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Autor Thema: Vollstreckungversuch trotz Aussetzung - Versehen oder Absicht? - Hamburg  (Gelesen 6199 mal)

  • Moderator
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Person P muss sich seit Jahren damit auseinandersetzen, dass der NDR/Beitragsservice andauernd "vergisst", dass seit Ruhendstellung seiner Klage dem Gericht mitgeteilt wurde, dass keine Vollstreckung bis zum Abschluss des Verfahrens stattfinden wird.

Ob dies nun "irrtümlich" oder absichtlich geschieht, ist nicht leicht nachweisbar, eine fehlende Sorgfalt ist jedoch deutlich erkennbar und eine rechtsstaatliche Unmöglichkeit  für ein Agieren in öffentlich rechtlichem Auftrag, so leichtfertig und unprofessionell mit Exekutivmaßnahmen umzugehen:

04.2014: VG Hamburg fragt beim NDR nach, ob denn mit Aussetzung der Klage auch die Vollstreckung ausgesetzt wird.
04.2014: NDR verzichtet schriftlich an das VG HH über das Justitiariat auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens.
12.2014: Beitragsservice schickt Person P Mahnung. Es wird bei Nichtzahlung mit Vollstreckung gedroht.
VG Hamburg wird darüber informiert
01.2015: NDR informiert das VG HH darüber, dass "irrtümlich" die Mahnaussetzung ausgesetzt wurde und bestätigt erneut, dass auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird.
07.2015: Ein Mitarbeiter des Beitragsservice teilt Person P schriftlich mit, dass bei Nichtzahlung das Verwaltungszwangverfahren eingeleitet wird.
Auf Nachfrage scheint der Mitarbeiter keine Ahnung von der Aussetzung der Vollstreckung zu haben/ haben zu wollen. Es ergeht Anzeige wegen Betrugversuchs.
09.2015: Der Beitragsservice Köln teilt dem ermittelnden Polizeikomissariat mit, dass "irrtümlich" übermittelt worden sei, dass die Klage zurückgezogen worden ist. Man sehe von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Klageverfahrens ab.
01.2017: Vollstreckungsersuchen des NDR an die Kasse Hamburg. Zitat: "Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt".
01.2017: Person P schreibt an den NDR, er solle das Vollstreckungsersuchen sofort zurückziehen und weitere Vollstreckungsdrohungen unterlassen.
01.2017: NDR bittet die Kasse Hamburg schriftlich aufgrund eines "veränderten Sachverhaltes" (Verschleierung des Sachverhaltes "Schlampigkeit", denn verändert hat sich eigentlich nichts an der Ruhendstellung der Klage) die Zwangsvollstreckung einzustellen.
03.2017: NDR Beitragsservice informiert Person P darüber, dass "Aufgrund eines Kommunikationsfehlers" ein Vollstreckungsersuchen erging und zurückgezogen wurde und versichert nun bereits zum vierten Mal, dass auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird.

Diese Akte stelle ich gerne zur Beweisführung, der ÖR-Apparat sei nicht fähig, Beitragsabwicklungen ordnungsgemäß durchzuführen, zur Verfügung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2017, 22:19 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Danke, genau so eine Auflistung habe ich seit Wochen gesucht, um einen weiteren Nachweis für meine Klagebegründung "Irreführende Absenderadressen im Festsetzungsbescheid" zu haben. Die Auflistung beweist eindeutig, dass die "Bestimmtheit" im Festsetzungsbescheid zwingend erforderlich ist, da zwischen LRA und BS der Informationsaustausch eher schlecht als recht ist. Wird ein Widerspruch an die "falsche" Adresse gesendet, kann es von der "anderen" Adresse zu Fehlreaktionen kommen und zu einer unrechtmäßigen Behandlung des Beitragschuldners führen. Der Kopf des Festsetzungsbescheides besteht - in Konkurrenz zum BS - aus zwei optisch hervorgehobenen Adressen der LRA und dem BS, die noch – mit Fehldeutungsgefahr - die Anschrift des Beitragsservice als Postanschrift in Beitragssachen angibt. Man könnte auch gleichsam die Pressemeldungen der LRAs zu den Inhaftierungen, "Wir haben davon nichts gewusst..." als Beweis vorlegen.

Idealerweise wäre es interessant, wenn dies auch einem Mitstreiter im SWR-Land widerfahren ist und eine Auflistung zur Verfügung stellen könnte.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Beides dürfte möglich sein...

Person P muss sich seit Jahren damit auseinandersetzen, dass der NDR/Beitragsservice andauernd "vergisst", dass seit Ruhendstellung seiner Klage dem Gericht mitgeteilt wurde, dass keine Vollstreckung bis zum Abschluss des Verfahrens stattfinden wird.

