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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: Spartakus am 05. November 2016, 14:56

Titel: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Spartakus am 05. November 2016, 14:56
Nachdem die städtische Vollstreckungsbehörde der fiktiven Person A auf ihre Einwendungen hin immer wieder mitteilte, dass sie nichts prüfen müsse und die Vollstreckung fortsetzen werde, hat Person A beim Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz beantragt.

Nach einer Woche wurde Person A der Beschluss zugestellt, dass der Antragsgegner beigeladen wird. Kein Termin, keine Nachricht darüber, ob die Vollziehung ausgesetzt wird!? Die hatte Person A zwar beantragt, wird aber im Beschluss des VG nicht aufgeführt.
Gibt es hier Mitstreiter, die das alles schon durchgeführt haben?

Ich würde gerne wissen, wie es weitergeht, wie die Abläufe sind.
Ich nehme folgendes an, bin mir aber nicht sicher:


Ist das so richtig?


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.

Präzisierung/Ergänzung des Thread-Betreffs um das wichtige Kriterium, dass es sich hier um eine "Vollstreckung trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid" handelt - und nicht um eine ebenfalls mögliche "Vollstreckung ohne Festsetzungsbescheid".
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Spartakus am 07. November 2016, 14:45
Aktueller Nachtrag:
Person A hat beim VwG angerufen und nochmal nachgefragt, ob nun alle Vollstreckungsmaßnahmen wirklich ausgesetzt worden sind.

Antwort:
Zitat
"Ja, die Vollstreckungsbehörde sei darüber informiert worden."

Trotzdem war der Amtshilfe leistende Vollstrecker der Stadt heute am angedrohten Vollstreckungstermin da und hat geklingelt und zwar zweimal! Nach 30 Minuten war er nochmal da! Lesen die Ihre Post nicht oder ist das einfach nur Machtspiel und Terror?
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: DumbTV am 16. November 2016, 00:10
Da in diesem Fall scheinbar erfolgreich Eilrechtsschutz beantragt wurde, sind zwei Details interessant:

Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: gebVwg am 16. November 2016, 01:15
Glückwunsch zum zwischenzeitlichen Erfolg, Spartakus! Schliesse mich der Bitte von DumbTV an.
Was kostet der "Spaß" eigentlich?
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Nichtgucker am 16. November 2016, 04:11
Ich gehe davon aus, dass die Person X mit Hinweis auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht die Aussetzung der Vollziehung der Beitragsbescheide beantragt hat.   
Das Gericht wird eine Stellungnahme der zuständigen Rundfunkanstalt einholen. Möglicherweise stimmt die Rundfunkanstalt der Aussetzung der Vollziehung bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu, so dass das Gericht keine Entscheidung treffen muss. Ansonsten wäre es naheliegend, dass das Gericht ein Ruhen des Verfahrens bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anregt. Dem sollte Person X zustimmen.

Falls ein Beschluss ergeht, dass die Bescheide vollzogen werden sollen und Person X widerstandsfreudig ist und dem Vollstrecker weder Geld noch eine Vermögensauskunft gibt, müsste die Rundfunkanstalt Erzwingungshaft beantragen. Allerdings ist es in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit nicht so gut angekommen, wenn jemand in Deutschland wegen Nichtzahlung von Rundfunkbeitragsforderungen in den Kerker kommt (siehe den Fall Sieglinde Baumert).
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Spartakus am 16. November 2016, 13:43
Zitat
---Neine Tastatur ist defekt. Das Leerzeichen ersetze ich durch einen Unterstrich und das M durch ein N.---

Gestern wurden der fiktiven Person A via Einschreiben mit Rückschein zwei Widerspruchbescheide zugestellt. In beiden werden gesammelt diverse Widersprüche abgelehnt.

Der Antrag auf Eilrechtsschutz wurde von VG Hannover bis heute nicht entschieden und ist anhängig. Ich habe das Wort "(erfolgreich?)"*** in der Überschrift nicht benutzt. Es wurde von einem Admin hinzugefügt und verwirrt nur.

