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  • Stadt Borken, Inhaftierung/ Erzwingungshaft Do 25.02.2021, 10:00 Uhr: 25. Februar 2021

Autor Thema: Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung  (Gelesen 65550 mal)

  • Beiträge: 984
Nicht durchgelassen: Notizbuch, Kugelschreiber, mehrfarbige Briefumschläge.

Ein Kugelschreiber könnte ein gefährlicher Gegenstand sein, wenn er aus Metall ist.
Ab er warum werden Notizbuch und farbige Briefumschläge konfiziert ?

Georg sollte sich mal beschweren und nach der Begründung fragen.
Ohne handfeste Begründung könnte man mal über Unterschlagung nachdenken ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2021, 02:41 von Bürger«

G
  • Beiträge: 11
Seppl, es geht mir um die Frage, ob der Landtag NRW beschlossen hat oder billigend in Kauf nimmt, dass ein Mitbürger, der nicht die ÖR nutzt und nicht den Forderungen des WDR nachkommt, inhaftiert wird.
Ich habe das Justizministerium nochmals angeschrieben. Die Frage wurde nämlich nicht beantwortet.
Ein Mitforist wies darauf hin, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass es 2013 eine Umstellung gab.
Kennen die Abgeordneten die Rechtslage vor 2013?
Markus Mähler erwähnt, dass einiges auch auf dem "kurzen Dienstweg" entschieden wird und Abgeordnete nichts mitbekommen.
Ein weiteres Thema sind die hohen Gehälter beim WDR (siehe KEF Bericht) etc.


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N
  • Beiträge: 4
Nicht durchgelassen: Notizbuch, Kugelschreiber, mehrfarbige Briefumschläge.

Ein Ninja kann aus Seife und Papier eine Waffe erstellen und damit alle Wärter aufschlitzen. Hab ich gesehen, also im Film  >:D

Ernsthaft. Zur Waffe wird eher ein Brief des Inhaftierten, wenn dieser veröffentlicht wird. Das möchte man wohl verhindern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2021, 02:41 von Bürger«

O
  • Beiträge: 70
Nicht durchgelassen: Notizbuch, Kugelschreiber, mehrfarbige Briefumschläge.
Ein Kugelschreiber könnte ein gefährlicher Gegenstand sein, wenn er aus Metall ist.
Ab er warum werden Notizbuch und farbige Briefumschläge konfiziert ?

Zitat
Brief- und Paketverkehr
Paketverkehr (Strafgefangene)

Der Paketverkehr der Strafgefangenen wird in § 28 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) geregelt.
...

Briefverkehr (Strafgefangene)

Der Schriftwechsel für Strafgefangene ist in den §§ 21 - 23, §§ 25, 26 Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) geregelt. Demnach hat der Gefangene grundsätzlich das Recht, uneingeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen.
...
Jede ein- und ausgehende Post wird gemäß § 22 Abs. 1 StVollzG NRW einer Sichtprüfung auf nicht erlaubte Gegenstände, wie zum Beispiel Geld, Simkarten oder Drogen unterzogen. Gemäß § 22 Abs. 2 StVollzG NRW darf der Schriftwechsel zudem grundsätzlich aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit oder Ordnung überwacht werden.
...
...
Nachzulesen hier:
https://www.jva-muenster.nrw.de/infos/brief_paket/index.php

Zu Notizbüchern und Farbe der Briefumschläge nichts gefunden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2021, 02:36 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.575
Es geht hier auch nicht um Strafgefangene. Ich weiß von anderen, dass bereits U-Haft etwas "anders" abläuft.

Es muss eine Verordnung betreffs Menschen in Erzwingungshaft geben.

Allein schon, dass ein Erzwingungshäftling ja auch irgendwie kundgeben können muss, Vermögensauskunft zu erteilen...

Oder bekommt er jeden Tag um 12:00 Uhr Besuch von der GVin, die ihn frägt: "Möchten Sie jetzt gestehen? Auskunft über Ihr Vermögen erteilen?

