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Autor Thema: "Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"  (Gelesen 82922 mal)

G
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In der Abschrift des Urteils steht, dass am Tag der mündlichen Verhandlung, am 12.08.2015, entschieden wurde. Der Richter wollte sich aber 14 Tage nehmen. Hat er unmittelbar danach entschieden oder galten die 14 Tage nur für die Begründung?
Die Entscheidung ergeht "aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. August 2015", die 14 Tage gelten für Entscheidung und Begründung (theoretisch).

Auf Seite 4 Ziff. 1. bei den Entscheidungsgründen ist zunächst ausgeführt, "Die zulässige Anfechtungsklage ...", daraufhin wird die Anfechtungsklage wegen Unzulässigkeit aufgrund nicht richtig erhobenem Widerspruch abgewiesen ...


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

Nos

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Was mich gerade etwas wundert:

Zitat von: Kretschmann
Der Richter erklärte, dass das Verwaltungsgericht in Berlin entsprechend seinem Musterurteil zum Verfahren VG 27 K 310.14 davon ausgeht, dass Menschen eine Befreiung erhalten sollten, die keinerlei Empfangsgeräte besitzen. Der Richter bzw. das Gericht seien auf der Suche nach einem Kläger, auf den diese Kriterien zutreffen.

Ich dachte, eben genau dies wäre kein  Befreiungsgrund, da der Beitrag geräteunabhängig entrichtet wird?
Aber wenn schon das Gericht einen "Kläger sucht", vll. findet sich ja hier im Forum jemand aus Berlin, der das als Klagegrund anführen will.

Scheinbar sieht das Gericht da ja eine Erfolgsaussicht, auch wenn ich nicht ganz nachvollziehen kann, warum.

Wenn so ein Prozess Erfolg hätte, wäre das potenziell natürlich ein toller Lawineneffekt, denn sobald ein solches Urteil publik würde, könnte sich der BS wohl vor Befreiungsanträgen kaum retten.


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

G
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Zitat von: Kretschmann
Der Richter erklärte, dass das Verwaltungsgericht in Berlin entsprechend seinem Musterurteil zum Verfahren VG 27 K 310.14 davon ausgeht, dass Menschen eine Befreiung erhalten sollten, die keinerlei Empfangsgeräte besitzen. Der Richter bzw. das Gericht seien auf der Suche nach einem Kläger, auf den diese Kriterien zutreffen.
Ich dachte, eben genau dies wäre kein  Befreiungsgrund, da der Beitrag geräteunabhängig entrichtet wird?
Aber wenn schon das Gericht einen "Kläger sucht", vll. findet sich ja hier im Forum jemand aus Berlin, der das als Klagegrund anführen will.

Das könnte eine Gradwanderung sein.

Eine Befreiung von Personen ohne jegliche Möglichkeit eines Rundfunkempfanges in ihrer Wohnung würde

- zum einen die Auslegung einer Verknüpfung von Zweck (§ 1 RBStV) und Abgabentatbestand "Innehaben einer Wohnung" (§ 2 Abs. 1 RBStV) bestätigen;

- zum anderen und vor allem sagt das VG Berlin in seinem "Musterurteil" vom 22.04.2015 unter RdNr 33:
Zitat von: Urteil VG Berlin vom 22.04.2015 Az. 27 K 310.14 RdNr 33
"a) Nach Auffassung der Kammer ist gleichwohl fraglich, kann aber im vorliegenden Fall im Ergebnis offen bleiben, ob der Rahmen zulässiger Typisierung dadurch überschritten wird, dass die Möglichkeit der Rundfunknutzung für Inhaber einer Wohnung nach § 2 Abs. 1 RBStV unwiderlegbar vermutet wird."
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/s94/bs/10/page/sammlung.psm?lpid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE150008591&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

womit die Zulässigkeit der durch den RBStV vorgenommenen Typisierung gerade bestätigt würde, wenn man eine Befreiung von Personen ohne jegliche Rundfunkempfangsmöglichkeit in ihrer Wohnung zulässt. Und wer kann von sich behaupten, keinerlei Rundfunkempfangsgerät in seiner Wohnung zu haben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2020, 16:40 von DumbTV«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

S
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womit die Zulässigkeit der durch den RBStV vorgenommenen Typisierung gerade bestätigt würde, wenn man eine Befreiung von Personen ohne jegliche Rundfunkempfangsmöglichkeit in ihrer Wohnung zulässt. Und wer kann von sich behaupten, keinerlei Rundfunkempfangsgerät in seiner Wohnung zu haben?