Person A wird nun gegen die abgelehnten Widerspruchsbescheide beim Amtsgericht klagen.

@Nichtgucker:
Nein, leider sind mir nicht alle Urteile geläufig, aber danke für den Hinweis!!!!

Da es noch keinen Beschluss gibt, gibt es auch keine Kostenentscheidung. Sowie Person A einen Beschluss erhält, werde ich ihn hier posten.

Im Moment lässt mich gerade die Technik im Stich.


Edit "DumbTV":
Text korrigiert / angepasst


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider schon wieder angepasst werden. Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.
Danke für das Verständnis und die nunmehr konsequente Berücksichtigung.

*** Dieser Hinweis wurde zwischenzeitlich i.Z. einer Präzisierung des Thread-Betreffs aus diesem entfernt.
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: cecil am 16. November 2016, 17:39
Gestern wurden der fiktiven Person A via Einschreiben mit Rückschein zwei Widerspruchbescheide zugestellt. In beiden werden gesammelt diverse Widersprüche abgelehnt.

Der Antrag auf Eilrechtsschutz wurde von VG Hannover bis heute nicht entschieden und ist anhängig. Ich habe das Wort "(erfolgreich?)"*** in der Überschrift nicht benutzt. Es wurde von einem Admin hinzugefügt und verwirrt nur.

Person A wird nun gegen die abgelehnten Widerspruchsbescheide beim Amtsgericht klagen.

@Nichtgucker:
Nein, leider sind mir nicht alle Urteile geläufig, aber danke für den Hinweis!!!!

a)   Der Eilantrag sollte aber erfolgreich sein. Wenn ich es richtig verstehe, wäre in dem vorliegend beschriebenen Fall eine Pfändung ohne rechtskräftigen Widerspruchsbescheid vorgenommen worden. Das heißt, das Vollstreckungsersuchen (Pfändungstitel) basierte auf fehlenden Voraussetzungen und ist daher nichtig.
Die Pfändung dürfte auf keinen Fall einfach wieder aufleben auf der Basis dieses Vollstreckungsersuchens. Es müsste ein neues erstellt werden.
 
b)   Klage gegen die Widerspruchsbescheide sollte zum Verwaltungsgericht erhoben werden, nicht zum "Amtsgericht"  ;)

c)    Es sind aktuell mindestens diese vier Verfassungsbeschwerden anhängig am Bundesverfassungsgericht/BVerfG:
Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20641.msg133501.html#msg133501

aber wohl eigentlich weitere, siehe:

41+ Verfassungsbeschwerden gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20906.0.html

bzw. siehe auch diese Liste mit Aktenzeichen (AZ):

Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20646.msg134405.html#msg134405

Es gab im Forum auch diese Tabelle jüngerer Verfahren:

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Spartakus am 18. November 2016, 11:09
 :D :laugh:;D Person A kann es kaum fassen und darf euch heute eine kleine Erfolgsmeldung präsentieren:

Zwar liegt Person A  das Urteil oder der Beschluss des VG noch nicht vor, aber Person A wurde vom Verwaltungsgericht vorab schon einmal darüber informiert, dass der Beklagte erklärt habe, die Zwangsvollstreckung zu beenden und zunächst die Widersprüche zu bescheiden. Zudem habe der Beklagte die Kostenübernahme erklärt.

Zwar sind die Widerspruchbescheide mittlerweile als Sammelbescheide Person A zugestellt worden, aber dieses Jahr kann in Ruhe ausklingen, ohne dass Person A gedroht wird oder sonstige Belästigungen zu erwarten sind. Ein tiefes Aufatmen.

Person A wird jetzt gegen die Sammelwiderspruchsbescheide klagen und fragt sich, ob eine derartige Bescheidung nicht ohnehin ein Formmangel darstellt, der die Bescheidung nichtig macht. Weiß da jemand etwas Genaueres?