Ob dies nun "irrtümlich" oder absichtlich geschieht, ist nicht leicht nachweisbar, eine fehlende Sorgfalt ist jedoch deutlich erkennbar und eine rechtsstaatliche Unmöglichkeit  für ein Agieren in öffentlich rechtlichem Auftrag, so leichtfertig und unprofessionell mit Exekutivmaßnahmen umzugehen:
...

Wer weiß - vielleicht sogar gleichzeitig.

Würde im Sinne der Irrtums-Variante dann bedeuten, dass dieses beschriebene veitstänzerisch-irrational anmutende Agieren der Anstalt/ihres »Beitragsservice« die tatsächlichen desolaten Verhältnisse wiedergibt. Das wäre ja nebenbei bemerkt im Hinblick auf die Angreifbarkeit der Strukturen sogar ein gutes Zeichen und sollte Ansporn für die Mio. derjenigen sein, die bislang immer noch einfach blechen, ohne sich zu mucksen.

Sofern als Möglichkeit 2 in der obigen Form absichtlich betrieben, könnte einem in den Sinn kommen, dass es den betreibenden Herrschaften um die Zermürbung des »Kunden« geht mit dem Ziel, ihn doch einfach nur zum Zahlen zu kriegen.

Ohne das jetzt noch komplett auf dem Schirm zu haben, kann Besucher sich zumindest noch an Warnungen auf dem Rechts-Blog http://sozialberatung-kiel.de/2014/08/27/zur-ruckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag davor erinnern, sich z. B. auf angeblich mit einer Anstalt oder dem »Beitragsservice« getroffene Ratenzahlungsvereinbarungen einzulassen, da sich dies aus juristischer Sicht wohl als Anerkennung von Schuld und Rechtspflicht auslegen ließe. Ob eine denkbare Konsequenz dann auch sein könnte, dass ein besonders gewiefter Richter den jeweiligen Prozess schlicht hintenrum als lediglich mutwillig geführt erklärt und das Verfahren zugunsten der Anstalt beendet, das sollte ein Fachmensch beantworten können.

Wenn also klärbar wäre, worin auch im Hinblick auf die anhängigen fiktiven Prozesse eines fiktiven obigen Bürgers X die möglichen Konsequenzen bestünden, sollte er plötzlich doch einmal »schwach« werden, käme man auch der Antwort auf die obige Frage näher, ob Irrtum oder Absicht.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

k
  • Beiträge: 10
Bei mir lief es im Prinzip ähnlich. Mahnung trotz Aussetzung der Vollziehung und dann ein Jahr später Einleiten einer Vollstreckung plus ein Beitragsbescheid für alle Monate, die noch nicht Gegenstand der Klage waren. Ich habe in jedem Fall den Beitragsservice auf die bestehende schriftlich im Widerspruchsbescheid eingeräumte Aussetzung der Vollziehung bis Verfahrensende hingewiesen, dann wurde stillschweigend oder mit einem äußerst formlosen Brief die Sache eingestellt. Ich gehe davon aus, dass das Problem bei deren Software liegt, die automatisch Dinge veranlasst, bei denen ein Mensch sehen würde, dass sie widersprüchlich sind. Die Software ist auf Spinner wie uns nicht eingerichtet;-) Trotzdem finde ich, dass der BS im Prinzip eine Schande für eine öffentliche Verwaltung ist, denn irrtümlich Vollstreckungen einzuleiten, die in meinen Augen eine ziemlich drastische Form der Staatsgewalt ist, das geht einfach nicht.


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R
  • Beiträge: 8
Bei Person R ist das ähnlich.
Ich habe des Sachverhalt schon hier erläutert:
Finanzbehörde HH: NDR fällt unter Behördenbegriff (Vollstr. trotz Widerspr.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21403.msg144354.html#msg144354


Anm. Mod. seppl:
Finanzbehörde HH: NDR fällt unter Behördenbegriff (Vollstr. trotz Widerspr.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21403.msg144304.html#msg144304


Mittlerweise hat Person R mit der Kasse.Hamburg telefoniert. Mein Schreiben ist zwar noch nicht bearbeitet, doch die Bearbeiterin hat Person R am Telefon gesagt, dass das Verfahren zunächst bis 30.05.17 ausgesetzt ist.
Person R bat die Kasse.Hamburg, bei Rücknahme des Amtshilferersuchens durch den NDR, ihr ein Schreiben zukommen zu lassen, damit bestätigt ist, dass die Vollstreckung eingestellt wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2017, 21:11 von Bürger«

R
  • Beiträge: 8
Person R hat am 08.04.2017 ein Schreiben von der Kasse.Hamburg bekommen, dass der Gläubiger das Vollstreckungsersuchen zurückgezogen hat.

Anm. Mod. seppl: Ohne dokumentarischer Nachweis ist dieser Hinweis leider nicht verwendbar. Bitte noch anonymisiert hinzufügen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2017, 08:08 von seppl«

 
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