Hallo Leute,
das Ganze ist doch nicht so einfach, wie Person A zunächst dachte.
1. Nachdem die Rundfunkanstalt per FAX erklärt hatte, dass Sie die Vollstreckung zunächst einstelle und rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide versenden will und die Kosten des Verfahrens übernehme, warte und warte und warte Person A auf den Beschluss.
Dann kam endlich ein Brief vom VG, aber nicht der Beschluss, sondern ein SS vom Justziat der Vollstreckungsbehörde der Stadt, also dem Amthelfer, der beantragte keinen Eilrechtsschutz zu gewähren und weiter zu vollstrecken. WAS IST DAS DENN? Also der Amthelfer agiert als Auftraggeber? Und das eine Woche nachdem die Rundfunkanstalt angeblich das Vollstreckungsersuchen zurückgezogen hatte?
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2. Person A rief noch mal beim VG wegen seiner zu erstattenden Kosten an und erfuhr, dass er die Erledigung erklären müsse. Erst dann würde es einen Beschluss geben und erst dann würden die Kosten festgesetzt. BITTE? Wann soll denn dann Person A seine Kosten deklarieren und geltend machen? Nach einem Kostenfestsetzungbeschluss? Das kann ja wohl irgendwie nicht stimmen. Der Sachbearbeiter meinte dazu nur, Person A solle diese Fragen mit seinem Rechtsanwalt klären.
3. Antrag auf Eilrechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung nach § 80 oder 123 VwVG. Oder impliziert das Eine das Andere?
4. Der von Person A als Antragsgegner benannte Rundfunkanstalt wurde vom Gericht einfach geändert. Warum? Keine Erklärung!
5. Person A hat sich mit der Erledigung in der Hauptsache einverstanden erklärt und danach erst verstanden, dass es dann wohl überhaupt keinen Beschluss gibt!?
Das wollte Person A aber nicht! Ein Beschluss wäre für alle Mitstreiter wichtig. Einverständnis widerrufen ? Geht das? Vor dem VG herrscht zwar kein Anwaltszwang, aber man wird auch nicht über die Folgen einer Handlung vom Gericht aufgeklärt. Zum Beispiel darüber, was genau aus einer Erledigungserklärung folgt.
6. Person A hat jetzt eine Kostenaufstellung verfasst und wird diese als Kostenfestsetzungsantrag dem Gericht senden.
7. Die Frage der Nichtigkeit von Sammelwiderspruchsbescheiden ist nicht ausreichend vom Forum diskutiert worden. Diesbezüglich bittet Person A um Beiträge.
8. Info für alle, die den Antrag auf Eilrechtsschutz von den Kosten abhängig machen: Die Kosten sind peanuts. Schaut auf die Homepage eures Gerichtes. Dort gibt es Tabellen!