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Autor Thema: 41+ Verfassungsbeschwerden gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen?)  (Gelesen 15908 mal)

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Aufmerksam geworden durch diese Beiträge
Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20646.msg134504.html#msg134504
Zitat
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, soeben wurde mir ein bestätigtes amtliches Dokument gesendet, dass eine Liste von 37, in Worten "siebenunddreißig" Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag enthält.
Es sind die Aktenzeichen der "noch anhängigen Verfahren".
Anm.:
Und wenn mit den abgewimmelten Verfassungsbeschwerden
( 1BvR 2550/12, 1BvR 2603/12, 1BvR 1700/12 und 1BvR 2899/13 -
Quelle ist http://natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html )
+ 4 dazugezählt werden,

haben wir derzeit schon mindestens
41 Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.
[...]

Stelle ich mir die Frage:

41 Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag

:-[ Kann die schon jemand mit Aktenzeichen belegen?  :angel: ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2016, 22:05 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

B
  • Beiträge: 145
Moin,

ich wäre sehr an den Aktenzeichen interessiert.

Gibt es da evtl. eine Möglichkeit diese zu erhalten?

Ich denke doch, dass das mein VG sehr beeindrucken wird ....


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.228
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
ich wäre sehr an den Aktenzeichen interessiert.
Gibt es da evtl. eine Möglichkeit diese zu erhalten?
Ich denke doch, dass das mein VG sehr beeindrucken wird ....

Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20646.msg134437.html#msg134437

Ein Verwaltungsgericht interessiert es nicht ob und wieviele Verfassungsbeschwerden vorliegen, solange diese nicht "angenommen" wurden.
Die Verfassungsbeschwerden wurden erhoben und sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Die Verfassungsbeschwerden wurden vom Bundesverfassungsgericht noch nicht angenommen.
Möglicherweise könnte ein Richter, bei Vorlage der 10 Verfassungsbeschwerden beziehend auf die aktuellen Urteile des BVerwG, der Meinung sein, dass ein vorgezogenes Urteil dem Kläger ein Nachteil entstehen könnte, wenn das Bundesverfassungsgericht in einigen Punkten später anders enscheiden würde.
Dies ist aber reine Spekulation und keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2016, 22:05 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Ein Verwaltungsgericht interessiert es nicht ob und wieviele Verfassungsbeschwerden vorliegen, solange diese nicht "angenommen" wurden.

Aber wir müssen akzeptieren, wenn das BVerwG Grundrechte einschränkt und der Meinung ist, das die Einschränkungen hinzunehmen sind?
Ist dazu nicht das BVerfG für zuständig?
Das BVerwG hat aber nicht gesagt wie weit es hinnehmbar sein soll / muss?! Hört es bei 17,70 € auf oder bei 120,00 €, oder bei einem Gehalt eines BundesrichterInn, beim Handwerker oder Geringverdiener, Mann oder Frau?
Trotz der Verfassungsbeschwerden werden wir auf die Leiter der Instanzen geschickt, mit der Hoffnung, dem Kläger geht finanziell die Puste aus! 
Im Rundfunkstaatsvertrag steht drinn, das ich zahlen muss, auch, wenn dort nicht drin steht wofür ich zahlen muss / soll, dann sagen die Verwaltungsrichter, so lange die Politiker kein anderes Gesetz (Vertrag) machen, sagen wir, DU MUSST ZAHLEN, basta! Gucken die sich das jetzt aus der Türkei ab?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2016, 22:05 von Bürger«
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.228
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Möglicherweise könnte ein Richter, bei Vorlage der 10 Verfassungsbeschwerden beziehend auf die aktuellen Urteile des BVerwG, der Meinung sein, dass ein vorgezogenes Urteil dem Kläger ein Nachteil entstehen könnte, wenn das Bundesverfassungsgericht in einigen Punkten später anderst enscheiden würde. Dies ist aber reine Spekulation und keine Rechtsberatung.
Korrektur:
Möglicherweise könnte eine Richterin oder Richter eines VG,  nach dem Hinweis durch den Kläger auf die 10 Verfassungsbeschwerden und ihre Beziehung zu den diesjährigen Urteile des BVerwG, der Meinung sein, dass möglicherweise durch ein zu früh gesprochenes Urteil dem Kläger ein Nachteil entstehen könnte, wenn das Bundesverfassungsgericht in einigen Punkten später in anderer Weise enscheiden würde. Darum könnte für die Richterin oder den Richter ein möglicher Grund vorliegen, um das Verfahren ruhen zu lassen oder auszusetzen, damit die Wahrung der prozessualen Chancengleichheit gewährleistet wird.
Dies ist aber reine Spekulation und keine Rechtsberatung.