Aufgrund dieser Erfahrung möchte Peron A alle Wankelmütigen ermuntern auf jeden Fall Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht eures Wohnortes zu beantragen, falls die Rundfunkanstalt, wie im vorliegenden Fall, die Vollstreckung einleitete ohne rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide zu versenden.
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: cecil am 18. November 2016, 17:21
Wäre in dem beschriebenen Fall frühzeitig, d.h. mit Erhebung des Widerspruchs ein Vollstreckungsschutzantrag gestellt worden?

Ich frage das deshalb, weil man dann überlegen könnte, auf eine Beschlussfassung im bisherigen gerichtlichen Eilverfahren zu drängen - um eine zitierfähige Entscheidung zu haben (auch für andere user wichtig) - wenn es in dem gerichtlichen Eilverfahren bisher nur um eine rechtswidrige Vollstreckung aufgrund fehlenden Widerspruchsbescheides gegangen wäre?
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Spartakus am 18. November 2016, 19:35
@Cecil: In dem gerichtlichen Eilverfahren ging es um eine rechtswidrige Vollstreckung aufgrund fehlender Widerspruchsbescheide. Ich weiß nicht genau, was du meinst. Also Person A hat immer die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Einen expliziten Antrag auf Vollstreckungsschutz (nach welchem Gesetzbuch §?) hat Person A dann wohl nicht gestellt.

Ich würde aktuell gerne die (Un-)Rechtmäßigkeit von Sammelwiderspruchsbescheiden klären. Siehe dazu meinen Entwurf einer Nichtigkeitsklage.
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: cecil am 18. November 2016, 22:00
@Cecil: In dem gerichtlichen Eilverfahren ging es um eine rechtswidrige Vollstreckung aufgrund fehlender Widerspruchsbescheide. Ich weiß nicht genau, was du meinst. Also Person A hat immer die Aussetzung der Vollziehung beantragt.

gut, genau das meinte ich! (sorry.) D.h. es wurde rechtswidrig eine Vollstreckung eingeleitet. Der Eilantrag, den Person A gestellt hat, müsste nicht ruhen, sondern gewonnen werden, meine ich! Denn er hat mit den laufenden Klageverfahren nichts und gar nichts mehr zu tun. Das Vollstreckungsersuchen war ungültig! Das sollte das VG per Beschluss feststellten - finde ich. Oder? Wäre doch nett, so ein Beschluss... ?  ;)  :laugh:  Könnte man so was nicht anregen?

Zitat
Ich würde aktuell gerne die (Un-)Rechtmäßigkeit von Sammelwiderspruchsbescheiden klären. Siehe dazu den Entwurf einer Nichtigkeitsklage.

Jetzt weiß ich nicht, was du meinst. Mir wäre das ziemlich egal, ob ich einen (Sammel-)Bescheid bekäme oder zwei einzelne...? Gibt es einen Link zu dem Entwurf der Nichtigkeitsklage von Person A ! ?
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: DumbTV am 18. November 2016, 22:41
Zitat
Ich würde aktuell gerne die (Un-)Rechtmäßigkeit von Sammelwiderspruchsbescheiden klären. Siehe dazu den Entwurf einer Nichtigkeitsklage.
Jetzt weiß ich nicht, was du meinst. Mir wäre das ziemlich egal, ob ich einen (Sammel-)Bescheid bekäme oder zwei einzelne...? Gibt es einen Link zu dem Entwurf der Nichtigkeitsklage von Person A ! ?

Siehe hier:
Sammelwiderspruchsbescheide und Nichtigkeitsklage(=Feststellungsklage)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21007.0.html
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Bürger am 20. November 2016, 01:50
Nachdem die städtische Vollstreckungsbehörde der fiktiven Person A auf ihre Einwendungen hin immer wieder mitteilte, dass sie nichts prüfen müsse und die Vollstreckung fortsetzen werde, hat Person A beim Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz beantragt.

Nach einer Woche wurde Person A der Beschluss zugestellt, dass der Antragsgegner beigeladen wird. Kein Termin, keine Nachricht darüber, ob die Vollziehung ausgesetzt wird!? Die hatte Person A zwar beantragt, wird aber im Beschluss des VG nicht aufgeführt. [...]

