Hallo,
was meint Ihr dazu:
Das Gericht möchte jetzt (schnell ?) das Verfahren von Z durchziehen.
... Da der Sachverhalt Unstrittig schein...
Dabei hat das Gericht noch nichtmal die ausgearbeitete Klageschrift von Z.
(Natürlicht ist für die Erstinstanz der Sachverhalt unstrittig und von der Klageschrift völlig unabhängig,
da es noch kein Urteil gegen den RB gab :-((((
und das Gericht hat wohl zu wenig zu tun mit Asylverfahren .... )
Eine Bitte von Z um Verschiebung, weil ja noch BVerwG-Verfahren anhängig sind, wurde abgelehnt.
Weis jemand was für Themen am 15.06.2016 verhandelt werden?
Weitere Fragen von Z:
1) Ist es zielfürend einen Antrag auf Befangenheit des Richters zu stellen?
(Da er das Urteil ja schon kennt (!) ohne die endgültige Klageschrift zu kennen)
2) weitere Möglichkeiten eine Verscheibung/Ruhestellung zu erreichen?
Vielleicht noch interessant: Z wartet immer noch auf den Widerspruchsbescheid,
da Z zur Abwehr der Zwangsvollstreckung geklagt hatte.
Vielen Dank im Voraus im Nahmen von Z!
noGez