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Autor Thema: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"  (Gelesen 53189 mal)

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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Ich nehme an, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Wahrheit gesagt. Sehr wahrscheinlich wurde jemand anderes als die Verfahrensbeteiligten unterrichtet oder der Beschlusstermin wurde ohne Ladung jemandem mitgeteilt. So ist die Nachricht des BVerfG (Herr Stadtler) plausibel.

Die SPD Dame, Fr. Heike Raab hat wohl von dem Termin erfahren und konnte ihre Zunge nicht zügeln.

Mit der plumpen Behauptung: der finanziell aufgedrängte ö.-r. Rundfunk komme der gesamten Gesellschaft zugute, verhöhnt sie alle Nichtnutzer dieser Option, weil sie diese zahlreiche Gruppe zu den Nutzern dazurechnet.
Anscheinend hat sie wenig Ahnung vom Grundgesetz Art. 3. Abs. 1: ungleiche Sachverhalte müssen ungleich behandelt werden.

Die finanzielle Gleichbehandlung der Nichtnutzer sowie der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer und der Nutzer des ö.-r. Rundfunks verstößt gegen den Artikel 3 Abs.1 GG.

Dazu das Bundesverfassungsgericht:
Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51

- Wie hat hier der Gesetzgeber differenziert?
Er hat er gar nicht differenziert. Seit dem 1.1.2013 wird die Allgemeinheit bebeitragt.

- Wo sind die nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils?
Die gibt es schlicht nicht.

- Wo ist der besondere Vorteil für die Nichtnutzer des Rundfunks?
Den gibt es nicht, es gibt höchstes nur die finanzielle Nötigung und Belästigung.

Das Prinzip des Zwangs und der Nötigung ist bei dem Zwangsrundfunkbeitrag und der Zwangsehe gleich, auch wenn die Zwangsehe deutlich größeres Unrecht darstellt. Die Beachtung des Willens und der Zustimmung ist ein Zeichen der Freiheit, der unausweichliche Zwang ist ein Zeichen der Unfreiheit.

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html



Edit "Bürger":
Hier bitte keine Vertiefung von Einzel-Themen, sondern bitte ausschließlich und ohne weitere Spekulationen zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und konsequente Berücksichtigung.


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K
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Und auch hier wieder: zeigt euch - macht Arbeit:


Beispielbrief:

Zitat
email:  besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wie ich einer Erklärung der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab entnehmen kann findet die Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 18. Juli 2018 statt; ich möchte an der Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ teilnehmen.
 
Zitat:
Zitat
24.06.2018 • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen den allgemeinen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio am 18. Juli verkünden. Das erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am 22. Juni in Köln. Sie äußerte sich im Rahmen des vom Deutschlandfunk veranstalteten „Kölner Forums für Journalismuskritik“ bei einer Diskussionsrunde zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Quelle:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-zum-rundfunkbeitrag-am-18nbspjuli.html
 
Kurt Verweigerer
Nichtnutzerstr. 666
66666 Höllendorf
geb. 01.01.2018
Tel. 0711 929 0
 
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Verweigerer


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Heike Raab:
Zitat
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für den gesellschaftlichen Diskurs in unserer Demokratie unverzichtbar. Deshalb muss er strukturell und finanziell gut aufgestellt sein...."
Quelle: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz, 18.04.2018
https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/detail/News/rundfunk-muss-dort-sein-wo-menschen-sich-informieren/


Ferdinand Kirchhof:
Zitat
Hinter den einzelnen Aspekten der Verhandlung stehe "stets die Beurteilung der Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgaben und seiner Rolle für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft", betonte Verfassungsrichter Kirchhof.
Quelle: WELT, 16.05.2018
https://www.welt.de/newsticker/news1/article176403127/Verbraucher-Bundesverfassungsgericht-prueft-Zulaessigkeit-des-Rundfunkbeitrags.html



Ja, spekulieren müssen wir wirklich nicht.
Die wollen natürlich weiterhin > 8 000 000 000 € jährlich für die "Notwendig Unverzichtbaren" haben.
Offenbar wohl völlig egal wie...Die werden sich schon etwas aussuchen...
M. E. n. wird es so oder so ein verrückter, "unanfechtbarer Beschluss" werden.


Wir werden
Mitstreiter Robert und Ra. Bölck, Ra. Prof. Koblenzer & Mandanten
und Sixt + Rae. Dr. Jacobi u. Prof. Degenhart
auch beim sicher unabhängigeren EGMR Straßburg weiter unterstützen!