Der Fall Georg T. ist schon recht bekannt. Ich fühle mich stark an den Fall M....th erinnert.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Da könnte es lohnen...
Es muss eine Verordnung betreffs Menschen in Erzwingungshaft geben.
Allein schon, dass ein Erzwingungshäftling ja auch irgendwie kundgeben können muss, Vermögensauskunft zu erteilen...
Oder bekommt er jeden Tag um 12:00 Uhr Besuch von der GVin, die ihn frägt: "Möchten Sie jetzt gestehen? Auskunft über Ihr Vermögen erteilen?
...*im Forum hier* nochmal die Beiträge von ~ 2017 / 2018 zu recherchieren, wo ebenfalls im Herrschaftsbereich des Westdeutschen Rundfunks die junge Frau zusammen mit ihrem Säugling eingeknastet worden war. Jedenfalls der dunklen Erinnerung eines fiktiven Besuchers  bzw. dem Vernehmen nach war sinngemäß sogar davon die Rede, dass deren Typ oder das Mädel dann sogar vor der Einknastung zahlen wollte. Allein - es war der »Obrigkeit« wohl darum zu tun bzw. wichtiger, endlich die Chance nutzen zu können, solchen "Asozialen" gegenüber mal ein *richtiges* »Exempel zu ssstatuieren«. Ähnlichkeiten zu totalitären Systemen der Vergangenheit in hiesigen Gefilden selbstverständlich rein zufälliger Natur...

Der Fall Georg T. ist schon recht bekannt. Ich fühle mich stark an den Fall M....th erinnert.
Wer weiß - Ist vielleicht auch gar nicht abwegig. Denn man muss ja mal eines bedenken: Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Hansel dieses Gelaber / Gehabe / Selbstinszenierung der staatlichen Institutionen *wirklich ernst nähme*, diese wären doch »nett«, & »wir hätten uns doch alle lieb«? Die Blagen glauben das sogar zu > 80%.

Wäre ja noch schöner, wenn der sogenannte Bürger tatsächlich glauben würde, die Bundesrepublik Deutschland wäre ein Ponyhof :->>>. Dass die »Eliten« machen, was sie wollen ist ja ok, aber der Pöbel ? :->>


Edit "Bürger" @alle: Bitte nicht (wieder) in allgemeines Schwafeln abdriften, sondern eng am eigentlichen Thema bleiben - und zwar auch im Sinne von "zielführend". Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2021, 02:39 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 2.383
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Dank an  @art18GG für Spanien-Quelle - denn für diverse Aktionen benötigen wir die Internationalität
--------------------------------------------------------
nachzuweisen, damit die Leute der Politik sich überlegen, was da angerichtet wird.
Wenn weitere ausländische Quelllen, dann bitte mitteilen hier im Thread.

In mindestens einem Landtag wird der Vorgang erörtert.
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Ganz neu, Näheres darüber sei dem dortigen Einreicher vorbehalten.


Fast alle deutschen Landesparlamentarier erhielten inzwischen rund 3 Seiten konzentrierte Information.
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Georgs Fall könnte eine Hebelwirkung gegen den jahrelangen (unsere Meinung:) Wahnsinn bewirken. Wenn das gelingt, so wäre es die Genugtuung für das Erlittene.

Weitere einige 1000 E-Mails sind in Vorbereitung. Diskutieren ist gut, handeln ist besser.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2021, 18:26 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

b
  • Beiträge: 465
Ich löse hiermit mein Versprechen ein, Georg mit einem Rundfunkbeitrag finanziell zu unterstützen. Für seine eigenen durch die Haft anfallenden Kosten (Miete, Einkommensausfall, lebensnotwendige laufende Kosten) und und auch die Kosten für Folgeverfahren (Sachmittel, Rechtsberatung, Anwälte, Gerichtskosten, ...) dürfte jeder Euro notwendig sein und kann dafür bestmöglich verwendet werden.