:D :laugh:;D Person A kann es kaum fassen und darf euch heute eine kleine Erfolgsmeldung präsentieren:
Zwar liegt Person A  das Urteil oder der Beschluss des VG noch nicht vor, aber Person A wurde vom Verwaltungsgericht vorab schon einmal darüber informiert, dass der Beklagte erklärt habe, die Zwangsvollstreckung zu beenden und zunächst die Widersprüche zu bescheiden. Zudem habe der Beklagte die Kostenübernahme erklärt.[...]

Gratulation zu diesem (Zwischen-)Erfolg ;)

Bitte noch den (erfolgreichen) Antrag auf Eilrechtsschutz von Person A wegen "Vollstreckung trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid" hier wortgleich zitieren.

"Erfolgreich" heißt hier vermutlich, dass der Antragsgegner, also die Rundfunkanstalt, als "Beigeladene/r" Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und dies genutzt hat, noch vor Erlass einer für sich ungünstigen Gerichtsentscheidung die "Flucht nach vorn" anzutreten und die Vollstreckung zurückzuziehen.

Frei nach dem Motto:
"Man kann es ja mal probieren..." / "...mal schauen, ob sich der Betroffene wehrt" / "...bei dem einen oder anderen wird es schon funktionieren" usw.
...tausendfach erlebt hier im Forum. Riesen-Sauerei!

Genau aus diesem Grunde hier bitte gut dokumentieren!
Danke für die Bemühungen.
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: cecil am 21. November 2016, 14:44
... und das Ergebnis bitte auch hier einstellen  :)

Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg124825.html#msg124825

oder es vielleicht direkt an user_Leo melden?

danke
cecil
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: gebVwg am 21. November 2016, 15:01
gut, genau das meinte ich! (sorry.) D.h. es wurde rechtswidrig eine Vollstreckung eingeleitet. Der Eilantrag, den Person A gestellt hat, müsste nicht ruhen, sondern gewonnen werden, meine ich! Denn er hat mit den laufenden Klageverfahren nichts und gar nichts mehr zu tun. Das Vollstreckungsersuchen war ungültig! Das sollte das VG per Beschluss feststellten - finde ich. Oder? Wäre doch nett, so ein Beschluss... ?  ;)  :laugh:  Könnte man so was nicht anregen?

Ist es tatsächlich rechtswidrig? Person A hat jedem Bescheid widersprochen. Jeder Widerspruch enthielt den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Jetzt möchte die Stadtkasse bei Person A vollstrecken. Das positive Beispiel von Spartakus macht Mut. :) Dass das Vollstrecken trotz Antrags auf Ansetzung auf Vollziehung rechtswidrig sein soll, hatte Person A schon an anderern Stellen im Forum gelesen. Darauf wurde in den jeweiligen Themen nicht weiter eingegangen. Jetzt liest Person A es wieder und fragt sich, inwiefern es ein verlässlicher(zusätzlicher) Argumentationsweg ist.
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: cecil am 21. November 2016, 16:12
Ist es tatsächlich rechtswidrig? Person A hat jedem Bescheid widersprochen. Jeder Widerspruch enthielt den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Jetzt möchte die Stadtkasse bei Person A vollstrecken.

Es könnte sich womöglich um eine Pfändung ohne (Widerspruchs-)*Bescheid handeln?

Ich gehe davon aus: Wenn Widerspruch + Antrag nicht verbeschieden sind (also kein Bescheid durch "Behörde" ergangen) ist das Beitrags-Festsetzungsverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen. Nur ein solches abgeschlossenes Verwaltungsverfahren (hier: Widerspruchsverfahren, Antragsverfahren) erlaubt es, einen Pfändungsauftrag/Vollstreckungsersuchen zu erstellen, auf der Basis dessen dann ein Gerichtsvollzieher oder andere Vollstreckungsbeamtin wegen der Pfändung an dich herantreten könnte. Anderenfalls, d.h. ohne rechtskräftigen Bescheid, wäre eine Pfändung wohl rechtswidrig.

