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Autor Thema: "Inhaber" und "Wohnung" im Sinne des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV)  (Gelesen 4916 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.356
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
ARD-ZDF-GEZ haben sich gemeinsam mit dem willfährigen LandesGESETZgeber im sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) eigene Definitionen der Begriffe
- "Inhaber" und
- "Wohnung"
geschaffen - siehe hierzu bitte den Volltext des Gesetzes selbst - u.a. unter
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N
Anm. Mod. seppl: Link geändert, beispielhaft Landesrecht NRW

"Inhaber"
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313098
Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht GEMELDET ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als MIETER genannt ist.

"Wohnung"
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313099
Zitat
§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste,
baulich abgeschlossene Raumeinheit
, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum
oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung
, betreten
werden kann. [...]

Damit sind die Begriffe
- "Inhaber i.S.d. RBStV" sowie
- "Wohnung i.S.d. RBStV"
definiert.

Andere Deutungen der Begriffe erübrigen sich somit - zumindest in direkter Argumentation mit dem RBStV.
Das ist auch bereits mannigfaltig im Forum behandelt.

Dass die Begrifflichkeiten nicht "normenklar" sind, ist eine andere Angelegenheit... siehe u.a. unter
Die Wohnung - Wurzel allen Übels
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18174.msg119098.html#msg119098

Weitere tangierende Diskussionen siehe u.a. auch unter

Ab welchem Zeitumfang ist Wohnung "bewohnt"="beitragspflichtig" gem. RBStV?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29381.0

Kleines Quiz: Wer ist Inhaber einer leerstehenden Wohnung? Geister??
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29343.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2021, 15:18 von Bürger«
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