Leider müssen wir Nichtnutzer und Boykottler weiterkämpfen bis das Bundesverfassungsgericht sich der Beschwerden annimmt. Die Puste wird uns bestimmt nicht ausgehen, im Gegenteil wir werden täglich mehr. Wir stellen die Beitragseintreiber jetzt schon vor massive Probleme.

Der Gesetzgeber hat möglicherweise schon mitbekommen (darf man zumindest hoffen), dass ihm die Wähler "davonlaufen".
Die letzten Landtagswahlen sprechen eine deutliche Sprache (soll man meinen). Es ist jetzt Zeit für den Gesetzgeber zu reagieren.

Zitat einer Richterin: "Wir können daran nichts ändern, dass kann nur der Gesetzgeber".
Das mag wohl richtig sein, aber auch eine Richterin oder Richter haben ihre Möglichkeiten dem Gesetzgeber zu signalisieren, hier gibt es "Unstimmigkeiten" (siehe unter anderem LG Tübingen).


Edit "Bürger":
Bitte nicht in weitschweifende Nebendiskussionen abdriften, sondern eng am (präzisierten) Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
41+ Verfassungsbeschwerden gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen?)
und insbesondere Recherche/ Veröffentlichung der diesbezüglichen Aktenzeichen zum Inhalt hat.
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2016, 22:09 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

M
  • Beiträge: 508
39 Aktenzeichen am BVerfG zur Zwangsabgabe!

... und so trug es sich zu, dass am 24.11.2016 eine Anfrage an das BVerfG in Karlsruhe folgenden Inhalt gesendet wurde:
Zitat
Thema: Bürgeranfrage
Nachricht:
Hallo
können Sie mir bitte mitteilen,
a) wie viele Anträge bei Ihnen zum Thema "Rundfunkbeitrag"  eingegangen sind
b) wie viele angenommen sind und
c) mit welchen Aktenzeichen diese bei Ihnen registriert sind.

Vielen Dank.

mit freundlichen Grüssen

Und Heute traf eine Anwort ein (sh. Anhang - Stand 23.11.2016)
Zitat
anliegend erhalten Sie wunschgemäß eine Übersicht der hier anhängigen Verfahren bezüglich der von Ihnen angesprochenen Thematik "Rundfunkgebühren" zur Kenntnis.
Derzeit ist nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung in diesem Verfahren gerechnet werden kann.
Weiteres statistisches Datenmanterial in der von Ihnen vorgetragenen Angelegenheit steht hier zur Versendung an Dritte nicht zur Verfügung.

Nun, mensch darf sicherlich hier nicht die "Goldwaage" verwenden, wenn es "Rundfunkgebühren" und "in diesem Verfahren" heißt.
Spannend: Möglicherweise gibt es interessantes "statistisches Datenmaterial", das zwar nicht angefragt, aber "hier zur Versendung an Dritte nicht zur Verfügung" steht. ;)

Ich weiß, es gibt hier im Forum so eine Tabelle ...
Zitat
nur wo nur wo?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2016, 22:30 von Bürger«

K
  • Beiträge: 810
Anbei die Liste, die der Antwort des Bundesverfassungsgerichts auf meine Anfrage beilag.
Stand 08.11.2016

Ich musste leider die geringsmögliche Auflösung wählen, sonst wäre die Datei zu groß geworden. Die maximale Dateigröße mit 200 KB ist sehr gering.
Edit "Bürger":
Die JPG-Datei beträgt nur noch 27kB - statt der 115kB der ursprünglichen PNG-Datei.
Ein A4-s/w-Abbild lässt sich - entsprechend gut wandelbare Ausgangsvorlage und vielleicht auch die entsprechenden Werkzeuge/ Kenntnisse vorausgesetzt - auf ~10kB s/w-GIF transformieren - siehe Anhang im Vorkommentar sowie auch Hinweise u.a. unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2016, 22:37 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
[...]
Ich weiß, es gibt hier im Forum so eine Tabelle ...
Zitat
nur wo nur wo?

Evtl. diese Tabelle hier?

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2016, 22:24 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

m

mb1

  • Beiträge: 285
Schön auch, dass allein vom 8.11. bis zum 23.11.16 zwei weitere Verfahren (bzw. Az.) hinzugekommen sind.  >:D


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Danke für die Recherche!

