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Autor Thema: Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]  (Gelesen 135069 mal)

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  • Beiträge: 11.726
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung eines weiteren Gutachtens bzw. einer weiteren wissenschaftlichen Arbeit zum neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag", siehe auch
Anna Terschüren - Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5806.0.html
anbei eine
Auflistung aller mir derzeit bekannten Arbeiten zu diesem Thema.

Die aktuelle Veröffentlichung ist nunmehr die x-te umfangreiche und fundierte Arbeit, die dem
neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigt.

1(!) Gutachten, das dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag"
Verfassungskonformität nahelegt - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen

(die in den aktuellen Staatsverträgen in wesentlichen Teilen nicht berücksichtigt sind!).

7(!!!) Gutachten/ wissenschaftliche Arbeiten, die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag"
Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen!


7:1

*WIEVIELE* braucht es *NOCH*?!??


*Hinzu* kommen weitere renommierte und hochrangige Kritiker wie z.B. der
ehemalige Kultur- und Wirtschaftssenator des Landes Hamburg und
emeritierte Professor für Verfassungs- und Völkerrecht
Ingo von Münch, welcher darüber hinaus auch Herausgeber eines Grundgesetz-Kommentars ist.
vgl. hierzu auch seinen vorzüglichen Artikel in der FAZ, 14.12.2010

Rundfunkbeitrag - Die verlorene Freiheit des Gebührenzahlers
"Am Mittwoch wollen die Ministerpräsidenten den neuen Rundfunkbeitrag beschließen.
Jeder muss ihn zahlen, ob er öffentlich-rechtliche Programme nutzt oder nicht.
Die juristische Begründung ist dürftig."

www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-die-verlorene-freiheit-des-gebuehrenzahlers-1621938.html

sowie dessen sehr aufschlussreiche
Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des
Haupt- und Medienausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 07. April 2011

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-458.pdf?von=1&bis=0


Hier also nun die "GESAMMELTEN WERKE":

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Kirchhof - Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio

Degenhart - Gutachten für Handelsverband Deutschland (HDE)
Geuer - Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
Hilker - Gutachten für Die Linke
Koblenzer - Gutachten/ wissenschaftliche Arbeit als Honorarprofessor an der Universität Siegen
Terschüren - Doktorarbeit
Waldhoff - Gutachten, im Auftrag des Landes Thüringen
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



1(!) Gutachten, das dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag"
Verfassungskonformität nahelegt - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen

(die in den aktuellen Staatsverträgen in wesentlichen Teilen nicht berücksichtigt sind!):

------------------------------------------------------------
Kirchhof, Paul (Prof. Dr. Dres. h.c.), Bundesverfassungsrichter a. D.
Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
04/2010, Heidelberg/ Baden-Württemberg

"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks"
http://www.ard.de/download/398406/index.pdf
https://www.ard.de/download/472642/Gutachten_von_Professor_Paul_Kirchhof_zur_Finanzierung_des_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunks_.pdf
Stand 12.10.2022 offensichtlich nicht mehr kostenfrei direkt auf den Seiten von ARD-ZDF-GEZ verfügbar.
Siehe alternativ u.a. unter
www.swr.de/unternehmen/organisation/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-100.pdf


Siehe jedoch auch...!
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10673.0

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

7(!!!) Gutachten/ wissenschaftliche Arbeiten, die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag"
Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen
:

------------------------------------------------------------
Degenhart, Christoph (Prof. Dr.)
Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig,
Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig,
Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs
http://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/742.htm
Rechtsgutachten für Handelsverband Deutschland (HDE)
02/ 2013, Leipzig/ Sachsen - Berlin/ Berlin

"Verfassungsfragen des Betriebsstättenbeitrags
nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder"

Langfassung:
www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/122225-gutachten-rundfunkbeitrag-verfassungswidrig.html
www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/download/5233_71d202a151921f45a06a45e436a78e6b.html
Kurzfassung:
www.bdd-online.de/index.php/aktuellesundpresse/item/92751-rundfunkbeitragverfassungswidrig
http://www.bdd-online.de/index.php/aktuellesundpresse/item/download/6888_49447bb493e6f5dc5dddcb1e1f01a6cc


------------------------------------------------------------
Geuer, Ermano (Ass. jur.)
wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Passau
Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
01/2013, Passau/ Bayern - Köln/ Nordrhein-Westfalen

"Rechtsschutzmöglichkeiten von Unternehmern gegen den neuen 'Rundfunkbeitrag'"
www.vzvnrw.de
http://vzvnrw.de/images/news/2013/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf


------------------------------------------------------------
Hilker, Heiko
Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB) http://dimbb.de/
Gutachten für Die Linke
vorgelegt zum Expertengespräch:

"Der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik - Soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Auswirkungen"
01/2013, Dresden/ Sachsen
"Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags"
www.linksfraktion.de
www.linksfraktion.de/suche/?q=hilker+rundfunkbeitrag
www.linksfraktion.de/suche/?q=Umsetzung+des+Rundfunkbeitrags&x=0&y=0
http://dokumente.linksfraktion.net/download/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Reader/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf

Zitat von: Hilker (DIMBB), Gutachten für Die Linke, "Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags" (01/2013)
Allgemeines
[...]
Prof. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag
- (mindestens schrittweise) die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuführen4,
- die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiung durch die Versicherungsträger5,
- ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen6,
- den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen7,
- bei allem jedoch auch eine Befreiungsmöglichkeit zuzulassen, wenn man nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen kann8.
Nicht eine dieser Prämissen wurde im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgesetzt.
[...]
4 »Würde der Gesetzgeber sich entscheiden, den öffentlichrechtlichen Rundfunk gänzlich – vor dem Hintergrund der gebotenen Aufkommensneutralität auch schrittweise – ohne Werbung und Sponsoring zu finanzieren, wäre die Identität der Rundfunkanstalten und des Rundfunkprogramms – ein Programmablauf ohne jegliche Werbeunterbrechung – in eindrucksvoller Weise hervorgehoben. Die Notwendigkeit des Rundfunkbeitrags wäre für jedermann ersichtlich, weil er sich mit dem erneuerten Rundfunkbeitrag u. a. die Werbefreiheit dieses Programms erkauft.« (Gutachten, S. 52)
5 »In dem Statistikmodell erscheint die Erhöhung des Wohngeldes um den Rundfunkbeitrag geboten, weil dieses das tatsächliche Konsumverhalten erfasst, in diesem aber bisher eine Gebührenbefreiung üblich war. Der Gebührenanspruch der Rundfunkanstalten könnte dann im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Dauerschuldverhältnisse durch Quellenabzug beim Versicherungsträger durchgesetzt werden.« (Gutachten, S. 71.)
6 »Die Rundfunkabgabe soll den Rundfunk unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage, unabhängig von Einschaltquoten und einer finanzwirtschaftlich veranlassten Ausrichtung der Sendungen auf den Publikumsgeschmack finanzieren, der Rundfunkanstalt ihre Unbefangenheit auch für ihre kulturelle Verantwortlichkeit bewahren.« (Gutachten, S. 44 f.)
7 »Auch für die Zweitwohnung gilt die Regelvermutung, dass der Beitrag für eine Wohnung den Leistungsempfang für alle Wohnungsinhaber entgilt, eine weitere Gebühr für die Zweitwohnung also nicht entsteht.« (Gutachten, S. 65.)
8 »Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.« (Gutachten, S. 62.)
[...]