Markus



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n
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Auch vor dem BVerfG muss es noch eine (mindesten) zweite Runde geben.
z.B. das Grundrecht auf ungehinderte Information wurde noch nicht behandelt.
Warum wurde das ausgeklammert?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

P
  • Beiträge: 4.011
Man kann eine Entscheidung gegen einen Teil der Bevölkerung fällen aber die Frage bleibt, wie die weitere Umsetzung aussehen wird. Das blieb doch wohl offen am 22.06.2018 - und ehrlich, wer wird unter Verweis auf die Tatsachen ein Urteil anerkennen, welches klar und deutlich sichtbar dagegen aussehen wird?


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P
  • Beiträge: 377
Warten wir mal ab, wie es ausgeht. Sollte es aber tatsächlich so sein, dass wir, die Bürger auch vor diesem Gericht nach Strich und Faden abgezockt und über den Löffeln barbiert werden, sollte man sich wirklich fragen, ob es immer noch Sinn macht, sich auf ein abgekartetes Spiel einzulassen. In Konsequenz gibt es dann real nur noch zwei Möglichkeiten Einfluss in eine andere Richtung zu nehmen: A. EUGH und B. Wahlkreuzchen - nur eine Partei möglich - ist so, es gibt da nix anderes -. Und nebenher kann man noch Bescheiden widersprechen und weiterklagen. Da muss man sich dann aber bewusst sein, dass nur um "Sand in das Getriebe bringen" geht. Es bringt nichts, wenn gezinkte Karten neu gemischt werden. Das Ergebnis ist für den ehrlichen Spieler am Tisch (der Bürger) immer dasselbe Ergebnis. Man muss daher den Spieltisch verlassen.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2018, 13:02 von Bürger«

H
  • Beiträge: 53
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht vor dem kommenden Urteil anzuschreiben und mitzuteilen, dass Menschen, die ein Einkommen unter etwa 1100,- Euro befreit werden, sowie Rentner, die über 75 Jahre alt sind und deren Rente unter 1000,- Euro liegt.

Die Herren in Karlsruhe glauben wohl Götter zu sein!?

Stellt man diese nackt unter die Dusche, wie sehen sie dann aus?

Sollte ein Urteil zu Gunsten des ÖRR gefällt werden, so werde ich das Land verlassen, denn ich sehe keine andere Wahl.


Edit "Bürger":
Wegen fortdauernder, müßiger Spekulationen und allgemeiner Unmutsbekundungen, die über das eigentliche Kern-Thema hinausgehen, musste dieser Thread aus Kapazitäts- und Übersichtsgründen zwischenzeitlich geschlossen bleiben.
Da nunmehr neue Erkenntnisse vorliegen wie eine Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176135.html#msg176135
sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198
wurde der Thread wieder geöffnet.
Hier bitte ausschließlich - und ohne Spekulationen - weiter zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Zur diesbezüglichen Modifikation eines Mitschnitts des Dradios siehe und diskutiere bitte in gesondertem Thread unter
J.Paul (AfD): Fragwürdige Veränderung eines Tondokuments des „Deutschlandradio“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28003.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2018, 19:07 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aus aktuellem Anlass - zum Vergleich ;)

Von weiter oben:

Originalquelle:

4. Kölner Forum für Journalismuskritik
Über Gebühr gut?
Diskussion über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien
22. Juni 2018

http://www.deutschlandfunk.de/4-koelner-forum-fuer-journalismuskritik-ueber-gebuehr-gut.2852.de.html?dram:article_id=421022
mp3 (ab Minute 10) https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3
Zitat
Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden. Haben wir gefunden. Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln kann [...]

und aktuell unter

Deutschlandradio, 27. Juni 2018, 19:15 Uhr
Über Gebühr gut? - Die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Angebote
Autor: Bouhs, Daniel
http://www.deutschlandfunk.de/rundfunkbeitrag-die-zukunft-der-oeffentlich-rechtlichen.2011.de.html?dram:article_id=421347
Audio ~45min, Hören bis 03.01.2019, 18:15 Uhr - ab min ~7
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/27/ueber_gebuehr_gut_die_zukunft_der_dlf_20180627_1915_93ad1a04.mp3
Zitat
Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden. Haben wir gefunden. Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln kann [...]

...man sollte sich von beiden Versionen mal ein paar Sicherungsabbilder machen ;)
"mit"...
https://web.archive.org/web/20180627203417/https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3
...und "ohne"
https://web.archive.org/web/20180627203552/https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/27/ueber_gebuehr_gut_die_zukunft_der_dlf_20180627_1915_93ad1a04.mp3


Edit "Bürger:
Danke an user "boykott2015" für den (erneuten) Fund.
Wegen fortdauernder, müßiger Spekulationen und allgemeiner Unmutsbekundungen, die über das eigentliche Kern-Thema hinausgehen, musste dieser Thread aus Kapazitäts- und Übersichtsgründen zwischenzeitlich geschlossen bleiben.
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176135.html#msg176135
sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198
wurde der Thread wieder geöffnet.
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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
(Selbstverständlich will ich auf keinen Fall die Vorfreude trüben. Aber.)

