Haftbefehls durch den WDR dienen können und sollten. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2021, 16:10 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Generell bleibt natürlich die Frage offen, ob Bürgerinnen und Bürger in Deutschland tatsächlich auf automatisierte Nachrichten (Spam) reagieren müssen, insbesondere dann wenn diese Nachrichten von keiner Behörde, sondern von einer Einrichtung kommen, die sich Beitragsservice nennt.
Der Verbraucher, ergo die natürliche Person, ist nicht verpflichtet, darauf zu reagieren.

EuGH C-922/19 - Begriff "Lieferung einer unbestellten Ware oder Dienstleistung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35073.msg212612.html#msg212612

Auszug aus Rn. 54 - C-922/19
Zitat
[...] Eine „unbestellte Ware oder Dienstleistung“ im Sinne von Nr. 29 ist somit insbesondere ein Verhalten, das darin besteht, dass der Gewerbetreibende den Verbraucher zur Bezahlung einer Dienstleistung auffordert, die er dem Verbraucher geliefert hat, die vom Verbraucher aber nicht bestellt worden ist [...]

Auszug aus Rn. 63 - C-708/17
Zitat
[...] Gemäß Art. 27 der Richtlinie 2011/83 ist der Verbraucher, wenn unter Verstoß gegen Art. 5 Abs. 5 und Anhang I Nr. 29 der Richtlinie 2005/29 unbestellte Waren, Wasser, Gas, Strom, Fernwärme oder digitaler Inhalt geliefert oder unbestellte Dienstleistungen erbracht werden, von der Pflicht zur Erbringung der Gegenleistung befreit, [...]

Man kann wohl davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht mit allen Fakten des Falles vertraut ist, und zwar besser, als jeder Aussenstehende.
Und man kann auch davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht einfach "Auf Antrag des WDR..." geschrieben hätte, wenn dieses nicht den Tatsachen entsprechen würde.
Dann setzt sich das BVerfG aber über das Unionsrecht hinweg, wenn es dieses nicht beanstandet,

siehe Thema

EuGH C-41/90 - Ö.-R.-Anstalt ist als Marktakteur ein Wettbewerbsunternehmen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35201.msg213231.html#msg213231

wo es doch selbst schon entschied, daß das Selbsttitulierungsrecht mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.

BVerfG - 1 BvL 8/11 - Selbsttitulierungsrecht mit dem GG unvereinbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33718.msg205325.html#msg205325


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Man kann wohl davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht mit allen Fakten des Falles vertraut ist, und zwar besser, als jeder Aussenstehende.
Davon kann bei einem Nicht-Annahmebeschluss nicht ausgegangen werden. Es wäre hier eher zu klären, inwieweit auch das Bundesverfassungsgericht auf indirekte Weise ein Opfer der Maschine des Beitragsservice geworden ist. Ob der WDR den Haftbefehl selbst veranlasst hat oder die Maschine im Rahmen seiner gesetzlich nicht legitimierten Vorgehensweise tatsächlich sogar für die Ausstellung des Haftbefehls verantwortlich ist, ist eines der hier gegenständlichen Themen. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass der Haftbefehl bereits am 03.07.2020 ausgestellt wurde und erst am 25. Februar 2021 vollstreckt wurde (also mehr als 7 Monate später). Siehe hierzu:   

Schreiben der Gerichtsvollzieherin vom 12.02.2021 an Georg Thiel
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=34912.0;attach=26866

Der Grad und der Umfang der vollständig automatisierten Vorgehensweise in der Sache ist vielleicht noch nicht ganz klar, wobei es natürlich bedenklich ist, wenn das Bundesverfassungsgericht tatsächlich von der Annahme der Antragsstellung durch den WDR ausgeht, da dieser bis heute bestreitet, irgendetwas mit der Ausstellung des Haftbefehls zu tun zu haben. Hier liegt noch einiges im Argen.
Wer ist überhaupt für die Maschine des nicht rechtsfähigen Beitragsservice verantwortlich, wenn diese Maschine sogar Haftbefehle veranlassen kann? 


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  • Beiträge: 7.376
Wer ist überhaupt für die Maschine des nicht rechtsfähigen Beitragsservice verantwortlich, wenn diese Maschine sogar Haftbefehle veranlassen kann? 
Der, der sie betreibt, denn sie ist nicht "per Gesetz" begründet, sondern eine vollständige Eigenkreation von ÖRR und Co. und damit in voller Verantwortung dieser Einrichtungen?


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Danke, pinguin, ich wollte auch schon so antworten.

Die VG werden ja nicht müde zu betonen, den Beitragsservice in Köln lediglich als verwaltungstechnische Außenstelle der Landesrundfunkanstalten zu bezeichnen.

Es ist deshalb keinesfalls anzunehmen, dass die privatrechtliche Geschäftsführung dieser Firma für den Erlass von irgendwelchen Verwaltungsakten und Haftbefehlen "verantwortlich" zeichnete.

Wir wissen von der Verwaltungsvereinbarung, in der so... einige Dinge beschrieben werden, was die privatrechtlichen Büttel so alles für die LRA machen sollen (juris und so).

Der Auftrag, in welchem der Beitragsservice handelt, ist von den Landesrundfunkanstalten  als Verwaltungsgemeinschaft erteilt worden - gemäß der Anforderung im RBStV, eine "gemeinsame Stelle" zu begründen für die Beitreibung der Rundfunkbeiträge. Eine solche Stelle hätten sie auch "intern" begründen können, aber die Aufgaben des Beitragseinzugs sind eindeutig nach außen an einen Dritten (=Beitragsservice als klar privatrechtliche Firma) vergeben worden. Die dort Beschäftigten sind keine Angestellten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Jedoch geschieht alles, was sie tun, im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten.