Hierzu wurde einiges im Forum geschrieben, das meiste davon wohl im Board "Vollstreckungen" zu finden. 

geeignete Stichworte in verschiedenen Kombinationen für unsere Suchfunktion/en: "Pfändung ohne Widerspruchsbescheid Zwangsvollstreckung trotz fehlenden Widerspruchsbescheides"

Ansonsten sind diese Inhalte auch im "Ablaufschema" von user_"Bürger" beschrieben und verlinkt.
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
http://bit.ly/ARDZDFGEZ-Ablauf

Da die Sachlage recht eindeutig scheint, dürfte es sich lohnen, sich gegen eine solche Pfändung zu wehren.

- keine Rechtsberatung, nur persönliche Meinung -



*Edit "Bürger":
"Bescheid" präzisiert zu "Widerspruchsbescheid", um Verwechslungen mit der grundsätzlich anderen Konstellation einer Vollstreckung ohne (Beitrags-/Festsetzungs-)Bescheid" zu vermeiden.
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: noGez99 am 21. November 2016, 19:43
Meiner Meinung nach ist die Vollstreckung rechtswidrig.
Leider kann es durchaus sein dass es die Gerichte nicht interessiert.
In einem mir bekannten Fall hat es das Amtsgericht bei der Erinnerung nicht die Bohne interessiert.
Erst der Eilrechtsschutz war dann erfolgreich, kostet dann aber leider ca. 52 Eur.
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Spartakus am 23. November 2016, 23:59
Hallo Leute,
das Ganze ist doch nicht so einfach, wie Person A zunächst dachte.

1. Nachdem die Rundfunkanstalt per FAX erklärt hatte, dass Sie die Vollstreckung zunächst einstelle und rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide versenden will und die Kosten des Verfahrens übernehme, warte und warte und warte Person A auf den Beschluss. 
Dann kam endlich ein Brief vom VG, aber nicht der Beschluss, sondern ein SS vom Justziat der Vollstreckungsbehörde der Stadt, also dem Amthelfer, der beantragte keinen Eilrechtsschutz zu gewähren und weiter zu vollstrecken. WAS IST DAS DENN? Also der Amthelfer agiert als Auftraggeber? Und das eine Woche nachdem die Rundfunkanstalt angeblich das Vollstreckungsersuchen zurückgezogen hatte?????

2. Person A rief noch mal beim VG wegen seiner zu erstattenden Kosten an und erfuhr, dass er die Erledigung erklären müsse. Erst dann würde es einen Beschluss geben und erst dann würden die Kosten festgesetzt. BITTE? Wann soll denn dann Person A seine Kosten deklarieren und geltend machen? Nach einem Kostenfestsetzungbeschluss? Das kann ja wohl irgendwie nicht stimmen. Der Sachbearbeiter meinte dazu nur, Person A solle diese Fragen mit seinem Rechtsanwalt klären.

3. Antrag auf Eilrechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung nach § 80 oder 123 VwVG. Oder impliziert das Eine das Andere?

4. Der von Person A als Antragsgegner benannte Rundfunkanstalt wurde vom Gericht einfach geändert. Warum? Keine Erklärung!

5. Person A hat sich mit der Erledigung in der Hauptsache einverstanden erklärt und danach erst verstanden, dass es dann wohl überhaupt keinen Beschluss gibt!? :o Das wollte Person A aber nicht! Ein Beschluss wäre für alle Mitstreiter wichtig. Einverständnis widerrufen ? Geht das? Vor dem VG herrscht zwar kein Anwaltszwang, aber man wird auch nicht über die Folgen einer Handlung vom Gericht aufgeklärt. Zum Beispiel darüber, was genau aus einer Erledigungserklärung folgt.

6. Person A hat jetzt eine Kostenaufstellung verfasst und wird diese als Kostenfestsetzungsantrag dem Gericht senden.

7. Die Frage der Nichtigkeit von Sammelwiderspruchsbescheiden ist nicht ausreichend vom Forum diskutiert worden. Diesbezüglich bittet Person A um Beiträge.