------------------------------------------------------------
Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.)
Honorarprofessor Universität Siegen
Gutachten/ wissenschaftliche Arbeit
03/2013, Siegen/ Nordrhein-Westfalen

"Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfundfunkbeitrags
und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen"

http://online-boykott.de/de/buergerwehr/91-gutachten-rundfunkbeitrag-vom-prof-dr-koblenzer
http://online-boykott.de/ablage/20130330-gutachten-rundfunkbeitrag-prof-dr-koblenzer/gutachten-rundfunkbeitrag-prof-dr-koblenzer.pdf
bzw. auch
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunkbeitrag-widerstand-gegen-neue-gebuehr-formiert-sich-/7970054.html
http://www.handelsblatt.com/downloads/7971384/2/Gutachten_Koblenzer


------------------------------------------------------------
Terschüren, Anna (Dr.)
Mitarbeiterin Hauptabteilung Finanzen des NDR
Doktorarbeit, interdisziplinär (nebenberuflich/ privat),
Technische Universität Ilmenau, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
09/2012 eingereicht, 05/2013 verteidigt, Ilmenau/ Thüringen

"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland -
Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells"

www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199
www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf
ISBN 978-3-86360-062-4


------------------------------------------------------------
Waldhoff, Christian (Prof. Dr.)
damaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn
nunmehr Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin
Gutachten im Auftrag des Landes Thüringen
08/2010, Bonn/ Nordrhein-Westfalen

"Die Steuerfinanzierung als rundfunk- und finanzverfassungsrechtlich
adäquate Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunksteuer-thueringen-bremst-ard-zdf-reform/3565376.html

------------------------------------------------------------
Exner, Thomas (Richter & Dr.) und Seifarth, Dennis (Rechtsanwalt)
Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht"
NVwZ 2013-1569 (Heft 24/2013 vom 15.12.2013)
"Der neue „Rundfunkbeitrag“ - Eine verfassungswidrige Reform"
NVwZ Heft 24/2013 (1569-1575)
Inhaltsverzeichnis
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2013%2fcont%2fNVWZ%2e2013%2eH24%2eNAMEINHALTSVERZEICHNIS%2ehtm
Aufsätze
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2013%2fcont%2fNVWZ%2e2013%2eH24%2egl1%2ehtm

Zitat
Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RAEStV) ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine neue Grundlage gestellt worden. Auf Grund des gem. Art. 1 des 15. RAEStV geschaffenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBeitrStV) ist fortan im privaten Bereich „für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten“, § RBEITRSTV § 2 RBEITRSTV § 2 Absatz I RBeitrStV . Hintergrund dieser Reform ist die Auffassung, wonach das vormals geräteabhängige System der Rundfunkfinanzierung nicht mehr zukunftsfähig und außerdem mit einem strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizit belastet gewesen sei.
Diese Fortentwicklung der Rundfunkabgabe stellt jedoch das Interesse an der Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über die grundgesetzlichen Rahmenbedingungen und ist damit verfassungswidrig.
Im Forum u.a. auch unter
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 24/2013 Exner/Seifarth
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7721.0


Ein auf die einfachste menschliche und juristische Logik zusammengefasstes Zitat:
(Seite 3 von 10)
Zitat
"Vorgaben für den Gesetzgeber finden ihren Grund letztlich in den grundrechtlichen Implikationen, die die Schaffung eines abgabenrechtlichen Belastungsgrundes auslöst.

Der Tatbestand eines solchen Belastungsgrundes ist nur dann sach- und systemgerecht, wenn die auferlegte Geldleistungspflicht einen gewissen inneren Zusammenhang zu dem mit ihr verfolgten gesetzgeberischen Ziel aufweist. So wie etwa eine Hundesteuer nicht an die Haltung von Katzen anknüpfen kann, kann die Abgabenpflicht zur Finanzierung des Rundfunks nicht an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen."

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Edit "ChrisLPZ 16.12.2016":
Link zum Gutachten von H.Hilker aktualisiert

Edit "Bürger" 02.11.2017 - Ergänzung:
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10673.0

Edit "Bürger" 12.10.2022:
Markierung offensichtlich nicht mehr funktionierender Links zum Kirchhof-Gutachten auf den Seiten von ARD-ZDF-GEZ.

Edit "Bürger" 29.07.2023:
Auszüge Gutachten Hilker zur vom Kirchhof-Gutachten abweichenden Gesetzgebung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2023, 17:40 von Bürger«
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung weiterer Gutachten, Studien und Interviews zum
neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
anbei die ergänzte

Auflistung aller mir derzeit bekannten Arbeiten zu diesem Thema.

Insbesondere die neue Studie ist nunmehr die x-te umfangreiche und fundierte Arbeit, die dem
neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigt und dem
real existierenden Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk faktisch die Legitimation abspricht.

1(!) Gutachten, das dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag"
Verfassungskonformität nahelegt - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen

(die in den aktuellen Staatsverträgen in wesentlichen Teilen nicht berücksichtigt sind!).
ergänzt um
1 Ergänzungs-Gutachten, das die Einstufung dieser Abgabe als "RundfunkBEITRAG" rechtfertigen und die Unterschiede zu einer Steuer beleuchten soll, jedoch nur bedingt bis gar nicht auf ihre "ZWECKsteuer"-Eigenschaften eingeht.
(schaut man sich den Verfasser und dessen Biografie und Querbezüge zum Verfasser des Erstgutachtens an, beschleichen einen noch ganz andere Gedanken...)