Hier noch mal die 39 Aktenzeichen aus dem Antwortschreiben des Bundesverfassungsgerichts abgetippt in Textform:

Zitat
1 BvR 2032/15
1 BvR 2284/15
1 BvR 2341/15
1 BvR 2417/15
1 BvR 2594/15
1 BvR 2666/15
1 BvR 2708/15
1 BvR 2728/15
1 BvR 2739/15
1 BvR 64/16
1 BvR 211/16
1 BvR 530/16
1 BvR 1382/16
1 BvR 1395/16
1 BvR 1411/16
1 BvR 1414/16
1 BvR 1415/16
1 BvR 1417/16
1 BvR 1432/16
1 BvR 1456/16
1 BvR 1570/16
1 BvR 1580/16
1 BvR 1647/16
1 BvR 1660/16
1 BvR 1675/16
1 BvR 1714/16
1 BvR 1774/16
1 BvR 1775/16
1 BvR 1856/16
1 BvR 1857/16
1 BvR 1998/16
1 BvR 2096/16
1 BvR 2158/16
1 BvR 2385/16
1 BvR 2523/16
1 BvR 2540/16
1 BvR 2547/16
1 BvR 2560/16
1 BvR 2581/16

Eine fiktive Person F könnte diese demnächst für einen fiktiven Brief eh gut gebrauchen... ;) >:D

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

B
  • Beiträge: 145
Moin,

vielen Dank für die Auflistung. Eine weitere Person A hat diese Daten umgehend dem zuständigen VG zur Verfügung gestellt.

 >:D ;D


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin,
ich wäre sehr an den Aktenzeichen interessiert.
Gibt es da evtl. eine Möglichkeit diese zu erhalten?
Ich denke doch, dass das mein VG sehr beeindrucken wird ....

Ohmanoman drückt dir dabei die Daumen!!

Die Aktenzeichen hat die 2. Kammer des VG Bremen ohne Kommentar in Empfang genommen, bei der mündlichen Verhandlung!
Sie hat sich auch nicht daran gestört, dass das statistische Bundesamt festgestellt hat, das 37% der Haushalte Single-Haushalte sind!
Das Urteil lehnt sich direkt an das, was das BVerwG geschrieben hat. Punkt.


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v
  • Beiträge: 1.202
...
Die Aktenzeichen hat die 2. Kammer des VG Bremen ohne Kommentar in Empfang genommen, bei der mündlichen Verhandlung!
...

Nicht ganz...
Es wurde in einem weiteren Verfahren am selben Tag vor der gleichen Kammer von der Vorsitzenden die Frage gestellt, ob von den 37 "anhängigen" Verfahren beim BVerfG schon welche zur Entscheidung angenommen wurden. Antwort von RA Bölck (sinngemäß): es gibt keine positive Benachrichtigung von Seiten des BVerfG, wenn diese zur Entscheidung angenommen werden. Einzig negative Bescheidung (wird nicht zur Entscheidung angenommen) würde mitgeteilt werden.

In der ersten Verhandlung wurde (auch durch den Vertreter der LRA) noch darauf abgestellt, dass die Verfahren ja "nur Anhängig" sind und nicht sicher ist, ob die überhaupt angenommen werden.
Meiner bescheidenen Ansicht nach wird hier nach Wegen gesucht, die Verfahren irgendwie ignorieren zu können und weiterhin alle Kläger auf den kostenintensiven Instanzenweg zu zwingen.

Die Aktenzeichen sollten meiner bescheidenen Meinung nach in das Verfahren eingebracht werden, aber für wichtiger halte ich eine (ausführliche) Darstellung, warum der RBStV verfassungswidrig ist. Die Tatsache, dass scheinbar alle Urteile des BVerwG zu einer Verfassungsbeschwerde geführt haben, scheint die VGs nicht zu interessieren.
 


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

c
  • Beiträge: 1.025
Es wurde in einem weiteren Verfahren am selben Tag vor der gleichen Kammer von der Vorsitzenden die Frage gestellt, ob von den 37 "anhängigen" Verfahren beim BVerfG schon welche zur Entscheidung angenommen wurden. Antwort von RA Bölck (sinngemäß): es gibt keine positive Benachrichtigung von Seiten des BVerfG, wenn diese zur Entscheidung angenommen werden. Einzig negative Bescheidung (wird nicht zur Entscheidung angenommen) würde mitgeteilt werden.

In der ersten Verhandlung wurde (auch durch den Vertreter der LRA) noch darauf abgestellt, dass die Verfahren ja "nur Anhängig" sind und nicht sicher ist, ob die überhaupt angenommen werden.
Meiner bescheidenen Ansicht nach wird hier nach Wegen gesucht, die Verfahren irgendwie ignorieren zu können und weiterhin alle Kläger auf den kostenintensiven Instanzenweg zu zwingen.

Die Aktenzeichen sollten meiner bescheidenen Meinung nach in das Verfahren eingebracht werden, aber für wichtiger halte ich eine (ausführliche) Darstellung, warum der RBStV verfassungswidrig ist. Die Tatsache, dass scheinbar alle Urteile des BVerwG zu einer Verfassungsbeschwerde geführt haben, scheint die VGs nicht zu interessieren.

Danke für diese Aussagen! Ein fiktives Verwaltungsgericht will die Aussetzung des Klageverfahrens gerade auf ähnliche Weise ablehnen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2016, 14:05 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

c
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eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (1BvR 302/16)? vgl.
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg136435.html#msg136435


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