Ja, die Typisierung ist nicht zu heilen, auch nicht, wenn Personen, die kein Empfangsgerät halten, befreit werden.

Und wer kann von sich behaupten, keinerlei Rundfunkempfangsgerät in seiner Wohnung zu haben?
Beim richtigen Begriff von Empfangsgerät und bei Mitwirkung der Rundfunkanstalten dann fast genau jene, die Rundfunkprogramme nicht nutzen.

Kennt jemand das Aktenzeichen?

Leider schwärzt Kretschmann ohne nachvollziehbaren Grund das Aktenzeichen, so dass man das Urteil nicht zitieren kann.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2015, 00:05 von Uwe«

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Kennt jemand das Aktenzeichen?
Az. VG 27 K 376.13


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aktuelle Ergänzung der Liste aller Aktivitäten auf dem Blog von Olaf Kretschmann:

Vorbemerkungen:
Nach einigen Monaten nunmehr wieder mal eine Zusammenfassung aller bisherigen und der aktuellen Aktivitäten...
...Olaf Kretschmann lässt von seiner anwaltlichen Vertretung Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.



Mi, 12. August 2015 - mdl. Verhandlung vom Mi, 12.08.2015 - Kurzbericht
"Kurzbericht zur mündlichen Verhandlung vor der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann./. Rundfunk Berlin-Brandenburg (12. August 2015)"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/08/kurzbericht-zur-mundlichen-verhandlung_12.html


Mo, 31. August 2015 - Langbericht mdl. Verhandlung + Urteil
"Im Namen des Volkes – Urteil in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg (beglaubigte Abschrift vom 26. August 2015)"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/08/im-namen-des-volkes-urteil-in-der.html


Fr, 11. September 2015 - automatisierte Zahlungserinnerung
"Automatisiertes Zahlungserinnerungsschreiben des Beitragsservice (Köln) von
ARD, ZDF und Deutschlandradio über rückständige Rundfunkbeiträge vom 04.09.2015"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/03/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html


Do, 24. September 2015 - Antrag auf Zulassung der Berufung
"Antrag auf Zulassung der Berufung und Fristverlängerung für die Berufungszulassungsbegründung in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg (Az. I. Instanz : VG 27 K 376.13) beim Verwaltungsgericht Berlin vom 22.09.2015"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/09/antrag-auf-zulassung-der-berufung-und.html




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Mo 31. Dezember 2012 - historische Hintergründe
"Offener Brief an die Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Dagmar Reim
Ablehnung der verpflichtende Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2012/12/offener-brief-die-intendantin-des.html

Fr 25. Januar 2013
"Indirektes Antwortschreiben von Dagmar Reim (Intendantin des rbb) vom 22.01.2013
beantwortet durch den Leiter des Beitragsservice des rbb Gerald Schermuck
(unterzeichnet i.V. durch eine dritte Person)"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/01/indirektes-antwortschreiben-von-dagmar.html

Mo 28. Januar 2013
"Offener Brief an Gerald Schermuck (Leiter rbb Beitragsservice)
Nachfrage zum besseren Verständnis des Inhalts, der Aussagekraft, der Urheberschaft und der
Rechtsverbindlichkeit des Briefes vom 22.01.2013"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/01/offener-brief-gerald-schermuck-leiter.html

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Mi 20. Februar 2013 - Entstehungsgeschichte des sogannten "Rundfunkbeitrags"
"Zweiter offener Brief an die Intendantin des rbb Dagmar Reim
Demokratie als Farce - wie sich Rundfunkgesetze durch selbst finanzierte Gutachten gestalten lassen!"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/02/zweiter-offener-brief-die-intendantin.html