6(!!!) Gutachten/ wissenschaftliche Arbeiten, die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag"
Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen!

ergänzt um
1 umfangreiche Studie, welche dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form und
unter den heutigen Umständen nichts weniger als die Legitimation abspricht

7:1,5 sozusagen ;)

*WIEVIELE* braucht es *NOCH*?!??


*Hinzu* kommen weitere renommierte und hochrangige Kritiker wie z.B. der
ehemalige Kultur- und Wirtschaftssenator des Landes Hamburg und
emeritierte Professor für Verfassungs- und Völkerrecht
Ingo von Münch, welcher darüber hinaus auch Herausgeber eines Grundgesetz-Kommentars ist.
vgl. hierzu auch seinen vorzüglichen Artikel in der FAZ, 14.12.2010

Rundfunkbeitrag - Die verlorene Freiheit des Gebührenzahlers
"Am Mittwoch wollen die Ministerpräsidenten den neuen Rundfunkbeitrag beschließen.
Jeder muss ihn zahlen, ob er öffentlich-rechtliche Programme nutzt oder nicht.
Die juristische Begründung ist dürftig."

www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-die-verlorene-freiheit-des-gebuehrenzahlers-1621938.html

sowie dessen sehr aufschlussreiche
Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des
Haupt- und Medienausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 07. April 2011

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-458.pdf?von=1&bis=0


Hier also nun die "GESAMMELTEN WERKE" - ergänzt um aktuelle Beiträge:

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::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Kirchhof - Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
Kube - Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio [+neu]

Degenhart - Gutachten für Handelsverband Deutschland (HDE) [+ergänzt]
Geuer - Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW) [+video]
Hilker - Gutachten für Die Linke
Koblenzer - Gutachten/ wiss. Arbeit als Honorarprofessor, Universität Siegen [+Artikel]
Terschüren - Doktorarbeit [+video]
Waldhoff - Gutachten, im Auftrag des Landes Thüringen

DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) - Studie [+neu]
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1(!) Gutachten, das dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag"
Verfassungskonformität nahelegt - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen

(die in den aktuellen Staatsverträgen in wesentlichen Teilen nicht berücksichtigt sind!)
1 Ergänzungs-Gutachten, welches offensichtlich nur der Rechtfertigung des ersten dient:

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kirchhof, Paul (Prof. Dr. Dres. h.c.), Bundesverfassungsrichter a. D.
Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
04/2010, Heidelberg/ Baden-Württemberg

"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks"
http://www.ard.de/download/398406/index.pdf
https://www.ard.de/download/472642/Gutachten_von_Professor_Paul_Kirchhof_zur_Finanzierung_des_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunks_.pdf
Stand 12.10.2022 offensichtlich nicht mehr kostenfrei direkt auf den Seiten von ARD-ZDF-GEZ verfügbar.
Siehe alternativ u.a. unter
www.swr.de/unternehmen/organisation/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-100.pdf


Siehe jedoch auch...!
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10673.0

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kube, Hanno (Prof. Dr. , LL.M.) [neu]
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- u. Steuerrecht, Johannes Gutenberg-Uni Mainz
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
06/2013, Eltville am Rhein/ Hessen

"Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung"
http://www.ard.de/download/401140/index.pdf

Anhand eines Auszugs aus seiner Biographie sollte jeder seine eigenen Schlüsse ziehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hanno_Kube

Zitat
Leben
Hanno Kube studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg [...]
Von 1995 bis 1996 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof). Im Jahre 1998 wurde er an der Universität Heidelberg promoviert, wo er sich im Jahr 2003 auch habilitierte (Berichterstatter: Paul Kirchhof und Prof. Eberhard Schmidt-Aßmann; Habilitationsschrift: Finanzgewalt in der Kompetenzordnung).
[...]
Er ist Bevollmächtigter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union.


Weitere aufschlussreiche Zusammenhänge/ Verstrickungen werden hier thematisiert:
ARD, ZDF und Deutschlandradio kaufen sich neues Gutachten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6977.msg51778.html#msg51778



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

6(!!!) Gutachten/ wissenschaftliche Arbeiten, die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag"
Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen

1 Studie, welche dem real existierenden Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk die Legitimation abspricht

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Degenhart, Christoph (Prof. Dr.)
Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig,
Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig,
Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs
http://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/742.htm
Rechtsgutachten für Handelsverband Deutschland (HDE)
02/ 2013, Leipzig/ Sachsen - Berlin/ Berlin

"Verfassungsfragen des Betriebsstättenbeitrags
nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder"

Langfassung:
www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/122225-gutachten-rundfunkbeitrag-verfassungswidrig.html
www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/download/5233_71d202a151921f45a06a45e436a78e6b.html
Kurzfassung:
www.bdd-online.de/index.php/aktuellesundpresse/item/92751-rundfunkbeitragverfassungswidrig
www.bdd-online.de/index.php/aktuellesundpresse/item/download/6888_49447bb493e6f5dc5dddcb1e1f01a6cc

Aufsatz im Humboldt Forum Recht [ergänzt]
komprimierte Essenz - überschaubar und "gut verdaulich" :)
www.humboldt-forum-recht.de/english/publications/deckblatt.html&artikelid=279
www.humboldt-forum-recht.de/english/7-2013/beitrag.html
alternative Links:
www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/7-2013/index.html
www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/7-2013/beitrag.html


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Geuer, Ermano (Ass. jur.)
wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Passau
Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
01/2013, Passau/ Bayern - Köln/ Nordrhein-Westfalen

"Rechtsschutzmöglichkeiten von Unternehmern gegen den neuen 'Rundfunkbeitrag'"
www.vzvnrw.de
http://vzvnrw.de/images/news/2013/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf


fernsehkritik-tv > Ermano Geuer [~35min]
http://www.youtube.com/watch?v=LYjFh6ak5X8

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Hilker, Heiko
Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB) http://dimbb.de/
Gutachten für Die Linke
vorgelegt zum Expertengespräch:

"Der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik - Soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Auswirkungen"
01/2013, Dresden/ Sachsen
"Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags"
www.linksfraktion.de
www.linksfraktion.de/suche/?q=hilker+rundfunkbeitrag
www.linksfraktion.de/suche/?q=Umsetzung+des+Rundfunkbeitrags&x=0&y=0
http://dokumente.linksfraktion.net/download/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Reader/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf

Zitat von: Hilker (DIMBB), Gutachten für Die Linke, "Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags" (01/2013)
Allgemeines
[...]
Prof. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag
- (mindestens schrittweise) die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuführen4,
- die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiung durch die Versicherungsträger5,
- ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen6,
- den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen7,
- bei allem jedoch auch eine Befreiungsmöglichkeit zuzulassen, wenn man nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen kann8.
Nicht eine dieser Prämissen wurde im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgesetzt.
[...]
4 »Würde der Gesetzgeber sich entscheiden, den öffentlichrechtlichen Rundfunk gänzlich – vor dem Hintergrund der gebotenen Aufkommensneutralität auch schrittweise – ohne Werbung und Sponsoring zu finanzieren, wäre die Identität der Rundfunkanstalten und des Rundfunkprogramms – ein Programmablauf ohne jegliche Werbeunterbrechung – in eindrucksvoller Weise hervorgehoben. Die Notwendigkeit des Rundfunkbeitrags wäre für jedermann ersichtlich, weil er sich mit dem erneuerten Rundfunkbeitrag u. a. die Werbefreiheit dieses Programms erkauft.« (Gutachten, S. 52)
5 »In dem Statistikmodell erscheint die Erhöhung des Wohngeldes um den Rundfunkbeitrag geboten, weil dieses das tatsächliche Konsumverhalten erfasst, in diesem aber bisher eine Gebührenbefreiung üblich war. Der Gebührenanspruch der Rundfunkanstalten könnte dann im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Dauerschuldverhältnisse durch Quellenabzug beim Versicherungsträger durchgesetzt werden.« (Gutachten, S. 71.)
6 »Die Rundfunkabgabe soll den Rundfunk unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage, unabhängig von Einschaltquoten und einer finanzwirtschaftlich veranlassten Ausrichtung der Sendungen auf den Publikumsgeschmack finanzieren, der Rundfunkanstalt ihre Unbefangenheit auch für ihre kulturelle Verantwortlichkeit bewahren.« (Gutachten, S. 44 f.)
7 »Auch für die Zweitwohnung gilt die Regelvermutung, dass der Beitrag für eine Wohnung den Leistungsempfang für alle Wohnungsinhaber entgilt, eine weitere Gebühr für die Zweitwohnung also nicht entsteht.« (Gutachten, S. 65.)
8 »Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.« (Gutachten, S. 62.)
[...]

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.)
Honorarprofessor Universität Siegen
Gutachten/ wissenschaftliche Arbeit
03/2013, Siegen/ Nordrhein-Westfalen

"Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfundfunkbeitrags
und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen"

http://online-boykott.de/de/buergerwehr/91-gutachten-rundfunkbeitrag-vom-prof-dr-koblenzer
http://online-boykott.de/ablage/20130330-gutachten-rundfunkbeitrag-prof-dr-koblenzer/gutachten-rundfunkbeitrag-prof-dr-koblenzer.pdf
bzw. auch
www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunkbeitrag-widerstand-gegen-neue-gebuehr-formiert-sich-/7970054.html
www.handelsblatt.com/downloads/7971384/2/Gutachten_Koblenzer


Ergänzender Artikel
Focus, 19.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

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Terschüren, Anna (Dr.)
Mitarbeiterin Hauptabteilung Finanzen des NDR
Doktorarbeit, interdisziplinär (nebenberuflich/ privat),
Technische Universität Ilmenau, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
09/2012 eingereicht, 05/2013 verteidigt, Ilmenau/ Thüringen

"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland -
Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells"

www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199
www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf
ISBN 978-3-86360-062-4


petty news > Anna Terschüren: "Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig." [~17min]
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA

fernsehkritik-tv > Anna Terschüren [~35min]
http://fernsehkritik.tv/folge-116/Start/

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Waldhoff, Christian (Prof. Dr.)
damaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn
nunmehr Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin
Gutachten im Auftrag des Landes Thüringen
08/2010, Bonn/ Nordrhein-Westfalen

"Die Steuerfinanzierung als rundfunk- und finanzverfassungsrechtlich
adäquate Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunksteuer-thueringen-bremst-ard-zdf-reform/3565376.html

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) [neu]
Stellungnahme/ Studie/ Sonderinformation
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen"

www.welt.de/politik/deutschland/article120687157/ARD-und-ZDF-koennten-halbe-Milliarde-Euro-sparen.html
www.libmag.de/wp-content/uploads/2013/10/DSI-Sonderinf_Screen.pdf
https://www.steuerzahlerinstitut.de/Sonderinformationen/1509b574/index.html
PDF (116 Seiten, ~800kB)
https://www.steuerzahlerinstitut.de/files/20363/DSi_SI_1__September_2013__Herrmann_-_Der_oeffentlich-rechtliche_Rundfunk_in_Deutschland.pdf
ISSN 2197-6058


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Als kleinen Bonus ...und damit es nicht in der Versenkung verschwindet:

Video der *SPITZENKLASSE*,
das auch Noch- oder Teilbefürworter, Gutgläubige, Unentschiedene, Ängstliche und "Egalos" zum Nachdenken anregen und zum Widerstand gegen den unsäglichen sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" animieren - und nebenbei Bestätigung und Argumentationshilfe für alle Aktivisten sein dürfte:

abGEZockt - Gute Gründe gegen ARD / ZDF [5:00min]
www.youtube.com/watch?v=BazosYBovFk

____
Edit "Bürger 16.12.2016":
Link zum Gutachten von H.Hilker aktualisiert

Edit "Bürger" 02.11.2017 - Ergänzung:
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10673.0

Edit "Bürger" 12.10.2022:
Markierung offensichtlich nicht mehr funktionierender Links zum Kirchhof-Gutachten auf den Seiten von ARD-ZDF-GEZ.

Edit "Bürger" 29.07.2023:
Auszüge Gutachten Hilker zur vom Kirchhof-Gutachten abweichenden Gesetzgebung.


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Exzellente, umfassende Ausarbeitung, Analyse und Schlussfolgerungen in Kurzform zur
Studie des DSi

"Reformoptionen für ÖRR durch DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut)"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7009.msg52419.html#msg52419

VIELEN DANK, themob!!! :)


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Aktuellste Publikation - welche die allgemeine Rechtsauffassung in den Fachkreisen auf den Punkt bringt.

Ein höchst interessanter Beitrag, der in die gleiche Kerbe der seit Monaten andauernden Kritik schlägt - und von fachlich kompetenter Seite all die Kritik zusammenfasst...
...ein fundierter und gebündelter Verriss dieses unsäglichen Machwerks namens "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".