8. Info für alle, die den Antrag auf Eilrechtsschutz von den Kosten abhängig machen: Die Kosten sind peanuts. Schaut auf die Homepage eures Gerichtes. Dort gibt es Tabellen!
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Bürger am 24. November 2016, 00:04
@Spartakus

Bitte nicht vergessen:
Bitte noch den (erfolgreichen) Antrag auf Eilrechtsschutz von Person A wegen "Vollstreckung trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid" hier wortgleich zitieren.

Danke ;)
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: nichtnutz am 24. November 2016, 01:43
5. Person A hat sich mit der Erledigung in der Hauptsache einverstanden erklärt und danach erst verstanden, dass es dann wohl überhaupt keinen Beschluss gibt!? :o Das wollte Person A aber nicht! Ein Beschluss wäre für alle Mitstreiter wichtig. Einverständnis widerrufen ? Geht das?

Wenn ich das hier

http://www.juraforum.de/lexikon/erledigung-der-hauptsache

richtig verstehe, hat man im Verwaltungsprozess nicht unbedingt die Möglichkeit, einer Erledigungserklärung zu widersprechen.

Zitat
Verwaltungsprozess

Auch hier wird zwischen einer einseitigen und beidseitigen Erledigungserklärung unterschieden.

a) einseitige Erledigungserklärung

Anders als im Zivilprozess ist es von Bedeutung, ob die Erledigung der Hauptsache tatsächlich durch ein Ereignis herbeigeführt wurde. Ob die Klage gerechtfertigt war, ist grundsätzlich ohne Bedeutung, es sei denn, der Beklagte hat ein besonderes Interesse daran, dass die Begründetheit der Klage festgestellt wird (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO).

b) beidseitige Erledigungserklärung

Auch hier ist es wie im Zivilprozess unerheblich, ob die Hauptsache wirklich erledigt ist, wenn beide Parteien die Erledigungserklärung abgeben. Über die Prozesskosten entscheidet das Gericht gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen, wobei der bisherige Sachstand berücksichtigt wird.

"es sei denn, der Beklagte hat ein besonderes Interesse daran, dass die Begründetheit der Klage festgestellt wird (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO)."

Ob der (§ 113 (https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__113.html) Abs. 1 Satz 4 VwGO) eine Option wäre, entzieht sich meiner Kenntnis. Bitte selbst mal nachlesen...?

Es ist aber wohl so, dass die Fortsetzungsfesttstellungsklage (§ 113 VwGO) von Voraussetzungen abhängig sein könnte ? (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Fortsetzungsfeststellungsklage, Sachurteilsvoraussetzungen)

dort z.B.:

Zitat
Wiederholungsgefahr: Die Behörde lässt erkennen, dass sie einen gleichartigen Verwaltungsakt wieder erlassen wird, wenn sie dies für notwendig erachtet. Entscheidend ist, dass dieser Verwaltungsakt wieder gegenüber dem Kläger ergehen würde. Nicht ausreichend ist der drohende Erlass eines gleichartigen Verwaltungsakts gegenüber Dritten.

vielleicht wäre ja der von dir in Punkt 1 geschilderte Grund hierfür ausreichen?

Zitat
1. ....Dann kam endlich ein Brief vom VG, aber nicht der Beschluss, sondern ein SS vom Justziat der Vollstreckungsbehörde der Stadt, also dem Amthelfer, der beantragte keinen Eilrechtsschutz zu gewähren und weiter zu vollstrecken. WAS IST DAS DENN? ... Und das eine Woche nachdem die Rundfunkanstalt angeblich das Vollstreckungsersuchen zurückgezogen hatte?

Meine Äußerungen bitte ich als Fragen zu verstehen, ich habe schlicht zu wenig Einblick in die genaueren Zusammenhänge.
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: nichtnutz am 24. November 2016, 01:57
Erst der Eilrechtsschutz war dann erfolgreich, kostet dann aber leider ca. 52 Euro.

