Eine fiktive Person Z hat ebenfalls dieses Schreiben erhalten und muss bis demnächst antworten, da das Gericht beabsichtigt, durch Gerichtsbescheid zu entscheiden.
Fiktive Person Z hat einige Probleme mit dem Jura-deutsch und bittet daher um ein wenig Hilfe bei der Antwort - ich denke, dass könnte auch anderen fiktiven Personen helfen.
Z hat die Idee, bevor Argumente eingereicht werden, erstmal Zeit zu gewinnen:
- Z widerspricht erstmal ausdrücklich der Absicht, durch Gerichtsbescheid zu entscheiden. -> Müsste hierfür eine gewisse Form beachtet werden?
- In dem fiktiven Schreiben wird gern ein Link des BVerG Urteils gedruckt. Z beabsichtigt ein schriftliches Exemplar des Urteils zu Verlangen, da Z sich keinen Internetanschluss leisten kann, da Z Geld für den evtl. anfallenden GEZ Beitrag sparen muss. -> Ist dies empfehlenswert?
- Anschließend beabsichtigt Z, das Gericht solle dem Kläger entsprechend Zeit geben, das Urteil zu prüfen um darauf Stellung zu nehmen. Müsste Z hierfür eine Frist nennen? Wenn ja, was wäre realistisch (so lange wie möglich natürlich ;-) ) ?