Wer bis jetzt noch Zweifel hatte, dass die Neuregelung angreifbar sei, der dürfte nach der Lektüre engültig von seinen Zweifeln geheilt sein.

Der sogenannte "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" und somit auch der sogenannte "Öffentlich-Rechtliche Rundfunk" in seiner jetzigen Ausprägung, sind in dieser Form nicht mehr haltbar.

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Aufsatz in
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NVwZ 2013-1569 (Heft 24/2013 vom 15.12.2013)
"Der neue „Rundfunkbeitrag“ - Eine verfassungswidrige Reform"
Richter Dr. Thomas Exner und Rechtsanwalt Dennis Seifarth
NVwZ Heft 24/2013 (1569-1575)
Inhaltsverzeichnis
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2013%2fcont%2fNVWZ%2e2013%2eH24%2eNAMEINHALTSVERZEICHNIS%2ehtm
Aufsätze
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2013%2fcont%2fNVWZ%2e2013%2eH24%2egl1%2ehtm

Zitat
Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RAEStV) ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine neue Grundlage gestellt worden. Auf Grund des gem. Art. 1 des 15. RAEStV geschaffenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBeitrStV) ist fortan im privaten Bereich „für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten“, § RBEITRSTV § 2 RBEITRSTV § 2 Absatz I RBeitrStV . Hintergrund dieser Reform ist die Auffassung, wonach das vormals geräteabhängige System der Rundfunkfinanzierung nicht mehr zukunftsfähig und außerdem mit einem strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizit belastet gewesen sei.
Diese Fortentwicklung der Rundfunkabgabe stellt jedoch das Interesse an der Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über die grundgesetzlichen Rahmenbedingungen und ist damit verfassungswidrig.
Im Forum u.a. auch unter
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 24/2013 Exner/Seifarth
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7721.0

Ein auf die einfachste menschliche und juristische Logik zusammengefasstes Zitat:
(Seite 3 von 10)
Zitat
"Vorgaben für den Gesetzgeber finden ihren Grund letztlich in den grundrechtlichen Implikationen, die die Schaffung eines abgabenrechtlichen Belastungsgrundes auslöst.

Der Tatbestand eines solchen Belastungsgrundes ist nur dann sach- und systemgerecht, wenn die auferlegte Geldleistungspflicht einen gewissen inneren Zusammenhang zu dem mit ihr verfolgten gesetzgeberischen Ziel aufweist. So wie etwa eine Hundesteuer nicht an die Haltung von Katzen anknüpfen kann, kann die Abgabenpflicht zur Finanzierung des Rundfunks nicht an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen."

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Danke Lefty für das Aufstöbern ;)

Diskussion hierzu bitte unter
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 24/2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7721.0


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Weitere Egänzung zur Aufzählung:
7+2
Bölck, Thorsten (Rechtsanwalt)
Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht"
NVwZ 2014-266 (Heft 5/2014 vom 01.03.2014)
"Der Rundfunkbeitrag - Eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe"
https://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2014%2fcont%2fNVWZ.2014.266.1.htm#A
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

...ansatzweise u.a. hier thematisiert:
Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg69857.html#msg69857
PS: Danke noch mal an Knax, der uns von diesem Fund unterrichtet hatte - so macht Zusammenarbeit Spaß ;)

Und Leute - ich sage Euch: Ich habe diesen Aufsatz (leider erst) heute gelesen!
Also, wer Depressionen oder Demotivation verspürt, dem verordne ich hiermit eine homöopathische Dosis dieser geradezu grandiosen, vergleichsweise leicht zu lesenden, gut strukturierten und anschaulich beschreibenden juristischen Analyse...
...und es wird Euch gleich 1.000x besser gehen!!!

Allein schon das öffentlich zugängliche Inhaltsverzeichnis klingt wie ein juristisches Repetiergewehr
Zitat
I. Einführung
II. Der Begriff des Beitrags
III. Realistische Möglichkeit der Nichtverwirklichung des Abgabentatbestandes
IV. Widerlegungsmöglichkeit für die Annahme der Rundfunknutzung
V. Fehlende enge Verbindung zwischen der Wohnungs- bzw. Betriebsstätteninhaberschaft und der Abgabenzahlungspflicht als Systembruch der steuerlichen Gesetzgebung

VI. Bisherige Rechtsprechung
VII. Ausblick

Dieser Text zerlegt das handwerklich geradezu skandalöse "Werk" des sogenannten "Rundfunkbeitrags"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" haarklein...
...und schlägt präzise, unbarmherzig und tiefer in die gleichen Kerben, die sich seit Monaten abzeichnen bzw. bereits bestätigt haben.


Viele der hier unabhängig getroffenen Analysen bestätigen sich.
Leute, wir sind *definitiv* auf dem richtigen Weg!!!!!

Wer nach diesem Artikel noch *freiwillig* zahlt oder auch nur daran denken sollte...
...der hat jedenfalls die Schwere der Vergehen nicht ansatzweise verinnerlicht.

Das ist eine *absolut-definitiv-unbedingt-verpflichtende* Leseempfehlung von mir!!! ;) ;D
*leider nicht frei verfügbar im Netz stehend - daher muss man sich ein wenig drum "bemühen"...

Ich werde mich bemühen, die Gutachten noch einmal in ihrer Gesamtheit aufzulisten.
Mir war es aber wichtig, dass dieser Aufsatz hier überhaupt erst mal gebührend Erwähnung findet.

Tut mir leid, dass ich mich hier so euphorisch habe "gehenlassen"...
...weitere diesbezügliche Diskussion besser in einem gesonderten Thread unter

Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10385.0

Danke ;) :police:


Edit 07.10.2014 - wenn auch es den Volltext öffentlich nicht "frei" verfügbar abzurufen gibt, so doch wohl zumindest in der Bibliotheks-Ausleihe:
Diverse Bibliotheken haben die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht,
Dort kann mensch in der Regel die entsprechenden Seiten kopieren, so hab ich mir den Artikel besorgt.
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=130456101&COOKIE=U999,K999,D2.1,Ecea02165-88,I0,B9994++++++,SY,A\9008+J,,1,,U,,4,,7,,M,H13-15,,17-23,,30,,50,,60-61,,73-78,,88-90,NGAST,R93.220.75.130,FN
...gleiches dürfte dann wohl auch für den Aufsatz von Exner/ Seifarth u.a. gelten.


