Eigener Anteil 25% der Gesamtschuld - da insgesamt 4 Personen gemeldet sind oder im Mietvertrag genannt.
Hinweis:
Für die
Beitragspflicht gem. RBStV ist schlussendlich
nicht so sehr entscheidend, wer wo "gemeldet" oder "in einem Mietvertrag genannt" ist - dies sind nur Hinweise, die zur "Vermutung" einer Beitragspflicht dienen.
Beitragspflicht auslösend ist vielmehr das
Innehaben der Wohnung, und
"Inhaber (Beitragsschuldner) einer Wohnung ist jede volljährige Person, die Wohnung selbst bewohnt" - und insofern eigentlich unabhängig davon, ob diese dort gemeldet oder im Mietvertrag genannt ist - siehe u.a. auch unter
"Inhaber" und "Wohnung" im Sinne des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19654.0.html"Inhaber"
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313098
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht GEMELDET ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als MIETER genannt ist.
sowie im Weiteren auch
Ab welchem Zeitumfang ist Wohnung "bewohnt"="beitragspflichtig" gem. RBStV?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29381.0.htmlDie Wohnung - Wurzel allen Übelshttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18174.0.htmlAnzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.0.htmlAnzeige-/Auskunftspflicht zu Mitbewohner/ vorh. Beitragskonto gem. RBStV/Satzunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20247.0.htmlAus meiner bescheidenen Sich bedeutet das, dass fiktive Person A (Antragsteller) sich darauf berufen könnte, dass
"die Wohnung nicht allein bewohnt" wird, sondern
weitere "volljährige Personen die Wohnung selbst bewohnen".
Ggf. sollte Person A dann - um
nicht unnötig "zuviel" mitzuteilen, schlicht
"um Mitteilung bitten, welche weiteren Angaben erforderlich sind, um den Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld bearbeiten zu können"
Damit wäre
- der Antrag gestellt
- der Ball an die "Landesrundfunkanstalt" abgegeben
- man hätte sich nicht unnötig "verplappert" und
- man kann dann (z.B. falls Namen usw. der weiteren Personen angefragt werden sollten) die Rechtsgrundlage erfragen, aufgrund derer die Angaben gefordert werden.
Es geht ja mglw. schon los bei der Frage, in welchen Zeiträumen wieviele volljährige Personen insgesamt die Wohnung selbst bewohnt haben:
Wann fangen die Zeiträume an und wann enden diese?
Ab welcher Dauer weiß man, dass eine Person, die nicht mehr in der Wohnung erscheint, diese die Wohnung nicht mehr "selbst bewohnt" und also nicht mehr mit hinzuzuzählen sei?
Was wäre, wenn diese Person schon morgen wieder einmal erscheint? Würde dann das "selbst Bewohnen" einfach "fortgesetzt" - oder beginnt es neu?
usw. - dies hier jedoch nur zur Verdeutlichung möglicher Schwierigkeiten bei Angabe/ Formulierung, Vertiefung dieser speziellen Frage bitte unter
Ab welchem Zeitumfang ist Wohnung "bewohnt"="beitragspflichtig" gem. RBStV?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29381.0.htmlSpätestens dann wird man jedenfalls feststellen, dass...
aufgrund der
a) für eine Aufteilung der Gesamtschuld untauglichen Datenlage einerseits (Meldedaten enthalten i.d.R. nur Straßenadressen aber keine Wohnungsdaten und beinhalten naturgemäß nicht jene, die zwar Beitragspflicht auslösend eine Wohnung "selbst bewohnen", dort aber weder "gemeldet" noch "im Mietvertrag genannt" sind)
und der
b) datenschutz-problematischen Weitergabe von Daten Dritter andererseits (z.B. Namen von Personen, welche mglw. nicht einmal an jenem Ort gemeldet sind oder für welche gar zum Schutz deren Leib und Lebens eine
melderechtliche Auskunftssperre vermerkt ist - vgl. auch Diskussion unter
Anfrage bzgl. zwangsweiser Datenweitergabe Dritter (Name/ Beitragsnummer)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.0.htmlhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg191676.html#msg191676 )
...eine
schier unauflösliche Situation existiert, deren
Werdegang und Ausgang noch nicht absehbar sind.
Bitte hier noch den schlussendlich verfassten fiktiven Wortlaut des Antrags wiedergeben und den Fortgang dokumentieren.