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Autor Thema: Finanzbehörde HH: NDR fällt unter Behördenbegriff (Vollstr. trotz Widerspr.)  (Gelesen 14866 mal)

R
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Ja, das hat Person R auch. Zweimal die Zusicherung des NDR und den gerichtlichen Beschluss. Person R hat das alles der Kasse.Hamburg gesandt, mit der Bitte um zügige Antwort, zwecks Eilrechtsschutz. Person R ist auch die Antwort gespannt, sonst gehen auch noch Anträge in alle anderen Richtungen. Beschäftigungstherapie.


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