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G
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Auf der Homepage der Firma Rossmann ist noch ein Gutachten zweier Rechtsanwälte veröffentlicht zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Normen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages,

hier der Link zur Homepage: http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/rundfunkbeitrag.html
dann unten bei "weitere Informationen herunterladen" auf "Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Bewertung ...".


Edit "Bürger":
Neuer Link offensichtlich
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemeldungen/rundfunkbeitrag~wt_mc=rundfunkbeitrag~.html
Direkt-Link zur
Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Normen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
5.6 mb / PDF
http://www.rossmann.de/dam/jcr:81582d13-3795-4114-9a47-63394ec35ec1/Jacobj-Kappe_RBeitrStV_verfassungsrechtl__Bewertung.pdf


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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Weiteres Gutachten ...,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7222.0

..., das die Einschätzung anderer Rechtsgelehrter bestätigt. Frei nach einem alten Werbeslogan (Schlag nach bei Quelle....) schlag nach bei Kube:

Gut gemeint, doch schlecht gemacht:
Die neue Rundfunkabgabe ist verfassungswidrig!

von Prof. Dr. Stefan Korioth und Dr. Maxi Koemm, München
Das deutsche Steuerrecht (DStR), Jg. 51, 2013, Heft 17, Seite 833-838

Die beiden Verfasser setzen sich auch speziell mit der Bewertung der Abgabe für Zweitwohnungen auseinander. [...]

Inhaltliche Diskussion ausgegliedert unter
Gutachten "Gut gemeint, doch schlecht gemacht ..."
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12212.0


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Wir werden bemüht sein, neben vorgenannten auch dieses brandaktuelle Gutachten baldmöglichst in die Gesamt-Übersicht zu integrieren...
Ein Gutachten wie ein Donnerhall: GEZ-Sender haben ausgedient
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12489.0

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim
Bundesministerium der Finanzen
"Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
Oktober 2014
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.html
Download (PDF, 44 Seiten, ~315kB)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Bestellung (offensichtlich ohne Kosten für Broschüre oder Versand)
https://www.bundesfinanzministerium.de/SiteGlobals/Forms/Warenkorb/Warenkorb_Formular.html?cart334924=%2B1
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/Broschueren_Bestellservice/broschueren_bestellservice.html#bmf-navIndex-top
Edit "Bürger" 24.08.2022: In der Liste der bestellbaren Dokumente wurde das Gutachten nicht gefunden. Es muss wohl - nachdrücklich - schriftlich angefordert werden.


Alternativ-Download online-boykott
https://online-boykott.de/ablage/20141215-gutachten-medien/2014-12-15-gutachten-medien.pdf
Artikel online-boykott
https://online-boykott.de/de/nachrichten/126-expertengutachten-des-bundesministeriums-stellungnahme-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-einfordern


Zitat von: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesfinanzministerium, 10/2014, Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
KURZFASSUNG
Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. Die Zahl der Programmkanäle ist technologisch bedingt stark angestiegen, die Eintrittskosten für neue Programmanbieter sind rapide gesunken, durch die verstärkte Nutzung des Internets als Informationsmedium kommt es zu Überlappungen zwischen Print- und Rundfunkmarkt.
Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nach Ansicht des Beirats gibt es daher gute Gründe für einige Reformen im Rundfunkbereich.
Erstens sollte ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben; die öffentlich-rechtlichen Anbieter sollten nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist.
Zweitens sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden.
Drittens sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr, die beispielsweise dem Subskriptionsmodell im Zeitungsmarkt folgt, entscheiden.
Viertens ist eine größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen dringend notwendig, um die Kosteneffizienz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu fördern.
Zitat von: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesfinanzministerium, 10/2014, Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
FAZIT
Mit der Entstehung von Informationsmedien im Internet und dem Wegfall technologischer Beschränkungen sowie mit den stark gesunkenen Eintrittskosten für neue Programmkanäle haben sich die Bedingungen für das Informationsmedium Rundfunk nachhaltig verändert. Die technischen Gründe, mit denen einst das öffentlich- rechtliche System gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. Durch die Überlappung der Medien, z. B. bei den Internetauftritten, sind darüber hinaus Ansätze erkennbar, dass der Rundfunk in ineffizienter Weise in das bisherige Marktterritorium der Printmedien eingreift. Diese veränderten Rahmenbedingungen liefern gute Gründe für eine Reform des Rundfunksystems.
Ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks sollte dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben:
Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand. Einige Lücken könnten durch eine kluge Regulierung eines weitgehend privaten Angebots geschlossen werden. Öffentlich-rechtliche Sender könnten die verbleibenden Lücken im Programmspektrum füllen. Allerding sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden.
Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden.
Innerhalb des öffentlichen Rundfunks können wettbewerbliche Elemente dazu beitragen, dass sich die Sender dynamisch besser an die sich wandelnden Zuschauerinteressen anpassen und der Kosteneffizienz besonderes Augenmerk schenken. Solche wettbewerblichen Elemente sind Subskriptionsmodelle für spezialisierte Spartenkanäle, die Ausschreibung von innovativen Programminhalten über „Arts Councils“ und die Publikationspflicht von standardisierten Kenngrößen. Die größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen fördert die Kosteneffizienz (Yardstick Competition). Die Vergabe von Mitteln über Wettbewerbe erhöht die Chancen auf innovative Sendeformate. Subskriptionsmodelle geben den Konsumenten eine Exit-Option und übermitteln so wichtige Signale über Konsumentenpräferenzen an die Sender.



...interessant auch dies - und sicher einer weiteren Recherche der Mitglieder würdig ;)
Prof. Waldhoff ist ja bereits durch ein kritisches Gutachten bekannt (siehe obige Gutachtensammlung)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Verzeichnis_der_Mitglieder/verzeichnis_der_mitglieder.html
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/verzeichnis-der-mitglieder-des-wissenschaftlichen-beirats.html
Zitat
Verzeichnis der 32(!) Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats
beim Bundesministerium der Finanzen