Wie kann das sein? Wenn Eilrechtsschutz erfolgreich, müsste dann nicht die Gegenseite zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden? Dies zumal, wenn die Vollstreckung offensichtlich rechtswidrig ist? Das müsste man auf jeden Fall so beantragen, denke ich.
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Spartakus am 25. November 2016, 21:07
:) Der Beschluss ist da! :)

Ergebnis: Der Beklagte (die Vollstreckungsbehörde der Stadt) und der Beigeladene (Rundfunkanstalt) müssen sich die Gerichtskosten, sowie meine außergerichtlichen Kosten teilen. Person A sendet dem Gericht jetzt mal seine Kostenaufstellung und ist gespannt, was davon anerkannt wird.

Beschluss wird am Wochenende gescannt und hochgeladen.
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Spartakus am 30. November 2016, 14:47
Hier der Beschluss
Seite 1 und 2
(Seite3 enthält nur noch einen Stempel)
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Spartakus am 02. Dezember 2016, 21:46
::) Noch ein Hinweis:
Beim VG benennt man Kläger als Antragssteller und Beklagte als Antragsgegner!

::) Das wusste ich vor ein paar Wochen noch nicht.


Der Antrag beim VG

Zitat
Begründungen des Eilantrages

1. Die Klägerin ist unmittelbar von der Vollstreckung bedroht und begehrt Eilrechtsschutz, da sie am xx.xx.2016 eine Vollstreckungsankündigung mit dem Termin xx.xx.16 erhalten hat.

Beweis: Schriftsatz der Vollstreckungsbehörde vom xx.xx.16 - Anlage 1 -

   Die Klägerin hat zunächst versucht die Vollstreckung mit Schriftsätzen an die Vollstreckungsbehörde und den Beklagten auszusetzen.
   Gegen das Vollstreckungsbegehren der Beklagten wurde von der Klägerin mit dem Schreiben vom xx.xx.2016 Einwendungen mit Beweisvortrag erhoben.
   
   Hierin ist das Hauptargument, dass die Beklagte es nachweislich unterlies rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide zu versenden. (Anlage 2, Seite 2,    Punkt3)

Gegen alle Festsetzungsbescheide wurde fristgerecht Widerspruch eingelegt. Für alle Festsetzungsbescheide wurde auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Der Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gem. §80 Abs. 4 VwGO an den Beklagten wurde gestellt und ist nicht abgelehnt worden.
Die Widersprüche sind zulässig und begründet. Die Widerspruchsbescheide dazu sind noch ausstehend. Die Bescheide sind somit nicht rechtskräftig. Das Widerspruchsverfahren ist nicht abgeschlossen, schon deshalb ist die Fortsetzung der Vollstreckung unstatthaft.

   Beweis: Schriftsatz der Klägerin vom 23.10.16 an die Vollstreckungsbehörde              Hannover - Anlage 2 -

   Am xx.xx.16 wurde der ablehnende Schriftsatz der Vollstreckungsbehörde    Hannover vom xx.xx.2016 zugestellt. Hierin wird der Antrag auf Aussetzung der    Vollstreckung abgelehnt und deutlich gemacht, dass das Verfahren ohne    Einschränkungen fortgeführt wird.
   
Beweis: Schriftsatz der Vollstreckungsbehörde vom xx.xx.2016 an die Klägerin -          Anlage 3 -

   Hieraufhin frage die Klägerin am xx.xx.16 telefonisch beim Verfasser des    Schriftsatzes vom xx.xx.2016, Herrn xxxxx, nach, ob er Ihre Einwendungen    gelesen und geprüft hätte. Herr xxxxx teilte der Klägerin daraufhin mit, dass die    Vollstreckungsbehörde keine Prüfungen vornimmt. Deshalb sah sich die Klägerin    gezwungen einen zweiten    Schriftsatz an die Vollstreckungsbehörde zu verfassen.

   Beweis: Schriftsatz vom xx.xx.2016 - Anlage 4 -
   
   Eine Antwort steht noch aus.

   Zeitnah wurde die Beklagte mit Einschreiben wiederholt aufgefordert    rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide zu erstellen und die Aussetzung der    Vollziehung zu veranlassen.