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Fr 05. April 2013 - Proklamation
"Dritter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim
Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/04/dritter-offener-brief-die-intendantin.html

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Sa 13. April 2013 - 1. Beitragsbescheid
"Offizieller Gebühren-/Beitragsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom 05.04.2013"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/04/offizieller-gebuhren-beitragsbescheid.html

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Mi 01. Mai 2013 - Widerspruch gegen den Beitragsbescheid
"Vierter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim
Widerspruch gegen Gebühren-/Beitragsbescheid"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/vierter-offener-brief-die-intendantin.html

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Mi 14. August 2013 - 2. Beitragsbescheid
"2. offizieller Gebühren-/Beitragsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom 02.08.2013"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/2-offizieller-gebuhren-beitragsbescheid.html

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Fr 06. September 2013 - Widerspruch gegen 2. Beitragsbescheid, Untätigkeitsklage
"Fünfter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim
Widerspruch gegen den zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.html

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Fr 13. September 2013 - Eingangsbestätigung Untätigkeitsklage
"Schriftliche Bestätigung des Eingangs der Untätigkeitsklage beim
Verwaltungsgericht Berlin (27. Kammer) vom 06.09.2013"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/schriftliche-bestatigung-des-eingangs.html

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Sa, 12. Oktober 2013 - Stellungnahme rbb zur Untätigkeitsklage
"Stellungnahme des rbb-Justitiariats in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg
(Abschrift zur Kenntnisnahme vom Verwaltungsgericht Berlin 27. Kammer, 09.10.2013)"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/10/stellungnahme-des-rbb-justitiariat-in.html

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Mo, 21. Oktober 2013 - Nachfrage VwG zur ausstehenden Bescheidung des rbb
"Schriftliche Nachfrage des Verwaltungsgerichtes Berlin (27. Kammer) beim rbb-Justitiariat,
ob mit einer Bescheidung des Widerspruchs des Klägers zu rechnen ist
(Abschrift zur Kenntnisnahme 16.10.2013)"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/10/schriftliche-nachfrage-des.html

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Mo, 11. November 2013 - Hinweis des rbb zur voraussichtlichen Bescheidung des Widerspruchs
"Hinweis zur Bescheidung des Widerspruchs durch das rbb-Justitiariat in der
Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg
(Abschrift zur Kenntnisnahme vom Verwaltungsgericht Berlin 27. Kammer, 07.11.2013)"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/11/hinweis-zur-bescheidung-des.html

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Do, 14. November 2013 - ablehnender Widerspruchsbescheid des rbb
"Widerspruchsbescheid des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/11/widerspruchsbescheid-des-rundfunk.html

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Do, 21. November 2013 - Anfrage, ob der Kläger das Verfahren beendet oder aufrecht erhält
"Aufforderung zur Stellungnahme, ob der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird
(Verwaltungsgericht Berlin 27. Kammer, 18.11.2013)"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/11/aufforderung-zur-stellungnahme-ob-der.html

------------------------------------------------------------------------------------------------
Do, 28. November 2013 - Untätigkeitsklage beendet, Klage gegen Wiederspruchsbescheid vorbehalten
"Stellungnahme für das Verwaltungsgericht zum
Abschluss der Untätigkeitsklage (28.11.2013)"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/11/stellungnahme-fur-das.html

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Mi, 04. Dezember 2013 - Beschluss VwG bzgl. Beendigung Untätigkeitsklage
"Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin (27. Kammer) in der
Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 28. November 2013"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/beschluss-des-verwaltungsgerichtes.html

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Do, 12. Dezember 2013 - automatisierte Zahlungserinnerung
"Automatisiertes Zahlungserinnerungsschreiben des
Beitragsservice (Köln) von ARD, ZDF und Deutschlandradio über
rückständige Rundfunkbeiträge vom 06.12.2013"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html

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Do, 12. Dezember 2013 - KLAGE gegen den WiderspruchsBESCHEID
"Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg (06.12.2013)"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/klage-gegen-den-widerspruchsbescheid.html