Prof. Dr. Kai A. Konrad (Vorsitzender) München
Prof. Dr. Thiess Büttner (Stellv. Vorsitzender) Nürnberg-Erlangen
Prof. Dr. Dieter Brümmerhoff Rostock
Prof. Dr. Lars P. Feld Freiburg/Br.
Prof. Dr. Lutz Fischer Hamburg
Prof. Nicola Fuchs-Schündeln, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Clemens Fuest Mannheim
Prof. Dr. Heinz Grossekettler Münster/W.
Prof. Dr. Günter Hedtkamp München
Prof. Dr. Klaus Dirk Henke Berlin
Prof. Dr. Johanna Hey Köln
Prof. Dr. Bernd Friedrich Huber München
Prof. Dr. Wolfgang Kitterer Köln
Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen Frankfurt/M.
Prof. Dr. Gerold Krause Junk Hamburg
Prof. Dr. Alois Oberhauser Freiburg/Br.
Prof. Dr. Rolf Peffekoven Mainz
Prof. Dr. Helga Pollak Göttingen
Prof. Dr. Wolfram F. Richter Dortmund
Prof. Jörg Rocholl, PhD Berlin
Prof. Dr. Ulrich Schreiber Mannheim
Prof. Dr. Hartmut Söhn Passau
Prof. Dr. Christoph Spengel Mannheim
Prof. Dr. Klaus Stern Köln
Prof. Dr. Marcel Thum Dresden
Prof. Dr. Christian Waldhoff Berlin
Prof. Dr. Alfons Weichenrieder Frankfurt/M
Prof. Dr. Dietmar Wellisch Hamburg
Prof. Dr. Wolfgang Wiegard Regensburg
Prof. Volker Wieland, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Berthold Wigger Karlsruhe
Prof. Dr. Horst Zimmermann Marburg/Lahn
Stand: Februar 2014

Nicht minder interessant:
Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirates
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/wissenschaftlicher_beirat.html
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/aufgaben-des-wissenschaftlichen-beirates.html
Zitat
Politik braucht regelmäßig qualifizierte Beratung. Die Beantwortung von Zukunftsfragen ist ohne wissenschaftliche Fundierung nicht denkbar. Mit dem Wissenschaftlichen Beirat verfügt das Bundesministerium der Finanzen über ein Beratergremium, das der Wirtschafts- und Finanzpolitik in den vergangenen 60 Jahren immer wieder Denkanstöße vermittelt hat.

In seiner Suche nach rationalen Lösungen versteht sich der Beirat – nicht zuletzt dank seiner satzungsgemäß verbrieften Unabhängigkeit – als „wissenschaftliches Gewissen“ der Politik.
Er war und ist für politische Entscheidungsträger auch eine gewollte Herausforderung.


Das Spektrum der Gutachten, die vom Wissenschaftlichen Beirat erarbeitet werden, ist sehr breit. Die Deutsche Wiedervereinigung, der europäische Integrationsprozess, Steuerreformen und Perspektiven der Haushaltskonsolidierung sind nur einige Beispiele. Vor dem Hintergrund des deutschen sowie des europäischen Einigungsprozesses hat der Beirat wichtige Grundlinien und Reformvorschläge zum Länderfinanzausgleich in Deutschland bzw. zur Bedeutung der Maastricht-Kriterien für die Verschuldungsgrenzen von Bund und Ländern erarbeitet. [...]


Beachte in diesem Zusammenhang bitte auch, dass die zwischenzeitlich schon verschiedentlich aufgekommenen Fragen und Thesen bzgl. "warum Bundesfinanzminister Schäuble das in Auftrag gegeben/ veröffentlicht" habe, vermutlich obsolet sind:
http://www.digitalfernsehen.de/Schaeuble-Gutachten-Reform-oder-Abschaffung-des-Rundfunkbeitrags.123230.0.html
Zitat
Update 24. Dezember 2014, 11.25 Uhr:
Auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN wollte man beim Bundesfinanzministerium keine inhaltliche Stellung zu dem Gutachten nehmen. Man wies jedoch darauf hin, dass der wissenschaftliche Beirat bei der Wahl seiner Themen autonom sei und nicht vom Bundeswirtschaftsminister beauftragt wurde. Dass aktuell eine konkrete politische Absicht besteht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tatsächlich zu Reformieren, darf nach dieser Aussage noch stärker bezweifelt werden.


Siehe auch
Aktion: Gutachten des Bundesfinanzministeriums anfordern auf dem Postwege
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12835.0
Die Bestellung wird zwar mittlerweile offensichtlich ignoriert.
Aber man kann ja - schriftlich und/oder telefonisch - nachdrücklich darauf bestehen ;) >:D


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Dank der Info eines Mitstreiters... ;)
...vorerst ohne weitere Kommentierung:

Zitat von: noGez99
Das Gutachten von Rossmann liegt jetzt unter
Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Normen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages 5.6 mb / PDF
http://www.rossmann.de/dam/jcr:81582d13-3795-4114-9a47-63394ec35ec1/Jacobj-Kappe_RBeitrStV_verfassungsrechtl__Bewertung.pdf

Die zugehörige Pressemitteilung vom März 2014 befindet sich nunmehr offensichtlich unter einem neuen Link
12.03.2014 | Pressemitteilung
Mindestens 3,2 Milliarden Mehreinnahmen durch Rundfunkgebühren:
ROSSMANN und SIXT mit eigenem Gutachten
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemeldungen/rundfunkbeitrag~wt_mc=rundfunkbeitrag~.html

Für die Links zum Gutachten sowie weiteren Informationen bitte bis ans Ende scrollen.

Weitere Infos finden sich auch per web-Suche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B.
"Rossmann Rundfunkbeitrag Pressemitteilung"


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Dank des Anstoßes durch Forum-Mitglied "cecil" hier noch Verweise auf hochinteressante Aufsätze/ Streitschriften, welche sich allesamt professionell, z.T. sehr renommiert, meistenteils sogar auch für Laien sehr gut verständlich und insbesondere höchstkritisch zum derzeitigen sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV), der Erhebungs- und Vollzugspraxis sowie auch der bisherigen Rechtsprechung positionieren:

Degenhart: Rundfunkrecht in der Entwicklung (Aufsatz in K&R)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27049.0
"Rundfunkrecht in der Entwicklung - Ein Rechtsprechungsbericht" in 2 Teilen
Kommunikation & Recht, Jahrgang 21, 2018, Heft 3, Seite 149-155, Heft 4, Seite 236-243.

Prof. Dr. Christoph Degenhart, Staats-/ Verwaltungs-/ Rundfunk-/ Medienrecht Universität Leipzig, Mitglied des Sächs. Verfassungsgerichtshofs

AG DOK/ Gersdorf: Gutachten z. gesetzl. Präzisierg. d. ö.r. Angebotsauftrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29700.0
Rechtsgutachten im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK)
Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
"Ist eine gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags verfassungsrechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen?"

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Staats-/ Verwaltung-/ Medienrecht Universität Leipzig

Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22074.0
"Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist"
Dr. Frank Hennecke, Leitender Ministerialrat a.D.