   Beweis: Schriftsatz vom xx.xx.16 – Anlage 5 -
                 Schriftsatz vom xx.xx.16 – Anlage 6 -
   
   Antwortschreiben auf diese zwei Schriftsätze stehen ebenfalls noch aus.

2. Der als Gläubiger benannte Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und kann daher auch nicht als Gläubiger auftreten oder eingetragen werden. Das Landgericht Tübingen stellte mit Beschluss am 1xx6.09.2016, 5 T 232/16 fest, dass es sich bei dem Öffentlich Rechtlichen Sender SWR um die rechtliche Form eines Unternehmens handelt und nicht um eine Behörde. Analoges gilt für den Norddeutschen Rundfunk.

3. Die Klägerin verfügt weder über die finanziellen Mittel, um den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, noch steht der enorme Zeitaufwand für die Recherchen und das Verfassen von Schriftsätzen an den Beklagten und seinen Amtshelfern in einem angemessenen Verhältnis zu dem Umstand, dass die Klägerin keine Empfangsgeräte in Ihrer Wohnung bereitstellt und auch evt. Medienangebote der Öffentlich Rechtlichen Sender im Internet nicht nutzt. Dies wird hiermit eidesstattlich versichert. Ferner ist mit erheblichen Kosten für Gericht und Anwalt zu rechnen, was eine unbillige Härte darstellt.
         
Das Gericht wird gebeten die Asymmetrie der Parteien wahrzunehmen. Einerseits eine Privatperson und andererseits ein milliardenschweres Unternehmen, welches über unendliche finanzielle Ressourcen verfügt.

Es wird deshalb abschließend beantragt die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Mit freundlichem Gruß
[Klägerin]
                     
Anlagenverzeichnis
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: cecil am 02. Dezember 2016, 23:40
::) Noch ein Hinweis:
Beim VG benennt man Kläger als Antragssteller und Beklagte als Antragsgegner!

::) Das wusste ich vor ein paar Wochen noch nicht.

Bist du sicher?  ;)

Ich gehe mal davon aus, dass das auf die Art des Verfahrens ankommt?

Bei Klagen: Kläger(in) ./. Beklagte(r).
Bei Eilverfahren: Antragsteller(in) ./. Antragsgegner(in)

Zitat
Das Gericht wird gebeten die Asymmetrie der Parteien wahrzunehmen. Einerseits eine Privatperson und andererseits ein milliardenschweres Unternehmen, welches über unendliche finanzielle Ressourcen verfügt.

cool!
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Spartakus am 05. Dezember 2016, 17:09
Hallo Cecil,

ach so ja, es kann auch sein, dass es nur bei Eilrechtschutzverfahren Antragssteller und Antragsgegner heißt. Anyway, ein blöder Fehler, den Andere ja nicht auch noch machen müssen. ;)
Titel: Re: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
Beitrag von: Spartakus am 16. Dezember 2016, 19:16
Ich gehe davon aus, dass die Person X mit Hinweis auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht die Aussetzung der Vollziehung der Beitragsbescheide beantragt hat.   

Hallo Nichtgucker! Auf welches Verfahren vor dem BVerfG beziehst du dich? Es gibt einige und viele sind schon entschieden.


Edit "Bürger":
"BFG" korrigiert in "BVerfG". Hinweis:
Am BVerwG (BundesVERWALTUNGsgericht) mögen bislang "einige Verfahren entschieden" sein.
Das BVerfG (BundesVERFASSUNGsgerich) hat jedoch noch KEINE der bei ihm seit einiger Zeit eingegangenen Verfassungsbeschwerden entschieden!
Gemeint sein dürften diese Verfahren/ Verfassungsbeschwerden:
41+ Verfassungsbeschwerden gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20906.0.html
"39 Aktenzeichen am BVerfG zur Zwangsabgabe!" (Stand 23.11.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20906.msg135781.html#msg135781
sowie auch (Stand 08.11.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20906.msg135786.html#msg135786
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg136604.html#msg136604