Da stellt sich jedoch die Frage, ob diese Beschwerden, wenn man sie "nur" an die Landtage, Ministerpräsidenten etc. richtet, nicht vielleicht spurlos vom Tisch in die runde Ablage wandern.
Was ich meine: Wenn man die Beschwerden an eine große Zeitung schicken würde, würde dort zumindest die Zahl der Beschwerde veröffentlicht und das könnte weitere Bürger zu Beschwerden motivieren, weil sie sehen, daß andere sich auch wehren.
Ich denke, das ist aktuell das Hauptproblem in Deutschland: Man bekommt immer noch zu wenig mit, daß es auch andere gibt, die genauso denken und sich wehren (nicht nur in Sachen Rundfunkbeitrag). Dadurch fühlt sich der Einzelne machtlos (was er ja leider auch ist). Aber als Masse können wir auf Dauer nicht ignoriert werden.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.