Ich bekunde mich durch diese 'Spende' gleichzeitig solidarisch: das jetzige deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunksystem und insbesondere jede Verhaftung durch die öffentlich-rechtlichen Systemverantwortlichen ist nicht mit den demokratischen Werten vereinbar, für die ich einstehe! (Stand dieses Postings)

Auf » rundfunk-frei «  wurde ein Konto dafür zur Verfügung gestellt. Um Missverständnisse vorzubeugen, sollte vor einer Zuwendung dort nachgeschaut werden, wie der Stand der Aktion ist, da diese zeitlich begrenzt sein wird.

Quelle: https://rundfunk-frei.de/, Abruf: 03.04.2021, 11:15 Uhr.
Zitat
SO KANNST DU GEORG THIEL UNTERSTÜTZEN*
»rundfunk-frei« koordiniert treuhänderisch die Spenden für Georg Thiel*

Zuwendungskonto von »rundfunk-frei«:

Kontoinhaber: Olaf Kretschmann
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE73 4306 0967 1122 4157 01
Verwendungszweck „Freiwillige Zuwendung für Georg Thiel“


Hinweis: Nur mit entsprechenden Verwendungszweckhinweis wird die Zuwendung* Georg Thiel zugeordnet. Ohne Hinweis fließt die Zuwendung an »rundfunk-frei«. Bitte teile uns im Verwendungszweck mit, ob auch Dein Name veröffentlicht werden darf. Vielen Dank. Alle Spenden an Georg Thiel werden transparent separat ausgewiesen.
*Unterstützung ist zeitlich begrenzt (zunächst bis Ende April 2021)
Hervorhebungen hinzugefügt. Hinweis: Auf der Webseite von » rundfunk-frei « etwas herunterscrollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2021, 11:44 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Beiträge: 2.383
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Spendenaktion
bei rundfunk-frei.de : Richtig und wichitg. Auch handeln statt nur zu diskutieren!



Mailaktion: Status:
--------------------------
Nahezu alle 3000 deutschen Parlamentarier erhielten in diesen Tagen eine 5-seitige E-Mail
- für Befreiung von Georg Thiel
- für Befreiung der Bürger von der Zwangsfinanzierung von "ARD, ZDF etc.".
Darin wird ebenfalls gefordert, dass Georg nicht nur freizulassen sei, sondern auch durch den WDR zu entschädigen sei inklusive berufliche Aktivität.
Und schon sind die Startlöcher im Buddelstatus für die nächsten 3000 Mails an die Vertreter des Volkswillens.


In einem der deutschen Landtage wird die Freilassung von Georg Thiel bereits erörtert werden.
------------------------------------------------------------------------------
So schnell kam das erste Ergebnis der Aktion: Nämlich Heben des Antrags auf den Petitionsstatus. 


Kurzfristig soll jeder mit diesem Standard-Text eine konkrete beantragende Petition
---------------------------------------------------------------------
an seine 3 Parlamente einreichen können. In Arbeit, 10 Hände wären besser, diese verdammte Biologie hat nur 2 erlaubt.
3? Bundestag, Landtag, EU-Parlament.
Ist in Vorbereitung für Aktion durch? ... du, ja auch du, gerade du, wir alle für den Rechtsstaat.


Zu liefern sind den Petitionswilligen:
----------------------------------
- Standard-E-Mail und Kurzanleitung,
- Links: alle Parlamentsadressen bundesweit,
- Links: alle Parlamentarierlisten,

Wer die Erstellung dieser Link-Listen übernehmen will, bitte per PM.
Ein paar Stunden Arbeit - für uns alle und für den Rechtsstaat. Einer dafür genügt. Wenn mehrere sich vorschlagen, dann sollten die sich untereinander per E-Mail verbinden, um  die Arbeitsteilung untereinander zu koordinieren.
Immer bedenken, man kann derartiges sodann nur per E-Mail organisieren. Bleibt natürlich vertraulich und intern.