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Do, 19. Dezember 2013 - Eingangsbestätigung der KLAGE
"Schriftliche Bestätigung des Eingangs der Klage beim
Verwaltungsgericht Berlin (27. Kammer) vom 13.12.2013"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/schriftliche-bestatigung-des-eingangs.html

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Mo, 06. Januar 2014 - Rechnung über die Gerichtsgebühren der KLAGE
"Gebührenberechnung der Kosteneinziehungsstelle der Justiz für das
Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin vom 03.01.2014 "

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/01/gebuhrenberechnung-der.html

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Fr, 24. Januar 2014 - Stellungnahme des rbb zur KLAGE
"Stellungnahme des rbb-Justitiariats ("Die Klage ist abzuweisen") in der
Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg (Abschrift
zur Kenntnisnahme vom Verwaltungsgericht Berlin 27. Kammer, 21.01.2014)"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/01/stellungnahme-des-rbb-justitiariats-die.html

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außer der Reihe
Sa, 26. April 2014 - Aufforderung des rbb zur Anonymisierung
"Aufforderung des Rundfunks Berlin-Brandenburg zur Unkenntlichmachung von Namen und Telefonnummern im Blog "rundfunkbeitrag.blogspot.de" vom 23.04.2014"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/04/aufforderung-des-rundfunks-berlin.html
...
außer der Reihe
Sa, 26. April 2014 - Bestätigung der Anonymisierung
"Bestätigung zur Unkenntlichmachung von Namen und Telefonnummern im Blog "rundfunkbeitrag.blogspot.de" vom 26.04.2014"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/04/bestatigung-zur-unkenntlichmachung-von.html


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März 2014 -  Juni 2015 automatisierte Zahlungserinnerungen
"Automatisiertes Zahlungserinnerungsschreiben des Beitragsservice (Köln) von
ARD, ZDF und Deutschlandradio über rückständige Rundfunkbeiträge vom TT.MM.JJJJ"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/03/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/06/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/09/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/12/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/03/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/06/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html

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Fr, 03. Juli 2015 - Aufforderung des VG Berlin zur Stellungnahme bzgl. Festhalten an der Klage
"Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 05.06.2015 zur Stellungnahme, ob
an der Klage festgehalten wird, eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erfolgen soll und eine
Übertragung der Entscheidung auf einen Einzelrichter erfolgen soll"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/07/aufforderung-des-verwaltungsgerichts.html

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Di, 14. Juli 2015 - Stellungnahme bzgl. Festhalten an der Klage
"Persönliche Stellungnahme, ob an der Klage festgehalten wird, eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erfolgen soll und eine Übertragung der Entscheidung auf einen Einzelrichter erfolgen soll (vom 14.07.2015)"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/07/personliche-stellungnahme-ob-der-klage.html

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Fr, 17. Juli 2015 - VG Berlin bzgl. der Erwägung einer Übertragung auf den Einzelrichter
"Mitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin zu Hintergründen, warum eine Übertragung auf einen Einzelrichter erfolgen sollte vom 14.07.2015"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/07/mitteilung-des-verwaltungsgerichts.html

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Di, 21. Juli 2015 - persönliche Stellungnahme bzgl. der Erwägung einer Übertragung auf den Einzelrichter
"Persönliche Stellungnahme, zu den erweiterten Hinweisen des Verwaltungsgerichts Berlin, warum eine Übertragung auf einen Einzelrichter erfolgen sollte vom 21.07.2015"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/07/personliche-stellungnahme-zu-den.html

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Mi, 22. Juli 2015 - Übertragung auf Einzelrichter/ Ladung zur mdl. Verhandlung am Mi, 12.08.2015 um 10:30 Uhr
"Förmliche Zustellung (Zustellurkunde) - Ladung zur mündlichen Verhandlung am 12. August 2015 um 10:30 Uhr in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann./. Rundfunk Berlin-Brandenburg des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 20.07.2015 "
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/07/formliche-zustellung-zustellurkunde.html