Aber Vollständigkeitshalber:
Heike Raab (SPD) hatte ja bereits eine Woche vor dem BVerfG den "Termin" schon bekanntgegeben.
( Quelle: 4. Kölner Forum für Journalismuskritik, https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg175591.html#msg175591 )

Heike Raab am 22/6/18:
Zitat
"Wir ... müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden.
Haben wir gefunden. Die Urteilsverkündung wird am 18. Juli sein."

Da Heike Raab bereits das Datum korrekt "vorhergesagt" hatte,
scheint somit leider auch klar, dass es sich wahrscheinlich auch bewahrheiten wird,
dass wirklich am 18. Juli
"gute Argumente" für Verfassungsgemäßheit des Beitrags

"gefunden" werden.

Das hört sich, jedenfalls m. M. n., leider nach einer ganz klaren Ankündigung einer Rechtsbeugung an.

Markus


Edit: Etwas positives hat es dann doch. Der deutsche "Rechtsweg" ist ja dann beendet.
Und der unabhängigere, europäische Rechtsweg beginnt endlich!


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K
  • Beiträge: 2.247
Jetzt wurde doch tatsächlich das Audio-file beim Deutschlandfunk manipuliert.
Der Satz von Heike Raab:
Zitat
Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein.
wurde herausgeschnitten!

Hier vom 22.06. MIT dem Satz - bei ca. Minute 10:50:
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3

und "neu" vom 27.06. - von der homepage des Deutschlandfunk "OHNE" - ab bei ca. Minute 7:15:
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/27/ueber_gebuehr_gut_die_zukunft_der_dlf_20180627_1915_93ad1a04.mp3


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  • Beiträge: 890
@ unGEZahlt

Am 4.7.18 ist der Termin am EuGH. Bis zum 18.7.18 sind es noch 14 Tage. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in diesen 14 Tagen zwischen dem EuGH und dem BVerfG internen Austausch geben wird, von dem wir nie etwas erfahren werden.
Somit vermute ich, dass das BVerfG längst vom EuGH-Termin am 4.7.18 Bescheid wusste, und sich nach diesem Termin ausgerichtet hat.
Auf Grund dieser internen Besprechungen werden Maßgaben des EuGH mit in die Entscheidung am 18.7.18 mit einfließen.
Was die BVerfG-Richter Frau Raab mitgeteilt haben, wissen wir nicht. Und was Frau Raab vorschnell ausgeplappert hat, würde ich überhaupt nicht bewerten wollen.
Die Gesamt-Konstellation sieht eher positiv aus. Vielleicht gibt es doch noch ein Sommermärchen. ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2018, 19:00 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.247
Egal wie und was:
Ich finde es ein Unding dass die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (und wer noch???) am Freitag, den 22.06.2018 von einer Urteilsverkündung Kenntnis hatte - obwohl angeblich noch niemand etwas davon wusste oder verlauten ließ; siehe anhängende email.

Diese Sache gehört öffentlich gemacht und (politisch?) eskaliert!

Zitat
Gesendet: Dienstag, 26. Juni 2018 um 08:08 Uhr
Von: ***Kurt***
An: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Betreff: Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 18. Juli 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich einer Erklärung der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab entnehmen kann findet die Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 18. Juli 2018 statt; ich möchte an der Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ teilnehmen.

Zitat:
24.06.2018 • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen den allgemeinen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio am 18. Juli verkünden. Das erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am 22. Juni in Köln. Sie äußerte sich im Rahmen des vom Deutschlandfunk veranstalteten „Kölner Forums für Journalismuskritik“ bei einer Diskussionsrunde zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Quelle: https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-zum-rundfunkbeitrag-am-18nbspjuli.html

Ich selbst bin auch Beschwerdeführer in Sachen „Rundfunkbeitrag“ mit dem Aktenzeichen 1 BvR 442/17 vom 20.02.2017

Kurt
geb. tt.mm.jjjj
Tel. 0nnnnnnnnn

Mit freundlichen Grüßen
Kurt

Zitat
Gesendet: Dienstag, 26. Juni 2018 um 08:35 Uhr
Von: "Stephan Stadtler" <besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de>
An: "***Kurt***
Betreff: Ihre Anmeldung