"Diskutieren ist gut, obendrein handeln ist besser."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2021, 12:36 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

S
  • Beiträge: 89
Die Erzwingungshaft ist im Strafvollzugsgesetz geregelt:
Zitat
Fünfter Abschnitt
    Vollzug weiterer freiheitsentziehender Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten, Datenschutz beim Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft, Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Schlußvorschriften
Erster Titel
    Vollzug des Strafarrestes in Justizvollzugsanstalten
        § 167 Grundsatz
        § 168 Unterbringung, Besuche und Schriftverkehr
        § 169 Kleidung, Wäsche und Bettzeug
        § 170 Einkauf
Zweiter Titel
    Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft
        § 171 Grundsatz
        § 171a Fixierung
        § 172 Unterbringung
        § 173 Kleidung, Wäsche und Bettzeug
        § 174 Einkauf
        § 175 Arbeit
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/index.html#BJNR005810976BJNE019002301

Speziell für NRW gilt das StVollzG NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000061


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2021, 13:56 von Spartakus«

  • Beiträge: 7.376
Dank an Spartakus für den Link zum StVollzG, weil, siehe Hervorhebung:

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz - StVollzG)
§ 171 Grundsatz

https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__171.html

Zitat
Für den Vollzug einer gerichtlich angeordneten Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft gelten § 119 Absatz 5 und 6 der Strafprozessordnung sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121b) entsprechend, soweit nicht Eigenart und Zweck der Haft entgegenstehen oder im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.
Aus dem Ausgangspost konnte nicht entnommen werden, daß es gerichtlich angordnet sei. (Hab' mir jetzt allerdings nicht alle Seiten erneut durchgelesen).


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.246
[..] Aus dem Ausgangspost konnte nicht entnommen werden, daß es gerichtlich angordnet sei. (Hab' mir jetzt allerdings nicht alle Seiten erneut durchgelesen).
Im Eingangspost hängt ein Bild eines Schreibens.
Daraus ist unter anderem zu entnehmen:

Zitat
Gerichtsvollzieherin
[..]
liegt mir vor:
[..]
Haftbefehl des Amtsgerichts Borken vom 03.07.2020
[..]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2021, 14:59 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Tag 38 (6. Woche):
Aus der Sicht der Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK) wäre nach so vielen Hafttagen schon jetzt zu klären, ob Georg Thiel nicht im Interesse der Rechtspflege einen Anspruch auf die Vertretung durch einen Anwalt hätte gemäß
Art. 6 Abs. 3c EMRK (Recht auf ein faires Verfahren)
https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html
Zitat von: Art. 6 Abs. 3c EMRK (Recht auf ein faires Verfahren)
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
[...]
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
Da sich unser Aktivist mit seinem Protest gegen das Rundfunkunternehmen WDR wendet, dessen Umsätze im Milliardenbereich liegen, entspräche es zumindest teilweise dem Rechtsgrundsatz der Fairness, wenn Georg Thiel wenigstens einen eigenen Anwalt hätte.

Mit Bezug auf die Unangemessenheit der Haft des Aktivisten wäre außerdem zu überprüfen, ob hier nicht eine Verletzung des Art. 5 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) vorliegt
https://dejure.org/gesetze/MRK/5.html
Zitat von: Art. 5 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit)
(1) 1Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. 2Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:
   a)    rechtmäßige Freiheitsentziehung nach Verurteilung durch ein zuständiges Gericht;
   b)    rechtmäßige Festnahme oder rechtmäßiger Freiheitsentziehung wegen Nichtbefolgung einer rechtmäßigen gerichtlichen Anordnung oder zur Erzwingung der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung;
[...]
(4) Jede Person, die festgenommen oder der die Freiheit entzogen ist, hat das Recht zu beantragen, daß ein Gericht innerhalb kurzer Frist über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheidet und ihre Entlassung anordnet, wenn die Freiheitsentziehung nicht rechtmäßig ist.
(5) Jede Person, die unter Verletzung dieses Artikels von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, hat Anspruch auf Schadensersatz.
Eine Erzwingungshaft mag vielleicht verhältnismäßig sein, wenn ein korrupter Politiker in einer Parteispendenaffäre die Namensnennung von Spendern verweigert, da es in solchen Fällen um Millionenbeträge geht. Die Erzwingung einer Vermögensauskunft, deren juristischer Wert an sich schon zweifelhaft ist, dürfte damit in den Bereich der Unverhältnismäßigkeit liegen; insbesondere dann, wenn auch andere Motive für die Inhaftierung vorliegen können, die nichts mit einer Vermögensauskunft zu tun haben.