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M
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Hallo Verweigerer!
Sorry wegen der Länge ...
Im Text von Vesting ist deutlich, dass es um Recht und nicht Politik geht.
Sehr wahr und Beides! Recht ist Politik. Die Richter / Gerichte machen Politik und die Politiker / Abgeordneten der Landesparlamente machen Gesetzte, die Recht sein sollten. Dass dabei immer "Spezialisten" / Lobbyisten die Gesetzestexte formulieren / vorgeben, ist nicht gut! Das sollte dringend geändert werden. Die Abgeordneten sind durch diese mit Spezialwissen / Fachwörtern durchdrungenen Formulierungen völlig überfordert. Das ist nicht gut! Denn Sprache ist Denken und Verstehen. Bei Nicht-Verstehen darf kein Gesetz entstehen! Denn Gesetze wirken auf Menschen. Das (nicht verstandene) Wort "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" versteckt das Ermächtigungsgesetzt zum Ausbau der Macht der Unternehmungen der Anstalten ..... Unser gesellschaftliches Leben wird durch Menschen gestaltet und beeinflusst. Die Einflußnahme auf die Gestaltungsmöglichkeiten unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens erfolgt durch Politik (nach Innen und Außen und Oben und Unten). Jedes Politikfeld ist eine Himmelsrichtung zuordenbar... aber das ist Politik- und Rechts-Philosophie (/?) 
Und unser Rundfunkrecht ist eben ein Politikum! Es verletzt unserer Grundrechte. Die gesetzlichen Regelungen, die Rechtsprechungen (Beschlüsse und Urteile) und die "Öffentlichkeit" / die "öffentliche Meinung" sind gegenwärtig (scheinbar) mit den Landtagsabgeordneten einig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht unserer Verfassung (GG) unterliegen muss. Das Wort, das dies charakterisiert ist Ermächtigungsgesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz).
Wie ich darauf komme? Nun: Ich halte schon immer die Nicht-Teilnahme an der Finanzierung der oligarchischen Strukturen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks für ein Bürgerrecht (Art. 5 GG) und seit 01.01.2013 ist dies nun eine Bürgerpflicht zum Schutze unserer Demokratie / demokratischen Grundordnung. Der weitere (finanzielle) Machtausbau der Rundfunkoligarchie findet unter Verletzung der Grundrechte / Menschenrechte statt, ist undemokratisch und gefährdet die demokratische Grundordnung in unserem schönen Land. Durch die Wahrnehmung meiner Grundrechte laut Grundgesetzt (Art. 1 - 20) bin nun (wie viele auch) durch das vom Brandenburger Parlament in Potsdam ratifizierte Ermächtigungsgesetz "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" in die Auseinandersetzung mit dem rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenallee 8-14, 14057 Berlin, gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin) in die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit (die bekanntlich auch ein "Eigenleben" hat und Begriffe und Zusammenhänge erfindet, die das reale Leben gar nicht kennt....) gezwungen. Als einfacher Mensch und Bürger muss ich nun mit hohem Aufwand (Zeit, Geld, Nerven - Ihr kennt das alle) den ganzen Quatsch verstehen und Formulierungen finden, die der Vernunft ans Licht helfen. Und zum Formulieren bedarf es auch trefflicher Worte. Und so bin ich bei meinen Recherchen auf folgende Aussage der Richter am VG XYZ gestoßen: „ Auch die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Säumniszuschläge in Höhe von jeweils 8 € je Bescheid begegnet keinen ernstlichen Zweifeln. Sie beruht auf § 11 Abs. 1 der „Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ vom 6. Dezember 2012, mit dessen Vorgaben sie in Einklang steht. Der Antragsgegner war zum Erlass dieser Satzungsregelung durch die von den Landesparlamenten ratifizierte und damit demokratisch legitimierte Regelung des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 RBStV ermächtigt.“
 Der RBStV ist ein demokratisch legitimiertes Ermächtigungsgesetz. Und mein Gewissen versagt mir dem Folge zu leisten, da es gegen unser Grundgesetzt verstößt.
Spannend ist, dass unser Bundesverfassungsgericht mit 1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012 forderte, dass wir Bürger die Verwaltungsgerichte mit diese Grundsatzfrage beschäftigen. Oder wollten die Richter einen breiteren gesellschaftliche Diskurs? Oder geht es um die Lektion "Wie aus einem Bürgerrecht die Bürgerpflicht wird."?

