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Autor Thema: Die Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtsstaatliches Debakel  (Gelesen 2803 mal)

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wohnungsabgabe.de (Blog), 07.08.2016

Kommentar zu „Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung” von Dr. Kay E. Winkler
Die Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtsstaatliches Debakel

Anm.: Die Abhandlung von Dr. Winkler wurde in der juristischen Fachzeitschrift Kommunikation und Recht (K&R) 2016, 478 (Heft 07-08) veröffentlicht und ist leider nur für Abonnenten der Zeitschrift oder in ausgewählten Bibliotheken zugänglich. Der verlinkte Kommentar gibt jedoch wesentliche Punkte der Abhandlung wieder.

Zitat
„Die Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtsstaatliches Debakel.”

Dieses Fazit zieht der Artikel „Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung” von Dr. Kay E. Winkler, welcher in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Kommunikation und Recht erschienen ist. Darin wird ausgeführt, wo das Bundesverwaltungsgericht „den Inhalt der angewandten Rechtsgrundsätze in erstaunlisch groben Maße” missachtet.

Zuerst zerlegt Dr. Winkler die Argumentation des BVerwG bezüglich der Abgrenzung des Rundfunkbeitrags von einer Steuer. Der konkret-individuelle Vorteil wird vomn BVerwG nicht nachgewiesen, sondern nur behauptet, obwohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk „in seiner Konzeption nach gerade eine der Allgemeinheit zukommende Leistung” ist. Der Verweis des BVerwG auf den Umstand, dass lediglich in 3-4% der Haushalten kein Fernsehgerät zu finden sei, kann nur als Hinweis auf die Nutzung von Rundfunk an sich, nicht auf spezielle Nutzung von öffentlich-rechtlichen Rundfunk interpretiert werden. Außerdem ist faktisch der mit dem Rundfunkbeitrag belastete Personenkreis mit der Allgemeinheit identisch, weil über 99% der Bevölkerung über eine Wohnung verfügen. Der Rundfunkbeitrag ist bezüglich der Einnahmenseite (Innehaben einer Wohnung) nicht an die Ausgabenseite (ein an die Allgemeinheit adressierter Rundfunk) gekoppelt, wodurch er einer Zwecksteuer entspricht.[..]

Weiterlesen auf:
https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20160807.html


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Siehe auch im Forum u.a. unter

K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.0.html

Artikel wie diese zeigen auf, dass die bisherige Rechtsprechung zum sog. "Rundfunkbeitrag" eigentlich nicht das Papier wert ist, auf welchem sie steht...
...und dass somit der Rechtsweg (wie auch der politische und zivile Weg des Widerstands) noch lange nicht erschöpft ist ;)

Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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