Es sei an dieser Stelle auch noch einmal erwähnt, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag selbst den Beweis dafür liefert, dass das Einfordern einer eidesstattlichen Versicherung in Angelegenheiten des Rundfunkbeitrages unverhältnismäßig ist, wenn es in den Urteilen vom 18. Juli 2018 (AZ: 1 BvR 1675/16 u. a.) feststellt (ebenda Rn. 92):
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018, 1 BvR 1675/16, Rn. 92
Dem ließe sich auch nicht dadurch abhelfen, dass die Beweislast für das Fehlen eines Empfangsgeräts den Beitragspflichtigen auferlegt würde. Der hierfür erforderliche Nachweis einer negativen Tatsache ließe sich praktikabel letztlich nur durch eine Versicherung an Eides statt erbringen. Neben der Frage der Verhältnismäßigkeit eines solchen Nachweises, bei dem Falschangaben mit strafrechtlichen Sanktionen bedroht sind (vgl. Schneider, NVwZ 2013, S. 19 <22>; Wagner, Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr, 2011, S. 166 ff.), bildet die Versicherung an Eides statt vor allem nur eine Momentaufnahme ab (ebenso BVerwGE 154, 275 <290 Rn. 37>). Sie müsste regelmäßig erneuert werden, was kaum praktisch überprüft werden könnte. Entsprechendes gilt für den Nachweis, dass vorhandene Geräte nicht zum Empfang bereitgehalten werden.
Denn die eidesstattliche Versicherung, nach der zum Zeitpunkt der Vermögensauskunft kein pfändbares Vermögen vorliegt, bildet genauso „nur eine Momentaufnahme“ ab wie die Auskunft zur Nicht-Nutzung von Rundfunkgeräten. Damit ist die Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung zu einer Vermögensauskunft ebenso fragwürdig und unverhältnismäßig wie die Verworfenen eidesstattlichen Versicherungen zur Nicht-Nutzung der Rundfunkempfangsmöglichkeit, weil der „Nachweis, bei dem Falschangaben mit strafrechtlichen Sanktionen bedroht sind“, in diesem Falle ebenfalls „kaum praktisch überprüft werden“ kann. Eine Ausnahme hiervon wäre der Fall, bei dem vorher schon der Nachweis vorliegen würde, dass die betreffende Person in einer Vermögensauskunft möglicherweise falsche Angaben machen würde. Ein solches Verhalten einer Vollstreckungsbehörde wäre in meinen Augen jedoch ein kriminelles Verhalten, weil hier bewusst auf die Einleitung eines Strafverfahrens hingearbeitet werden würde. Da man mit solch einem Verhalten von Behörden heute jedoch rechnen muss, ist es nur nachvollziehbar, dass Georg Thiel die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verweigert hat. Ein einfacher Bürger kann schließlich bei der Komplexität unseres Rechtssystem ohne Rechtsbeistand nicht mehr selbst einsehen, welche Rechtsfolgen eine solche eidesstattliche Versicherung hat. In diesem Zusammenhang weise ich im Übrigen auch auf die Schulungen des Beitragsservice hin, in denen die Gerichtsvollzieher und andere Vollstrecker offensichtlich gezielt gegen angeblichen „Beitragssünder“ aufgehetzt werden (Vgl. hierzu beispielsweise die Berichterstattung von Markus Mähler).
         
