Gründe gibt es genug. Muß nur formuliert werden:
Es ist dem Kläger nicht zuzumuten in Vorleistung zu gehen, wenn das Bundesverfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag entscheiden würde. Das Geld wäre nicht insolvenzsicher verwahrt.
Der Kläger hält das Geld lieber auf seine Weise vorrätig anstatt es später wieder umständlich zurückfordern zu müssen. Vielleicht ist der Kläger eine Firma und macht deshalb unzumutbaren, vermehrten Buchhaltungsaufwand geltend, inbesondere was Rückstellung/zweifelhafte Zahlungen in der Bilanzierung angehen, aber auch privat könnte der Kläger auf steuerliche Gründe verweisen.
Vielleicht ist ja auch die gesamtschuldnerische Haftung ein Problem, sprich, es ist dem Kläger so gut wie unmöglich, "seinen" Anteil bei den anderen Zahlungspflichtigen beizutreiben.
Eventuell müßte der Kläger Vermögen "flüssig" machen, um die Forderung zu bedienen und bei Rückzahlungsanspruch würde dies einen erheblichen Nachteil bedeuten, weil das "versilberte" Familienerbstück nicht wieder zurückzubringen wäre.
Vielleicht hat der Beitragsservice mit einer Pfändung gedroht oder ähnlichem Ungemach, das rechtfertigt die (Teil-)Klage ja auch.
Und bei über 8 Milliarden im Jahr ist der Beitrag von unter 300 pro Jahr so verschwindend klein, daß der Rundfunkanstalt ein Abwarten ob des Ausgangs des Verfahrens zugemutet werden kann.
Wenn dem Kläger sonstige persönliche Gründe einfallen, warum das Geld bei ihm besser aufgehoben ist, dann kann er das auch formulieren ("ich kann besser auf das Geld aufpassen und verprasse es nicht...").