Gesetzliche Vertreter der Landesrundfunkanstalten sind - wie hierzuforum mehrfach geschrieben - allein die Intendanten.

Wenn Haftbefehle vom Beitragsservice automatisiert beantragt werden, so zeichnen die Intendanten der Landesrundfunkanstalten dafür verantwortlich.

Deshalb rudert der WDR wild umher und versucht, der Stadtkasse B. die volle Verantwortung für die Beantragung des Haftbefehls zuzuschieben, weil sonst der Thomas zu Köln dran wäre.

Alles fiktiv.



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K
  • Beiträge: 2.246
[..]
Wenn Haftbefehle vom Beitragsservice automatisiert beantragt werden, so zeichnen die Intendanten der Landesrundfunkanstalten dafür verantwortlich.
[..]

Stop Leute.
Eben driftet es in eine seltsame Richtung.
Es werden VOLLSTRECKUNGSERSUCHEN vom Beitragsservice vollautomatisiert? "ausgespuckt".

Von einem Vollstreckungsersuchen bis zu einem Haftbefehl ist ein längerer Weg.
Bitte eingehend(er) damit beschäftigen bevor solche Statements "rausgehauen" werden.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Eben driftet es in eine seltsame Richtung.
Es werden VOLLSTRECKUNGSERSUCHEN vom Beitragsservice vollautomatisiert? "ausgespuckt".

Von einem Vollstreckungsersuchen bis zu einem Haftbefehl ist ein längerer Weg.
Bitte eingehend(er) damit beschäftigen bevor solche Statements "rausgehauen" werden.
@Kurt: irgendwie musst du das Thema falsch verstanden haben. Da ist m. E. kein abdriften zu erkennen. Das Thema geht um die Frage, ob eine Maschine die Anweisung zur Verhaftung gegeben hat. Diese „Maschine“ befindet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bei sogn. Beitragsservice in Köln. Die Verantwortung für deren Output liegt bei Forderungen von „Rundfunkbeiträgen“ in NRW exklusiv beim WDR. Das der BS eine hohe Automatisierung betreibt ist bekannt; ebenso das Vollstreckungsersuchen nicht notwendig in Briefform übermittelt werden. Es liegt daher zumindest nahe, dass dieser Vorgang weitgehend oder auch völlig automatisch abgelaufen ist. Möglicher Weise hat kein Mensch innerhalb des WDR je eine Vollstreckung unterschrieben. Das wäre bei vollständig automatisierten Ablauf wahrscheinlich. Exakt dies thematisiert dieser Thread.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.376
@Kurt
Da geht gar nix in "seltsame" Richtungen; wer eine Maschine, (von wem und für was auch immer), betreibt, hat für die Einhaltung der Betriebsgrenzen die volle Verantwortung. Es mag zwar sein, daß der Produzent dieser Maschine für deren Produktionsfehler haftet, aber nur im Rahmen der Gewährleistung und bei Einhaltung der Betriebsgrenzen durch den Betreiber; ist doch im Kfz.-Bereich nicht anders?

Die Betriebsgrenzen der hier thematisierten "Maschine" werden zwar durchaus auch vom Land gesetzt, aber in Belangen Datenschutz, Verbraucherschutz, Grund- und Medienrecht eben auch durch Europa und den Bund in Form sogar höherwertigere Betriebsgrenzen.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
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Es geht um diesen Satz:

[..]
Wenn Haftbefehle vom Beitragsservice automatisiert beantragt werden, [..]
[..]

Nochmals: der Beitragsservice "beantragt" keine HAFTBEFEHLE. Weder automatisiert noch sonstwie.

Der Beitragsservice erstellt und versendet ein (eventuell) VOLLAUTOMATISIERT erstelltes Vollstreckungsersuchen.

Darin findet sich kein Wort bzgl. Haft und/oder Haftbefehl. (siehe auch Anhang)
Zitat
[..] Bitte führen Sie die Zwangsvollstreckung gegen den/die Beitragsschuldner(in) durch. Veranlassen Sie bitte eine Forderungspfändung, wenn nach Ihrem Ermessen eine Sachpfändung keine Aussicht auf Erfolg hat. Zur Pfändung von Sozialleistungen liegen uns keine Erkenntnisse vor, die der Billigkeit der Maßnahme widersprechen. [..]

Dies passiert dann nachgelagert - bei der 2ten Vollstreckungsbehörde: der Stadtkasse (Borken/Bonn usw.)

Dort - bei der Stadtkasse - gibt ein Vollziehungsbeamter (als eine mehrerer Vollstreckungsmöglichkeiten/Vollstreckungsmaßnahmen) den Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft einzuholen. Bei DIESEM Antrag - gestellt von einem Mitarbeiter/Vollziehungsbeamten der Stadtkasse! - wird angekreuzt ob im Verweigerungsfall/Nichtabgabe/Nichterscheinen ein Haftbefehl beim Amtsgericht beantragt werden soll.

Sollte ein Schuldner dann die Vermögensauskunft nicht abgeben, beantragt der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl beim Amtsgericht.

Bis dahin weiß der WDR wohl tatsächlich nichts um die stattfindenden Vorgänge bei der um Vollstreckung ersuchten Vollstreckungsbehörde.

Im Anhang das Vollstreckungsersuchen des WDR in Sachen Thiel.

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2021, 23:19 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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