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Gründe, die eine Inhaftierung von Georg Thiel fragwürdig und ungerechtfertigt erscheinen lassen. Denn die Gefangenschaft beruht nach meinem Kenntnisstand auch auf einer „Direktanmeldung“ und auf „vollständig automatisierten Festsetzungsbescheiden“, also auf Sachverhalten, von denen wir heute wissen, dass sie ohne Gesetz eingeleitet wurden - vgl. hierzu mal
Art. 7 EMRK (Keine Strafe ohne Gesetz)
https://dejure.org/gesetze/MRK/7.html
Zitat von: Art. 7 EMRK (Keine Strafe ohne Gesetz)
(1) 1Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. 2Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden.
(2) Dieser Artikel schließt nicht aus, daß jemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den von den zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war.
Georg Thiel sollte nach seiner Entlassung aus der JVA Münster wegen der fehlenden Berechtigung der Inhaftierung direkt über einen Anwalt eine Haftentschädigungsklage beim zuständigen Amtsgericht oder sogar gleich beim Landgericht (*) gegen die Stadt Borken (Stadtkasse) einreichen lassen. Ich meine sogar mal gelesen zu haben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem vergleichbaren Fall Russland dazu verurteilt hat, einem Gefangenen eine Entschädigung im Umfang von 3000 Euro pro Tag der Inhaftierung zu zahlen. Zunächst ist jedoch ersteinmal eine einfachrechtliche Überprüfung notwendig, ob die Stadt Borken tatsächlich nach Recht und Gesetz gehandelt hat.

(*) Eine erste Idee für einen möglichen Rechtsweg liefert vielleicht der folgende Artikel:
Haftentschädigung für die Abschiebehaft
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/haftentschaedigung-fuer-die-abschiebehaft-3141311


Edit "Bürger":
Quellen- bzw. insbesondere Link-Angaben zum BVerfG-Urteil  ergänzt. Vorherige fälschliche Randnummer 61 korrigiert durch Rn. 92.
Genau aus Gründen der einfachen Überprüfbarkeit wie dieser sind zu allen(!) Quellen immer(!) auch die entsprechenden Links anzugeben! Es ist mehr als ärgerlich, das von Moderatoren-Seite immer und immer wieder selbst erfahrenen Forum-Mitgliedern sagen zu müssen.
Auch die erwähnten/ referenzierten Artikel der EMRK waren hier zu verlinken und auszugsweise zu zitieren, sonst müssen sich tausend Leser die Artikel selbst zusammensuchen. Das ist ggü. den Lesern nicht nur nicht fair, sondern in Bezug auf die Diskussion auch ineffektiv.
Bitte also um zukünftige konsequente, eigenverantwortliche, gewissenhafte Berücksichtigung. Danke.


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

S
  • Beiträge: 89
Zum Thema Verhältnismäßigkeit von Erzwingungsshaft für den Boykott der Wohnungszwangsabgabe, gibt es interessante Zahlen, die belegen, dass sich die Haft in vielen Fällen für die Gesellschaft nicht rechnet.

Prof. Dr. Horst Entorf geht 2010 in dem Artikel der Frage nach "Strafvollzug oder Haftvermeidung - was rechnet sich?"
Zitat
... Komprimiert man die heterogene Zusammensetzung deutscher Justizvollzugsanstalten auf einen Durchschnittsinsassen, so ist zu erwarten, dass durch diesen potentiellen Straftäter pro Jahr rund 59 000 Euro Schaden (Division des Gesamtschadens durch die Anzahl der Haftinsassen, siehe die Tabelle) entstehen würden. Der Nutzen seiner Sicherung übersteigt also deutlich die Kosten von 29 000 Euro,[20] die sein Haftplatz die Gesellschaft kostet. Schaut man genauer hin, so geht die Rechnung nicht für jede einzelne Kategorie auf. Bei Diebstahls- und Drogendelikten scheint - zumindest unter den getroffenen Annahmen - die durchschnittlich teure Unterbringung von etwa 29 000 Euro den Nutzen (24 000 bzw. 12 500 Euro) zu überwiegen. Diese Diskrepanz gibt Anlass, für Teilgruppen der Verurteilten über Haftalternativen (beispielsweise elektronische Fußfessel, Fahrverbote) nachzudenken.
Quelle: https://www.bpb.de/apuz/32969/strafvollzug-oder-haftvermeidung-was-rechnet-sich?p=all