Warum folgen Gerichte Degenharts Argumente nicht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15219.msg101385.html#msg101385

VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.msg106965.html#msg106965

Was rechtfertigt, audiovisuelle Medien und Printmedien different zu behandeln?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16035.msg106538.html#msg106538

Material für Klagen aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13147.msg88460.html#msg88460

Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.msg42080.html#msg42080

http://www.natuerlich-klag-ich.de/
https://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitrag/
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2013%2fcont%2fNVWZ.2013.1569.1.htm#A
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/
... etc.

Danke Euch allen VerweigerInnen und WiederständlerInnen und GEZ-Boykott-UnterstützerInnen und BürgerrechtlerInnen!
Übrigens erwiderte mir am Samstag bei unserer Infostandaktion in Berlin eine Passantin (sinngemäß): "Ich finde das nicht gut, gegen die Rundfunkgebühr aufzutreten... Ich hätte mir mehr Solidarität gewünscht. Es hängen ja viele Arbeitsplätze vom örR ab." (http://www.rundfunkfreiheit.de)
Ja, genau: Solidarität! Ein gutes Wort! Gemeinsam für Alle! (Und nicht: Alle für einige.) Und so braucht nun auch die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit nach Art. 5 GG, aus der sich die Rundfunkfreiheit (nicht nur für den örR) ableitet, solidarische Unterstützung! Denn es gilt dem Grundrecht nach Art. 5 GG wieder Geltung zu verschaffen, um „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html).
Der RBStV ist ungültig, kein gültiges Recht.
 
Wir sehen uns am 11.11. in Berlin-Moabit, um unseren Grundrechten Geltung zu verschaffen. An dem Tag werden vermutlich ab 09:00 /09:30 Uhr weitere "Verhandlungen" stattfinden. Jedenfalls hatte die Kammer um Richter M. dies in der Vergangenheit so gemacht. Wer hat noch Flyer? Bedenkt die Einlaßkontrollen! Bei hohem Andrang dauert es länger.

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandeburg



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M
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Zur Erinnerung: Olaf macht weiter

Di, 27. Oktober 2015 - Begründung zum Antrag auf Zulassung der Berufung
"Berufungszulassungsbegründung für das OVG Berlin-Brandenburg in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 26.10.2015"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/10/berufungszulassungsbegrundung-fur-das.html


Und in Berlin in 13 Tagen sind Termine beim VG in der Kirchstraße - strömt zu Hauf ....
VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.0.html


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907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Gute Argumente

"Bei näherer Betrachtung wird jedoch nicht eine individuelle Nutzung abgegolten, sondern voraussetzungslos jeder Haushalt zur Kasse gebeten"
Seite 5


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

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Do, 26. November 2015 - Stellungnahme rbb zum Antrag auf Zulassung der Berufung
"Stellungnahme des rbb-Justitiariats zur Berufungszulassung in der Verwaltungsstreitsache
Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 16.11.2015"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/11/stellungnahme-des-rbb-justitiariats-zur.html


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...neben mehreren zwischenzeitlichen "automatisierten Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen", welche hier wegen ihrer Unwichtigkeit und aus Gründen der Übersicht nicht wiedergegeben werden, mal wieder etwas neues ;)

Do, 18. August 2017 - Ergänzung zum Antrag auf Zulassung der Berufung
"Ergänzung der Berufungszulassungsbegründung/Antrag auf
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG
(OVG Berlin-Brandenburg in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 15.08.2016)"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/08/erganzung-der-berufungszulassungsbegrun.html


Edit "Bürger":
...mit der Bitte an alle, diesen Thread wenn, dann nur "wohldosiert" zu kommentieren, um ihn nicht unnötig "aufzublähen".
Danke für das Verständnis.


