In jedem beliebigen Fall sollte die
Verhältnismäßigkeit einer (staatlichen) Maßnahme geprüft werden.
Hier im Thread sollen Vorgehen und Fragen dazu geklärt werden.
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Verhältnismäßigkeithttps://www.anwalt24.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeit# Zunächst dort die Definition lesen, also das
1. Allgemein und
3. Im öffentlichen Recht1. Allgemein
Der Verhältnismäßigkeitgrundsatz ist aus dem im Grundgesetz verankertem Rechtsstaatsprinzip und "aus dem Wesen der Grundrechte selbst" hergeleitet worden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat daher Verfassungsrang.
Nach der von der Rechtsprechung entwickelten Definition ist ein Handeln verhältnismäßig, wenn es geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Die Merkmale bedeuten im Einzelnen:
Geeignetheit: Wenn durch die Maßnahme der gewünschte Erfolg erreicht werden kann.
Erforderlichkeit: Wenn kein milderes, also weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen könnte.
Angemessenheit: Nachteil und erstrebter Erfolg müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
3. Im öffentlichen Recht
Dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterliegt jedes staatliche Handeln (vom Gesetz bis zum Verwaltungsakt).
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (auch Übermaßverbot genannt) zwingt den staatlich Handelnden (i.d.R. die Behörden) einen Ausgleich der Individualrechtsgüter mit den von den öffentlich-rechtlichen Normen geschützten Allgemeingütern oder Interessen privater Dritter herzustellen und erfordert ein je nach Rechtsverstoß und Schwere des Eingriffs abgestuftes Vorgehen.
Eine staatliche Maßnahme verstößt insbesondere dann gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, ist also unverhältnismäßig, wenn sie erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, die durch sie herbeigeführten Nachteile also deutlich größer sind, als diejenigen, die durch sie abgewendet werden sollen.
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist gesetzlich im öffentlichen Recht nicht allgemein geregelt, eine spezielle Normierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes enthalten aber u.a. die allgemeinen Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder (vgl. § 2 PolG NRW, § 15 OBG NW; § 5 PolG BW), das Strafgesetzbuch (z.B. § 62 StGB), das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 17 Abs. 2 BImSchG) und die Vewaltungsvollstreckungsgesetze (z.B. § 58 VwVfG. NRW; § 19 LVwVG BW).
Mithilfe des Verhältnismäßigkeitsprinzips kann insbesondere geprüft werden, ob die Verwaltung die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens überschritten hat (Ermessensfehler).
Ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, ist das betreffende staatliche Handeln rechtswidrig und kann mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen erfolgreich angefochten werden.
Deswegen fordert z.B. der Autor der Streitschrift den "Ausgleich der Individualrechtsgüter".
Es muss also gezeigt werden, dass die staatliche Maßnahme "Rundfunk" insbesondere dann gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt, also unverhältnismäßig ist, wenn die staatliche Maßnahme "Rundfunk" erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg "vgl. Grundversorgung" steht, die durch die staatliche Maßnahme herbeigeführten Nachteile "-hier- ist alles an persönlichen Nachteilen aufzuführen" also deutlich größer sind, als diejenigen Nachteile -Welche sind das überhaupt?-, die durch sie abgewendet werden sollen.
Dazu muss man eine Tabelle aufstellen:
staatliche Maßnahme:
Veranstaltung von Rundfunk für eine Grundversorgung
Welche Nachteile sollen damit abgewendet werden?
Was ist der angestrebte Erfolg der staatlichen Maßnahme?
Welche herbeigeführten Nachteile verursacht diese staatliche Maßnahme?
In welchem Verhältnis stehen die abzuwendenden Nachteile zu den mit der staatlichen Maßnahme verursachten Nachteilen?
Jetzt muss eine Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfolgen.
--> Das ist entsprechend dann zu prüfen.
Zu prüfen ist also
Die Merkmale bedeuten im Einzelnen:
Geeignetheit: Wenn durch die Maßnahme der gewünschte Erfolg erreicht werden kann.
Erforderlichkeit: Wenn kein milderes, also weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen könnte.
Angemessenheit: Nachteil und erstrebter Erfolg müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
Es kann sein, dass es dabei auch
verschiedene staatliche Maßnahmen sind, welche
eine Gemeinsamkeit "Ziel" haben.
Dabei kann
Geeignetheit ebenfalls geprüft werden für den
Meldedatenabgleich.
Dabei kann
Erforderlichkeit ebenfalls geprüft werden für den
Meldedatenabgleich.
Dabei kann
Angemessenheit ebenfalls geprüft werden für den
Meldedatenabgleich.
Diese 3 Punkte sind auf
jede einzelne staatliche Maßnahme anzuwenden, welche im Bezug für den Rundfunk ausgeführt wird.
Die Frage ist:
Wann hat ein Gericht genau so eine Prüfung durchgeführt?
Um keinen Punkt zu vergessen braucht man halt einen Anwalt
Es könnte auch sein, dass man die staatliche Maßnahme, an die Definition, welche das Bundesverfassungsgericht als Vorteil deklariert anlehnt. -> Da wurde ja erklärt, dass der Vorteil der staatlichen Maßnahme sei, dass für jeden die Möglichkeit besteht, aus selektiv vorgefilterten Informationen auswählen zu können um einen Vergleich haben zu können zu allen Informationen.
Es geht um das, wenn sie erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht. -> Dazu muss erstmal bei jeder staatlichen Maßnahme geprüft werden:
Was soll der Erfolg sein?
Welcher Nachteil soll beseitigt werden?
Welcher Nachteil entsteht durch die Maßnahme selbst?
Welche Prüfung wurde in Bezug zur Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit durchgeführt?
Dazu sind die
Unterlagen dieser Prüfungen zu sichten. Das ist wichtig, denn nur so kann der Bürger prüfen, ob der staatlich Handelnde sich damit überhaupt befasst hat und wenn ja zu welchem Ergebnis dieser gekommen ist.
Es könnte ja sein, dass die staatlich Handelnden ein je nach Rechtsverstoß und Schwere des Eingriffs abgestuftes Vorgehen unterlassen haben.
Dabei geht es auch um das
"Mithilfe des Verhältnismäßigkeitsprinzips kann insbesondere geprüft werden, ob die Verwaltung die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens überschritten hat (Ermessensfehler)."
Das kann man als einfacher Bürger ja unmöglich alles überblicken oder doch?
Wie geht der einzelne Bürger damit um? Wie erkennt der Bürger, ob ein VG eine Prüfung dazu durchgeführt hat? Je nach Vortrag des Klägers könnte eine Unterlassung einer solchen Prüfung dazu führen, das sich der Weg in die nächste Instanz öffnen lässt.
Für neue Klagen gilt es, jeweils die einzelnen Maßnahmen zu identifizieren und ihre jeweiligen Ziele, die zu beseitigende Nachteile, den angestrebten Erfolg, die damit verursachten Nachteile aufzulisten und zu zeigen, dass es entweder den zu beseitigenden Nachteil nicht gibt oder dass es zur Beseitigung ein
milderes Mittel gibt.
PersonX denkt, zu sichten seien dazu auch Verfahren, welche wegen der
Ausweitung auf internetfähige Geräte geführt wurden und eine Auseinandersetzung mit so einem Grundsatz vermuten lassen - z.B.:
Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig - Quelle: ChannelPartnerhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,1278.0.htmlEdit "Bürger":
Der ursprüngliche Thread-Betreff "Verhältnismäßigkeit, es sollen Vorgehen u. Fragen dazu geklärt werden" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.