Bundesverfassungsgericht               Karlsruhe, den 26.6.2018

       - Pressestelle -

1270 E/2

Ihre e-mail vom 26.6.2018

Sehr geehrter Herr ***Kurt***,
 
der zuständige Erste Senat hat noch keinen Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den Verfahren zum Rundfunkbeitrag anberaumt, weshalb derzeit auch noch keine Zuhöreranmeldungen entgegen genommen werden können. Die Verfahrensbeteiligten haben auch noch keine entsprechende Ladung erhalten. Die genannte Staatssekretärin wurde vom Bundesverfassungsgericht auch nicht beauftragt, einen Verkündungstermin bekannt zu geben. Üblicherweise gibt das Bundesverfassungsgericht seine Termine selbst an die Öffentlichkeit und lässt dies nicht durch Dritte bewerkstelligen.

Es wird daher anheimgestellt, die Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts zu verfolgen (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html). Sowie der Verkündungstermin vom Senat anberaumt wird, wird hierzu zeitgleich eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht.*  Sodann sollten Sie sich rasch entweder telefonisch oder per e-mail bei mir anmelden. Erfahrungsgemäß sind die Zuhörerplätze binnen weniger Tage vergeben.

Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt: Vorname, Familienname, Geburtsdatum und eine Telefonnummer, unter der man tagsüber erreichbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtler

Oberamtsrat
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Telefon 0721 9101-400
Telefax 0721 9101-461
Email: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Homepage: http://www.bundesverfassungsgericht.de

* Die Pressemitteilung des BVerfG erfolgte heute, am Freitag, den 29.06.2018 - eine Woche nachdem die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Frau Raab (SPD) dies am Freitag, den 22.06.2018 (ver-)plapperte!



Edit "Bürger":
Thread befindet sich in Moderation und ist daher vorerst geschlossen.
Bitte beachten: Hr. Stadtler schreibt nicht, dass
"angeblich noch niemand etwas davon wusste oder verlauten ließ", sondern lediglich, dass die Beteiligten "noch keine entsprechende Ladung erhalten" haben.
Wie ich weiter vorn in diesem Thread bereits gepostet hatte
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg175579.html#msg175579
könnten durchaus Absichtserklärungen des BVerfG an die Beteiligten herangetragen worden sein, so dass alle Beteiligten prinzipiell über die Terminsabsicht informiert gewesen sein könnten. Dies wäre nicht suspekt.
Suspekt ist und bleibt hingegen vielmehr, dass Frau Raab eine solche Absichtserklärung selbst herausposaunt und dann noch vorgreiflich der Pressemitteilung des BVerfG im Wortlaut so, als ob es sich nicht um eine Absicht, sondern schon um eine Tatsache handele. Man hofft, dass sie sich dafür einen ordentlichen Rüffel einholt.

Wegen fortdauernder, müßiger Spekulationen und allgemeiner Unmutsbekundungen, die über das eigentliche Kern-Thema hinausgehen, musste dieser Thread aus Kapazitäts- und Übersichtsgründen zwischenzeitlich geschlossen bleiben.
Da nunmehr neue Erkenntnisse vorliegen wie eine Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176135.html#msg176135
sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198
wurde der Thread wieder geöffnet.

Hier bitte ausschließlich - und ohne Spekulationen - weiter zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Zur diesbezüglichen Modifikation eines Mitschnitts des Dradios siehe und diskutiere bitte in gesondertem Thread unter
J.Paul (AfD): Fragwürdige Veränderung eines Tondokuments des „Deutschlandradio“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28003.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Hinweis > siehe nunmehr offizielle Terminsankündigung durch das BVerfG unter
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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  • Freistatt Bayern
Eine Anfrage zum Vortrag von St.-Sekr.-in Raab im Forum Journalismuskritik vom 22.06.'18 ist an die Geschäftsstelle Mainz gestellt:

Anfrage
Zitat
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Raab,

auf dem vierten Kölner Forum für Journalismuskritik am 22.Juni 2018 haben Sie in der zweiten Diskussionsrunde zur „Zukunft der öffentlich-rechtlichen Angebote“ Ihren Vortrag begonnen:

„(..). Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrages gute Argumente finden, haben wir gefunden, die Urteilsverkündung wird am achtzehnten Juli sein. (..)"