6 Monate Erzwingungshaft hätten 2010 bereits 14500 € an Kosten verursacht. Dem steht die Forderung von ca. 650 € für 3 Jahre Wohnungszwangsabgabe gegenüber. Kann hier jemand die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit einer Erzwingungshaft erklären?

Wie wäre es mit der Haftalternative 'Fernsehverbot für die Sender des ÖRR'? (kleiner Scherz am Rande)


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P
  • Beiträge: 4.009
Auch wenn der Post dem Betroffenen nicht unmittelbar helfen wird. Vielleicht muss ich den Post anderes ablegen.

Es gibt keine Verhältnismäßigkeit, auch unter dem Hintergrund, dass die Kosten dem auferlegt werden können, der diese Auskunft nicht abgeben will. Sofern der mündige Bürger diverse Literatur durchschaut, wird Ihm die Ansicht begegnen, dass einige Personen diese Art und Weise bejahen, um den Willen einer Person zu brechen. Andere sind der Ansicht dass jede Maßnahme, welche nicht geeignet ist den Willen zu brechen zu unterlassen ist. Sofern also weiterhin die Annahme besteht, dass diese Art und Weise geeignet sei wird damit fortgesetzt. Ebenfalls auf EU Ebene.
Das Problem an dieser kruden Denkweise ist offensichtlich, denn die Befürworter sind der Ansicht, dass sich erst während der Anwendung die Ungeeignetheit zeigen soll. Die Maßnahme ist bei Ungeeignetheit jedoch schlicht rechtswidrig. Denn ungeeignete Maßnahmen hat der Staat zu unterlassen. Ziel müsste also sein, dass der Staat auf dieses Mittel dauerhaft verzichtet, eben weil nicht geeignet. Aber bisher hat der Staat das nicht festgestellt, weil ja offenbar der Willen bei einigen Person gebrochen wird. An sich kann der Vorgang mit "schlichter" Folter gleich gesetzt werden. Etwas anderes ist es nicht. Auch wenn keine Knochen gebrochen werden um den Willen zu brechen. Es bleibt "schlicht" gleich. Schaut man in die Vergangenheit ist das wahrscheinlich eine Hinterlassenschaft aus der Geschichte und hat Einzug gefunden in die Köpfe von Personen, welche es an sich besser wissen müssten. Aber um das zu brechen müssten die Autoren, welche das in Ihren Schriften befürworten sehr öffentlich geächtet werden.
Dabei muss bedacht werden, dass diese Personen oft eine Ausbildung erhalten haben, welche staatlich anerkannt ist.

Ich kann nur empfehlen, dass jeder der am geschichtlichen Hintergrund der Vermögensauskunft inklusive der Möglichkeit der Beugehaft dazu die Literatur in den juristischen Bibliotheken sichtet.

Das Problem ist die h.M. in Büchern und Schriften und wie das gelehrt wird.

Eine Änderung ist nur möglich, wenn die Lehre geändert wird.
Dazu braucht es jedoch Bildung bei der jüngeren Bevölkerung, damit diese staatliche Altlasten aus der Vergangenheit korrigieren kann.


Edit "Bürger": Vorsorgliche (nochmalige) Bitte, hier keine Einzelaspekte und allgemeine Gedanken zu vertiefen, sondern bitte konstruktiv zum eigentlichen zwischenzeitlichen Ziel dieses Threads, die Inhaftierung zu beenden. Danke.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2021, 20:00 von Bürger«

 
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