Gedanken zur Rundfunkfinanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22595.0
"Gedanken zur Rundfunkfinanzierung"
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht [NVwZ], Band 36, Jahrgang 2017, Heft 3, Seite 118-122

RA Dr. Hartmut Hornickel, Leitender Ministerialrat a.D.

Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? Jörn Axel Kämmerer, DStR 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20608.0
Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? Zum Urteil des BVerwG v. 18.3.2016 - 6 C 6.15
Jörn Axel Kämmerer


Rundfunkfreiheit - Kratzmann untersucht Art. 5 GG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15767.0
"Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG: Freiheit für den Rundfunk und Freiheit vom Rundfunk"
Die öffentliche Verwaltung (DÖV) - Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften
Jahrgang 2015, Heft 17, Seiten 743 - 747
Horst Kratzmann, Oldenburg in Holstein


Literaturhinweis: "Finanzierungsverantwortung jenseits des Steuerstaats"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19085.0
"Finanzierungsverantwortung jenseits des Steuerstaats - Überlegungen zu den Grenzen des Rundfunkbeitrags" in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) - Zeitschrift für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften
Band 68, 2015, Heft 6, Seite 220 bis 228
Klaus Meßerschmidt, Berlin/Erlangen-Nürnberg


"Rundfunkbeitragsrechtsprechung als Herausforderung d. Abgabenrechts" DÖV 2016/7
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19022.0
"Rundfunkbeitragsrechtsprechung als Herausforderung des Abgabenrechts" in:
Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) - Zeitschrift für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften
Ausgabe 7/2016, April
Klaus Meßerschmidt, Berlin/Erlangen-Nürnberg


Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20028.0
"Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?"
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Heft 35/2016. 25.08.2016, Seite 2535-2540

Dr. Martin Pagenkopf, Richter am BVerwG a.D.

Dr. Martin Pagenkopf: Unzulässige Rundfunkbeiträge für Betriebsstätten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23730.0
"Unzulässige Rundfunkbeiträge für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge"
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) Heft 13/2017, Seite 936 (NVwZ 2017, 936)

Dr. Martin Pagenkopf, Richter am BVerwG a.D.

Die Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtsstaatliches Debakel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19808.0
„Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung”
Dr. Kay E. Winkler


Ergänzend und aus fortdauerndem Anlass noch
Fachartikel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0




Edit "Bürger": 01.01.2019:
Aktuelle Ergänzungen sowie alphabetische Sortierung anhand Nachnamen der Verfasser


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Im Thread
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg145936.html#msg145936
wird ein Gutachten von Prof. Jarass vorgestellt, welches bereits 2007(!!!) erstellt wurde und "Modifikationen" der bisherigen Rundfunkgebühr auslotet...
[...]
"Verfassungsrechtliche Fragen einer Reform der Rundfunkgebühr", Mai 2007(!)
Quelle: http://www.ard.de/download/398614/index.pdf
Verfasser: Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harv.)
Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches öffentliches Recht und
Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster
[...]
...und bereits damals die Probleme einer vom Gerät abgekoppelten Abgabe diskutierte.


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Eine Publikation der "etwas anderen Art" - aber hochinformativ, kurzweilig und sehr anschaulich...

McKinsey liefert Fakten zum dualen Rundfunksystem (80-seitiges Kompendium)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24649.msg156303.html#msg156303

McKinsey&Company, September 2017
McKinsey liefert Fakten zum dualen Rundfunksystem
Neue Studie zeigt Entwicklung des dualen Rundfunks in Deutschland und im europäischen Vergleich – Unabhängige Analyse bietet Basis für objektive Diskussion


Bild-Quelle: https://www.mckinsey.de/img/oerr-cover__150.jpg

Zitat
[...]
Die Analyse mit dem Titel „Die Rolle des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der heutigen Medienlandschaft“ hat McKinsey in Eigeninitiative und ohne Bezahlung erarbeitet. Sie beruht auf öffentlich zugänglichen Zahlen und Fakten öffentlich-rechtlicher und privater Medienunternehmen in Deutschland und neun weiteren europäischen Ländern. Neben Deutschland untersuchte McKinsey auch die ÖRR-Angebote in Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, Niederlande, Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen.
[...]

weiterlesen unter
https://www.mckinsey.de/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-in-deutschland

Studie (PDF, ~80 Seiten, umfangreich bebildert, 14MB)
Die Rolle des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in der heutigen Medienlandschaft
https://www.mckinsey.de/files/170918_die_rolle_des_oerr_in_der_heutigen_medienlandschaft.pdf
https://www.mckinsey.de/sites/mck_files/files/die_rolle_des_oerr_in_der_heutigen_medienlandschaft.pdf
Zitat
  • Entwicklung und Gegenwart des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), S. 3-18
  • Die veränderte heutige Medienlandschaft (Angebot und Nachfrage), S. 19-46
  • Der deutsche Öffentlich-rechtliche Rundfunk im europäischen Vergleich, S. 47-84

[...]

Alles in allem eine sehr lesens- und anschauenswerte Studie - incl. kurzen historischen Abrisses, Überblick über Rechtsgrundlagen/ Rundfunkurteile des BVerfG, zahlreiche Vergleichs-Diagramme, Senderübersichten und und und...

...ein KOMPENDIUM mit viel (nicht-gewerblichem) "Zweitverwertungspotenzial" z.B. auch in Klagen, Beschwerden, politischen Diskussionen usw.


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Hinweis auf aktuelle Ergänzung weiter oben
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[...]


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...wichtiger Hinweis zum Gutachten von Prof. Kirchhof, welcher - warum nicht schon eher? :-\ :-[ :angel: - nun ergänzt wurde ;)

[...]
Kirchhof, Paul (Prof. Dr. Dres. h.c.), Bundesverfassungsrichter a. D.
Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
04/2010, Heidelberg/ Baden-Württemberg

"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks"
http://www.ard.de/download/398406/index.pdf
https://www.ard.de/download/472642/Gutachten_von_Professor_Paul_Kirchhof_zur_Finanzierung_des_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunks_.pdf
Stand 12.10.2022 offensichtlich nicht mehr kostenfrei direkt auf den Seiten von ARD-ZDF-GEZ verfügbar.
Siehe alternativ u.a. unter
www.swr.de/unternehmen/organisation/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-100.pdf


Siehe jedoch auch...!
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10673.0
[...]


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[...]
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Rechtsgutachten im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK)
Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
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