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Zitat
Schließlich wird das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 4 Abs. 1 GG verletzt. Er wird durch den RBStV i.V.m. dem Zustimmungsgesetz verpflichtet einen Beitrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, obwohl er es für sich als verpflichtend empfindet, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu unterstützen, da dieser systematisch seine monopolistische Stellung missbrauche, um manipulativ auf seine Empfänger einwirken zu können [...]
Quelle: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/08/erganzung-der-berufungszulassungsbegrun.html

Der Kernpunkt der Befreiung von der „Zahlungspflicht“ aus Gewissensgründen bleibt die Unmöglichkeit dieser Befreiung.

Die Frage1 dazu lautet:
Gibt es eine reale Chance der Möglichkeit einer objektiven (gerechten) Gewissensnoteinschätzung durch eine Verwaltungsgerichtsinstanz, wie sie am 12.12.2012 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 – 1 BvR 2550/12) verlangt wurde?
Helmut Enz (https://helmutenz.wordpress.com/) beantwortet die Frage wohl eher mit „nein“. Nachdem er in seiner Begründung zur Befreiung gegenüber dem Südwestfunk argumentierte:
Zitat
Im übrigen habe ich ernste Zweifel an einer Verfahrensweise, bei der die Rechtsabteilung einer Organisation, die sich über Zwangsbeiträge finanziert, über religiöse oder Gewissensgründe zu entscheiden hat, die die Finanzierung dieser Organisation gefährden oder in Frage stellen könnte. “Es ist schwierig, jemanden etwas verstehen zu machen, wenn sein Einkommen davon abhängt, es nicht zu verstehen.” Treffender als der amerikanische Schriftsteller Upton Sinclair kann man es eigentlich kaum auf den Punkt bringen.

war seine kluge Frage an seine Richter :
Zitat
Vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erwarte ich vor allem eine Antwort auf die Frage, wie es die Neutralität, die Unbefangenheit, die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit des Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandfunk (BAZ), der Landesrundfunkanstalten in Bezug auf eine gerechte Entscheidungsfindung über einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen und Gewissensgründen nach § 4 Abs. 6 RBStV einschätzt.
(Quelle: https://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/)

Frage2: Wie kann ein „guter Katholik“ als Richter über den Glaubensnotstand eines „guten Buddhisten“ als Kläger gegen den katholischen Rundfunk urteilen?

Frage3: Welche Gewissennot quält die atheistischen Berufs- und Laienrichter der Verwaltungsgerichtskammer, wenn sie (mit Mehrheitsbeschluß!), die Klage eines Familienvaters ablehnen, der aus religiösen Gründen seine Familie vor dem Rundfunk als „Teufelszeug“ schützen will?

Frage4: Welches sind die objektiven, realen, im Universum begründeten Kriterien für eine Gewissensnotstandbeurteilung?


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Die Schwierigkeit der Gewissensprüfung hat ja auch schon im Falle der Wehrpflichtverweigerung dazu geführt, dass diese fallengelassen wurde. Das ist auch der einzige Weg für den Rundfunkbeitrag. Der Zwang muss weg! Er ist mit der Religions- und Gewissensfreiheit nicht vereinbar und damit nicht mit unserem Grundgesetz.


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  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Oder man muss eine Alternative zulassen, wie sie mit dem Zivildienst gegeben war.
Eine solche Möglichkeit wäre für mich dadurch gegeben, wenn man die Summe des Rundfunkbeitrages
für gute Zweck (eingetragene Vereine wie z. B. Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt usw. ) spenden könnte
und dafür dann von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden würde.


Edit "Bürger":
...mit der Bitte an alle, diesen Thread wenn, dann nur "wohldosiert" zu kommentieren, um ihn nicht unnötig "aufzublähen".
Bitte nicht in Einzelaspekte der Finanzierung abschweifen.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2016, 00:57 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

S
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Wie ich gerade sehe, hat sich das OVG Berlin-Brandenburg nun - nach fast drei-einhalb Jahren - bequemt, den Berufungs-Zulassungsantrag mit Beschluss abzulehnen:

rundfunkbeitrag.blogspot.com, 19.02.2019
OVG Beschluss über die Ablehnung der Berufungszulassung in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 05.02.2019

weiterlesen unter
http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/02/ovg-beschluss-uber-die-ablehnung-der.html

Zitat aus dem Urteil:
Zitat
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2019, 19:02 von Bürger«

 
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