Erste Frage:

Beim Bundesverfassungsgericht mit Verhandlung am 16. Mai dieses stand der „Vorteil des Rundfunks“ mehrmals zur Disposition. Prof. Dörr als Prozessbevollmächtigter der Länderregierungen hat in seinen Ausführungen gegen 14:30 den Vorteil des Rundfunks weiterhin und letztmalig nicht substantieren können, dazu Prof. Kirchhof an dieser Stelle:

„Ich höre Ihre Thesen, aber wo sind die Argumente?“

Wenn Sie jetzt „gute Argumente“ gefunden haben, dann haben Sie diese guten Argumente nicht in der öffenlichen Verhandlung am 16.Mai dieses Jahres gefunden:

Erklären Sie, woher und welche
„gute[n] Argumente zur Verfassungsgemäßheit des Beitrages“
jetzt plötzlich zu finden sind.


Zweite Frage:

Ein Termin zur Urteilsverkündung ist dem „Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ am Bundesverfassungsgericht bislang nicht bekannt. Folglich sind weder den Verfahrensbeteiligten Ladungen zugegangen noch Publikumsplätze zu vergeben. Folglich ist auch den Beteiligten kein Termin bekannt.

Erklären Sie, warum Sie in Ihrem Vortrag mit der

„Urteilsverkündung (..) am achtzehnten Juli“

bereits schlauer sind als diejenigen, welche mit der Verhandlung befasst sind.

Ich bitte Sie also, themabezogen zu einer Stellungnahme zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Es steht wohl außer Frage, dass da was hintenrum gelaufen ist, hierzu:

Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370

Jetzt wurde doch tatsächlich das Audio-file beim Deutschlandfunk manipuliert. [...]

Das sind mp3s zu zwei verschieden Sendeplätzen, so sollte es stimmen zu eben diesem Forum Journalismuskritik vom 22.06.'18:
mit    "18.07.'18" gesendet 22.06.'18 um 11:30 mit 81MB: dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3
ohne "18.07.'18" gesendet 27.06.'18 um 19:15 mit 43MB: dlf_20180627_1915_93ad1a04.mp3

Aktuell ist eben detailierter als eine Woche später und der Beitrag vom 22.06.'18 ist auch nicht etwa gelöscht.


OT:
Raab war in dem Forum Journalismuskritik vom 22.06.'18 als Medienvertreterin anwesend, also RLP/Mainz - Organigramm RLP:
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Staatskanzlei/Organigramm_Stk_21062018.pdf
Es hat also noch eine Geschäftsstelle in Berlin
https://landesvertretung.rlp.de/de/ueber-die-landesvertretung/kontakt/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2018, 21:40 von DumbTV«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

K
  • Beiträge: 2.247
Es sind zwei audio-files/ Mitschnitte zum gleichen Thema.
In file 1 ist der Satz von Heike Raab zu hören; in file 2 eben nicht (mehr).
Schlussfolgerung: herausgeschnitten; sprich: manipuliert.
Aufdrängende Frage: WARUM!?  8) >:D

Der Satz von Heike Raab:"Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein." wurde im 2ten file herausgeschnitten:

hier vom 22.06. mit dem Raab'schen Satz - bei ca. Minute 10:50
file 1: https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3

und "neu" vom 27.06. - von der homepage des Deutschlandfunk ohne den Raab'schen Satz - ab bei ca. Minute 7:15
file 2: https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/27/ueber_gebuehr_gut_die_zukunft_der_dlf_20180627_1915_93ad1a04.mp3

Gruß
Kurt


Edit "Bürger" - um zwischenzeitlich aufgekommene Spekulationen zu dämpfen:
Uns ist bekannt, dass mind. ein Beschwerdeführer ebenfalls von der Termins-Absicht unterrichtet war - und somit augenscheinlich alle gleichermaßen.
Suspekt ist und bleibt lediglich, weshalb Frau Raab sich dazu veranlasst sah, dies vorgreiflich der offiziellen Terminsankündigung durch das BVerfG herauszuposaunen.

Wegen fortdauernder, müßiger Spekulationen und allgemeiner Unmutsbekundungen, die über das eigentliche Kern-Thema hinausgehen, musste dieser Thread aus Kapazitäts- und Übersichtsgründen zwischenzeitlich geschlossen bleiben.
Da nunmehr neue Erkenntnisse vorliegen wie eine Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176135.html#msg176135
sowie die Information, dass auch die anderen Beteiligten vorinformiert waren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198
wurde der Thread wieder geöffnet.

Hier bitte ausschließlich - und ohne Spekulationen - weiter zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Zur diesbezüglichen Modifikation eines Mitschnitts des Dradios siehe und diskutiere bitte in gesondertem Thread unter
J.Paul (AfD): Fragwürdige Veränderung eines Tondokuments des „Deutschlandradio“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28003.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Hinweis > siehe nunmehr offizielle Terminsankündigung durch das BVerfG unter
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2018, 19:07 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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